Bürgergeld und Wohnkosten: Jeder achte Haushalt zahlt drauf
Bei 320.000 Haushalten mit Anspruch auf Bürgergeld bezahlen Jobcenter die Unterkunft nicht in voller Höhe.
Besonders groß war die Wohnkostenlücke in den Metropolen. In Berlin zahlten die betroffenen Haushalte im Schnitt fast 160 Euro dazu. „Wer im Bürgergeld überhaupt noch eine Wohnung in Innenstädten bekommt, zahlt drauf und spart sie sich vom Munde ab“, sagte die Linken-Abgeordnete Caren Lay der Deutschen Presse-Agentur.
Im Bürgergeld zahlt das Jobcenter normalerweise Miete und Heizung, solange die Wohnung als „angemessen“ gilt und die Heizkosten bestimmte Werte nicht überschreiten. Die Angemessenheitsgrenzen wurden in den Kommunen zwar immer wieder angepasst, werden aber durch die steigenden Mieten immer wieder überschritten. Das Jobcenter fordert die Menschen dann auf, in eine günstigere Wohnung umzuziehen. Diese gibt es aber meist nicht, die Leute müssen in ihren Wohnungen bleiben. Der übersteigende Betrag muss daher sozusagen „aus der eigenen Tasche“ als vom Geld für den Lebensunterhalt gedeckt werden und mindert die ohnehin geringe Summe, die für die alltäglichen Lebenshaltungskosten gedacht sind.
Diese Wohnkostenlücke bleibt, obwohl mit Beginn des Bürgergeldes und auch schon zu Corona-Zeiten eine gesetzliche „Karenzzeit“ bei den Wohnkosten für neue Antragssteller:innen eingeführt wurde. In der „Karenzzeit“ im ersten Jahr des Bürgergeldbezuges übernimmt das Jobcenter die Wohnkosten in der realen Höhe, ungeachtet der Angemessenheitsgrenzen.
Langzeitbezieher:innen betroffen
Langzeit-Bezieher, darunter viele Alleinerziehende, pflegende Angehörige und Aufstocker würden aber „allein gelassen“, sagte die Linke-Abgeordnete Heidi Reichinnek. „Sie müssen den Fehlbetrag weiterhin aus dem Regelsatz ausgleichen, der eigentlich für Essen und Kleidung gedacht ist“.
Die Linke und auch die Sozialverbände fordern, die Kostengrenzen so weit zu erhöhen, dass davon eine Wohnung gemietet und geheizt werden kann.
Die Union hingegen will die Karenzzeit in ihren Reformvorschlägen zum Bürgergeld abschaffen, sodass die Angemessenheitsgrenzen dann schon zu Beginn des Leistungsbezuges gelten würden.
Zahlen aus den früheren Jahren zeigen damals eine prozentual höhere Wohnkostenlücke. Im Jahr 2022 bekamen rund 13 Prozent der Haushalte im Hartz-IV-Bezug nicht die vollen Wohnkosten erstattet, ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung. Im Jahre 2021 waren es rund 15 Prozent der Haushalte.
Höhere Zuzahlungen
Die sogenannte Wohnkostenlücke habe im Jahre 2021 durchschnittlich bei 91 Euro im Monat gelegen, hieß es in früheren Antworten der Bundesregierung zur gleichen Anfrage. Die Höhe der Zuzahlungen ist also über die Jahre gestiegen.
Der Immobilienmarkt reagiert allerdings auch auf eine Erhöhung der Angemessenheitsgrenzen bei den Jobcentern. In den Kommunen gibt es die Erfahrung, dass bei einer Erhöhung der Angemessenheitsgrenzen auch günstige Mieten im Bestand steigen. Die Vermieter wissen dann ja, dass diese Wohnkosten von den Sozialbehörden übernommen werden.
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