Diesel-Skandal und Umweltverbände: VW lässt Abgas-Kritik verbieten
Volkswagen erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Umwelthilfe. Der Verband hatte eigene Abgasmessungen durchgeführt.
Deutlich schneller ist das Unternehmen, wenn es darum geht, gegen Kritiker dieser Umrüstungen vorzugehen. Drei Wochen nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) aufgrund eigener Messungen die Wirksamkeit der Nachrüstungen infrage gestellt hatte, hat der Autokonzern jetzt eine einstweilige Verfügung gegen den Umweltverband erwirkt, die insgesamt zehn Aussagen aus einer Pressemitteilung verbietet.
Unter anderem darf der Verband bis auf Weiteres nicht mehr behaupten, dass die Nachrüstung „eine weitgehend unwirksame Placebo-Maßnahme“ sei und VW weiterhin gegen geltendes Recht verstoße.
Volkswagen begrüßte das Urteil. Es verhindere „unwahre Behauptungen über die Wirksamkeit der technischen Anpassungsmaßnahmen“, sagte ein Sprecher. Die DUH kritisierte hingegen, dass das Gericht der Argumentation von VW ohne Anhörung gefolgt sei, und kündigte an, gegen die Entscheidung juristisch vorzugehen.
Umwelthilfe kündigt Gegenwehr an
Der Umweltverband hatte die realen Stickoxid-Emissionswerte eines VW Golf Diesel gemessen. Vor der Nachrüstung durch eine VW-Werkstatt lagen sie bei 964 Milligramm pro Kilometer, danach bei 602 Milligramm. Das ist immer noch das Dreifache des geltenden Grenzwerts von 180 Milligramm.
Die Messwerte werden von VW nicht bestritten; sie sind darum nach wie vor im Internet zu finden. Allerdings gilt der Grenzwert der Rechtsauffassung von Volkswagen zufolge nur auf dem Prüfstand im Labor. Laut DUH erklärte VW im Antrag auf die einstweilige Verfügung, dass „Werte, die im realen Fahrbetrieb gemessen werden, vollkommen unbeachtlich sind“.
Sämtliche Fahrzeuge, die umgerüstet wurden, „erfüllen die für alle Automobilhersteller geltenden gesetzlichen Anforderungen der Europäischen Union hinsichtlich Abgasemissionen“, sagte der VW-Sprecher.
Diese Auffassung wird vom Kraftfahrtbundesamt bestätigt: „Die Fahrzeuge entsprechen nach der Umrüstung den geltenden Vorschriften“, sagte Sprecher Stephan Immen. Die DUH sieht das anders. „Nach dem Europarecht ist es eindeutig, dass die Grenzwerte nicht nur der Atemluft im Prüflabor dienen, sondern vor allem der Gesundheit der Bürger.“ Der Verband hat darum gegen das Kraftfahrtbundesamt Klage eingereicht, das die Nachrüstung von VW akzeptiert hat.
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