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Corona-Impfpflicht vor GerichtJuristische Unschärfe einer Seuche

Eine Pflegehelferin hatte gegen die Impfpflicht geklagt. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Mit im Spiel: die Protokolle des RKI.

Spaziergang in Düsseldorf gegen Corona-Maßnahmen wie Impfpflicht für Pflegekräfte im Februar 2022 Foto: Christoph Hardt/imago

Osnabrück taz | Indirekt beginnt der Fall, den das Osnabrücker Verwaltungsgericht am Dienstagmorgen verhandelt, gleich im Foyer. Mitten auf dem Boden klebt ein alarmroter Punkt aus Coronatagen: „Bitte halten Sie Abstand!“ Pfeile zeigen auf ihm in alle Richtungen.

Einige von ihnen zeigen Richtung Sitzungssaal 2. Verhandelt wird hier die Klage von Milojka H. 2022 war sie Pflegehelferin im Christlichen Krankenhaus Quakenbrück, ungeimpft. Ihr Prozessgegner ist der Landkreis Osnabrück. Er hatte im November 2022 ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot gegen sie verhängt, gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). H. hatte nicht nachgewiesen, dass sie gegen­ Corona geimpft war, von Corona genesen oder von der Impfung befreit. Sie durfte deshalb nicht arbeiten.

Vor Saal 2 ist die Stimmung aufgeheizt. Querdenker-Wutbürger reden sich in Rage. Die NS-Zeit sei nie richtig aufgearbeitet worden, wird behauptet, dasselbe passiere jetzt mit Corona. Ein indiskutabler Vergleich.

Der Anlass der Verhandlung, das Tätigkeitsverbot ist Vergangenheit; für H. galt es auch nur knapp zwei Monate lang. Aber die Auswirkungen des Verfahrens sind immens: Bundesweit erstmalig geht es gerichtlich um die internen Corona-Protokolle des Robert-Koch-Instituts (RKI) von Januar 2020 bis April 2021.

Ein bisschen tribunalhaft

Es ist eine Sitzung, die thea­terhafte Züge trägt. Gleich zu Anfang mahnt der Vorsitzende Richter, Verwaltungsgerichtspräsident Gert-Armin Neuhäuser, Richtung Querdenker: „Dieses Gericht ist kein Corona­tribunal!“ Er betont seine sitzungspolizeilichen Befugnisse: „Die nehme ich auch wahr!“ Es spreche nur, wem er das Wort erteile. Die Querdenker sind still.

Es geht um die wissenschaftliche Basis der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht. Es geht um die Unabhängigkeit des RKI. Es geht darum, wie das RKI das Bundesgesundheitsministerium (BMG) informiert hat, wie seine Expertise in Handeln umgesetzt wurde. Es geht um politische Einflussnahme. Ein bisschen tribunalhaft wirkt das schon.

War die im Bundesinfektionsschutzgesetz eingeführte Impfpflicht verfassungswidrig, wie H. denkt? Anfang 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, die Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal sei grundgesetzkonform. H. macht geltend, schon damals habe man gewusst, dass eine Corona-Impfung Ansteckungen nicht verhindere. Die RKI-Protokolle sollen das beweisen. Zu ihnen sagt Lars Schaade als Zeuge aus, Präsident des RKI, einst Leiter des Corona-Krisenstabes.

Richter Neuhäuser legt Schaade Zitat nach Zitat aus den Protokollen vor. Fragt ihn, wie er sie versteht. Schaade, mit Rechtsbeistand gekommen, weicht aus, wiegelt ab, flüchtet sich in Erinnerungslücken, nebelt sich mit Zahlen ein, wälzt die Verantwortung von seiner Behörde auf das BMG ab, auf RKI-Mitarbeitende, die in den Protokollen angeblich nur ihre Individualmeinung sagen.

„Wahrscheinlich sogar Fehler“

Der Richter grillt ihn, teils zynisch-ironisch, betont lässig: Das seien doch keine „Irrungen und Wirrungen Einzelner“ gewesen, Äußerungen „einsamer Mitarbeiter, die auf dem Klo zu viel geraucht haben“.

Schaade gibt zu, es gebe „Unschärfen“ in den Protokollen, „wahrscheinlich sogar Fehler“. Das RKI, an dessen Willen, die Bevölkerung zu schützen, das Gericht keine Zweifel hat, bekommt Schlagseite.

Auch der Anwalt des Landkreises Osnabrück trägt zur Theatralik bei. Die Verhandlung habe ihn „nachdenklich“ gemacht, sagt er am Ende. Leider habe man damals nicht den Kenntnisstand von heute gehabt. Der Landkreis sei schuldlos. Aber das Recht, das er anwandte, stand womöglich auf tönernen Füßen.

Der Beschluss, kurz darauf, ist eindeutig: Aussetzung des Klageverfahrens und Verweis an das Bundesverfassungsgericht. Dort muss jetzt die Grundsatzentscheidung getroffen werden, ob das Betretungsverbot nach Paragraf 20a IfSG in seiner mittlerweile ungültigen Fassung vom 18. März 2022 mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen ist: konkret mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 und die Berufsfreiheit nach Artikel 12.

Schutz vulnerabler Personen

Die Norm sei im Laufe von 2022 „in eine Verfassungswidrigkeit hineingewachsen“, sagt Richter Neuhäuser überzeugt, nicht nur zweifelnd. So sei sie grundrechtsverletzend.

Der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal sei „ein tragendes Motiv“ für die Einführung der Impfpflicht gewesen, sagt das Gericht. Diese Einschätzung werde durch die Protokolle „erschüttert“. Es ist eine Aussage, die nachhallen wird.

Nicht nur, dass es einen „Kommunikationsflussverlust“ zwischen RKI und BMG gegeben habe. Der Gesetzgeber sei seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden, so das Gericht. In der Pandemie sei man sehr schnell damit gewesen, Grundrechte einzuschränken, sagt Richter Neuhäuser. Genauso schnell hätte man diese Einschränkung gegebenenfalls wieder aufheben müssen. Miloj­ka H. wäre dann womöglich das Tätigkeits- und Berufsverbot erspart geblieben.

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20 Kommentare

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  • Libuda , Moderator

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  • Habe ich irgendetwas verpasst oder hatten wir jetzt nicht weniger Tote, Erkrankte und Arbeitsunfähige durch die Impfung?



    Es war hier nicht irgendeine Arbeit, sondern eine mit empfindlichen Menschen.

    Rechtlich ist jede Impfung begründungspflichtig, und das ist richtig so.



    Doch warum sich jemand ohne Unverträglichkeit nicht für die anderen impfen lässt in einem solchen Beruf, fällt mir gerade schwer zu begreifen.

    Dass man juristisch korrekt eine Pflicht versucht aufzuheben, sobald z.B. alle durchgeimpft, -infiziert oder verstorben sind, die Impfung also nicht mehr so viel Notwendigkeit hat, das verstehe ich wieder. Mit Pflichten immer sparsam umgehen, so sehr wir auch sie brauchen.

    Wieso man sich jedoch in die Nicht-Impfung so, mein Eindruck, als Glaubensmerkmal verrennt, da hätte ich gerne ein Gespräch mit der Person o.ä.

    • @Janix:

      "Habe ich irgendetwas verpasst oder hatten wir jetzt nicht weniger Tote, Erkrankte und Arbeitsunfähige durch die Impfung? "

      Das ist mal eine gute Frage. Man müsste die Zahlen in D mit Ländern vergleichen, die keine Impflicht hatten.

  • Der Autor scheint Herrn Schaade nicht zu mögen, da wird er persönlich (Schaade wurde "gegrillt", er "weicht aus", "wiegelt ab", "nebelt ein" usw.), ohne dass die Dialoge, die dieser Bewertung zugrunde liegen, auch nur exemplarisch dargestellt und nachvollziehbar gemacht werden. Schade.

    Dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht noch einmal auf ihre Verfassungskonformität überprüft wird, ist als Teil der allerorten geforderten "Aufarbeitung" durchaus zu begrüßen, egal wie es ausgeht.

    Interessanter als die juristische Klärung der Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, bei der dem Vorsorgeprinzip im staatlichen Handeln vermutlich ein großer Spielraum einzuräumen ist, wäre allerdings noch eine wissenschaftliche Klärung, ob sie nützlich war oder nicht.

    • @Joseph Kuhn:

      Nützlich ist kein Begriff im wissenschaftlichen Kontext, es ist eine persönliche Bewertung.

      Die C-Impfung verringert die Wahrscheinlichkeit eines schweren Erkrankungsverlaufs, mehr nicht.

      "Die verfügbaren COVID-19 Impfstoffe schützen gut vor schweren COVID-19-Erkrankungen. "



      www.rki.de/SharedD...e_Wirksamkeit.html

  • Pflegekräfte werden übrigens wie selbstverständlich seit Jahren gegen eine ganze Reihe von Krankheiten geimpft. Da wird gar nicht gefragt, bzw. käme es niemandem überhaupt in den Sinn, dass eine Krankenschwester das Recht hätte, eine Impfung gegen Tuberkulose oder Hepatitis abzulehnen.

    Es ist ganz einfach: wer eine Impfung ablehnt, kann in dem Bereich nicht arbeiten. Fertig.

  • Das Problem war doch, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum völlig falschen Zeitpunkt galt, und zwar mit Auftauchen der Omikron-Variante Anfang 2022. Spätestens zu diesem Zeitpunkt war die Fremdschutz-Wirkung des Impfstoffs weitestgehend verpufft.



    Nützlich wäre die Impfpflicht im Gesundheitswesen zwischen Juli 2021 und Dezember 2021 gewesen.



    Für die damals grassierende Delta-Variante hatte der Impfstoff (für ca. 3 Monate) einen recht guten Schutz, incl. Fremdschutz.

    Leider hat man genau zu dieser Zeit wichtige Entscheidungen versäumt - neben einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht übrigens v.a. eine Boosterung der Heimbewohner, die bereits Anfang 2021 geimpft worden waren und daher kaum noch Eigenschutzwirkung hatten. Was angesichts der Aggressivität der Delta-Variante fatal war. Die Toten des Herbst 2021 hätten noch deutlich geringer ausfallen können.

    Nur: das was ab Januar 2022 passierte, war weitestgehend für die Katz. Gut, dass das jetzt vor Gericht mal offen zur Sprache kommt!

  • Es reicht doch, wenn durch die Impfung weniger Pfleger an Corona erkranken. Unterm Strich weniger Tote. 180.000 Coronatote haben halt keine Stimme mehr.

    • @Algernoon:

      Die meisten Menschen in Deutschland kennen diese Zahl nicht mal.

      Mittlerweile hat es in Deutschland eine massive Diskursverschiebung gegeben. Die "wahren Opfer" der Pandemie sind hier nicht mehr die 180.000 Toten und ihre Angehörigen und Freunde, sondern irgendwelche Menschen, die im Mai 2020 von irgendeiner Parkbank vertrieben wurden. Und wenn von "Aufarbeitung" die Rede ist, meint man hierzulande Vergeltung für diese "Opfer".

      Davon, dass man bei der nächsten Pandemie nicht dieselben Fehler macht - schlechte Kontaktnachverfolgung, fehlendes Impfregister, lokal völlig unterschiedliche Impfterminvergabesysteme - redet fast keiner mehr.

      Die nächste Pandemie wird genauso schlecht gemeistert werden wie die letzte.

    • @Algernoon:

      " weniger Pfleger an Corona erkranken. Unterm Strich weniger Tote."

      Sicher? Haben Sie da genaue Zahlen?

      Hier in meiner Gegend haben damals sehr viele Pfleger und Pflegerinnen gekündigt und arbeiten jetzt 20 .. 30 .. 40 km weiter, glücklich in der Schweiz.



      Gab es in der Schweiz mehr Tote in den Pflegeheimen, wegen fehlender Impfpflicht?

  • "Ein bisschen tribunalhaft wirkt das schon."

    -->und das ist richtig und gut so. Es ist das Wesen des Rechtsstaats, dass sich jeder Bürger gegen echte oder empfundene Ungerechtigkeit vor dem zuständigen Gericht wehren kann.

    Von der Prozessschilderung hat es sich das Verwaltungsgericht auch nicht leicht gemacht, sondern seine Aufgabe der Rechtsfindung gewissenhaft erfüllt. So stellt man sich einen Prozess zur Erreichung von Rechtsfrieden vor. Jetzt ist es am Bundesverfassungsgericht ebenso sorgfältig zu arbeiten und zu einem Ergebnis zur Verfassungsmäßigkeit des IfSG zu kommen.

    Mal sehen wie es ausgeht.

    Nur per Gericht lässt sich der Rechtsfrieden herstellen und die Wunden der Coronazeit können beginnen zu heilen.

    • @Kriebs:

      Man kann sich solche Wunden auch einreden.

      In Spanien gab es einen echten Lockdown. Zwei Monate lang durfte man nicht aus der Wohnung, auch Kinder nicht.

      Es gibt dort dennoch keine Querdenker und keiner jammert über irgendwelche Wunden. Erwachsene Menschen sollten in der Lage sein, zu begreifen, dass das Leben manchmal hart ist und es irgendwann auch einfach mal gut sein lassen.

  • man hätte das alles erst einmal im Blindversuch testen müssen, so wie in der Wissenschaft üblich, also z.B. einen ungeimpften Covid-infizierten Pfleger auf die Station schicken und einen Geimpften, der Kontakt zu Infizierten hatte, dann die Angesteckten zählen, die tödlichen Verläufe dokumentieren und auswerten müssen, Nur so kann man beurteilen, wie wirksam oder verhältnismäßig die Impfung tatsächlich gewesen ist. Möglicherweise wären ja gar nicht ausreichend Patienten schwer erkrankt und noch viel weniger gestorben... wer weiß das schon? Erst wenn die Patienten in ausreichend statistisch belastbaren Anzahl gestorben oder Langzeitschäden aufgewiesen hätten, wäre eine Impfung juristisch zu rechtfertigen. Das individuelle Recht auf Impffreiheit muß hart verteidigt werden!



    Also, warum hat man das nicht erst einmal getestet? Und die Geschädigten gezählt. Wieso eigentlich nicht?



    Merken Sie selber, dass das Zynismus ist, oder?

  • Sehr erfreulich, wenn auch leider zu spät.

  • „Die Norm sei im Laufe von 2022 „in eine Verfassungswidrigkeit hineingewachsen“, sagt Richter Neuhäuser überzeugt, nicht nur zweifelnd.“

    Die Überzeugung von der Nichtigkeit wird bei der Konkreten Normenkontrolle vorausgesetzt, Art. 100 Abs. 1 GG ist enger als Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG. Bei bloßen Zweifeln wäre der Antrag unzulässig. Zur Sache: Sehr gut, so kann das BVerfG seine Rechtsprechung hoffentlich korrigieren.

    • @In aller Ruhe:

      Ich fürchte, das wird nicht passieren, denn dass die Impfung nicht vor Ansteckung Dritter schützt, war bei der ersten Entscheidung auch schon bekannt. Ob man diesen Fehler eingestehen will?

      Bei Corona hat mich das BVerfG wirklich enttäuscht, auch die absegnung der Ausgangssperre in der Bundesnotbremse stand im Widerspruch zu allem, was man vorher entschieden hatte zur Verhältnismäßigkeit…

  • Ob wir das dem Jens entschuldigen sollen/müssen/werden!?

    Mal sehen was unser oberstes Gericht dazu meint.

    Doch wie peinlich allein diese unprofessionelle Protokollierung und Kommunikation staatlicher Verwaltungen, welche das Dasein von Millionen von Menschen bestimmen.

    • @Sonnenhaus:

      Wieso Jens?

      "Die Norm sei im Laufe von 2022 „in eine Verfassungswidrigkeit hineingewachsen“

      Im Laufe des Jahres 2022 - also zum Zeitpunkt der Verfassungswidrigkeit - hieß der Gesundheitsminister Karl....

      • @Kriebs:

        Na ja, weil von einem Gesundheitsminister und seinem Team (Untergebenen) doch zu erwarten ist, dass sie gemeinsam rechtssichere Entscheidungen treffen. Das ist doch das mindeste was von einer staatlichen Verwaltung zu erwarten ist, oder? Schließlich wohnt der Justizminister mit seinem Team nicht weit entfernt und haben auch auf das Wohl der Bürger einen Eid geleistet..

    • @Sonnenhaus:

      Ganz genau:



      "Schaade, mit Rechtsbeistand gekommen, weicht aus, wiegelt ab, flüchtet sich in Erinnerungslücken, nebelt sich mit Zahlen ein, wälzt die Verantwortung von seiner Behörde auf das BMG ab, auf RKI-Mitarbeitende, die in den Protokollen angeblich nur ihre Individualmeinung sagen."

      Geht es noch peinlicher?



      Die Fehler sind dokumentiert, aber trotzdem versucht der Typ sich noch irgendwie rauszureden und das Publikum zu verwirren.



      Das Schicksal der Pflegekräfte, die dank den Gesetzesverstößen des RKI/BMG, größte Probleme in ihrem Leben bekommen haben, interessiert ihn hingegen nicht im Geringsten

      Genau solche Menschen beschädigen bei Vielen das Vertrauen in unseren Staat und unsere Demokratie