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Bandscheibenvorfall beim G20-GipfelVier Tage sind kein Unfall

Ein Polizist musste 70 Stunden lang schwere Ausrüstung tragen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte seine Klage gegen den Dienstherrn aber ab.

Erschöpfte Po­li­zis­t:in­nen am Rande einer Demonstration während dem G20 Gipfel in Hamburg 2017 Foto: Sebastian Willnow/dpa

Karlsruhe taz | Ein Bandscheibenvorfall, den ein baden-württembergischer Polizist 2017 beim G20-Gipfel in Hamburg erlitten hat, gilt nicht als Dienstunfall. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Der Polizist aus Bruchsal wurde im Juli 2017 mit seiner Beweissicherungs- und Festnahme-Einheit zum G 20-Gipfel nach Hamburg geschickt. Dort sorgten linksradikale Gipfelgeg­ne­r:in­nen unter dem Motto „welcome to hell“ für teilweise bürgerkriegsähnliche Zustände.

Am dritten von vier Tagen spürte der Polizist einen Schmerz im Rücken. Er konnte den Einsatz zwar noch zu Ende bringen, doch nach der Rückkehr stellte ein Arzt einen Bandscheibenvorfall fest. Der Polizist war monatelang arbeitsunfähig. Seit fünf Jahren kämpft der heute 37-Jährige nun um die Anerkennung der Rückenprobleme als Dienstunfall. Das Problem des Polizisten: Er kann kein konkretes Ereignis benennen, dass den Bandscheibenvorfall ausgelöst hat. Er geht vielmehr davon aus, dass es der gesamte Einsatz war, der seinen Rücken so überlastete.

Vier Tage lang habe seine Einheit schwere Körperschutz-Ausrüstung (KSA) getragen. „Das ist eine Art Ritterrüstung aus Metall“, sagte der Mann vor dem Verwaltungsgericht, „eine KSA wog damals über 20 Kilogramm“. Nach seinen Angaben wurde die schwere KSA inzwischen durch eine leichtere KSA aus Kunststoff ersetzt. „Einen solchen Einsatz hatte ich noch nie erlebt“, sagte der Polizist. Eine längere Ruhepause habe es nur am Anfang des Gipfels gegeben.

„Danach war die Einheit rund um die Uhr 70 Stunden am Stück im Einsatz“, so der Polizist. Auch in kürzeren Pausen habe man die Schutzausrüstung nicht abgelegt, weil man sich nie sicher fühlte. „Ich habe zig Steine und zig Flaschen abbekommen“. Seine Anwältin Irmgard Amberg betonte vor Gericht, wie wichtig es sei,dass Bandscheiben sich immer wieder regenerieren können, „deshalb darf die KSA maximal sechs Stunden getragen werden.“

Es war ein harter Einsatz

Das übliche Arbeiten in Schichten sei aber nicht möglich gewesen, weil die Polizeiführung vom Ausmaß der Gewalt überrascht gewesen sei und deshalb zu wenig Polizisten vor Ort waren. Der Dienstherr des Polizisten, das Land Baden-Württemberg, erkennt den Bandscheiben-Vorfall nicht als Dienstunfall an. „Ich will nicht in Abrede stellen, dass es ein harter Einsatz war“, sagte die Juristin des Landes vor Gericht. Allerdings sei es auch gut möglich, dass der Bandscheibenvorfall die Folge von allgemeinem „Verschleiß“ war und der Vorfall nur zufällig beim G 20-Gipfel auftrat.

Der Polizist droht durch die Maschen des Gesetzes zu fallen. Ein Dienstunfall ist als „plötzliches“ Ereignis definiert. „Ein viertägiger Einsatz ist aber kein plötzliches Ereignis“, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Neidhardt in der Verhandlung. Auch eine Berufskrankheit liege wohl nicht vor. Davon spreche man zum Beispiel, wenn jemand zehn Jahre lang schwere Lasten heben muss, aber nicht bei einem viertägigen Einsatz.

Anwältin Amberg forderte eine Beweislastumkehr. „In einer derartigen Konstellation muss der Dienstherr beweisen, dass kein Arbeitsunfall vorliegt.“ Sie warf der Polizei vor, dass sie ihre Fürsorgepflicht für die Beamten maximal verletzt habe. Zu einer derartigen Rechtsfortbildung war das Verwaltungsgericht Karlsruhe nun aber nicht bereit. Der Antrag des Polizisten wurde deshalb abgelehnt. Die Begründung des Urteils wird in einigen Wochen vorliegen.

Der Polizist weiß noch nicht, ob er Rechtsmittel einlegt. Derzeit ist er beschwerdefrei. Er verrichtet inzwischen normalen Streifendienst und muss keine KSA mehr tragen. Auch seine Reha und die Physiotherapie hatte das Land bezahlt. Die Anerkennung als Dienstunfall brächte ihm unmittelbar also keinen Vorteil. Ihm geht es aber um die Zukunft. Wenn er eines Tages wegen seines Rückens gar nicht mehr arbeiten kann, könnte er sich auf den Dienstunfall berufen und eine Rente beantragen.

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26 Kommentare

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  • Der letzte Satz des Artikels verwirrt mich etwas:



    "Wenn er eines Tages wegen seines Rückens gar nicht mehr arbeiten kann, könnte er sich auf den Dienstunfall berufen und eine Rente beantragen."

    Sind Polizisten in BW etwa nicht verbeamtet? Bekommt ein Polizist Rente oder Pension, ggf. Unfallausgleich.

    Das ein Bandscheibenvorfall nur selten als Unfall gilt lernt der Versicherungsvertreter in der ersten Woche. Unfall ist ein nicht vorhersehbar es Ereignis. Bandscheibenvorfall beim Heben ist kein Unfall. Bandscheibenunfall beim Sturz kann ein Unfall sein.



    Von Regeln, UVV oder gar Recht und Gesetz eine beschränkte Kenntnis zu haben ist bei vielen Individuen leider zu vermuten.

  • "Dort sorgten linksradikale Gipfelgeg­ne­r:in­nen unter dem Motto „welcome to hell“ für teilweise bürgerkriegsähnliche Zustände."

    Ah, stimmt, hatte ich vergessen! Danke für die Erinnerungsauffrischung... Fast wäre bei mir hängengeblieben, dass es die Polizei war, die die riesige Demo wegen einer Handvoll Vermummter an der Hafenkante zusammengeprügelt hat ohne darauf Rücksicht zu nehmen, ob jemand im Gedränge ein paar Meter nach unten fällt... Oder auf die Familien mit Kinderwagen am Ende des Demozugs, das immer wieder angegriffen wurde...



    Aber wir wissen ja seit der Pandemie, dass die Polizei in solchen Einsatzlagen lieber hundert Mal die Abwägung für die Versammlungsfreiheit statt einmal eine dagegen trifft. Noch mal: Danke!

    • @Hannes Hegel:

      Ja, ich dachte auch, dass die Polizei Einheiten mit Gewehren einsetzte. Vielleicht irre ich mich aber und es waren die Demonstrant*innen. Vielleicht der eine, bezüglich dem der Richter Marc Tully zweimal Untersuchungshaft (immerhin 5 Monate) aufgrund angeblicher "Anlage-und Erzeihungsmängel" anordnete und damit Überprüfung und Feststellung im eigentlich Prozess vorwegnahm. Ach, ne, das Verfahren wurde dann doch offenbar nicht mehr weiterverfolgt? Weitere Glanztaten waren Einschränkungen von Demonstrations-, Versammlungs- und Pressefreiheit sowie Vorenthaltung von rechtsanwältlicher Hilfe. Polizeigewalt hat es ja laut Olaf Scholz auch nicht gegeben ... ;-/

  • Jede Krankenschwester kriegt gerade das Lachen... bestenfalls..

  • Mir kommen gleich die Tränen. Beamte erhalten auch während der Zeit einer Dienstunfähigkeit das volle Gehalt, und zwar zeitlich unbegrenzt, solange sie nicht wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit vorzeitig pensioniert werden. Und im Ruhestand erhalten Sie keine "Rente", sondern eine Pension, die übrigens wesentlich höher ist als eine Rente für Beschäftigte, die während ihres Berufslebens das Gleiche verdient haben.

    • @Budzylein:

      "solange sie nicht wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit vorzeitig pensioniert werden" - Merken Sie selbst, oder?

      Im übrigen hat Sie keiner davon abgehalten, Beamter zu werden. Ich finde deren Netto/Brutto-Quote während vor der Pension und die Pensionsregelung dann später genauso absurd wie Sie - aber ich beschwere mich nicht, da ich ja auch Beamter hätte werden können.

      • @Graustufen:

        Ich beschwere mich gar nicht. Mir geht es nur darum, dass der Artikel den unzutreffenden Eindruck erweckt, der Beamte sei wegen der Nichtanerkennung seines Bandscheibenvorfalls als Dienstunfall in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht ("droht durch die Maschen des Gesetzes zu fallen"). Und die Unsitte, die Wörter "Rente" und "Pension" als Synonyme zu verwenden, ist irreführend.

    • @Budzylein:

      So isses. Die Privilegien der Beamten mögen unangemessen sein - aber ich (Pensionär) genieße sie.

      • @Spitzbube:

        Das gönne ich Ihnen von ganzem Herzen! Beamtenstatus und Arbeitsverhältnis sind nun mal unterschiedliche Systeme, und kein gesetzlich Rentenversicherter hätte etwas davon, wenn die gute Altersversorgung der Beamten abgeschafft oder verschlechtert würde. Aber man sollte diese Unterschiede in Artikeln über die Versorgung von Beamten auch nicht verschweigen.

    • @Budzylein:

      Darum geht es glaube ich. Wenn der Mann wg. Bandscheibe mal nicht mehr arbeiten kann macht es für seine (Früh-)Pension einen ganz erheblichen Unterschied, ob er wg allgemeiner Malaise oder wegen eines Dienstunfalls pensioniert wurde. Sonst bringt die Anerkennung nichts

      • @Samvim:

        Davon gehe ich auch aus, aber das muss im Artikel dann auch so dargestellt werden - einschließlich der Besonderheiten des Beamtenstatus, der zur Folge hat, dass Arbeitsunfälle nicht dieselben Auswirkungen haben wie bei Berufstätigen, die keine Beamten sind. Diese Unterschiede werden verwischt, wenn dann auch noch von einer "Rente" die Rede ist.

  • taz-Zitat: "(...) Seine Anwältin Irmgard Amberg betonte vor Gericht, wie wichtig es sei,dass Bandscheiben sich immer wieder regenerieren können, „deshalb darf die KSA maximal sechs Stunden getragen werden.“ (...)"



    Wie sieht es den diesbezüglich mit der gesetzlichlichen (präventiven) Fürsorgepflicht des Diensthern aus?



    "(...) Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er schützt die Beamtinnen und Beamten bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in ihrer Stellung. (...)"

    • @Thomas Brunst:

      Zum ersteren: Die Frau RA legt in offensichtlicher Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung den Finger in die Wunde: Ausnahmefall bei Dauerbelastung?? (wie s.u.) => Gutachten.



      &



      Zur Ansicht des VG - etwas vorschnell?!



      “ Dienstunfall bezeichnet einen Arbeitsunfall einer Person in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis; dazu zählen vor allem Beamte, Soldaten und Richter. Der Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis (Unfall), das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist. (&Däh) Auch Erkrankungen können als Dienstunfall gelten.“ Eben =>



      &



      “ Die Erkrankung gilt jedoch stets als Dienstunfall, wenn sie durch gesundheitsschädigende Verhältnisse verursacht worden ist, denen die Person am Ort seines dienstlich angeordneten Aufenthalts im Ausland besonders ausgesetzt war.“



      de.wikipedia.org/wiki/Dienstunfall

      kurz - Der 🧀 ist noch längst nicht gegessen. Gellewell.



      (Glaube allerdings nicht - daß hier ein “Ausnahmefall“ der unten umrissenen Art vorliegt. But.



      Wertung in der Laiensphäre => Will - aus der Lamäng! - sagen: Würde mit Verlaub ein Gutachten einholen. Vorher aber die Kranken- & die Beihilfeakte!! beiziehen! Handwerk as usal. Gelle. -



      Newahr. Normal!

  • Ach was! © Vagel Bülow

    “ Ein Bandscheibenvorfall, den ein baden-württembergischer Polizist 2017 beim G20-Gipfel in Hamburg erlitten hat, gilt nicht als Dienstunfall. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Karlsruhe.“



    & Däh => steile Rathsche These:



    “Der Polizist droht durch die Maschen des Gesetzes zu fallen. Ein Dienstunfall ist als „plötzliches“ Ereignis definiert.“



    Erstens - Nein! & Zweitens - darauf kommts im Ergebnis gar nicht an • Denn.



    Als mal mit 10++Jährchen mit Dienstrecht Betrauter ist mir el classico - “der Bandscheibenvorfall im Dienst“ gut vertraut.



    Typisch - der Polizeibeamte - der seine umgekippte Gummikuh “hochwuchtet“



    & Däh “stechender Schmerz“ & the whole shit!



    & Däh =>



    Der zuständige Senat des OVG Münster war‘s vor Jahren mal sowas von leid - immer wieder mit sojet Fällen => Beweisaufnahme & Gutachten .= immer selbes Ergebnis behelligt zu werden! Daß er mal Nägel mit Köppen machte!



    Und feststellte & entschied: ~ „nach Auswertung aller medizinischen Gutachten (eine stattliche Phalanx!!) - werde ein Bandscheibenvorfall NICHT durch sojet! - „plötzliche Ereignisse“ dienstrechtlich relevant ausgelöst •



    Vielmehr seien derartige Vorgänge lediglich - "der Tropfen der das Faß (der Vorschädigungen) zum Überlaufen bringe“ •



    & das in ständiger Rechtsprechung &! Berlin/Leipschabgesegnet!

    In einem! mir erinnerlichen Fall - ist der Senat wg der Ungewöhnlichkeit des schädigenden Ereignis mal davon “abgewichen“.



    Ein GSG9-Mann hatte bei einer Verfolgung & Sprung in&über einen Graben sich derart im Aufprall seine Wirbelsäule rückwärts überdehnt!



    Daß der Gutachter - eben deswegen - von dem medizinischen Grundsatz: eine “gesunde“ Bandscheibe „fällt nicht vor!“ - begründet abwich.



    Zu recht.

    unterm—— servíce—



    Mehrfach zuvor als Richter Vorinstanz so mitentschieden.



    & Gern&Dannichfür

    • @Lowandorder:

      Moment mal!

      "Ein Dienstunfall ist als „plötzliches“ Ereignis definiert. „Ein viertägiger Einsatz ist aber kein plötzliches Ereignis“, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Neidhardt in der Verhandlung."

      Humbug! Ein Bandscheibenvorfall IST ein plötzliches Ereignis, ein Materialversagen, ausgelöst durch Überlastung. Und das geschah im Einsatz. Ob der Betroffene nun gerade eine Demonstrant*in wegschleifte oder niederrang oder sich – übermüdet und verspannt – nur hastig umdrehte, ist völlig unerheblich. Wie sollte er das noch wissen können?

      Also: Das Ereignis geschah im Dienst und ist somit ein Dienstunfall.

      Und ohne 70h-Dienst kein Ereignis. Nix mit "übergelaufenem Fass der Vorschädigungen". Die Belastung war extrem – und obendrein strategischer Fehlleistung geschuldet. Die Polizei und ihre Sonderkommandos setzen allzu oft auf Eskalation, schleusen gar Provokateure ein, um einen Räumungsgrund zu fingieren. Und politisch gewollt: Kann ja nicht sein, dass so’n paar Kiddies den Gipfelverkehr stören. Is ja peinlich.

      Also: Kiddies zusammenfalten und mit Unrechtsurteilen überziehen.

      Kurz: Es gibt Härte und es gibt Milde in diesem Land, aber Gerechtigkeit, die gibt es nicht.

  • Na ja, haben denn seine Kollegen auch alle Bandscheibenvorfälle gehabt - oder hatten die eine andere Ausrüstung? 20 kg klingt vielleicht nach viel - auf den Körper verteilt ist es das aber nicht.

  • Auch mit kaputten Bandscheiben ist er noch gut zu gebrauchen - es sind schließlich seine Schmerzen. Die Zeiten als man mit dem Kopf unterm Arm wenigstens noch aufrecht stehend verrentet wurde sind lange vorbei ...

  • Die Gewalt ging gerade bei der Welcome to Hell eindeutig von der Polizei aus...

    Eine Anklage wegen "Gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung im Amt" wäre angemessen.

    • @Lukas Norden:

      Und das - selbst, wenn es wahr wäre - ist jetzt für den Artikel und den Kommentarbereich zum Artikel relevant, weil?

      • @Graustufen:

        Hier ein "armer Polizist" jammert das er von zu viel prügeln seinen Rücken kaputt gemacht hat und dafür nicht angemessen entschädigt wird.

        Die Polizisten haben systematisch Recht gebrochen (siehe Protestcamp/Demoverbote in Sperrzone etc.). Der Beamte war BFE, also mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit aktiv wie passiv an Körperverletzungen beteiligt.



        Es wäre die Pflicht des Polizisten gewesen solche illegale Befehle zu verweigern. Stattdessen spielt er sich hier als Opfer auf. Typisch deutsch könnte man sagen, schließlich hat man ja nur Befehle befolgt.

  • Toller Arbeitgeber, das.

    Wo anders hatte ich es ja bereits von strukturellen Problemen. Das hier ist eins.

    • @tomás zerolo:

      Nö. - s.o. - Vorschnell mit dem Urteil ist die Jugend -;) - “ Studium der Rechtswissenschaft in Berlin (FU) und Freiburg. - Erstes juristisches Staatsexamen in Freiburg, 1993



      - Promotion zum Dr. jur, 2000 - too🙀🥳



      &



      Nischt for unjut - wa.

  • "Dort sorgten linksradikale Gipfelgeg­ne­r:in­nen unter dem Motto „welcome to hell“ für teilweise bürgerkriegsähnliche Zustände."



    Die taz hat sich doch ein wenig verändert.

    • @Ijon Tichy:

      haha-ja, - deswegen haben die jetzt auch ‚rechtspolitsche Korrespondenten‘ … ich weiß, müder Witz 🫤, musste aber einfach sein.

    • @Ijon Tichy:

      In der Tat, ich bin auch positiv überrascht - genau wie Sie. Solch eine sachliche Berichterstattung hätte ich der Taz eigentlich nicht zugetraut. Respekt.

      • @Graustufen:

        Falsch ist für sie sachlich? Klingt nicht nach Graustufen sondern schwarz weiß.