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Digitale GewaltNacktfotos für den Chef

Cyberstalking ist ein neues Phänomen von digitaler Gewalt, es nimmt rasant zu. Opfer sind meist Partnerinnen und Expartner:innen.

„Jedes Mal wenn ich auf mein Handy schaue, habe ich Angst, dass es wieder anfängt.“ Foto: Silas Stein/imago

Tanja*, die ihren echten Namen aus Sicherheitsgründen nicht in der Zeitung lesen will, wird seit über zwei Jahren von ihrem Exfreund gestalkt: „Jedes Mal, wenn ich auf mein Handy schaue, habe ich Angst, dass es wieder anfängt.“ Deshalb habe sie sich aus der digitalen Welt zurückgezogen. Ihr Exfreund suchte Kontakt zu ihrem Arbeitgeber, ihrer Universität und ihren Eltern, nachdem Tanja die Beziehung beendet hatte. Er schickte Nacktfotos von Tanja an ihre Arbeitsstelle – sie verlor ihren Job.

Er schrieb ihren Freund*innen, erstellte Fakeprofile, auf denen er intime Fotos und Lügengeschichten über seine Exfreundin verbreitete, drangsalierte sie mit Anrufen, lauerte ihr zu Hause auf. Er erpresste sie, schickte ihr Blumen, lange E-Mails und Briefe – mal voller Hass, mal krank vor Liebe. Manchmal drohte er, sich etwas anzutun, mal ihr. „Ich ging trotz allem immer wieder darauf ein, weil er mir leidtat und ich das Gefühl hatte, Schuld an seiner Misere zu tragen“, erzählt Tanja.

Eines Tages verletzte er sie am Hals mit einer Schere und drohte auch ihrer Mutter Gewalt an. Lange hatte sie sich dafür geschämt, sich Hilfe zu holen, und Angst, nicht ernst genommen zu werden. Schließlich blockierte Tanja ihren Exfreund und ging zur Polizei. Die aber ließ die Anzeige fallen. Tanja hat sich bis heute nicht von dem Stalking erholt und zog sich aus Scham und Misstrauen aus ihrem Freundeskreis zurück. Bald möchte sie eine Therapie beginnen.

„Viele von Cyberstalking betroffene Frauen werden nicht angegriffen, weil sie wie prominente Frauen im öffentlichen Raum unterwegs sind und Opfer von Hatespeech werden, sondern weil sie in toxischen Beziehungen sind“, sagt Beate Köhler, Leiterin des Antistalking-Projekts des Frieda-Frauenzentrums in Berlin. In diesen Beziehungen herrsche ein hohes Maß an Partnerschaftsgewalt auf unterschiedlichen Ebenen: Täter würden ihre Opfer gut kennen, wüssten, wie diese funktionierten, was sie verletzen könnte.

Verhältnismäßig neues Phänomen

Cyberstalking ist ein verhältnismäßig neues Phänomen digitaler Gewalt, es gibt wenig validierte Zahlen und Forschung dazu. Gleichzeitig nimmt diese Gewaltform rasant zu und richtet sich meistens gegen Personen, zu denen die Täter vorher eine intime Beziehung hatten. In selteneren Fällen aber auch gegen eine Person, die Annäherungsversuche abgelehnt hat.

Motive können Eifer- und Kontrollsucht oder auch Rachegelüste sein. „Nicht selten geht dieser Form der digitalen Gewalt auch analoge Gewalt voraus, weshalb es verkürzt wäre, Cyberstalking als davon abgetrenntes Phänomen zu bezeichnen. Viel mehr kulminieren im Cyberstalking Gewaltdynamiken und Kontroll- sowie Machtmechanismen in Kombination mit analogen geschlechterspezifischen Gewaltpraktiken.“, so Köhler. Die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechniken und das gleichzeitige Bedienen unterschiedlicher Kanäle erleichtere die Überwachung und Kontrolle der Opfer.

Geschlechterspezifische Gewalt erreicht durch Cyberstalking eine neue Qualität: Formen digitaler Gewalt wie Doxxing (private Daten werden öffentlich ins Netz gestellt), Revenge Porn (Rachepornos), Hacking, Drangsalieren mit Anrufen und Nachrichten. Manche dieser Taten gelten im Einzelnen noch nicht als strafbar, sondern erst, wenn sie gemeinsam gewertet werden. „Dass Stalking rechtlich erst in der Gesamtlage abgebildet wird, macht es besonders kompliziert“, erklärt Köhler.

Strafverfolgungsbehörden fehlen bis heute technisches Wissen und Möglichkeiten, um Cyberstalker zu verfolgen. Noch immer hinken polizeiliche und juristische Ausbildungen den technischen Entwicklungen und der Forschung zu diesem Thema hinterher. Darüber hinaus werden Anzeigen häufig nicht ernst genommen und eine Täter-Opfer-Umkehr betrieben. „Es mangelt an einer Sensibilisierung für das Thema – auch wenn es mitunter Opferschutzbeauftragte bei der Polizei gibt“, sagt Köhler: „Bei Verhören fühlen sich viele Betroffene wie auf der Anklagebank. Es findet eine sekundäre Viktimisierung statt.“

Manche Stalker bekämen eine psychische Erkrankung diagnostiziert. Das sei fatal für Stalking-Opfer, weil ihre Peiniger so kaum belangt werden können. Im Oktober 2021 ist die Gesetzesänderung des „Stalkingparagraphen“ § 238 Nachstellung StGB in Kraft getreten. Ziel dieser Änderung ist eine effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und eine bessere Erfassung des Cyberstalkings.

Verzicht auf Anzeige

Viele Betroffene benötigen aus psychischen Gründen eine Begleitung bei einem Prozess – nur gibt es dafür bislang keine staatlichen Hilfen, selbst bei schweren Fällen nicht. Daher verzichten viele Opfer darauf, ihre Stalker anzuzeigen. Die Folge: Sie fühlen sich nirgendwo mehr richtig sicher, entwickeln Paranoia, Depressionen und Angststörungen, sind verzweifelt und fühlen sich hilflos. Der Dauerstress kann zu psychischen und psychosomatischen Krankheiten führen: Rückenbeschwerden, Ess-, Schlaf- und Konzentrationsstörungen.

Traumatisiert von den Ereignissen, fällt es Betroffenen zudem schwer, neue Beziehungen einzugehen und generell Vertrauen zu anderen Menschen aufzubauen. Laut Köhler versuchen Stalker ihr Opfer durch komplette emotionale und soziale Vereinnahmung sozial zu isolieren und letztlich einen „sozialen Tod“ herbeizuführen.

In manchen Fällen installieren Täter eine SpySoftware auf dem Handy der betroffenen Person, ohne dass sie es mitbekommt. Manchmal würden Ex-Partner den gemeinsamen Kindern ein Handy mit einer vorinstallierten SpySoftware schenken, um so die Mutter zu überwachen. „Diese Software ist einfach zu bekommen und zu bedienen“, sagt Köhler: „Der Täter kann durch die SpyApp alles sehen, mithören, das Handy orten und die Kamera anschalten. Manche Apps sind nach einigen Tagen nicht mehr auf dem Gerät auffindbar.“

Ein tieferer Einblick in die Privatsphäre eines Menschen sei kaum möglich. Köhler sagt: „Wir empfehlen deshalb unseren Kli­en­t:in­nen, das Handy auf Werkeinstellungen zurückzusetzen oder das Gerät lieber gar nicht mehr zu benutzen. Köhler spricht sich für ein Verbot von Spy-Apps aus.

Verfälschte E-Mails, Kündigungen, Einkäufe im Netz

Es gibt Fälle, bei denen Nachrichten abgefangen, verfälscht, E-Mails, und Kündigungen im Namen einer betroffenen Person verschickt werden. „Manchmal bestellen Täter teure Gegenstände oder Dienstleistungen im Internet an die Adresse der Betroffenen, aus Scham schicken sie diese dann nicht zurück und bleiben auf den Kosten sitzen.“ Manche Stalker würden laut Köhler ihre Opfer über mehrere Jahre hinweg drangsalieren – so werden Personen im näheren Umfeld des Opfers „mitgestalkt“.

Cyberstalking-Expert:innen wie Köhler beklagen, dass Staat und Gesellschaft das Problem oft individualisieren und nicht ernst genug nehmen. „Von einer Anerkennung digitaler Gewalt als reale Form der Gewalt sind wir als Gesellschaft weit entfernt“, sagt Köhler. Um dies zu ändern, brauche man Zeit, Geld, eine digitale Mündigkeit und Medienkompetenz – die für alle Menschen in verschiedener und auch leichter Sprache zugänglich sein sollte.

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26 Kommentare

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  • Meine Erfahrungen mit dem Thema:

    Habe einige Jahre bei Google gearbeitet im Kundendienst, sowie bei mehreren Mobilfunkanbietern (aktuell Alditalk).

    Es sind immer Frauen gewesen, die Opfer von kontrollsüchtigen Männern waren.

    Auch von Kolleg*inenn habe ich noch nie von einem Fall gehört, bei dem sich ein betroffener Mann gemeldet hat.

    Das meiste war rel. harmlos. Keine "echte" Spyware, sondern "nur" Google für Familien. Damit kontrollierte der Ex. dann das Kinderhandy (Standort, Appnutzung, Schlafenszeit.).

    Google für Familien kann immer nur der Admin verwalten, also der EX.



    Hier gab es keine Lösung von Google, obwohl das durchaus regelmäßig passierte.



    Musste den Müttern immer sagen, dass SIe den Ex, nur selbst rechtlich belangen können.

    Für eine technische Lösung mussten sich die Betroffenen an den Gerätehersteller wenden.

    Grund: Zurück setzen verhindert die Family Link App.

    Beim Mobilfunk hatte ich bissher 1 Fall, bei dem der EX die Karte gesperrt hat, indem er immmer wieder behauptet hatte, diese sei gestohlen worden.

    Häufiger erlebt habe ich Stalking Anrufe mit unterdrückter Nummer. Eine sog. Fangschaltung, um die Rufnummer zu ermitteln, kostet mal eben bis zu 150-200€ (pro Woche) und die Kosten trägt zunächst das Opfer. Wenn der Täter nicht anruft in der Zeit der Fangaschltung .... Pech gehabt!

    Habe natürlich nie erlebt, dass eine Betroffene damit einverstanden war, es bliebt somit immer nur die Rufnummer zu wechseln.

    Mich beschleicht das Gefühl, dass Mobilfunkanbieter absichtlich eine so hohe Summe verlangen, zur gezielten Abschreckung (für die Opfer).

  • Eine diagnostizierte Erkrankung oder Persönlichkeitsstörung führt nicht automatisch dazu, dass ein Mensch nicht mehr strafrechtlich zur Verantwortung für seine Taten gezogen werden kann - weder bei Stalking noch bei Raub oder Mord. Das finde ich sehr unsauber formuliert im Text, ebenso die daraus gezogene Kausalität, dass das nun für die Opfer besonders erschwerend sei. Ja, natürlich - und ohne eine gewisse Störung wären die meisten Stalker:innen keine solchen geworden, aber genauso haben sie vor dem Gesetz Rechte.

    Das Problem ist doch eher, dass Stalkingverfahren meist keine Anwaltspflicht und auch keine Kostenübernahme für einen Rechtsbeistand einer Nebenklage enthalten - damit sind die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten für Opfer begrenzt, sofern sie eine*n RA'in nicht aus eigener Tasche zahlen.

    Und viele Verfahren werden eingestellt.

    Was sagte mir ein Polizist, als ich einen Strafantrag wegen Bedrohung stellte: Wahrscheinlich gibt das kein Verfahren, nur ne Gefährderansprache, aber gut ist das trotzdem, denn dann wächst so ne Akte ja und beim nächsten Mal geht es dann vors Gericht.



    (In diesem Fall hat es dann genügt.)

  • ..." dank " KI - kann auf jedem Bild ein manipulierter Kopf sitzen. Ich empfehle bei Veröffentlichung von Bildern mit meinem Gesicht, abstreiten dass es sich um meine Person handelte....

  • Es mangelt offenbar an Unterstützung und Sensibilisierung für die Opfer. Der Erfahrungsbericht von Tanja deutet darauf hin, dass sie bzw. Opfer allgemein in die Lage versetzt werden müssen, Hilfe zu bekommen. Und zwar zu Beginn und nicht erst wenn sie psychisch am Boden sind.



    Spätestens bei der ersten "öffentlichen" Bloßstellung oder bedrohlichen privaten Kontaktaufnahme müssten eindeutige Konsequenzen folgen. Wenn ein Opfer nicht selbst aktiv werden kann, braucht es einen besseren Zugang zu Helferstrukturen. Dass sie nach all dem Beschriebenen noch keine Therapie begonnen hat, sondern nur "möchte", unterstreicht aus meiner Sicht das Problem.



    Wo waren die Unterstützer:innen für Tanja, damit sie konsequent von Anfang an jeden Kontakt, jede Aufmerksamkeit des Stalkers unterbindet?

    Mir selbst half einzig das konsequente Ignorieren und Blockieren, dass meine Expartnerin nach mehreren Jahren endlich von mir abließ.

  • @FRIDERIKE GRAEBERT

    Oh. Vermutlich haben Sie Recht.

    Ich Naivling dachte daran, psychosoziale und IT-Kompetenzen der Behörden zu stärken.

    Ich vergass, dass die Innenministerien so etwas wie ein anti-Midas touch [1] haben.

    [1] www.urbandictionar...anti-Midas%20touch

  • Frage @taz:

    Warum verlor Tanja ihren Job, weil einer dem Chef(?) Nackfotos schickte? Das allein wird kaum reichen. Was ist da noch passiert?

    • @Bunte Kuh:

      Bei einer christlichen Einrichtung reicht wahrscheinlich schon ein Bild auf dem man im Hintergrund nen Dildo oder Vibrator sehen kann

    • @Bunte Kuh:

      Kommt auf den Beruf und den Chef an und auch darauf was genau aufm Bild abgeht. Manche Vorlieben werden ja immer noch stark verurteilt und es gibt Vorurteile. Vlt hatte der Chef aber auch keinen Bock mehr ständig vollgespamt zu werden, nur weil die Ex für ihn arbeitet - wär mega uncool und assi, da sie nichts dafür kann, aber wäre ja net das erste mal, dass Opfer grade stehen müssen für den Mist den der Täter verzapft...

    • @Bunte Kuh:

      Der Artikel könnte besser geschrieben sein. Auch wenn der Text dahingehend unplausibel erscheint, spielt es für das Thema doch keine Rolle. Geht ja nicht um Arbeitsrecht.

      Das Foto selbst wird für den Jobverlust eher nicht verantwortlich sein, es sei denn sie arbeitete in einer christlichen Einrichtung und das Foto zeigte sie nackt bei einer Teufelsanbetung oder so.

      Ich nehme eher an, dass sie aufgrund des psychischen Drucks oder der Scham ihren arbeitsrechtlichen Pflichten nicht mehr nachkam und deshalb den Job verlor.

  • Frage an die Juristen: Ist "Abhören" nicht schon verboten? Wozu nun noch ein Verbot der App? Irgendwie klingt das so das, als ob man Pistolen verbieten will, damit keiner mehr erschossen wird.

    • @Bunte Kuh:

      Damit hat sich Frau Köhler disqualifiziert. Erstens ist es typisch deutsch (Verbieten!!!) und zweitens widerspricht sie damit dem, was sie forderte, nämlich Medienkompetenz und digitale Mündigkeit. Was letzteres konkret bedeuten soll kann ich nur erahnen, aber Apps verbieten und sperren ist Unfug und ist zu leicht zu umgehen.



      Sie haben natürlich völlig Recht, man darf natürlich auch so schon andere nicht ohne ihr Wissen ausspionieren.

      • @Huluvu:

        Warum soll etwas erlaubt sein, dessen Anwendung verboten ist?

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Das ist sogar oft der Fall. Man darf so manches besitzen, aber nicht einsetzen.

    • @Bunte Kuh:

      Für den Besitz einer funktionierenden Pistole benötigen Sie einen Waffenschein...

  • ... "Partnerinnen und Expartner:innen" ...

    Warum sind eigentlich die einen ausschließlich weiblich, die anderen dagegen nicht?

    • @Matthias:

      Die Frage ist berechtigt. Auch wenn wohl seltener vorkommend, bin ich mal von einer Ex-Partnerin gestalkt worden.

    • @Matthias:

      Dass es nur Stalker und nicht Stalker:innen heißt ist wohl kein Tippfehler.

    • @Matthias:

      Vielleicht weil es in queeren Beziehungen leichter fällt, toxische Beziehungen zu verlassen, weil dort weniger Abhängigkeiten aufgebaut werden.



      Oder es ist ein Tippfehler.

      • @Herma Huhn:

        Dafür ist es einfacher, sich in das Gefühlsleben einer Person des gleichen Geschlechts hineinzuversetzen. Das ist toll und macht Beziehungen besonders intensiv. Die Kehrseite ist, dass man sich im Streitfall auch besonders weh tun kann.

        (Ist meine persönliche Meinung.)

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          ..." Dafür ist es einfacher sich in das Gefühlsleben einer Person des gleichen Geschlechts hineinzuversetzen " ...



          meinen Sie echt ? Wäre das nicht etwas schlicht gedacht ? " Ticken " doch nicht alle Er, Sie, Es gleich...

  • 3G
    32051 (Profil gelöscht)

    Da ich Selbstschutzkonzepte, welche Selbstverteidigung beinhalten, aber weit vorher ansetzen, entwickle, würde ich per Mail mit Ihnen Kontakt aufnehmen, mit der Bitte, es an "Tanja" weiter zu leiten.

    Ich würde mich freuen, wenn es ihr hilft.

    Ansonsten kann ich hier für die "BADASS Army" werben.

    Sie hilft Frauen, von denen Nacktbilder ins Netz gestellt wurden, indem sie die einschlägigen Foren mit harmlosen Bildern zusammen. Im besten Fall kollabiert der Server, aber zumindest werden die Nacktbilder nach hinten in die Irrelevanz gedrängt.

  • Na, das wäre mal ein weites Betätigunsfeld für gestaltunswütige Innenminister*innen.

    • @tomás zerolo:

      Oh, das sähe dann wohl so aus, dass sie Spy-Apps für die Behörde vorschlagen würden....... damit könnte man dann die Stalker prima überwachen!

    • @tomás zerolo:

      Dazu müßte es erst einmal jemand mit Gestaltungswut geben. Ich kenne da nimanden.

    • @tomás zerolo:

      Innenminister sind nur für die öffentliche Ordnung zuständig.

      Stalker bedrohen aber nicht die Öffentlichkeit sondern nur ihre Opfer.