Einigung zwischen Union und SPD: Vorgezogene Neuwahlen am 23. Februar
Bei der vorgezogenen Bundestagswahl nach dem Scheitern der Ampelkoalition gibt es eine Einigung. Auch der Termin für die Vertrauensfrage des Kanzlers steht.
Scholz wollte die Vertrauensfrage ursprünglich am 15. Januar stellen, um eine Neuwahl Ende März herbeizuführen. Nach öffentlichem Druck hatte er sich am Sonntag kompromissbereit gezeigt. „Dass ich noch vor Weihnachten die Vertrauensfrage stelle, wenn das alle gemeinsam so sehen, ist für mich überhaupt kein Problem“, sagte der Kanzler in der ARD-Sendung „Caren Miosga“. Wenn es eine Übereinkunft der Fraktionschefs von SPD und CDU/CSU – Rolf Mützenich und Friedrich Merz – dazu gebe, werde er diese beachten.
Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz hatte am Montag deutlich gemacht, dass er nach dem Scheitern der Ampel-Regierung nun eine vorgezogene Bundestagswahl im Februar anstrebt. In der Sitzung des Fraktionsvorstands von CDU/CSU nannte der Unionsfraktions- und CDU-Parteichef den 16. oder 23. Februar als gut zu erreichen, wie die Deutsche Presse-Agentur in Berlin aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Die Union wollte ursprünglich den 19. Januar als Wahltermin. Am Montag und Dienstag führten Merz und Mützenich Gespräche darüber.
Kein Einspruch der Bundeswahlleiterin
Bundeswahlleiterin Ruth Brand hat gegen einen Termin im Februar für die vorgezogene Neuwahl des Bundestages keine Einwände. Die hier genannten Termine „halte ich für rechtssicher durchführbar“, sagte Brand am Dienstag in einer Sondersitzung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages. Die Umsetzung sei aus ihrer Sicht „beherrschbar“.
Gegen den Januar-Termin hatte Brand Bedenken geäußert. In der Ausschusssitzung bekräftigte sie, dass der von Merz dafür zunächst gewünschte Wahltermin am 19. Januar nach ihrer Einschätzung „schwierig“ gewesen wäre.
Brand erläuterte den Abgeordneten in der von SPD und Grünen beantragten Sondersitzung, welche Herausforderungen mit Vorbereitung und Durchführung der vorgezogenen Neuwahl verbunden sind, etwa durch die Verkürzung von sonst bei Wahlen üblichen Fristen. Sie stellte aber auch klar: „Ich bin sicher, dass sämtliche Wahlorgane, die Gemeinden, die Wahlhelfer und alle anderen an der Vorbereitung der Wahl beteiligten Personen alles in ihrer Macht Stehende tun werden, um eine bestmögliche Vorbereitung der Wahl unabhängig vom festzusetzenden Wahltermin zu gewährleisten.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu
Wanted wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen
Nach der Gewalt in Amsterdam
Eine Stadt in Aufruhr
+++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu und Hamas-Anführer
Jeder fünfte Schüler psychisch belastet
Wo bleibt der Krisengipfel?
Krieg in der Ukraine
USA will Ukraine Anti-Personen-Minen liefern