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Babys im ParlamentAngemessen und zeitgemäß

Simone Schmollack
Kommentar von Simone Schmollack

Abgeordnete im Thüringer Landtag dürfen nun ihre kleinen Kinder zu Sitzungen mitbringen. Das sollte überall gelten.

Darf jetzt ihr Baby mit in den Plenarsaal bringen: Madeline Henfling Foto: Martin Schutt/dpa

N a bitte, geht doch, möchte man am liebsten rufen. Denn was einer schon der normale Menschenverstand sagt, hat der Thüringer Landesverfassungsgerichtshof jetzt bestätigt: Landtagsabgeordnete in dem ostdeutschen Bundesland dürfen fortan ihre bis zu ein Jahr alten Kinder zu Landtagssitzungen mitbringen.

Dieser Entscheidung vorausgegangen waren das sogenannte Babygate und zwei Klagen: Die Thüringer Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling war 2018 aus dem Plenarsaal verwiesen worden, weil sie ihr drittes Kind, ein wenige Wochen alter Sohn, im Tragetuch vor dem Bauch dabeihatte. Henfling hatte sich gegen den Rausschmiss gewehrt, sie wollte einfach ihre Arbeit machen. Sie musste sich aber der Weisung des damaligen Landtagspräsidenten und dessen Verweis auf die Geschäftsordnung des Hauses und dem Hinweis auf den Kinderschutz beugen.

Dagegen klagte sie, später zog die Grünen-Landtagsfraktion mit einer weiteren Klage nach. Deren parlamentarische Geschäftsführerin Astrid Rothe-Beinlich schlug ihrerzeit einen Kompromiss vor: Zumindest zu Abstimmungen sollten Abgeordnete ihre Kleinstkinder mitbringen dürfen.

Kein Recht auf Elternzeit

Die aktuelle Entscheidung ist nicht nur angemessen und zeitgemäß, alles andere erscheint geradezu wie aus der Zeit gefallen. Insbesondere in diesen harten Monaten, die auch den härtesten Chef*innen und den traditionellsten Politiker*innen klar vor Augen führen, dass Kinder zum Leben und ebenso zum politischen Alltag gehören. Kinder zu haben ist keine Ausnahme, sondern – zumindest für die meisten Menschen hierzulande – die Regel. Daran sollten sich Gesetze und Vorschriften orientieren.

Abgeordnete haben kein Recht auf Elternzeit, ihr Mandat ist ihre verfassungsrechtliche Pflicht. Wie sie diese auslegen, bleibt ihrem Ermessen und Gewissen geschuldet. Das ist ein Dilemma. Denn nehmen Abgeordnete ihre Sache ernst und entscheiden sich als (stillende) Mütter dafür, rasch wieder zu arbeiten, werden sie von manchen parlamentarischen Prozessen ausgeschlossen – siehe Madeleine Henfling. Entscheiden sie sich indes für eine längere Pause, haftet ihnen alsbald der Ruf der „faulsten Abgeordneten“ an. Mütter wie die Grünen-Bundestagsabgeordnete Franziska Brantner und die frühere CDU-Familienministerin Kristina Schröder kennen das.

Die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs ist ein Vergleich, kein Urteil. Und sie gilt nur in Thüringen, also keine Abgeordnete in Sachsen, Bremen oder Bayern kann sich darauf berufen. Auch keine Bundestagsabgeordnete. Das kann man bedauern und kritisieren, die Jurist*innen hätten doch mal so richtig mutig sein können. Trotzdem wird der Thüringer Vorstoß ausstrahlen und dürften es Abgeordnete auch anderswo in Deutschland leichter haben, ihre Kinder mit in den Sitzungssaal zu bringen. Das wäre dann auch ein deutliches Zeichen für die Kinderfreundlichkeit und die Anerkennung elterlicher Leistungen, von denen derzeit gerade so viel zu hören und zu lesen ist.

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Simone Schmollack
Ressortleiterin Meinung
Ressortleiterin Meinung. Zuvor Ressortleiterin taz.de / Regie, Gender-Redakteurin der taz und stellvertretende Ressortleiterin taz-Inland. Dazwischen Chefredakteurin der Wochenzeitung "Der Freitag". Amtierende Vize-DDR-Meisterin im Rennrodeln der Sportjournalist:innen. Autorin zahlreicher Bücher, zuletzt: "Und er wird es wieder tun" über Partnerschaftsgewalt.
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44 Kommentare

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  • Eine gute Entscheidung!

  • Natürlich ist die Vergleichs-Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs richtig.



    Doch man* stelle sich bitte einfach mal vor, alle Eltern würden ihre Kinder in den Plenarsaal mitnehmen, die würden rumschreien und eine politische Diskussion so unmöglich machen. Abhängig davon, ob man* die politische Diskussion zu einem Thema wünscht, oder eben doch nicht, vermag man* dem einschlägigen Teil der Geschäftsordnung des Hauses dann doch etwas abzugewinnen, bzw. im umgekehrten Fall nicht. Soll heißen: Auch wenn etwas zeitgemäß „richtig“ ist, kann es vom Ergebnis her dennoch (auch) bedenklich sein.



    😉

    • @tazeline:

      Wenn die Kinder wirklich schreien, geht man raus. Machen Eltern jeden Tag überall in diesem Land.

      Gerade wenn man vom Ergebnis her denkt, ist da nichts bedenklich.

      • @rero:

        "Wenn die Kinder wirklich schreien, geht man raus."

        Ich weise darauf hin, dass auch AfD-Abgeordnete Kinder haben können. Die gehen möglicherweise schon deshalb nicht raus, weil das die ELTERN vom Stören der Debatte abhalten könnte... ;-)

        • @Normalo:

          Sorry, diesen Gesichtspunkt hatte ich wirklich völlig übersehen. :-)

  • Und warum die Grenze von einem Jahr beim Alter der Kinder. Können die sich dann schon selbst versorgen?

  • Breeder Entitlement

  • Vielleicht wäre es ja sinnvoll, den Ruf der/des faulsten Abgeordneten umzuwandeln in den Ruf der/des liebevollen Mutter/Vaters und die Zeit, z.B., mit dem Kind in der freien Natur zu verbringen. Aber die ist ja verdreckt, hatte ich vergessen.



    Solche Art der Optimierung an das Berufsleben hat uns dahin gebracht, wo wir heute sind. Unsere Lebensgrundlage fährt gerade gegen die Wand. Wir brauchen unbedingt einen Mentalitätswandel, hin zur Muse. Neue Prioritäten setzten.

  • Ich kann Ihnen als Vater aus eigener Erfahrung sagen: das geht alles wunderbar wenn alle mitspielen.



    Je jünger die kleinen sind, umso unkomplizierter ist das.

    Auch wenn Ihre Hebamme theoretisch Recht hat, die Praxis sieht halt oft anders aus und trotzdem funktioniert es.

  • wer für eine wahl kandidiert erklärt damit ihre oder seine bereitschaft im öffentlichen raum unter ständiger beobachtung durch die nicht immer freundliche öffentlichkeit -ohne die demokratie nicht funktionieren kann -zu wirken.insofern ist der beruf der volksvertreter*innen mit dem der schauspieler*innen vergleichbar.

    die kinder der volksvertreter*innen haben jedoch wie alle anderen kinder das recht auf privatsphäre.

    dieses rechtes dürfen sie durch die medien die von parlamentssitzungen berichten nicht beraubt werden.

    aus diesem grund finde Ich die entscheidung problematisch

  • 9G
    91655 (Profil gelöscht)

    Darum geht es in diesem Land ja vor allem:

    Die Oberschicht bekommt noch mehr Möglichkeiten!

    Und die Arbeiter*innenklasse? Kann vom Mindestlohn eine Familie nur schlecht durchbringen ...

    • @91655 (Profil gelöscht):

      Sie Haben natürlich recht. Es wäre - für alle - viel besser, wenn Frau ihr Baby in der Fleischfabrik nebem dem Fliessband abstellen könnte. Facepalm ...

    • @91655 (Profil gelöscht):

      Symbolpolitik halt. Aber glauben Sie bitte nicht, dass es hier um ein "Oberschichtprivileg" ginge. Die meisten echten Oberschichtlerinnen blicken eher mitleidig auf Frauen, die arbeiten müssen (und das dann mit dem Kindersegen vereinbaren wollen). Manche, die ich kenne, verstehen nicht mal, das andere Frauen sich überhaupt in so eine missliche Lage bringen oder gar freiwillig der Chimäre hinterherrennen, zu arbeiten erfülle ihr Leben. Will sagen: "Oberschichtprivileg" heißt heute vor allem, ohne materielle Einschränkungen das ganz klassische Rollenbild zu leben.

      Nein, wenn überhaupt erfüllt sich hier die Mittelschicht einen Wunsch. Doch letztlich stimmt nicht mal das. Hier geht es primär um politische Teilhabe - als Abgeordnete(r) nicht an der Mandatsausübung gehindert zu werden, wenn das Kind gerade nicht anderweitig betreut ist. Und es geht nicht wirklich um etwas, das der Rest der Gesellschaft als Privileg betrachtet, sondern als Selbstverständlichkeit: Elternzeit, bzw. ein (nicht mal ansatzweise gleichwertiger) Ersatz dafür, wenn echte Elternzeit zu nehmen als pflichtverletztend gelten müsste.

      ps. "Arbeiter" beziehen in Deutschland weit überwiegend Mittelstandslöhne deutlich über dem Mindestlohn. Der Begriff "Arbeiterklasse" wirkt daher etwas staubig-dogmatisch.

    • @91655 (Profil gelöscht):

      Die Arbeiterinnenklasse ist zu der Zeit im Mutterschutz.

      Wie Sie dem Artikel entnehmen konnten, haben den Abgeordnete nicht.

      Dass Abgeordnete ihre Babys mit in den Plenarsaal bringen können, darum geht es in diesem Land nach meiner Beobachtung ja nun irgendwie gar nicht.

      • 9G
        91655 (Profil gelöscht)
        @rero:

        Ich habe den Artikel gelesen ... Es ist ein Oberschichtenproblem, weil hier Abgeordnete Sonderrechte erwarten ... weil: Darf die Reinigungskraft des Landtages oder des Bundestages ihren Säugling mitnehmen oder der Hausmeister, dessen Ehefrau wegen dem kargen Lohn auch arbeiten muss?

        • @91655 (Profil gelöscht):

          Sie haben eine unübliche Betrachtungsweise. Gemeinhin wird es als Recht betrachten, mit dem Säugling zu Hause bleiben zu können und dafür staatlicherseits finanzielle Zuwendungen zu erhalten.

        • @91655 (Profil gelöscht):

          Es ist kein "Sonderrecht" sondern eher ein Krücke.

          Denn jeder Arbeitnehmer in vergleichbarer Situation hat deutlich weitergehende Rechte. Er kann einfach bezahlt zuhause bleiben und seinen Arbeitgeber auf den Folgen sitzen lassen, ohne sich auch nur der ideellen Verantwortungslosigkeit bezichtigen lassen zu müssen.

          Parlamentsmitglieder tragen unvertretbar selbst die Verantwortung dafür, dass sie ihr Mandat ordentlich ausüben - Kind hin oder her. Man darf sie deshalb auch nicht organisatorisch daran hindern.

          • 9G
            91655 (Profil gelöscht)
            @Normalo:

            Ach, ... seit wann dürfen abhängig Beschäftigte Mütter/Väter nach dem Ende der Elternzeit wegen ihrer Säuglinge / Kleinkinder einfach so zu Hause bleiben ...

            Ein schlechter Witz ... und der Rest: Augen auf, bei der "Berufswahl".

  • Ich war mal mit einer Hebamme zusammen, die meinte, dass sich die Mütter und Väter mit ihren Kleinsten ein geschütztes Nest bauen sollten. Und auch das Stillen sollte ein ruhiger, entspannter Vorgang und ganz im Sinne des zu Stillenden auf die beiden Menschen konzentriert sein, die daran beteiligt sind.



    Womöglich bin ich als Mann für viele gar nicht qualifiziert zu einer Aussage zu diesen Themen, aber die Frage sei doch erlaubt, ob ein Kind, je kleiner es ist, nicht umso mehr Aufmerksamkeit braucht und auch bindet? Und ob diese Aufmerksamkeit am Arbeitsplatz überhaupt gewährleistet ist?



    Und ist ein Bundestag oder irgendein anderer Arbeitsplatz überhaupt kindkompatibel?

    • @HopeDrone:

      Da hat Ihnen Ihre Exfreundin eine Utopie nähergebracht.

      Die Frage ist vielleicht weniger, welches Geschlecht Sie haben, sondern wieviele Kinder.

      Die Transzendenz beim Stillen hört oft spätestens nach den ersten schlaflosen Nächten schnell auf. Häufig klappt es auch nicht richtig, dann ist da gar nichts entspannt.

      Ein geschütztes Nest baut man nicht unbedingt, indem man Babys nur zu Hause lässt. Wenn Babys bei ihren Eltern sein dürfen, ist da sehr viel geschütztes Nest. Das kann auch woanders sein.

      Der Plenarsaal ist möglicherweise einer der kleinkindkompatibelsten Orte überhaupt. Es ist warm, man kann sich hinsetzen, etwas Platz ist auch. Jeder Supermarkt und jede U-Bahn ist da weniger geeignet.

  • Hat jemand auch an die Kinder gedacht?

    • @h3h3y0:

      Gibt es was Besseres für Babys, als bei Mama zu sein?

      • @rero:

        Jawoll: Bei Papa oder jedem anderen Elternteil (wollen ja niemanden ausschließen), wenn der NICHT gerade einem der stressigeren Jobs dieser Welt nachgeht.

        • @Normalo:

          Falls es Ihnen um die grundsätzliche Gleichwertigkeit gegangen ist, wäre ich voll bei Ihnen.

          Papas und andere Elternteile sind eindeutig genauso gut. :-)

        • @Normalo:

          Wenn Frau Henfling stillt, ist es bei dem anderen Elternteil definitiv nicht besser.

          Wenn sie nicht stillt:



          Halten Sie es für realistisch, dass jemand seinen Säugling mitbringt, während zu Hause der andere Elternteil gemütlich fernsieht? Ich nicht. Das Mehr an Stress braucht man normalerweise nicht zwingend.

  • 8G
    80576 (Profil gelöscht)

    Es wäre doch wohl ein Gebot der Gleichbehandlung, allen Menschen zu gewähren, die Kinder mit an den Arbeitsplatz zu nehmen.

    • @80576 (Profil gelöscht):

      Jawoll. Stelle mir gerade den 18monatigen Sohnemann vor, wie er neugierig durchs Stahlwerk tappelt. Wenn man ihm einfach so einen süßen kleinen Baby-Schutzhelm bastelt, ist das bestimmt voll unproblematisch...

      • 8G
        80576 (Profil gelöscht)
        @Normalo:

        Ja genau, man muss es nur wollen. Dann gibt es auch für jedes Detailproblem eine gute Lösung.

  • Ich schätze es nicht, wenn landes- oder bundesweit Sitzungen des Landtags/Bundestags zu Krabbelgruppen werden (es geht ja nicht um ein Kind sondern darum, dass nun alle ihre unter einjährigen zu Hause betreuten Kinder mitbringen werden) und kann mir auch nicht vorstellen, wie unter diesen Umständen zielführend und vernünftig gearbeitet werden kann.

    Ebenso denke ich, dass die meisten Eltern, auch wenn sie es nicht zugeben, ziemlich eitel in Hinblick auf ihre Kinder sind und meistens doch erwarten, dass ihren Kindern die vollumfängliche Aufmerksamkeit der Umwelt zukommt.

    Somit bin ich gegen dieses Gesetz und hätte eher die separate Kinderbetreuung für die Kinder von Abgeordneten befürwortet.

    • @*Sabine*:

      "alle ihre unter einjährigen zu Hause betreuten Kinder mitbringen" .Mal ehrlich: glaubst das?

      • @Rider:

        Ja, das glaube ich. Diese Frau möchte ihr Kind ja auch nicht extern betreut wissen sondern es mit zur Arbeit bringen. Nun können wir es beobachten und wissen dann, ob meine Vermutung richtig oder falsch ist.

        • @*Sabine*:

          Es geht um einen Säugling...



          Wieso sollte man den Fremdbetreuen lassen? Säuglinge schlafen eh 80% des Tages. Da können die auch locker im Tragetuch sein ohne zu stören.



          Das hat bei meinen Kindern auch im Kinderwagen im Büro problemlos geklappt. Die Mutter kam dann immer zum Stillen, da sie "um die Ecke" beschäftigt war.

          Wo ein Wille, da ist auch ein Weg.

  • "Das kann man bedauern und kritisieren, die Jurist*innen hätten doch mal so richtig mutig sein können. "

    • @Kriebs:

      ich fände es schon sehr bedenklich, wenn das Thüringer Landesverfassungsgerichtshof so "mutig" gewesen wäre und für ganz Deutschland zu sprechen. Die Richtung, in die es weist, finde ich aber sehr gut und ich bin auch kein Jurist, finde diesen Satz aber etwas unglücklich.

      • 0G
        06360 (Profil gelöscht)
        @Amateur:

        Bin auch kein Jurist, finde die Richtung aber bedenklich.



        Müsste die neue Regelung dann nicht auch für Busfahrerinnen, Polizistinnen, Feuerwehrfrauen, Verkäuferinnen usw. gelten?

        • @06360 (Profil gelöscht):

          "Abgeordnete haben kein Recht auf Elternzeit, ihr Mandat ist ihre verfassungsrechtliche Pflicht. Wie sie diese auslegen, bleibt ihrem Ermessen und Gewissen geschuldet."



          Ich nehme an, in obigem liegt die Erklärung. Allerdings denke ich, es müsste für Abgeordnete möglich sein, zumindest während der Sitzungszeiten, die Kinderbetreuung anderweitig zu organisieren.

          Abgeordnete können sicherlich zu vielen Tätigkeiten (Besuche bei Wählern, Home-Office, Fototermine, erste Spatenstiche, Eröffnungen etc.) ihre Kinder mitnehmen, aber ob sie gerade auch bei Sitzungen dabei sein müssen und die Abgeordneten dann noch konzentriert und vernünftig arbeiten können, bezweifle ich.

          • @*Sabine*:

            Verantwortungsvoll mit seinem Kind umzugehen, heißt mindestens, IMMER verfügbar zu sein, wenn es mal keine andere Lösung gibt, egal was man da gerade sonst zu tun hat:

            Tagesmütter können krank werden, Kitas wegen Corona schließen, Großeltern mal antizyklisch (also während der Sitzungszeiten) in Urlaub fahren - Alles deren gutes Recht. Die Eltern aber, bei Alleinerziehenden in aller Regel nur die Mutter, haben keine Entschuldigungen. Bei ihnen gilt: Wer da ist, ist da, und Alles andere zählt nicht nicht wirklich.

            Und jetzt der Clou: Genauso geht es politischen Mandatsträgern, die für ein Fehlen im demokratischen Prozess auch effektiv nie echte Entschuldigungen haben können. Auch sie sind entweder da oder eben nicht. Da diese Bedingungslosigkeit für beide "Aufgaben" gilt, ist es nur logisch, Kollisionen vorzubauen und Möglichkeiten zu eröffnen, auch mal beides gleichzeitig zu machen.

            • @Normalo:

              "... auch mal beides gleichzeitig zu machen."



              Ich bezweifle, dass es bei "mal" bleibt. Bei "mal" hätte man kein Gerichtsurteil gebraucht.

            • @Normalo:

              Ich bin der Ansicht, dass jemand der so relativ viel Geld verdient, in der Lage sein müsste, Kinderbetreuung auch anders zu organisieren, als das Kind sogar in Sitzungen mitzubringen. Außerdem gibt es ja vielleicht auch einen Vater, aber das weiß ich zugegebenermaßen nicht.

              Mich stört es auch, dass "sogar" eine ostdeutsche Frau, noch dazu eine Grüne, dieses Klischee "nur die Mutter kann sich um ihr Kind richtig kümmern" bedient. Ich hatte einfach gehofft, dass wir gesellschaftlich schon weiter sind.

          • @*Sabine*:

            was währe denn die Alternative für einen Säugling?

            • @magheinz:

              Milch abpumpen und die Sekretärin oder den Hausmeister fragen, wenn es gar nicht anders geht; oder den Vater? Ich bin nicht der Ansicht, dass es von einer berufstätigen Frau zu viel verlangt ist, einen Plan B oder Plan C für die Kinderbetreuung zu haben.

          • @*Sabine*:

            Elternteil mit ruhendem Mandat gibt es nicht, es ist viel besser: Mandat und Bezüge bleiben trotz Elternurlaub gleich, auch ohne Anwesenheit im Parlament. Das würden sich viele Mütter wünschen.

        • @06360 (Profil gelöscht):

          Väter bringen ihreKinder nicht zurArbeit it?

          • 0G
            06360 (Profil gelöscht)
            @pippilotta_viktualia:

            Väter leisten, was sie können.



            Sicher ist es manchmal zu wenig.



            Sie drängen sich aber damit nicht in die Öffentlichkeit.