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Eckpunkte für UnterhaltsreformVon Buschmann für Väter

Bisher spielt es für den Unterhalt kaum eine Rolle, wie oft sich ein Vater nach der Trennung ums Kind kümmert. Der Justizminister will das ändern.

Justizminister Marco Buschmann bei einer Pressekonferenz am 25. August Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

AACHEN taz | Trennungsväter, die sich stark an der Kinderbetreuung beteiligen, sollen bei der Unterhaltszahlung deutlich bessergestellt werden. Dies hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) letztes Wochenende angekündigt. Nun stellte er in einem Eckpunktepapier seine Vorhaben konkret vor. Danach können alle Elternteile profitieren, die zwischen 30 und 49 Prozent der Kinderbetreuung übernehmen. Die Höhe der Entlastung hängt vom Einzelfall ab.

Das deutsche Unterhaltsrecht geht bisher nach einer Trennung der Eltern von einer klaren Rollenverteilung aus: Ein Elternteil betreut das Kind, der andere Elternteil bezahlt Unterhalt. Traditionell betreut die Mutter und der Vater zahlt.

Dieses Modell passt aber laut Buschmann nicht auf Konstellationen, in denen Trennungsväter sich auch in erheblichem Maß an der Kindesbetreuung beteiligen wollen – zum Beispiel, weil sie sich schon vor der Trennung engagierten oder weil sie weniger Unterhalt zahlen wollen.

Bisher hatte das Betreuungsengagement der Trennungsväter überwiegend keine Auswirkungen auf ihre Unterhaltspflicht. Auch wenn der Vater sich zu 30 oder 40 Prozent an der Betreuung beteiligte, musste er vollen Unterhalt zahlen, da die Hauptverantwortung immer noch bei der Mutter liege, so der Bundesgerichtshof.

Buschmann spricht von „Asymmetrie“

Nur bei einer 50/50-Aufteilung wird die Mitbetreuung bisher voll angerechnet. Dann kommt es für den Unterhalt nur noch auf die Einkommen der Elternteile an.

Buschmann schlägt nun vor, alle Trennungselternteile besserzustellen, die sich mit mindestens 30 und maximal 49 Prozent an der Kinderbetreuung beteiligen. Er spricht von einem „asymmetrischen Wechselmodell“. Die Kinder sind mal beim Vater, mal bei der Mutter, aber eben nicht völlig symmetrisch. Wie hoch der Anteil des asymmetrischen Wechselmodells an allen Trennungsfamilien ist, ist noch unbekannt, da die Schwelle von 30 Prozent in der Wissenschaft bisher keine Rolle spielte.

Für alle anderen Trennungsfamilien soll die Berechnung des Kindesunterhalts gleich bleiben. Das betrifft insbesondere die häufige Konstellation, dass ein Vater die Kinder jedes zweite Wochenende übernimmt. Er bleibt damit unter 30 Prozent Betreuungsleistung – selbst wenn noch eine hälftige Betreuung in der Ferienzeit unterstellt wird. Solche Väter müssten nach Buschmanns Modell weiter vollen Unterhalt bezahlen.

Das Einkommen der Eltern spielt die größte Rolle

Der Anteil der Betreuungsleistung soll in der Regel nach der Anzahl der Übernachtungen bei einem Elternteil berechnet werden. Dieses Kriterium sei leicht handzuhaben und habe sich in der Praxis bereits bewährt, so das Ministerium. Nur wenn ein Elternteil ausschließlich tagsüber betreuen kann, müssten andere Kriterien gefunden werden.

Bei allen Trennungselternteilen, die zwischen 30 und 49 Prozent Kinderbetreuung leisten, sollen künftig pauschal 33 Prozent, also ein Drittel, Kinderbetreuungsanteil angerechnet werden. Diese schematische Gleichbehandlung unabhängig vom konkreten Prozentanteil soll ständigen Streit um kleine Prozentanteile vermeiden, so Buschmann.

Dies führt nun aber nicht dazu, dass Trennungsväter, die sich mehr als 30 Prozent an der Kinderbetreuung beteiligen, künftig ein Drittel weniger Unterhalt zahlen müssen. Denn in die Unterhaltsberechnung fließen viele Parameter ein, die in jeder Trennungsfamilie unterschiedlich sind. Große Bedeutung hat hier vor allem das jeweilige Einkommen der beiden Elternteile.

Anreize für Väter sollen geschaffen werden

Ein Rechenbeispiel des Ministeriums geht von einer hauptbetreuenden Mutter mit einem Einkommen von 2.000 Euro und einem zu 40 Prozent mitbetreuenden Vater mit einem Einkommen von 4.000 Euro aus. Bei einem sechsjährigen Kind musste der Vater bisher 558 Euro Unterhalt zahlen. Nach Buschmanns Vorschlag wären es noch 427 Euro. Ersparnis: 111 Euro beziehungsweise 20 Prozent.

Die Folgen in der Praxis hängen von der bisherigen Aufteilung der Kinderbetreuung ab. Wenn sich Väter schon bisher zu 30 bis 49 Prozent beteiligen, bekommt das Kind künftig weniger Unterhalt. Wenn die Mütter dies aus eigenem Einkommen ausgleichen, haben sie weniger Geld für sich zur Verfügung. Da Mütter nach einer Trennung ohnehin oft prekär leben, kann das sehr schmerzlich sein.

Wenn bisher jedoch kein asymmetrisches Wechselmodell praktiziert wurde, könnte die vorgeschlagene Neuregelung ein Anreiz für Vater sein, sich stärker zu engagieren. In diesen Fällen hätten die Frauen dann mehr Zeit als bisher, um zum Beispiel eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auszuweiten. Hier hätten also auch die hauptbetreuenden Mütter einen Vorteil.

Bisher handelt es sich bei Buschmanns Papier nur um Eckpunkte, die er ausdrücklich zur Diskussion stellt. Eine Befassung von Bundesregierung oder Bundestag steht also nicht unmittelbar bevor.

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44 Kommentare

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  • Je mehr sich die Konstellation umkehrt, also auch Mütter die Hauptverdiener sind und Männer sich mehr um Haushalt und Kinder kümmern, desto weniger überzeugt das Argument, es ginge um "Väter". Es geht um den Elternteil, der etwas weniger Zeit mit dem Kind verbringt, aber eben deutlich mehr als ein Wochendend-Elterteil, das oft alle 14 Tage für 2 Tage die Kinder sieht (wenn überhaupt).

    Was ist dagegen einzuwenden?

  • Keine gute Idee, die Herr Buschmann da verfolgt - eine Fortsetzung der Idee des "Wechselsmodells", das seit einigen Jahren in Juristenkreisen propagiert wird und infolge dessen auch von Vätern gerne aufgegriffen wird, die ihre Unterhaltslast drückt oder auch nur ärgert: Das bringt schon viel Unruhe in das Verhältnis der getrennten Eltern und der Kinder, das wurde bislang durch die strikte Beschränkung auf ziemlich genau hälftige Betreuungsanteile noch beschränkt - das soll jetzt aber wohl in vielen weiteren Fällen Platz greifen, wo Väter mehr als nur das obligatorische Umgangsrecht ausüben. Das wird nichts Gutes - die Kosten, die die Mutter durch das Kind hat, insbesondere Wohnkosten, werden ja durch mehr Aufenthalt beim Vater nicht geringer, das Projekt wird daher tendenziell eher zu mehr Kinderarmut führen.

    • @StromerBodo:

      Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich erst schlau machen und nicht losbrüllen! Nicht der Umgang ist beschränkt, sondern erst bei genau hälftiger Aufteilung des Umgangs sind beide Elternteile gleich, natürlich vom jeweiligen Verdienst abhängig, Barunterhaltspflichtige.



      Bedeutet: Jeder Vater, der seine Kinder nur bis zu 49% betreut, zahlt vollen Unterhalt plus!!! alle Kosten, die zusätzlich während des Aufenthalts der Kinder durch eben diese, entstehen.



      Hört sich nicht unbedingt nach Unterhaltslast an, oder?



      Ärgern tut es wahrscheinlich ziemlich jeden dieser Väter aber es ist es ihnen Wert, dafür am Leben ihrer Kinder Teil zu haben!



      Wenn das jetzt Unruhe in ihr Verhältnis bringt, ist das völlig Wurscht, solange sich die Kinder darüber freuen können, dass sie sowohl bei Mama als auch bei Papa Liebe und Geborgenheit bekommen!!!

  • Mein Sohn lebt das schon mit seiner ehemaligen Partnerin.



    Haben die beiden ganz alleine ausgehandelt und es funktioniert seit Jahren ohne Probleme.



    Mein Enkel ist ein zufriedenes glückliches Kind.

    Wenn ich hier die Meinung über Väter lese wird mir ganz übel.



    Sicher gibt es das auch, ist aber wohl eher die Ausnahme.

    • @H.L:

      Wenn es so gut funktioniert, ist ja auch nichts einzuwenden. Allerdings braucht es dazu offensichtlich kein Gesetz.

      Leider verstehen sich die Eltern nach einer Trennung sehr häufig nicht gut. Und dann ist die Situation völlig anders.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Es braucht ein Gesetz, wenn der Umgang funktioniert, die Person, die weniger verdient, aber auf der Rechtslage besteht, dass der volle Unterhalt geschuldet wird.

        Man sollte das Recht des Kindes, guten Kontakt zu beiden Eltern zu haben, nicht mit der Geldfrage vermischen. Aber wer sich stark um das Kind kümmert, sollte weniger zahlen müssen als der, der alles dem Partner überlässt.

        • @Dr. McSchreck:

          "Man sollte das Recht des Kindes, guten Kontakt zu beiden Eltern zu haben, nicht mit der Geldfrage vermischen."

          Genau das ist der Plan.

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Das ist nur der Plan, wenn man Väter grundsätzlich schlechtes unterstellt, dass sie also lieber einen unerwünschten Umgang mit dem Kind haben als zu zahlen.

            Interessanterweise unterstellt man Männern bei noch intakter Beziehung ja das Gegenteil, da wollen sie unbedingt arbeiten und Karriere machen und die Frau soll zuhause bleiben.

            • @Dr. McSchreck:

              Bei den Scheidungen im meinem Umfeld habe ich nur solche Väter gesehen.

              • @warum_denkt_keiner_nach?:

                Dann sucht sich Ihr Umfeld sehr schlechte Männer aus.

                • @Dr. McSchreck:

                  Man sollte jedenfalls bei Gesetzen nicht nur von sehr guten Menschen ausgehen. Scheidungen sind nun mal eine sehr gefühlsbelastete Sache.

                  • @warum_denkt_keiner_nach?:

                    Stimmt, man sollte bei der Scheidung das ganze Spektrum im Auge haben. Da ich im Familienrecht (u.a.) arbeite, habe ich sicher einen größeren Überblick als die meisten - und die Männer sind nicht so schlecht, wie sie manche Lobbygruppen gern zeichnen.

                    • @Dr. McSchreck:

                      Natürlich nicht bei der Scheidung, sondern der Gesetzgebung.

  • Tja, und wenn dem Vater (der Mutter) ein Umgang in diesem zeitl. Umfange vom Gericht gar nicht ZUGESTANDEN WIRD ???? Väteraufbruch, und nicht nur, kann davon so manches Liedchen singen ....

  • Das Kindeswohl bleibt wie immer auf der Strecke!



    Hier sollen „Anreize“ geschaffen werden, damit ein Elternteil die nach der Scheidung noch gebliebene Stabilität weiter erodiert. Schon der Gedanke, dass man Eltern rein finanziell „belohnen“ oder „bestrafen“ müsse, ist gegenüber dem Kind menschenverachtend! Wenn ein Elternteil sich nicht um des Kindes, sondern nur um des Geldes willen um sein Kind kümmern möchte, sollte dessen Anteil an der Betreuung bei exakt 0 liegen!



    Und auch sonst muss ein Wechselmodell in erster Linie alltagstauglich sein, dem Kind die nötige Stabilität bieten und schließlich die finanziellen Folgen dieser jeweiligen Situation gerecht ausgleichen. Der „Väterrechte-“Unsinn zäumt das Pferd von hinten auf und lässt es mit dem Kindeswohl durchgehen.

    • @Zangler:

      Väterrechte-Unsinn? Hat ein Vater nur Pflichten?

    • @Zangler:

      👍

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Wie kommen Sie darauf, dass das Gesetzt das Pferd von hinten aufzäumt - Sie tun es. Da ich in dem Bereich Familienrecht arbeite, kann ich das beurteilen. Es müssen nicht "finanzielle Anreize" geschaffen werden, damit sich Väter mehr kümmern. Sondern viele Väter tun das heute schon - ohne jede finanzielle Berücksichtigung, die aus Gründen der Fairness jetzt erfolgen soll.

        • @Dr. McSchreck:

          Die Begründung für das Gesetz ist aber, dass ein Anreiz geschaffen werden soll, dass sich Väter mehr kümmern.

          Und einen Vater, der sich wegen des Geldes mehr kümmert, braucht kein Kind.

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Ich glaube Sie haben da etwas missverstanden. Auch Mütter kümmern sich nicht deswegen mehr um die Kinder, weil sie Unterhaltsgeld von den Männern bekommen.



            Und sie sind auch keine Rabenmütter, weil sie sich die Erziehung der Kinder immer noch mit den Männer teilen, um beispielsweise frühzeitig wieder in den Beruf einzusteigen.

            Die Pflicht aber zu zahlen kann dazu führen, dass der Mann dafür arbeiten muss, keine Zeit für das Kind hat und die Frau, z.b. wegen fehlender Horte, nicht dazu kommt wieder in den Beruf einzusteigen..

            Das neue Gesetz ermöglicht da sehr viel mehr Optionen und ist gut deswegen.

            • @Rudolf Fissner:

              "Das neue Gesetz ermöglicht da sehr viel mehr Optionen und ist gut deswegen."

              Nein. Die Rahmenbedingungen bleiben doch gleich. Damit Frauen mehr arbeiten können, braucht es Betreuungsplätze. Die wenigsten Leute können sich ihre Arbeitszeiten aussuchen. Meist müssen Vater und Mutter gleichzeitig arbeiten. Daran ändert eine andere Geldverteilung nichts.

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Mir ist die Begründung des Gesetzes egal, für mich ist wichtig, was fair ist und da verbessert das Gesetz die Situation, weil sie der Wirklichkeit in solchen Konstellationen näher kommt als Verpflichtung zum vollen Unterhalt, ob man das Kind nie sieht oder 3 Fünftel der Zeit.

            Vermutlich war die Begründung nur ein Zugeständnis an die vielen Frauenverbände, die der Meinung sind, Frauen hätten keine ausreichenden Möglichkeiten, beruflich voran zu kommen.

  • 49%.... wer überprüft das denn? Kindererziehung wie eine Aktienmehrheit... auf solche Ideen kann nur die FDP kommen. Richtig, wenn Väter vorher schon nur einen Nebenjob oder gar keinen hatten, dann sollten Mütter Unterhalt zahlen und so ist es ja auch jetzt schon. Ich stelle mir vor, wie ein VAter lustlos ständig sein Kind zu Hause vor der Glotze hocken lässt, um finanziell günstigeren 49% zu kommen....

    • @Maria Burger:

      Und ich Stelle mir vor, wie eine Mutter ständig den Kalender im Blick hat, damit das Kind nicht aus Versehen mal über 49% beim Vater ist und sie sich am Barunterhalt beteiligen müsste...

    • @Maria Burger:

      Unterhaltsprozesse werden vor dem Familiengericht geführt, das dann ggf diese Prüfung vornehmen muss.

  • Das ein Vorschlag für mehr soziale Gerechtigkeit von der FDP kommen muss, weil Linke, Grüne und SPD anscheinend kein Interesse daran haben, ist schon traurig.

    Für was stehen diese Parteien überhaupt noch?

    • @Faktaka:

      Was soll denn da der Begriff "soziale Gerechtigkeit" ? Der ist da doch wirklich daneben ... Wenn es um Einzelfallgerechtigkeit geht, dann passt er doch auch nicht, denn wenn ein Kind sich 30 oder 40 % der Zeit beim anderen Elternteil aufhält, bedeutet das doch keine erhebliche finanzielle Entlastung des Haupt-Betreuenden: Wohnung, Kleidung, Betreuung werden dadurch doch nicht billiger, das ist doch nicht realistisch ! So soll wohl dem Widerwillen einiger Väter nachgekommen werden, an die Ex-Partnerin weiter zahlen zu müssen, eine gerechte Lösung auch im Interesse der Kinder wird daraus nicht ...

      • @StromerBodo:

        Es geht um Zeitaufwand, der für die Betreuung nötig ist. Wenn ein Elternteil das Kind öfter nimmt, hat der andere Elternteil mehr Möglichkeiten, seine Arbeit aufzustocken, zum Beispiel muss dann nicht immer der/die gleiche bei der Arbeit fehlen, wenn das Kind krank ist oder vorzeitig aus der Betreuung abgeholt werden muss.

        Wird nicht sonst immer gefordert, Frauen mit Kindern sollten mehr Chancen bekommen, mehr zu arbeiten, um mehr zu verdienen und beruflich schneller aufzusteigen? Aber wenn es ein Gesetz gibt, das dazu helfen soll, ist es auch wieder nicht recht?

        Wohnkosten haben beide Elternteile, Betreuung soll ja gerade der andere Partner übernehmen und Kleidung wird der dann natürlich auch selbst besorgen müssen. Essen und Trinken muss das Kind bei ihm ebenso....also ich sehe da schon eine Entlastung.

  • Ist schon interessant, was man alles so für Meinungen liest. Die armen Mütter, die nach einer Trennung völlig verarmen und die bösen Väter, die gerne weiterhin für ihre Kinder da sein möchten um an ihrem Leben teilzuhaben, dafür weniger zahlen möchten. Da ist es doch erstaunlich, dass es "intakte"Familien gibt, in der beide Elternteile freiwillig arbeiten gehen. Da sollte man schnell die Kinder rausholen, um die sich ja anscheinend keiner kümmern kann!?



    Warum ist denn immer nur der Barunterhaltspflichtige der Buhmann? Wieso wird es meistens so hingestellt , als wenn der böse Vater einfach die Familie verlassen hat? Vielleicht sind ja auch ganz selten mal die Frauen schuld? Wenn sie sich nen Neuen sucht und den Alten vor die Tür setzt, muss dieser genau so in ein kleines Loch ziehen und Unterhalt wie der Vater, der die Mutter betrogen hat und Zack, stecken beide in der gleichen Schublade.



    Viele meiner Kollegen sind erschrocken, was die Düsseldorfer Tabelle getrennt lebenden Vätern abverlangt und haben drüber nachgedacht ihre Kinder schnell wieder zurück zuschieben, weil sie sich die ja gar nicht leisten könnten...



    Es gibt auch genug Familien, in denen sich Geschwister ein Zimmer teilen, weil einfach kein Geld für ne grössere Wohnung da ist. Geht irgendwer dagegen an? Möchte ein getrennt lebender Vater das Wechselmodell umsetzen, ist eine Grundvoraussetzung, dass er jedem Kind ein eigenes Zimmer bieten kann...



    Das viele Väter nicht Mal Mindestunterhalt leisten können, liegt oft auch daran, dass sie schlicht weg zu wenig verdienen. Es sind nicht nur die Mütter, die oft nicht die 2000 € aus Buschmanns Beispiel verdienen, sondern auch nicht jeder Vater ist Profi-Fußballer oder Bankmanager!



    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen:



    Obwohl meine Kinder bei der Trennung schon 13 Jahre alt waren, war viel Verständnis für die Mutter da, dass sie nicht arbeiten kann, weil sie sich um 2 "Kinder" kümmern muss, die fast täglich erst um ca. 16 Uhr aus der Schule zurück waren.

  • Einfach mal was unausgegoren in die Medien kippen. Hauptsache unsere männlichen Egomanen werden bedient.



    Ich ertrage diesen AFDP-Müll einfach nicht mehr. Die haben außer Populismus gar keinen Kompass mehr.



    Wenn schon Populismus, dann doch lieber Wagenknecht.

    • @Nansen:

      Sie glauben tatsächlich, die AFD möchte unterstützen, dass Väter sich mehr personell um die Kinder kümmern. In welcher Welt leben Sie denn?

    • @Nansen:

      Was soll denn männliche Egomanen für ein Quark sein.



      Meine Exfrau reibt sich schon die Hände und ist definitiv kein Mann. Als ob das nur Männer sein könnten.

      Das Problem, dass ich bei meiner Konstellation sehe ist, dass weniger Unterhalt auch bedeutet, dass Sportverein, Klassenfahrten und Co. weniger werden oder ganz ausfallen. Die Kosten laufen ja weiter. Auch die Betreuung muss weiter bezahlt werden.



      Selbst wenn sich der andere Elternteil mehr kümmert kostet die Betreuung genauso viel wie vorher. Ich wüsste keine Betreuung, die flexibel nach tatsächlich genutzter Betreuungszeit abrechnet.

      Ich kann natürlich auch wegen jedem Kleinkram (jeder Klassenfahrt, Mehrbedarf wegen Sport, usw) das Familiengericht bemühen, bis die allerdings eine Entscheidung getroffen haben ist das Ereignis aber auch schon vorbei.



      Zurück bleibt nur verbranntes Geld auf beiden Seiten. Gewinnen tun nur unsere Familienanwälte.

      • @Scrooge:

        Immer diese unrepräsentativen Einzelschicksale!

        Genau wie es dir AFDP und co gern haben. Immer diese bösen Frauen! Da verdienen sie schon soviel besser als Männer, haben die besseren Karrierechancen und wollen auch noch entlastet werden! Das ist ja ne Freiheit! Tschuldjung: Frechheit!

        Warum nicht gleich Nägel mit Köpfen? Kein Unterhalt generell! Soll der Elternteil mit Kind doch einfach arbeiten! Der Markt regelt das schon.



        😏

    • @Nansen:

      Die FDP ist sehr geschickt mit populistischen Kampagnen. Diese richten sich ausschließlich an Klientel, das für diese Ex-Partei Wählerpotential hat. Im Zusammenhang mit unterhaltspflichtigen Männern ist das nicht von der Hand zu weisen: es sind zuallermeist jüngere Männer - klassische Autofahrer und schon deshalb mit offenen Ohren für die Lobbygruppe FDP. Die alleinstehenden Frauen hingegen sind längst nicht so interessant als potentielle Wählerinnen.

      • @Perkele:

        Sicher doch. Familienpolitik ist Klientelpolitik. ROFL

  • Endlich, das ist gerecht!

  • Klingt eher nach ABM für Juristen. Die so und so schon überlasteten Gerichte werden sich freuen.

    "In diesen Fällen hätten die Frauen dann mehr Zeit als bisher, um zum Beispiel eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auszuweiten."

    Klingst sehr praktikabel. Frauen können ja Nachts mehr arbeiten 😁

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Sie könnten aber auch tagsüber arbeiten, wenn die Kinder beim Vater sind.

      • @rero:

        Die meisten Väter arbeiten ja Nachts.

        Oder ist es doch etwas anders?

  • Kinderarmut kann durch asymmetrische Wechselmodell des FDP Justizministers Buschmann steigen. Gerade getrenntlebende und geschiedene Frauen, die die Hauptlast in der Kinderbetreuung haben leben prekär. Das Leben mit Kindern ist teuer. Die Inflation, Energiekosten, Kinderbetreuungskosten, Nachhilfeunterricht, Vereine für die Kinder, Kinobesuche, Geburtstagsfeiern etc. müssen ebenso Berücksichtigung finden. Die meisten Mütter haben Teilzeitjobs und verdienen weder Brutto, noch Netto 2000,- EUR. Das sind Mustermütter in den Modellrechnungen im Justizministerium. Die Inklusion von Müttern und Kindern ist eine gesellschaftliche Verantwortung. Die Teilhabe von Kindern steht für sich. Aber die Folgen von Kinderarmut hat auch Auswirkung auf die künftige Beschäftigungsfähigkeit zukünftiger Erwachsener, wenn diese in der Kindheit bereits erhebliche Ausgrenzung, Mobbing und Deklassierung erfahren haben. Psychische Probleme in der Kindheit haben Langzeitfolgen. Die alleinige Ausrichtung auf Kinder in der Betrachtungsweise als Humankapital ist gefährlich in eindimensional. Erst der Begriff der sozialen Ausgrenzung und Eingrenzung, als Kontrast zum Armutsbegriff, der alle Lebenslagen der Betroffenen, in der Familie, Kindertagesbetreuung, Schule, Freizeit, Ausbildung und der Erwerbsarbeit in die Analyse mit einbezieht, kann Lebensrealitäten wahrnehmen. Die Erziehung zum marktkonformen Verhalten erfolgt durch sozialpolitische „neosoziale“ Steuerung von Verhalten. Die Eigenverantwortlichkeit reicht von der Selbstvorsorge für das Alter mit privatwirtschaftlichen Versicherungsleistungen, der präventiven gesundheitlichen Vorsorge bis zur Selbstintegration in Erwerbsarbeit. Mütter müssen mehr arbeiten, so Buschmann. Nur Erwerbseinkommen ist die einzige Legitimation für die Würde des Lebens und die alleinige Berechtigung für eine sozial-kulturelle Teilhabe in dieser Gesellschaft.



    Alleinerziehende sind der Anklage ausgesetzt, dass diese sich von ihrer Partner/in getrennt haben.

    • @Alucard_Marcuse:

      und die Väter haben keine Kosten, wenn sie das Kind betreuen? Wo übernachtet das Kind, wenn es am Wochenende beim Vater übernachtet? In der Badewanne oder im Wohnzimmer? Nein, natürlich nicht, sondern im eigenen Zimmer. Und das Zimmer, die Möbel, die Freizzeitunterhaltung mit dem Kind ist für den Vater ohne Kosten verbunden? Aber ich weiß, die Väter sind immer die Schuldigen, weil sie Männer sind und haben immer Geld! Von hohen Mieten, Nebenkosten, Inflation sind diese absolut nicht betroffen!

      Das ganze System des Kindesunterhalts ist völlig veraltet und absolut nicht mehr zeitgemäß. Mit der jetztigen alten Regelung, spielt es keine Rolle, ob ein Vater sich um sein Kind wöchentlich kümmere oder vielleicht nur einmal im Jahr ne Geburtstagskarte mit einem 20€ Geldschein zusendet.

  • Noch mehr Papierkram. Yeah FDP