„Burka-Verbot“ in Dänemark: Frauen müssen Gesicht zeigen
Das dänische Parlament hat ein Verschleierungsverbot beschlossen. Ausgenommen sind Bedeckungen, die einem „anerkennenswerten Zweck“ dienen.
Für das Verbot stimmten neben der rechtsliberalen und der konservativen Regierungspartei auch die rechtspopulistische Dänische Volkspartei und die oppositionellen Sozialdemokraten. Dagegen votierten die Linksliberalen, die rotgrüne Alternative, die Sozialisten und die linke Einheitsliste.
Ausser Niqab und Burka trifft das Gesetz beispielsweise auch Masken, Helme, künstliche Bärte und Schals, soweit diese das Gesicht „zu sehr bedecken“. Erlaubt bleibt eine Bedeckung die „einem anerkennenswerten Zweck dient“, beispielsweise das Gesicht gegen Kälte schützen will.
Über ein „Burka-Verbot“ wird in Dänemark bereits seit 2009 diskutiert. Damals legte die Dänische Volkspartei einen ersten Gesetzentwurf vor mit der Begründung: Das offizielle Dänemark solle sich so „vom politischen Islam distanzieren“.
Es geht um etwa 250 Frauen
Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im vergangenen Jahr das belgische Gesetz bestätigt hatte, das eine Vollverschleierung verbietet, startete die Dänische Volkspartei eine neue Gesetzesinitiative. Eine Mehrheit dafür gab es aber erst, nachdem die rechtsliberale Venstre eine Kehrtwende vollzog und ihre vorherige ablehnende Haltung revidierte. Und weil das ausschliessliche Verbot von aus religiösen Gründen getragenen Kleidungsgegenständen gegen die dänische Verfassung verstossen würde, machte man aus dem Burka- ein allgemeines Gesichtsbedeckungsverbot.
Statt einer zunächst diskutierten Haftstrafe droht für den Fall eines Verstosses eine Geldbusse. In Dänemark sollen etwa 250 Frauen regelmässig Niqab oder Burka tragen.
Umfragen zeigen, dass rund zwei Drittel der DänInnen für das Verbot sind. Der Imam Oussama El-Saadi bezeichnete das Gesetz zwar als „antidemokratisch“ und als einen „Verstoss gegen die Religionsfreiheit“, forderte Muslima aber auf, sich daran zu halten: „Wir leben in Dänemark, für uns gelten dänische Gesetze.“ Letztendlich müsse aber jede Frau selbst entscheiden.
Die Polizei wird für die Einhaltung des Gesetzes zuständig sein. Der einzelne Beamte soll entscheiden, ob Kleidungsstücke das Gesicht „zu sehr“ bedecken. Das fragliche Kleidungsstück muss nicht abgelegt werden und die Polizei ist nicht befugt es vom Gesicht zu entfernen. Sie soll lediglich eine Geldbusse verhängen. Die beläuft sich auf 1000 Kronen, ca 135 Euro.
Für wiederholte Verstösse kann sie bis auf 10.000 Kronen steigen. Gleichzeitig soll die Polizei die Kommunen und andere Behörden informieren. Diese wiederum werden verpflichtet, „eventuell notwendige soziale Maßnahmen in Bezug auf den Einzelnen oder seine Familie zu veranlassen“. Beispielsweise solle Frauen, von denen anzunehmen sei „in unterdrückender Umgebung zu leben“ Hilfe und Unterstützung angeboten werden.
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