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Ausverkauf von AgrarbetriebenLandgrabbing stoppen!

Jost Maurin
Kommentar von Jost Maurin

Mit Agrarland lässt sich Rendite machen. Deshalb versucht eine Immobilienfirma, in Brandenburg Flächen aufzukaufen. Die Politik muss das verhindern.

Kühe sind wertvoll für die Landwirtschaft, aber Großkonzerne bevorzugen Solaranlagen Foto: dpa

D as Landgrabbing in Ostdeutschland geht weiter: Gerade versucht eine Finanzbeteiligung des Immobilienkonzerns Deutsche Wohnen, einen großen Agrarbetrieb in Brandenburg zu kaufen. Immer noch steigen die Preise für Äcker und Weiden rasant, weil man auch da Solaranlagen installieren kann, die eine hohe Rendite versprechen.

Für die Allgemeinheit ist die Landnahme von Konzernen und auswärtigen Reichen vor allem deshalb problematisch, weil so Geld aus wirtschaftlich schwachen ländlichen Regionen in Metropolen und wohlhabende Gegenden abfließt. Gewinne, die etwa in Sachsen-Anhalt erwirtschaftet werden, landen letztlich in Starnberg, Hamburg oder Leipzig. Dabei beruhen diese Profite oft zu einem großen Teil auf Agrarsubventionen der Europäischen Union, die den ländlichen Raum stärken sollen. Den Regionen der Agrarbetriebe gehen auch Steuern verloren. Am Ende profitieren Menschen, die schon auf Millionen oder Milliarden sitzen. Landgrabbing verteilt den Reichtum in unserer Gesellschafter noch ungleicher.

Besonders offensichtlich wird dieser Missstand, wenn wie im aktuellen Fall ein Konzernanhängsel einen Bauern verdrängen will, der in die Umgebung des Betriebs ziehen würde – falls er den Zuschlag der Verkäufer bekäme. Aber ein Immobilienkonglomerat kann ihn locker überbieten.

Deshalb sollten die seit der Föderalismusreform zuständigen Länder endlich Gesetze verabschieden, mit denen sich Verkäufe von Agrarbetrieben an überregionale Großinvestoren verbieten lassen. Bisher dürfen die Behörden nur den Verkauf von Land, nicht von Firmen mit Land untersagen.

Brandenburgs grüner Landwirtschaftsminister Axel Vogel arbeitet gerade an so einem Agrarstrukturgesetz. Seine Koalitionspartner von CDU und SPD sollten zum Wohl ihres Bundeslandes zustimmen. Dabei sollten sie sich über die egoistischen Interessen der Teile des Bauernverbands hinwegsetzen, die selbst von hohen Verkaufspreisen profitieren.

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Jost Maurin
Redakteur für Wirtschaft und Umwelt
Jahrgang 1974. Er schreibt vor allem zu Ernährungsfragen – etwa über Agrarpolitik, Gentechnik, Pestizide, Verbraucherschutz und die Lebensmittelindustrie. 2022 nominiert für den Deutschen Reporter:innen-Preis 2022 in der Kategorie Essay, 2018, 2017 und 2014 Journalistenpreis "Grüne Reportage". 2015 "Bester Zweiter" beim Deutschen Journalistenpreis. 2013 nominiert für den "Langen Atem". Bevor er zur taz kam, war er Redakteur bei der Nachrichtenagentur Reuters und Volontär bei der Süddeutschen Zeitung.
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11 Kommentare

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  • Es ist lobenswert, was der Kommentator schreibt und fordert. Aber es gibt einen Schutz von Eigentum in unserer Verfassung und da fangen die Probleme an. Der Staat kann nicht einfach verbieten, dass jemand eine Fläche an einen anderen verkauft.

    Und zur Erinnerung, wir hatten von 1998 bis 2005 eine Rot-Grüne Regierung, jetzt haben wir wieder eine. Wenn Bio-Landwirtschaft und überhaupt eine vernünftige Landwirtschaft erwünscht ist, dann wären die Flächen wahrscheinlich nicht auf dem Markt. Denn es muss ja auch einen Verkäufer geben, sonst kommt der Deal nicht zustande.

    Am schlimmsten ist Land-Grabbing in Afrika und in anderen unterentwickelten Gebieten. Was wir hier haben, ist schlimm und idiotisch, aber leider auch Ergebnis eben anderer Entwicklungen. Wenn es profitabel ist, einen großen Agrarbetrieb anstelle von 10 der 15 kleineren Einheiten zu haben, dann gerät eben auch so ein Betrieb auf den Markt und dann kaufen eben Investoren auch Flächen und machen damit dann langfristig selbst industriell-agrartehnisch produzierte Lebensmittel teurer.

    • Jost Maurin , Autor des Artikels, Redakteur für Wirtschaft und Umwelt
      @Andreas_2020:

      Doch der Staat kann einen Verkauf an einen bestimmten Verkäufer untersagen. Seht im Grundstücksverkehrsgesetz, das seit Jahren in Kraft ist.

      • @Jost Maurin:

        Wenn der Käufer irgendwie eine Landwirtschaft betreibt muss der Staat den Kauf genehmigen. Die Schwelle ist deutlich niedriger als beim Bauen im Außenbereich.

  • Wer gerne privat sein eigenes Gemüse ziehen möchte und leider in Miete wohnt hat mittlerweile (sogar auf dem Land) gar keine Chance mehr auf ein kleines Stück Pachtland zu einem bezahlbaren Preis. Das war auch mal anders.

  • Es gibt eine einfache Lösung für das Problem. Boden darf nur von Personen gekauft und besessen werden die in einem Umkreis von x Kilometern ihren ersten Wohnsitz haben. Ortsfremde Eigentümer sollten deshalb sofort enteignet werden.



    Unternehmen sollten zudem generell kein Land besitzen sondern maximal pachten dürfen.



    Das würde gleich auf so vielen Ebenen Probleme lösen, besonders bei uns in der Region wo das fast den kompletten Land und Immobilienbesitz betrifft.

    • @Šarru-kīnu:

      Das ist doch nicht zu Ende gedacht. Worauf soll dann ein Fabrikgebäude stehen? Das darf das Unternehmen nicht besitzen?



      Und so sehr man aus einer (Ihrer?) dörflichen Perspektive gegen Zugezogene sein kann, so illegal (diskriminierend) wäre es doch, Auswärtigen den Kauf des Häuschen am Ende der Straße zu verbieten.

  • Liest mensch so die Kommentare fällt auf, wie verbreitet der Glaube an den Kapitalismus noch so ist (gross == effizient, niedrige Preise == gut, etc).

    Leute, ich hätt da noch einen Weihnachtsmann. Und eine Zahnfee.

    • @tomás zerolo:

      Heißt der nicht Jahresendmann? 🤪

      Das mit der Effizienz bezieht sich wohl vor allem darauf, dass nicht jedes Schräubchen planwirtschaftlich von grauen Mäusen hinter Schreibtischen beschwört und geplant wird.

  • Mit erscheint es derzeit nicht als falsch, wenn letztlich aufgrund verknappter Weidefläche weniger Fleisch gegessen würde und die Energiewende befeuert würde. Mir missfällt, dass am Ende die üblichen Heuschrecken die Kunden mit den Preisen "ausziehen", unmittelbar oder mittelbar.

  • Recht Naiv alles - Subventionen für kleine Betriebe die komplett unwirtschaftlich arbeiten = gut, für große Betriebe = schlecht.

    Und Subventionen sind an die Konditionen der EU gekoppelt nicht an das Vermögen der Besitzer…

  • Nach meiner Kenntnis dürfen großflächige Solaranlagen auf landwirtschaftlichen



    oder freien Flächen nur mit Baugenehmigung, über die die Kommunen entscheiden bzw. für die es einen Bebauungsplan geben muß, gebaut werden. Bei Konzernen,die



    landwirtschaftliche Flächen kaufen, steht die landwirtschaftliche Nutzung im Vordergrund, dass das nicht immer rentabel ist zeigt die Pleite von der KG Agrar.