Corona-Impfpflicht in Österreich: Durchsetzung fraglich
Die in Österreich beschlossene Impfpflicht klingt nach einem großen Wurf. Doch sie dürfte nur wenig ändern.
U nter einer österreichischen Lösung versteht man einen Kompromiss, der niemanden allzu sehr verärgert, aber auch niemanden glücklich macht; der zwar nach großem Wurf klingt, aber in der Praxis wenig verändert.
So verhält es sich auch mit der Corona-Impfpflicht, die jetzt im österreichischen Nationalrat beschlossen wurde. Sie betrifft zwar die gesamte erwachsene Bevölkerung, doch ihre Durchsetzbarkeit bleibt fraglich. Die Gesundheitsbehörden werden frühestens im April imstande sein, die Meldedaten mit den Impfdaten zu verknüpfen und so die beharrlichen Impfverweigerer von Amts wegen zu identifizieren.
Den Impfstatus überprüfen soll die Polizei, aber das nicht gezielt, sondern im Rahmen einer anderen Amtshandlung, etwa bei einer Verkehrskontrolle oder beim Anhalten von Randalierern. In der Polizeigewerkschaft regt sich bereits Widerstand. Man fürchtet um das gute Verhältnis zur Bevölkerung.
Zwar kann man bis zu viermal jährlich eine Strafe bekommen, die sich nach der Höhe des Einkommens bemisst. Doch sei die Wahrscheinlichkeit gering, dass jemand den Maximalbetrag von 3.600 Euro im Jahr berappen muss, bekannte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Donnerstag mit entwaffnender Offenheit: „Da muss jemand schon viel Pech haben.“ Ob es zur Phase der automatisch verschickten Strafen überhaupt komme, sei noch nicht sicher.
Widersprüchlichkeit ist offensichtlich
Besonders widersprüchlich ist aber, dass die Impfpflicht am Arbeitsplatz nicht gilt, ausgerechnet dort, wo eine Überprüfung am einfachsten wäre. Zwar müssen alle Erwachsenen immunisiert sein, doch im Büro, auf der Baustelle oder im Supermarkt dürfen sie weiterhin ihren Dienst versehen, auch wenn sie keinen gültigen Impfpass vorweisen können.
Der Widerspruch zu der Intention, flächendeckend die Bevölkerung zu schützen, ist offensichtlich. Man muss kein großer Prophet sein, um vorauszusagen, dass mit dem Gesetz das Ziel, 90 Prozent der Bevölkerung durchzuimpfen, nicht erreicht wird.
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