EU-Streit um Flugpassagierrechte: Nur kleine Änderungen
Am Freitag einigten sich die EU-Unterhändler auf neue Verbraucherschutzrechte bei Flugbuchungen. Dabei geht es auch um die Regelungen fürs Handgepäck.
afp | Nach jahrelangen Verhandlungen hat die EU sich im Streit um Rechte von Flugzeugpassagieren geeinigt. Die bisher vorgesehenen Entschädigungszahlungen bei verspäteten Flügen werden beibehalten, wie ein hochrangiger EU-Diplomat am Freitag mitteilte. Übrig blieben demnach am Ende nur kleinere Änderungen, etwa die Pflicht für Fluganbieter, Preise standardmäßig „inklusive Handgepäck“ anzuzeigen. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) begrüßte die Einigung.
Die Passagiere können dem hochrangigen EU-Diplomaten zufolge nach wie vor entscheiden, ob sie kostenpflichtiges Handgepäck mitbuchen wollen, der Preis dafür soll aber transparenter dargestellt werden.
Fluggesellschaften müssen zudem künftig Informationen zu Entschädigungen bereitstellen. Die EU will so dafür sorgen, dass mehr Passagiere ihren Anspruch geltend machen. Die neue Vorgabe werde Entschädigungen „für alle einfacher und effizienter machen“, betonte der deutsche Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP). Das EU-Parlament habe „erfolgreich Flugpassagierrechte verteidigt“, bekräftigte Oetjen.
Fluggesellschaften wird außerdem verboten, Eltern Gebühren dafür zu berechnen, dass sie Sitzplätze neben ihren Kindern bekommen. Namensfehler auf Tickets können künftig kostenlos korrigiert werden.
Mehrheit der EU-Staaten wollte Forderungen der Fluggesellschaften folgen
Bei der Reform aus dem Jahr 2013 geht es um Entschädigungen, die Passagieren in der EU ab einer Verspätung von drei Stunden zustehen. Je nach Flugstrecke müssen die Fluggesellschaften eine Pauschale von 250, 400 oder 600 Euro zahlen. Eine Mehrheit der EU-Länder wollte Forderungen der Fluggesellschaften folgen und diese Ansprüche herunterschrauben, musste auf Druck des Europaparlaments nun aber davon abrücken.
Abgeordnete des Europaparlaments hatten sich zusätzlich für neue Regeln beim Handgepäck eingesetzt. Sie wollten erreichen, dass Passagiere einen kleinen Koffer kostenlos mit an Bord nehmen können, konnten sich damit aber nicht durchsetzen.
Bundesverkehrsminister Schnieder erklärte, der Kompromiss schaffe „nach Jahren der Verhandlungen endlich die notwendige Rechtsklarheit“. Ziel der Bundesregierung sei gewesen, „eine Regelung zu treffen, die eine Balance zwischen den Interessen des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen und betrieblichen Erfordernissen der Luftverkehrswirtschaft herstellt“. Die nun gefundene Einigung greife darauf zurück, „was seit Jahren gelebte Praxis sowie Fluggästen und Luftverkehrsunternehmen vertraut ist“.
Die Einigung sei „nicht die historische Verbesserung, die sich das Parlament gewünscht hätte“, erklärte der verkehrspolitische Sprecher der EVP-Gruppe, Jens Gieseke (CDU). Es handele sich aber um eine „deutliche Verbesserung des Status Quo“.
Die Reform muss am Montag noch von EU-Parlament und Mitgliedstaaten angenommen werden, dies gilt aber als Formalität. Nach Inkrafttreten der neuen Regeln haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, diese umzusetzen.
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