Registrierungspflicht im Bundestag: Startschuss für das Lobbyregister

Seit Januar müssen sich Lobbyisten im Bundestag zu erkennen geben. Ihr Einfluss auf Gesetze soll so transparenter werden.

Gemeinwohl statt Lobbymacht und ein Auto, Frauen halten Plakate vor dem Kanzleramt

Wer profitiert von welchem Gesetz? Einige Lobbygruppen haben enormen Einfluss Foto: Spicker/AdoraPress

BERLIN taz | Am Montagvormittag fand sich noch kein Eintrag im neuen Lobbyregister des Deutschen Bundestags. Seit diesem Jahr sollen sich in der öffentlich einsehbaren Liste all jene Interessenvertreter eintragen, die sich in die Gesetzgebung einmischen. Für die Registrierung wird eine Frist von zwei Monaten bis Anfang März eingeräumt. Damit wird erstmals öffentlich, wer Regierungsbeamte oder Parlamentarier in seinem Sinne beeinflussen will.

Für die Organisation Lobbycontrol ist das Gesetz ein großer Fortschritt. Damit werde es deutlich mehr Transparenz über den Einfluss auf den Gesetzgeber geben. Trotzdem stehen die ersten Nachbesserungen schon auf dem Arbeitsplan der Ampelkoalition. Sie will die Regeln noch einmal verschärfen.

Wie viele Lobbyisten sich in Berlin tummeln, ist bisher nicht bekannt. Rund um das Reichstagsgebäude finden sich viele Büros von Anwaltskanzleien, Verbänden, Vereinen oder Fachgemeinschaften. Hier residieren die Leute, die sich um Kontakte zu Bundestag und Bundesregierung bemühen.

Große Unternehmen haben in der Regel eigene Verbindungsbüros, für die Branchen sind Verbände aktiv. Aber zur Lobbywelt gehören auch Umweltschutzorganisationen, Sozialverbände und Gewerkschaften. Derzeit sind über 2.200 Personen oder Organisationen beim Bundestag akkreditiert. Experten rechnen mit weitaus mehr Pflichteinträgen in das neue Register. Was bisher im Verborgenen blieb, soll nun für alle sichtbar werden.

Die Lobbyisten müssen sich mit einer Reihe von Informationen beim Bundestag registrieren. Sie müssen Auskunft zu ihrer Person geben, ihre Tätigkeiten und Interessengebiete offenlegen, Auftraggeber und finanzielle wie personelle Ausstattung nennen. So lässt sich zumindest erkennen, wer mit welchem Aufwand Einfluss geltend machen will. Verstöße gegen die Registrierungspflicht sollen mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld bestraft werden. Es gibt aber auch Ausnahmen für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Kirchen oder Kommunalverbände.

Kontake müssen offengelegt werden

Zudem müssen sich die Lobbyisten an einen Kodex halten. Dieser beinhaltet zum Beispiel Regeln für die Kontaktaufnahme mit Politikern. Sie müssen sich zudem zu Offenheit, Transparenz und Ehrlichkeit verpflichten. Verboten sind Vergütungen der Lobbyisten, die an den Erfolg ihrer Einflussnahme gebunden sind. Verstöße gegen den Kodex werden öffentlich im Register genannt.

Die Lobbyisten sind nicht nur im Parlament aktiv. Da die meisten Gesetzentwürfe in den Ministerien verfasst werden, sind deren Beamte eine wichtige Zielgruppe für sie. Auch hier wird es transparenter zugehen. Denn Kontakte zu Beschäftigten in den einzelnen Regierungsressorts müssen ab der Ebene der Unterabteilungsleiter offengelegt werden.

Organisationen wie Lobbycontrol oder Transparency International geht das Register trotz aller Fortschritte noch nicht weit genug. Die Koalition hat auch schon weitere Verschärfungen angekündigt. Ihr Vertrag sieht die Einführung eines „legislativen Fußabdrucks“ vor. Im Beiwerk zu neuen Gesetzen muss dann angegeben werden, wer darauf Einfluss genommen hat. Auch will die Ampel die Meldepflicht für Kontakte in die Ministerien ausweiten und schon ab der Ebene von Fachreferenten Meldungen vor­schreiben.

Lange Zeit hat sich der Bundestag mit mehr Transparenz schwer getan. Dabei gab es immer wieder Vorwürfe, dass einzelne Lobbygruppen enormen Einfluss ausüben, etwa die Autoindustrie, die zu Treffen ins Kanzleramt geladen wurde, oder der Nahrungsmittelkonzern Nestlé bei einem Treffen mit der früheren Landwirtschaftsministerin Julia ­Klöckner.

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