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Firmen fordern neue UnternehmensformWenn Gewinn nicht alles sein soll

Hunderte Firmen fordern eine neue Unternehmensform, die Profit nicht ins Zentrum stellt. Die Ampel-Koalition ist dafür – eigentlich.

Die Stiftung Verantwortungseigentum hofft auf eine neue Unternehmensform jenseits von Profitinteressen Foto: Erik Irmer

Berlin taz | Mehr als 900 kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland fordern von der Bundesregierung die Schaffung einer Unternehmensform, die ein Wirtschaften jenseits von Profitinteressen erleichtern würde. Ihr Anliegen: Gesellschaften „mit gebundenem Vermögen“ sollen Gewinne nicht an Ge­sell­schaf­te­r:in­nen ausschütten. Stattdessen sollen erwirtschaftete Gewinne entweder wieder ins Unternehmen fließen oder gemeinnützig gespendet werden.

Innerhalb von knapp zwei Wochen hätten sich die Unternehmen auf eine Art symbolische Warteliste setzen lassen, berichtet die Stiftung Verantwortungseigentum, die die Aktion initiiert hat. Bereits vor einem Jahr hatten sich rund 20 Wirtschaftsverbände für die Schaffung einer derartigen Unternehmensform ausgesprochen. Darunter waren unter anderem der Bundesverband mittelständische Wirtschaft, der Bundesverband Deutsche Start-ups und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft.

Bislang hat das jedoch keine Wirkung gezeigt – und daher drängen die Unternehmen nun. Bei einigen stehe die Zeit für eine Nachfolgeregelung an, so die Stiftung, da komme es darauf an, bald zu handeln. „Da die Nachfolge in der Familie bei uns nicht infrage kommt, haben wir ein Stiftungsmodell versucht umzusetzen und verzweifeln an den Hürden und der Bürokratie“, sagt etwa Gerhard Behles vom Musiksoftwarehersteller Ableton. Eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen wäre für ihn die „perfekte Lösung“. „Es kostet keine Steuergelder, Gesetzentwürfe aus der Wissenschaft liegen vor – worauf wartet die Politik?“

„Wir werden in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen und wollen dabei aber dafür sorgen, dass langfristig die Qualität unserer Produkte erhalten bleibt“, sagt Brigitta Sui Dschen Mattke von Moin Bio Backwaren. Momentan ist das Unternehmen eine GmbH. „Wir brauchen dringend eine neue Rechtsform, die langfristig und sicher garantiert, dass Gewinne dem Unternehmen dienen und Kontrolle weitergegeben werden kann, ohne dass sich die Mitarbeiter einkaufen müssen.“

Mehrere Un­ter­neh­me­r:in­nen berichten, dass sie keine Erben haben oder diese die Firma nicht übernehmen wollen oder können. Sie möchten dennoch den Kern und den wirtschaftlichen Geist sichern – und fürchten, dass eine klassische Unternehmensform früher oder später dazu kommt, dass die Firma an die Konkurrenz oder In­ves­to­r:in­nen verkauft wird.

Momentan sind Umwege nötig

Momentan muss, wer das möchte, Umwege gehen und zusätzlichen Aufwand auf sich nehmen. So hat es beispielsweise der Gründer der Suchmaschine Ecosia gemacht. Ecosia leitet Suchanfragen an Bing oder Google weiter und investiert den Gewinn aus Werbeeinnahmen in Aufforstungsprojekte. Als GmbH gegründet, wurde sie von Gründer Christian Kroll vor einigen Jahren umgewandelt. Eine Stiftung hält nun einen 1-Prozent-Anteil und bestimmte Vetorechte.

Parallel zu der symbolischen Warteliste werben 14 Fa­mi­li­en­un­ter­neh­me­r:in­nen in einem Brief an Bundesregierung und Bundestag um Unterstützung für die neue Unternehmensform. Mit dabei sind unter anderem Antje von Dewitz, Geschäftsführerin und Gesellschafterin von Vaude, Miele-Gesellschafter Christian Miele und Michael Otto, Aufsichtsratsvorsitzender Otto Group.

Po­li­ti­ke­r:in­nen der Ampel-Koalition hatten sich in der Vergangenheit immer wieder positiv über die Schaffung einer solchen Unternehmensform geäußert – und sie, gemeinsam mit anderen Formen des gemeinwohlorientierten Wirtschaftens, auch im Koalitionsvertrag verankert.

Die Stiftung Verantwortungseigentum hofft indessen auf das „Dynamisierungspaket“, also die aktuellen Verhandlungen in der Bundesregierung für Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft, in deren Kontext die Schaffung einer neuen Unternehmensform sinnvoll wäre.

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums teilte mit, dass derzeit ein Eckpunktepapier zu einer neuen Rechtsform innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird. Ziel sei „eine Rechtsgrundlage, die einen Mehrwert bietet, rechtssicher ist, keinen überbordenden Bürokratieaufwand verursacht und nicht als Steuersparkonstruktion genutzt werden kann“.

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33 Kommentare

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  • Geht es diesen Unternehmern darum, über ihren Tod hinaus den Kurs des Unternehmens zu fixieren? Das wäre doch ein extrem egoistisches Anliegen...

  • Die Konstruktion gibt es bereits. Das sind Stiftungen, die gGmbHs halten. Die Gewinne der gGmbH werden gemeinnützig verwendet oder fließen in das gebundene Vermögen der Stiftung, die der Stiftungsaufsicht unterliegen.



    Das Problem ist, dass die Gründer den Stiftungszweck ohne jegliche demokratische Beteiligung festlegen können und die Gremien der Stiftung in völlig intransparenten Verfahren besetzen lassen dürfen. Außerdem sind vielen die steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten der Gemeinnützigkeit zu eng gefasst.



    Besser wäre es, eine relativ hohe Erbschaftssteuer zu nehmen, gerne auch progressiv, die aber alternativ in Genossenschaftsanteile der Beschäftigten umgewandelt werden könnte, und eine Öffnungsklausel im Stiftungsrecht zu verankern, die die Stiftungsgremien transparent macht und den Zugang für die Allgemeinheit (in irgendeiner Form) öffnet.



    Gerade diese Öffnung ist aber nicht gewollt, sondern stattdessen eine Öffnung hin zur Steuerfreiheit für weitere Zwecke, die bisher nicht als gemeinnützig anerkannt sind.

  • Es liegt an der Bürokratie, nicht an der Form.



    Wenn weiterkommen wollt, liebe Nachbarn, müsst ihr mit Bürokratie-Abbau anfangen, wenn weiterkommen wollt.



    Gruss von südlich des Rheins:)

  • Ok, das wäre dann auch wieder eine Option zur "Steueroptimierung".

    • @Lars Sommer:

      Für wen mehr, als jetzt auch schon? Also mal ganz konkret?

  • 4G
    47351 (Profil gelöscht)

    Ich verstehe das Anliegen nicht. Beispiel GmbH: gemeinnützige GmbHs gibt es bereits und § 29 GmbH-Gesetz ist insofern komplett dispositiv, d.h. die Gesellschafter können sowohl generell im Gesellschaftsvertrag als auch in jedem einzelnen Gewinnverwendungsbeschluß, wenn der Gesellschaftsvertrag von § 29 GmbH-Gesetz nicht abweicht (zumindest über ein paar Jahre, wenn nicht Einstimmigkeit der Beschlüsse vorliegt), die Thesaurierung beschließen.

    • @47351 (Profil gelöscht):

      Die Gesellschaft soll sich quasi selbst gehören, dauerhaft. Nur die wirtschaftliche Gewinnverwendung zu regeln greift zu kurz. Sowie, wem gehört die Firma? Wie kann man aus - und einsteigen, und zu welchem Preis? Dann müsste man immer Leute suchen, die das als Gesellschafter weiterführen. Schwierig, wenn es keinen Nachfolger gibt, der motiviert ist. Auch das wäre dann gelöst.

  • Alles gut, solange sich der Staat raushält. Prinzipiell sollte Gewinn dann versteuert werden, wenn er ausgeschüttet wird - an wen und wie auch immer. Das gemeinnützige Unternehmen nicht prinzipiell mehr der Allgemeinheit als dem Eigennutz der Führungskräfte dienen, haben diverse Gewerkschafts- und AWO- Betriebe ja in der Vergangenheit zur Genüge bewiesen.

  • Es steht jedem frei, versteuerte Gewinne, im Unternehmen, einzusetzen.

    Um was es hier geht, ist Steuervermeidung.

  • Ohne Profit zu "wirtschaften", mag ja gehen, aber im Falle von Herrn Krolls Erfolgsmodell Ecosia wird das Nullsummendenken an der Grenze zur Abschöpfungsökonomie deutlich. Für Forschung und Entwicklung braucht es ja auch keine Investitionen. In dieser Milchmädchenrechnung sollte man die Idee einer neuen Unternehmensform auch kritisch bewerten.

  • Schade, dass der Chef von Bosch den Vorteil dieser Unternehmensform nicht verstanden hat, und unbedingt an die Börse will. Die Begründung, dann leichter an eine Fianzierung zu kommen, kann es ja wohl kaum sein, da man sich diesen geringen Vorteil durch hohe Kosten für die Offenlgung von Quartalszahlen erkauft.

    • @Sonja Bleichle:

      Eine Aktiengesellschaft ist wesentlich demokratischer und transparenter als alle Arten von Genossenschaften, gGmbHs, Vereinen oder Stiftungen, die alle in sich geschlossene und ausgesprochen intransparente Ökosysteme darstellen.



      Ich persönlich würde Unternehmen ab einer bestimmten Bilanzsumme verpflichten, sich in Aktiengesellschaften umzuwandeln. Gerade Kleinanleger (also normale Bürger) können sich praktisch nur an Aktiengesellschaften mit vergleichsweise kleinen Beträgen beteiligen.



      Insofern wäre es ausgesprochen wünschenswert, Bosch an die Börse zu bringen.

  • Klingt eher nach Vermeidung von Erbschaftssteuer.

    • @Stoffel:

      Das ganze Konzept ist ein einziges Steuersparmodell. Wenn nun aber irgendwas mit nachhaltig oder Bio drauf steht, gibt es keine kritischen Nachfragen.

  • Verstehe ich auch nicht so richtig es gibt Stiftungen, gemeinnützige Vereine und eine gemeinnützige GmbH. Man könnte aus meiner Sicht auch in der Satzung einer klassischen Unternehmergesellschaft verankern, das zum Beispiel 50 % des Gewinns gemeinnützige Zwecke gehen. Erschließt mir nicht, was eine neue, gemeinnützige Unternehmen Bringen soll, dass man nicht jetzt schon gestalten könnte.

    • @Miriam:

      Wenn ich das richtig verstanden habe, sollen die Unternehmen ja gerade nicht gemeinnützig sein.



      Also keine Spenden annehmen und keine Steuern vermeiden.



      Aber trotzdem sind verpflichtet, Gewinne im Unternehmen zu lassen und nicht abzuschöpfen.



      Es ist eine Art Zwischenstufe zwischen Gemeinnützigkeit, welches den Staat viel Geld kostet und daher strengen Auflagen unterliegt, und reiner Kapitalorientierung, welche früher oder später zur Zerschlagung des Unternehmens führt.



      Es ist ein Schutz vor Heuschrecken.

  • Die FDP wird dieser Gesellschaftsform vielleicht zustimmen - aber auf GAR KEINEN FALL die SPD, die Grünen oder die Linken.



    Der Staat erhält bei diesem Modell logischerweise deutlich weniger Steuern.

    • @Andere Meinung:

      Wieso?



      Gemeinnützigkeit ist steuererleichtert. Wie dieses neue Modell steuerlich gestellt wird, steht doch noch gar nicht fest.



      Es könnte steuerlich auf einer Stufe mit normalen Gesellschaften stehen.



      Zugegeben, die Attraktivität dieser Gesellschaftsform ist rein finanziell nicht zu vermitteln. Denn man gibt dem Unternehmen Auflagen, ohne finanzielle Vorteile zu erhalten.



      Der Schutz vor Zerschlagung und Aufkauf durch Heuschrecken ist aber durchaus real, und muss nicht unbedingt mit steuerlichen Anreizen gekauft werden.



      Bleibt nur die Frage, wie bekommt man ein solches Modell rechtssicher.



      Kann man ein Unternehmen in eine Gesellschaftsform überführen, die dem Unternehmen keinen finanziellen Vorteil bringt, mit der es aber finanziell von Nachteil wäre, sie wieder zu ändern? Dass man es unmöglich machen kann, die Form wieder zu ändern, kann ich mir nicht vorstellen.

      • @Herma Huhn:

        Ganz einfach - das Geld soll in wesentlichem Maße in der Firma verbleiben.



        Es soll nicht über Dividenden an Gesellschafter fliessen.



        Die Steuer auf die Dividendenzahlung wird dem Staat fehlen.

        • @Andere Meinung:

          Aber das Geld wird doch investiert werden.



          Kein Unternehmen wirtschaftet doch einfach nur, damit das Geld auf einem Haufen liegt. Egal in welcher Wirtschaftsform. Bei Kapitalertragsbesitzern ist das nicht zwingend ebenso eindeutig.



          Und wenn das Geld nicht in form von Dividenden, sondern in Form von Ausgaben abfließt, hat der Staat da deutlich mehr von, als die wenigen Prozentpunkte, welche Kapitalerstragssteuer und Mehrwertsteuer sich voneinander unterscheiden.

          • @Herma Huhn:

            klar - das Unternehmen investiert.



            Wie wärs mit folgendem "völlig aus der Luft gegriffenen Szenario":



            Das Betriebsergebnis verbleibt im Unternehmen und wird reinestiert in ... einen Unternehmenskauf.



            Nun ist der Sitz und die Steuerpflicht des Tochterunternehmens zufälligerweise nicht in Deutschland sondern in sagen wir mal Singapur.



            Als Aufsichtsräte der Tochtergesellschaft sind zufälligerweise die Vorstände des deutschen Mutterkonzerns eingetragen. Diese haben in unserem fiktiven Beispiel ihren Wohnsitz ebenfalls im Ausland.



            Als Aufsichtsratsvergütung für die Tätigkeit bei der Tochtergesellschaft fliesst nun eine direkte Vergütung an diesen "unabhängigen Aufsichtsrat" ...

            Nur mal so ganz fiktiv. ...



            Ja - alle Erträge werden reinvestiert.

            • @Andere Meinung:

              Wenn ich das richtig verstanden habe, ist genau diese Form der Investition bei der gewünschten gebundenen Gesellschaft nicht gestattet.



              Wäre es weiter möglich, braucht die Welt diese neue Gesellschaftsform tatsächlich nicht.

  • Was spricht gegen Genossenschaften (eG)? Die bringt im Grunde alles mit, was bei den gewöhnlichen Kapitalgesellschaften kritisiert wird.

    Wenn ich lese, dass sich unter anderem die Otto Group für diese neue Unternehmensform interessiert, sollte man einmal nach dem Warum fragen. Wollen sie dabei gleichzeitig von der Umsatzsteuer oder/und Körperschaftssteuer befreit werden?

    • @Mopsfidel:

      "Eine steuerliche Privilegierung wird nicht angestrebt."

  • Ich persönlich bin strikt gegen Unternehmensformen, bei denen unklar ist, wem die Unternehmensanteile gehören oder bei denen Unternehmen sich am Ende vielleicht sogar selbst gehören können. Das wäre eine Art wirtschaftliches schwarzes Loch: Es fließt zwar Geld hinein, es kommt aber keines mehr heraus, jedenfalls nicht für die Anteilseigner. Als ob wir nicht schon genug "tote Hände" hätten. Bei solchen Unternehmen wäre dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, denn am Ende entscheiden dort Vorstände, deren Weg in den Vorstand schwer nachvollziehbar ist, über die Entlohnung der Führungsebene, so dass solche Unternehmen, ohne geeignete Kontrolle von draußen, zu einer Art Selbstbedienungsladen werden können. Gesehen haben wir das vor Kurzem beim AWO-Skandal in Wiesbaden.

    • @Aurego:

      Es gibt genug Beispiele, wo genossenschaftlichere/gemeinschaftliche Ansätze gut funktionieren. Eher finde ich es irrational, dass die Leistung einer Firma mit vielen Mitarbeitern, welche alle zum Erfolg beitragen, dann dazu führt, dass die Inhaber, welche häufig das Unternehmen geerbt haben, große Teile der Gewinne einstreichen, während die Menschen, welche die praktische Arbeit erledigen, mit Hungerlöhnen abgespeist werden.

      Aber ich weiß, das Aufzeigen dieses logischen Gegensatzes widerspricht der kapitalistischen Programmierung, welche wir alle über Jahrzehnte erfahren durften.

      • @Okti:

        Das kann man eher mit einer Verpflichtung zur Beteiligung der Mitarbeiter an den Gewinnen in den Griff bekommen. Stattdessen gehört das Erarbeitete alleine den Eigentümern und die Mitarbeiter erhalten lediglich das, was ihnen lt. Arbeitsvertrag als Lohn zusteht. Natürlich könnte ein Arbeitnehmer bei den Vertragsverhandlungen auf Gewinnbeteiligung bestehen, aber dann wird er die Stelle wohl in den meisten Fällen nicht bekommen. Gewinnbeteiligungen sollte es jedoch eigentlich überall geben. Ich würde noch weiter gehen und Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtend in Aktiengesellschaften umwandeln sowie vorschreiben, dass ein gewisser Prozentsatz von Aktien (z. B. mindestens 25%) an der Börse gehandelt werden muss. Eine Aktiengesellschaft ist die demokratischste Form eines Unternehmens. Ja, da bin ich ganz Kapitalist.



        Interessanterweise sind gerade US-Firme im Hinblick auf Gewinnbeteiligungen und Aktienkultur ganz vorne dabei.



        Natürlich gibt es Beispiele, wo Genossenschaften und gemeinnützige Organisationen funktionieren. Es gibt allerdings auch genügend Beispiele (oft im Dunstkreis der Kirchen), wo solche Ansätze keine für die Mitarbeiter positiven Ergebnisse bringen.

  • Und ich dachte, die gGmbH (gemeinnützige GmbH) gebe es schon ...

    • @Aurego:

      Ja, und tausende Unternehmen schaffen es, als solche langfristig zu wirtschaften. Auch als Stiftung geht es, von ganz groß (Bosch...) bis ganz klein (Kulturzentrum auf dem übernächsten Hügel hier). Natürlich gibt's da Bürokratie, aber die ist dazu da, um Missbrauch zu verhindern.

      Ich vermute, hier wird eine Art weiche Gemeinnützigkeit gesucht, bei der das Finanzamt nicht so genau hinsieht, wenn's um mögliche verdeckte Gewinnausschüttung etc. geht

      • @Wurstprofessor:

        "Ich vermute, hier wird eine Art weiche Gemeinnützigkeit gesucht, bei der das Finanzamt nicht so genau hinsieht, wenn's um mögliche verdeckte Gewinnausschüttung etc. geht"

        Das Problem ist eher, dass die als gemeinnützig anerkennbaren Geschäftszwecke im Steuerrecht sehr eng gefasst sind, so dass schon Teile der staatlichen Daseinsvorsorge nicht als gemeinnützig gelten. Ein Pflegedienst, der seine osteuropäischen Mitarbeiter ausbeutet, wird leichter anerkannt als ein Kulturzentrum, das ordentliche Löhne zahlt, aber seine Räumlichkeiten auch an 'Dritte' vermietet.

        • @FriedrichHecker:

          Damit haben Sie natürlich Recht. Leider wird es immer Fälle geben, in denen gefühlt falsch eingeteilt wird, auch wenn die Bestimmungen geändert werden

      • @Wurstprofessor:

        Von Stiftungen halte ich jetzt ja nun rein gar nichts. So etwas würde ich verbieten, denn in solchen Stiftungen verschwindet das Kapital auf Nimmerwiedersehen. Das sind - neben der Kirche - die berühmten "toten Hände".

        • @Aurego:

          Ich kann der langfristigen Bindung von Kapital an gemeinnützige oder auch im weiteren Sinne gesellschaftsstützende nichts schlechtes erkennen. Ein Verbot von Stiftungen hätte die Auflösung unzähliger Schulen, Krankenhäuser, Museen usw. zur Folge. Vielleicht wollen Sie das, aber es wird kaum mehrheitsfähig sein.



          Im übrigen haben Sie das Konzept der Toten Hand nicht richtig zugeordnet. Die Statutes of Mortmain (es kommt aus dem Englischen Recht des Mittelalters) und alles drumherum (vom 12. Jh bis 1535) hat nur bedingt etwas mit Stiftungen und Steuerrecht zu tun, es ging damals um die Vermeidung von feudalen Abgaben und Diensten, die eben doch etwas anderes als Steuern auf Einkommen bzw. Gewinne.