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Bundesverwaltungsgericht zu HammerskinsSkinhead-Bruderschaft wieder erlaubt

Die „Hammerskins“ können erneut legal agieren. Die Richter kippten das Verbot des Dachverbandes. Der Grund: Dessen Existenz war nicht nachweisbar.

Die Hammerskin-Chapter können nun zunächst wieder legal agieren Foto: Innenminist Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern/picture alliance/dpa

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des Vereins „Hammerskins Deutschland“ aufgehoben, mit der Begründung, dass es einen solchen bundesweiten Zusammenschluss nicht gebe. Das Bundesinnenministerium kann gegen das Urteil keine Rechtsmittel einlegen. Damit können die rechtsextremistischen Hammerskins vorerst wieder aktiv werden.

Die Hammerskin Nation wurde 1988 in Dallas gegründet und breitete sich in der Folge international aus. Sie versteht sich als elitäre neonazistische Skinhead-Bruderschaft, die für den „Schutz der weißen arischen Rasse“ kämpft.

In Deutschland waren die Hammerskins vor allem mit klandestinen Konzerten von Nazi-Bands aktiv. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) gab es 2023 in Deutschland 13 regionale Ableger, sogenannte Chapter, mit insgesamt rund 130 Mitgliedern.

Im September 2023 verbot die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) den „Verein Hammerskins Deutschland“ mit allen regionalen Chaptern und der Teilorganisation Crew 38, die sich für Hammerskins vor Gericht einsetzt. Bei einem parallelen Polizeieinsatz durchsuchten rund 700 Po­li­zis­t:in­nen die Wohnungen von 28 Hammerskin-Mitgliedern in zehn Bundesländern.

Zentrale Steuerung nicht belegt

Faeser führte drei Gründe für das Verbot an: Erstens richte sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung, zweitens sei der Verein gegen die Völkerverständigung gerichtet, und drittens liefen Zweck und Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwider. Gemeint sind hier wohl vor allem Äußerungsdelikte, die Verwendung verbotener Symbole und unerlaubter Waffenbesitz.

Doch die Hammerskins klagten mit Erfolg gegen das Verbot vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht stellte fest, dass es den angeblichen Verein „Hammerskins Deutschland“ als eine den Chaptnern übergeordnete bundesweite Struktur gar nicht gibt.

Es gebe zwar ein „National Officers Meeting“, bei dem sich Vertreter der Chapter regelmäßig treffen. Doch dieses diene nur der Koordination. Das BMI konnte das Gericht nicht überzeugen, dass dort für die Chapter und die Mitglieder verbindliche Entscheidungen getroffen werden. Eine zentrale Steuerung der regionalen Chapter sei nicht belegt.

Wenn es aber keinen bundesweiten Verein der Hammerskins gibt, dann konnte er auch nicht verboten werden. Das Bundesverwaltungsgericht hob damit das Verbot wieder auf, wovon auch alle Chapter und die Crew 38 profitieren.

Jedes Bundesland für sich allein

Der Fehler kann nun auch nicht unkompliziert korrigiert werden. Denn für das Verbot lediglich regional relevanter Vereine, wie der Hammerskin-Chapter, ist nicht das BMI zuständig, sondern die jeweiligen Landesinnenministerien. Diese werden nun wohl prüfen, ob sie gegen die einzelnen Chapter genügend Verbotsgründe und Belege in der Hand haben.

Das ist natürlich viel aufwendiger als ein zentrales bundesweites Verbot. Dabei muss eines der 13 Chapter sicher nicht mit einem deutschen Verbot rechnen: Wie das Bundesverwaltungsgericht feststellte, ist das Chapter „Sarregau“ ein französisches Chapter.

Mit den inhaltlichen Verbotsgründen beschäftigte sich das Bundesverwaltungsgericht gar nicht. Sie wurden also weder bestätigt noch beanstandet. Da das Leipziger Gericht bei bundesweiten Vereinsverboten erst- und letztinstanzlich zuständig ist, kann das Innenministerium gegen die Entscheidung kein Rechtsmittel einlegen. Die Aufhebung des Verbots ist also rechtskräftig.

Zweite Schlappe für Faeser

Die Hammerskin-Chapter können nun zunächst wieder legal agieren. Dass sie sich völlig aufgelöst haben, wurde in AntiFa-Kreisen eh bezweifelt. Nach einer Recherche von exif-recherche nahmen an einem Hammerskin-Treffen in Italien Mitte November 2025 auch knapp 30 deutsche Hammerskins aus verschiedenen Chaptern teil.

Schon im Juni hatte das BMI beim Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage erlitten, als das Gericht das vereinsrechtliche Verbot der rechtsextremen Compact Magazin Gmbh aufhob. Die verfassungswidrigen Inhalte von Compact seien „nicht prägend“ für das Magazin gewesen, so die Begründung.

Zuständig war in beiden Fällen der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts unter seinem Vorsitzenden Ingo Kraft. Am 28. Januar wird dieser Senat über ein weiteres Vereinsverbot von Nancy Faeser verhandeln. Dann geht es um die religiös-völkische „Artgemeinschaft“, die ebenfalls im September 2023 verboten worden war. (Az.: 6 A 6.23 u.a.)

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24 Kommentare

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  • Unsere ach so wehrhafte Demokratie erweist sich mehr und mehr als wehrlos.

    • @pumble:

      Zum Thema " unser wehrhaften



      * Demokratie * " sei auch an dieser Stelle nochmals für alle Demokraten, aud den echt lohnenswerten Vortrag von



      Prof. Rainer Mausfeld :



      Zum Zustand der Demokratie



      " Raus aus der Idiologienfalle " empfohlen.



      Abrufbar auf YouTube

  • Ich muss mal die lto konsultieren, um die Urteilsbegründung zu verstehen.



    Man muss Nancy Faser dahingehend loben, dass sie als erste Bundesinnenministerin versucht hat gegen rechts-extremistische Organisationen überhaupt vorzugehen. Vorher hat es keine Regierung überhaupt versucht.



    Die wesentliche Frage ist welche Gesetzesergänzungen erforderlich sind, damit wir als Gesellschaft in die Lage versetzt werden extremistische Organisationen zu verbieten, welche offensichtlich gegen die FDGO agitieren.

  • die frage ob verfassungswidrige organisationen überhaupt in des vereinsrecht aufgenommen werden können, ist überhaupt gar nicht geklärt worden . oder aber positibv bescheinigt worden.



    da so etwas aber verfassungsrechtlich gar nicht geht..



    kann es sich auch nicht um zugelassene vereine handeln. der eugh sollte sich also maql mit der praxis des verwaltungsgerichtes und seiner personalien beschäftigen.

  • Frau Faesers Schnellschüsse in ihren letzten Tagen ihrer Dienstzeit hinterlassen Schäden die auf Jahre hin Spuren hinterlassen.



    Sie wollte sich ein Denkmal setzen, sie wollte ihren Platz in den Geschichtsbüchern reservieren, sie wollte die Dinge erledigt wissen. Vielleicht alles drei davon - wir wissen es nicht. Was immer sie getrieben hat, Sorgfalt war es nicht.



    Eine Vita des Scheiterns wird bleiben - zum Schaden der Republik.

    • @Saskia Brehn:

      Na klar, das war ja zu erwarten: die SPD, GRÜNE und Linke sind schuld. Faeser hat ja diese Nazitruppe allein und ausschließlich aus eigenen Vorteilsüberlegungen verboten. Gefährlich sind die ja überhaupt nicht, sind ja rechts. Kann man von Dir auch mal einen Kommentar zu diesen Themen erwarten, der etwas (!!) sachlicher, nüchtener ist?

      • @Perkele:

        Natürlich hat Sie das allein gemacht. Das liegt in der Natur von Helden und Heldinnen mit ihren Schnellschüssen. Sie hat sich eben nicht ausreichend mit anderen koordiniert. Deswegen haben wir ja jetzt diese Grütze.

        • @Rudolf Fissner:

          ...oder aus- / mit Berechnung - Grütze bestellt ?

        • @Rudolf Fissner:

          Allein kann die das gar nicht machen. Sie hat aber etwas getan, andere tun nichts. Es ist blöd gelaufen: Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle nur noch in Gottes Hand....

  • Sei es eine Warnung für ein mögliches AfD-Verbot



    Mögliche Verbotsanträge von Gruppierungen oder Parteien sollten erst dann erfolgen, wenn man sich juristisch des Sieges sicher sein kann. Hier aber wurde furchtbar gepfuscht, weshalb das Verbot in die Hose ging.



    Genau deshalb bin ich auch gegen einen überhasteten Verbotsantrag bei der AfD, so sehr ich auch Gegner dieser Partei bin. Es darf einfach nicht passieren, dass dies auch in die Hose geht, nur weil man voreilig auf Aktion macht, wie damals bei der NPD.



    Noch viel besser wäre es allerdings, die AfD durch Wahlen zu besiegen, statt vor dem Richter.

    • @Hans Dampf:

      Oder ist inzwischen alles so gewollt ?



      Man könnte doch es fast denken.



      Interessante Gedanken und Anregungen dazu gibt der Vortrag von Rainer Mausfeld



      " Zum Zustand der Demokratie - Raus aus der Idiologienfalle "



      Abrufbar auf YouTube

    • @Hans Dampf:

      Der Verfassungsschutz und das Bundesverfasungsgericht haben festgestellt das die NPD/Heimat verfassungswidrig handelt und den deutschen Staat stürzen will. Trotzdem wurde sie im 2 Verbotsverfahren nicht verboten. Grund die NPD/Heimat ist gar nicht in der Lage den Staat zu stürzen. dabei beruft sich da deutsche Gericht auf die Rechtssprechung des europäischer Gerichtshof für Menschenrechte. Und der verweist auf die europäische Menschenrechtskonvention die auch Deutschland unterzeichnet hat. Die Vereinigungsfreiheit. Es ist also durchaus möglich das das Bundesverfasungsgericht sie nicht verbietet weil sie nicht in der Lage ist den Staat zu stürzen In deutschland gibt es 300000 Polizisten in den Bundesländern und bei der Bundespolizei und 180000 Soldaten, mit Panzern, Hubschrauben, Maschinengewehren, Panzerfäusten usw. Wie kann da die AfD den Staat gewaltsam stürzen. Und die AfD ist ganz weit von einer 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat entfernt. Im Bundesrat hat sie überhaupt keine Stimme.

      SPD und Grüne waren bis Februar dieses Jahres an der Regierung, die haben kein Verbotsantrag im Bundestag beantragt, und jetzt ist Merz und Söder an allem Schuld.

    • @Hans Dampf:

      »Mögliche Verbotsanträge von Gruppierungen oder Parteien sollten erst dann erfolgen, wenn man sich juristisch des Sieges sicher sein kann.«

      Diese Sicherheit gibt es in der Realität niemals.

    • @Hans Dampf:

      "Noch viel besser wäre es allerdings, die AfD durch Wahlen zu besiegen, statt vor dem Richter."



      Unmöglich. So lange sie nie durch Verantwortung ihren Nimbus verliert alles angeblich anders zu machen, wird das nicht klappen.



      Es läuft so vieles in unserer Bundesrepublik falsch falsch - dazu die weltweiten Polykrisen.



      Die Brandmauer war die dümmste Idee. Im Nachhinein spricht es sich natürlich leicht, keine Frage. Aber der Umgang mit dem BSW zeigt es. Die wurden direkt in die Pflicht genommen - und schon sahen alle: die kochen auch nur mit Wasser, kommen ihren Versprechen nicht hinterher und erleben die selben Grabenkämpfe wie andere Parteien auch.



      So hätte man es mit der AfD machen müssen als sie bei 5 und 10% stand.



      Jetzt ist der point of no return überschritten. Sie werden regieren. Ob in Sachsen-Anhalt oder anderswo, ob nächstes Jahr oder ein bisschen später. Die Welle ist nicht mehr zu brechen - durch wen auch?



      Es fehlt ein Messias.



      Merz? Scholz? Keine Chance, völlig verbrauchte Gesichter UND Ideen.



      Die neue Spitze der Grünen? Kennt kein Mensch.



      Reichinnek? Hatte drei starke Minuten - auf die Barrikaden - seitdem null-komma-null Momente mehr.

      • @Saskia Brehn:

        "Unmöglich. So lange sie nie durch Verantwortung ihren Nimbus verliert alles angeblich anders zu machen, wird das nicht klappen."



        Ich stimme ihnen zu. Vielleicht sollten sie in einem kleinen Bundesland doch mal die Mehrheit bekommen, damit sie sich ganz schnell entzaubern und das Volk sehr schnell erkennt, dass es doch nur Schwätzer sind, die rein praktisch nichts drauf haben außer markanter Sprüche.

      • @Saskia Brehn:

        »So hätte man es mit der AfD machen müssen als sie bei 5 und 10% stand.«

        Und wie hätte man das begründen sollen, als noch überhaupt keine Notwendigkeit bestand, dies zu tun?

        Ob das „Entzaubern“ der AfD durch Machtbeteiligung in den Bundesländern funktioniert, wage ich auch zu bezweifeln. Da könnten die sich immer darauf hinausreden, dass die Bundespolitik daran hindere, ihre Ideen umzusetzen.

        Und nach einer Machtergreifung auf Bundesebene dürfte es schwierig werden, die überhaupt wieder abzuwählen, weil die dann unser gesamtes demokratisches System und dessen Institutionen sukzessiv demontieren und in eine Autokratie verwandeln würden.

        Oder glauben Sie etwa, dass es 2028 in den USA noch eine reguläre Wahl geben wird? Von „fair“ will ich gar nicht erst reden.

  • Erschreckend zu sehen, wie ein komplettes ministerium der inkompetenz verfallen kann, wenn es an der spitze hapert... ouch

  • Unbehaltich dessen, dass solche "Vereine" verboten gehören, bin ich froh über das Urteil. Einfach aufgrund dessen, dass es zeigt, dass in Deutschland das Rechtssystem (noch) funktioniert und dass es einfach eine gestzliche Grundlage für Verbote etc. geben muss und nicht einfach nach Gusto entschieden werden kann.



    Lernt man im Studium: wer will was von wem woraus (und letzters ist das Gesetz und der Paragraph).



    Ich frage mich, warum im BMI keiner der Juristen (die dort hoffentlich angestellt sind) einfach mal eine Überprüfung der Maßnahme vorgenommen hat und dann erst entschieden wurde, was und wie man es macht...



    Aktionismus ist (wenn nicht Gefahr im Verzug ist) nicht immer die beste Idee.



    Noch eine Frage:



    was soll die Nennung des Senats und des Vorsitzenden ? Wenn er bei Maßnahmen gegen politisch anderstgerichtet Gruppierungen anderst entscheidet kann man ihm parteilichkeit vorwerfen und dann ist das zu prüfen. Aber solange er nach Gesetz in beide Richtungen gleich entscheidet...



    Die TAZ ist doch gegen das unter Druck setzten der Justiz (z.B USA).



    Dann sollte man auch ein "unpassendes" Urteil annehmen. Es gibt ja noch Verbotsmöglichkeiten (man muss halt Hausaufgaben machen)

    • @Falkner2010:

      >einfach mal eine Überprüfung der Maßnahme<

      Bei aller Abneigung gegen SPD-Politiker - insbesondere Faeser, Sie tun ihr unrecht. Das Verbot ist aufgehoben worden weil es die Vereinigung als Dachverband auf Bundesebene gar nicht gibt. Konnte man das vorher wissen?

      Das ist die juristische Argumentation der Hammerskin-Anwälte, die natürlich Hammerskin-Interna haben. Ein Außenstehender konnte das vermutlich gar nicht wissen. Wenn man Juristerei betreibt muss man solche Niederlagen - aufgrund zu wenig oder falscher Informationen in kauf nehmen. Kein Problem wenn danach folgerichtig das Verbot der Landesverbände folgt.

    • @Falkner2010:

      Vielen Dank für das Anmahnen von Professionalität, die man eigentlich in den Ministerien voraussetzen sollte (und im Journalismus auch). Das Ergebnis ist letztlich fatal und geht komplett in die andere Richtung.

    • @Falkner2010:

      Toller Kommentar

    • @Falkner2010:

      Die werden u.a. auch bei tagesschau.de genannt und Christian Rath ruft ned zu irgendwas bezüglich des BVerwG auf ;) .



      Was ich mich allerdings frage ist, ob die Hammerskin-Gruppen wie der Brieftaubenfreunde e.V. im Vereinsregister stehen?!?

      • @Hugo:

        Der Verein heißt Hammerskins, nicht Hammerskins e.(ingetragener) V.(erein)

  • Faeser, da konnte man schon mit so etwas rechnen. Einfach mal verbieten und dann schaun mer mal, geht halt nicht so einfach.