Atheist über Freiheit von Religion: „Ich rechne mit 500 Euro Bußgeld“
Am Todestag Jesu dürfen mancherorts nur bestimmte Filme vorgeführt werden. „Das Leben des Brian“ nicht. Martin Budich macht es trotzdem.
In Bochum wird am Karfreitag „Leben des Brian“, ein Monty-Python-Klassiker, öffentlich gezeigt. Aber: In Nordrhein-Westfalen ist „die Vorführung von Filmen, die nicht vom Kultusminister (…) als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind“, verboten.
taz: Herr Budich, seit fünf Jahren kriegen Sie Ostern Ärger mit den Bochumer Behörden, weil Sie die Jesus-Satire zeigen. Blanke Provokation?
Martin Budich: Nicht nur blanke, sondern strategisch geplante Provokation. Ich nehme die Religionsfreiheit, also Freiheit von Religion, für mich als Atheist in Anspruch.
Warum lassen Sie die Christen zu Ostern nicht einfach diesem blutrünstigen Ritual huldigen und machen selbst etwas anderes?
Wenn mir Behörden vorschreiben, dass ich an den Ostertagen ebenso traurig zu sein habe wie Christen, dann ist das für mich eine unzulässige staatliche Bevormundung. Gegen die ich mit meiner Filmvorführung protestiere, bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehe – und auch gern Strafe zahle.
Rentner, 66. Früher hat er in der politischen Weiterbildung für junge Erwachsene unter anderem antiklerikale Seminare gegeben
Wie teuer ist das?
Vor zwei Jahren musste ich 100 Euro zahlen. Für die diesjährige Vorführung rechne ich mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Ungeachtet dessen nehmen die Behörden das Feierverbot selber nicht mehr so ernst. Einmal kamen Beamte in Zivil. Ich habe sie sofort erkannt, weil sie nach dem Eintritt fragten. Fans wissen, dass der Film kostenlos läuft.
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