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Anschlagsserie in SachsenEin Verdacht liegt in der Luft

Über Monate verübten wohl Autonome Anschläge in Sachsen, nun konnte die Polizei zwei Männer festnehmen. Doch die Beweise sind überaus dünn.

Zu früh über die Festnahmen gefreut? Sachsens Innenminister Roland Wöller Foto: Sebastian Kahnert, dpa

Dresden taz | Roland Wöller ließ es nach einem Durchbruch klingen. Seit Monaten verübten mutmaßlich Autonome Brandanschläge auf Baukräne und Polizeiautos in Leipzig, attackierten eine Immobilienmaklerin, setzten in Bautzen und Rodewisch Baufahrzeuge in Brand. Verhaftungen aber? Fehlanzeige. Bis Sachsens Innenminister vor einer Woche stolz die Festnahme zweier Linksextremisten einige Tage zuvor vermeldete: Sie sollen verantwortlich sein für den Anschlag in Rodewisch. Ein großer Ermittlungserfolg, freute sich Wöller.

Das LKA und die Generalstaatsanwaltschaft Dresden aber bleiben bis heute seltsam gebremst: Zu den Festnahmen wird dort geschwiegen, „aus ermittlungstaktischen Gründen“. Nicht mal das Geschlecht oder Alter der Beschuldigten wird genannt. Die Zurückhaltung könnte einen Grund haben: Denn die Haftbefehle stehen nach taz-Informationen auf durchaus wackligen Füßen.

In der Nacht zum 5. November 2019 hatten Unbekannte in Rodewisch auf dem Gelände einer Baufirma vier Baufahrzeuge mit Brandsätzen angezündet und vollständig zerstört. Der Schaden betrug 400.000 Euro. Parallel erfolgte ein Brandanschlag auf eine Baufirma in Bautzen, mit ähnlich hohem Sachschaden.

„Feuerzellen gegen Knäste“

In einem Bekennerschreiben auf Indymedia wurden die Taten als Vergeltung dafür begründet, dass sich die Firmen am Bau der neuen JVA Zwickau beteiligten. Die Unternehmen dürften sich „nicht an dem grausamen Geschäft des Knastsystems beteiligen“. Unterzeichnet wurde mit: „Militante Feuerzellen gegen Knäste“.

Zu den Anschlägen übernahm die kurz danach gegründete Soko Linx des LKA Sachsen die Ermittlungen. Je 30.000 Euro Belohnung für Hinweise wurden ausgelobt. Und die Ermittler betrieben einigen Aufwand, um die Täter zu finden, wie Ermittlungsunterlagen zeigen. Zum einen durchforsteten sie das Internet, zum anderen hefteten sie sich an eine konkrete Spur: einen nicht gezündeten Brandsatz. Zwar fanden sie daran offenbar keine DNA-Spuren, aber sie entnahmen Geruchsproben.

Auf dieser Grundlage hätte es nie einen Haftbefehl geben dürfen

Jürgen Kasek, Anwalt

Vor einigen Wochen schien es, als seien die Ermittler schließlich fündig geworden. Sie stießen auf ein Facebookprofil eines 22-Jährigen, der sich kritisch über Hentschke Bau, die angegriffene Bautzener Baufirma, äußerte. Linke werfen dem Inhaber eine frühere Großspende an die AfD vor. Mit einem Polizeihund, der zuvor die Geruchsspuren des Brandsatzes aufgenommen hatte, rückten die Ermittler dann Anfang September bei der WG des Mannes in Dresden an – und der Hund schlug an. Auch ein zweiter Hund bestätigte laut Ermittlungsunterlagen, dass der Geruch des Brandsatzes in der Wohnung wahrnehmbar war.

Für die Ermittler war dies Beweis genug, dass sich der Beschuldigte am Tatort befand. Der Mann wurde, zusammen mit seinem 23-jährigen Mitbewohner, festgenommen. Der Vorwurf: besonders schwere Brandstiftung.

„Völlig haltlose Beweisführung“

Mehr als die Hunde scheinen die Ermittler aber nicht in der Hand zu haben. Und schon die werfen Fragen auf: Konnte ein Hund wirklich noch zehn Monate nach der Tat den Geruch des Brandsatzes in der Wohnung nachweisen? Jürgen Kasek, Anwalt des festgenommenen 22-Jährigen, hält das für ausgeschlossen. „Das erscheint mir nach so langer Zeit unmöglich und ist eine völlig haltlose Beweisführung. Auf dieser Grundlage hätte es nie einen Haftbefehl geben dürfen.“

Laut Kasek bestreitet sein Mandant vehement, etwas mit der Tat zu tun zu haben. Auch habe er sich im Tatzeitraum in einer Berufsschule nahe Dresden befunden, ohne Fehlzeiten. In der Tatnacht sei er in seiner früheren Wohnung bei Dresden gewesen, was sein damaliger Mitbewohner bezeugen könne. Laut Kasek befinden sich auch auf beschlagnahmten Datenträgern des 22-Jährigen keine Hinweise auf die Tat. Es gebe nicht mal einen Nachweis, dass sein Mandant überhaupt zur autonomen Szene gehöre. Jedenfalls hätte er sich mit seiner Face­book-Kritik an Hentschke Bau reichlich unkonspirativ verhalten, so der Anwalt. „Ich bin mir sehr sicher, dass hier die Falschen festgenommen wurden.“

Prüfung des Haftbefehls beantragt

Kasek beantragte inzwischen einen Haftprüfungstermin beim Amtsgericht Dresden, um den Haftbefehl des Festgenommenen aufheben zu lassen. Das Gericht und die Generalstaatsanwaltschaft äußerten sich dazu und zum Ermittlungsstand nicht. Auch der Anwalt des zweiten Festgenommenen wollte vorerst nichts zu dem Fall sagen.

Innenminister Wöller dürfte nun sehr genau schauen, wie sich der Fall weiterentwickelt. Denn hat Anwalt Kasek Erfolg und würden die Festgenommenen wieder freigelassen, wäre die Erfolgsbilanz der Ermittler zu der Anschlagsserie in Sachsen wieder bei null.

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34 Kommentare

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  • Es waren bestimmt nur Einzeltäter!

    • @Rudolf Fissner:

      Thema verfehlt. Die Frage ist, ob die Polizei in Sachsen berechtigt ist, aufgrund der angeblichen Wahrnehmung von Brandgeruch in einer Wohnung durch einen Hund, 10 Monate nach der Tat, einen Mann in Haft zu nehmen, gegen den ansonsten nichts anderes "vorliegt" als ein kritischer Kommentar bei Facebook gegen einen Baulöwen, der die AfD unterstützt.

      Nach (west) deutschem Recht wäre das wohl nicht möglich.

  • Was soll ein Innenminister in Sachsen schon machen, wenn er doch gar nicht sicher sein kann, dass nicht auch Staatsbedienstete mitgezündelt haben? Richtig - er muss irgendwas mit Autonomen und Linken aus dem Hut zaubern. Hat doch früher schließlich auch immer ganz gut geklappt - oder?

  • unternehmer*innen die die "a"fd finanziell unterstützen sollten keine staatlichen aufträge bekommen.mit ihnen sollte man auch als privatperson keine geschäfte machen sondern durch einen konsequenten boycott dazu beitragen dass sie pleite gehen und vom markt verschwinden

    • @satgurupseudologos:

      Du weißt aber schon, dass die Afd eine zugelassene Partei ist, die auch Wahlkampfkosten-Zuschüsse erhält?

    • 8G
      83379 (Profil gelöscht)
      @satgurupseudologos:

      solange die AFd nicht verboten ist wird das schwierig weil jedes Gesetz in diese Richtung wäre ein neuer Radikalenerlass, der gilt dann aber links wie rechts.

  • In Deutschland gilt im Strafrecht nicht irgendein Glaube, sondern der Beweis der Schuld.



    Dabei gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung.



    Weiterhin ist das erscheinen auf Indymedia keinerlei Beweis, daß es tatsächlich aus 'linker' Ecke kommt, denn dort kann jeder x-Beliebige einen Beitrag einstellen, auch Rechtsextreme.



    Im Übrigen schlagen sich die Rechten üblicherweise die Köpfe gegenseitig ein. Insofern liegt die Vermutung nahe, daß rechtsextreme Konkurrenten, autonome Nationalisten, die Baufirmen als Handlanger des Finanzjudentums betrachten oder auch die Firma selbst (Brandsanierung) die Anschläge verübt haben.



    Denn immerhin werden auch Rechtsextreme von Finanzhaien aus ihrer Heimat weggentrifiziert.



    Wie im 3.Reich lenkt man dann den Verdacht auf erfundene 'Linksextreme'.

    Seltsam nur, daß die Behörden offensichtlich nur in eine Richtung ermittelt.



    Liegt das an dem rechtsextremen Netzwerk in der Polizei, insbesondere in Sachsen und Leipzig?

    An Stelle der Verhafteten würde ich bei dieser dünnen 'Beweislage' Strafanzeige wegen Falschbeschuldigung und Rechtsbeugung stellen in Verbindung mit einer saftigen Schmerzensgeldklage!

    Immerhin wurde durch diesen unerhörten Willkürvorgang der Leumund und die Zukunft dieser Jugendlichen massiv beschädigt.



    Eine Löschung von Einträgen im polizeilichem Führungszeugnis und sonstigen Datenbanken muss auch erfolgen!

    Immerhin ist die Freiheit der Meinungsäußerung grundgesetzlich geschützt. Dazu gehört auch die Kritik an Bauunternehmen!

    • @Unvernunft:

      Wie kommst du darauf, dass die Behörden nur in eine Richtung ermittelt wird? Nur, weil man es wagt, auch mal bei einem Linken in der WG vorbeizuschauen? Interessante Schlussfolgerung.

      Im Übrigen ist das unrichtig: Im Ermittlungsverwahren braucht es keine Beweise, sondern erst im Urteil. Es braucht einen Verdacht. Und selbst im Urteil reichen unter Umständen Indizien.

      Ich empfehle Lektüre der StPO.

      • @Bruno12345:

        Danke. Genau das dachte ich mir auch. Wenn selbst eine Linkenpolitikerin Sachsens öffentlich auf Twitter schreibt, dass "die Bullen sich aus Connewitz rauszuhalten" hätten und damit jegliches "Zerlegen" von Straßenzügen und Brandanschlägen befürwortet, dann frage ich mich wiederholt, wieso so etwas bei Links möglich sein darf.



        Es gibt keinen rechtsfreien Raum, für niemanden. Auch nicht für Linke.

        • 8G
          85198 (Profil gelöscht)
          @Gedankensammler:

          Rechtsfreien Räume in Deutschland gibt es innerhalb der Polizei und des Verfassungsschutzes.

          • @85198 (Profil gelöscht):

            Ganz so sehe ich das nicht. Oder haben Sie jemals schon mal davon gehört, dass Linksextreme ihren Vandalismus "bezahlen" durften? Das geht ja schon bei den Berichterstattungen los.



            Kritik an Bauunternehmen ist legitim, aber nicht in der Form, dass zB Baukräne angezündet werden, die damit Gefahr laufen, in ein Wohnhaus zu stürzen. Wo Sie vielleicht gerade beim Abendbrot sitzen? Oder Straßenzüge "zerlegt" werden aus Protest, weil sich Hausbesetzer fremden Eigentums bemächtigten. Es gibt keine "gute" oder "schlechte" Gewalt. Gewalt ist immer negativ und immer verabscheuungswürdig. Aber wie liest man das in der Presse, wenn man denn überhaupt etwas zu lesen bekommt?

            Rechtsfreier Raum für Polizei... Das kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Heute hat doch kaum jemand noch Respekt vor denen - und fragen Sie sich mal, warum. Mittlerweile gibt es Menschen, die ganz offen in die Kamera sagten "Was wollt ihr, ich lach über euch, mir passiert eh nix."

  • Warum werden die Anschläge als links bezeichnet? Hufeisen?

    • @llorenzo:

      Warum veröffentlicht Indymedia die Bekennerschreiben?

      • @Rudolf Fissner:

        Indymedia ist eine Internetplatform, ein „globales Non-Profit-Netzwerk von Medienaktivisten und Journalisten im Internet“.



        Wenn irgendeiner Zeitung, oder einem Sender ein Bekennerschreiben zugespielt wird, veröffentlichen die das doch i.d.R. auch. So what?

      • @Rudolf Fissner:

        So funktioniert doch Indymedia nicht. Dort jeder posten. Was glauben Sie denn? Dass Indymedia prüft, ob der Anschlag auch tatsächlich von Person X verübt wurde?

  • Scheinbar tut man sich in Deutschland nicht nur mit der Aufklärung rechter Gewalt schwer. Womöglich ist man froh, dass man überhaupt jemanden fangen konnte. Selbst wenn das die richtigen Täter sind: fraglich, ob sie Schadenersatz leisten können, selbst wenn sie für den Rest ihres Lebens produktive Dinge tun.

  • Tja, Herr Wöller: Da besteht wohl hinsichtlich der beamteten Tatverdächtigen (Polizei Leipzig) im sächsischen “Fahrradgate“ für die Ermittler mehr Klarheit.

  • Wie, JVAs sind etwas schlechtes, dass bekämpft werden muss?

    Und wo sollen dann die unzähligen verurteilten Nazis untergebracht werden?

    • @gyakusou:

      Die Frage ob Gefängnisse ihren Zweck erfüllen sollte man schon noch stellen. Und leider kann man je idR eher nicht erwarten, dass die gewalttätigen Nazis die man dort hineinsteckt als friedfertige Demokraten wieder rauskommen, abgesehen davon, dass der Anteil der krassen Gewalttäter ohnehin nur eine Minderheit der Inhaftierten ist, während der überwiegende Teil wegen Eigentums- und Verkehrsdelikten sowie Ersatzfreiheitsstrafen einsitzt, die ihrerseits oft wegen Bagatellen (zB Kein Fahrschein) verhängt wurden.



      Ebenso sollte man die Frage nach der Legitimation stellen mit der Staat/Gesellschaft Individuen bestrafen stellen. Dies nicht einfach als selbstverständlich gegeben vorauszusetzen, sondern schlüssig und widerspruchsfrei zu begründen ist mindestens anspruchsvoll.

      www.bundesjustizam...ublicationFile&v=5



      www.tagesspiegel.d...ssen/25517014.html

      • @Ingo Bernable:

        Falls es mal eine Gesellschaft voller Humanität und selbstverständlich gelebter Werte geben sollte, in der Respekt, Toleranz und Rücksicht so verankert sind, das schwere oder notorische Straftaten die absolute Ausnahme sind und die es schafft die Täter mit Therapien und Sozailprojekten vollständig wieder zu intergrieren, ohne dabei andere Menschen zu gefährden, dann könnte das eventuell, vielleicht eine Option sein.

        Aber in einer Zeit, in der Rechtsxtremsten Waffen horten, Menschen bedrohen und mordend durchs Land ziehen. In der organiserte Kriminalität ganze Strukturen beherrscht. In der Ringe von Sexualstraftätern mit tausenden Verdächtigen hochgenommen werden, in der Frauenhäuser überbelegt sind, in der täglich bewaffnete Raubüberfälle stattfinden und Brandanschläge als legitimer Protest wahrgenommen werden, die Notwendigkeit von Strafanstalten in Frage zu stellen ist schlicht grotesk und völlig realitätsfremd.

        Strafanstalten haben nicht nur den Zweck den Täter zu resozialisieren, sie haben auch den Zweck Menschen zu schützen. Und natürlich ist es völlig legitim, dass eine Gesellschaft Regeln im Zusammenleben hat und diese auch durchsetzen kann.

        Man kann sicher den Sinn von Haftstrafen für Schwarzfahrer u.ä. diskutieren, nicht aber den Sinn von Haftstrafen generell.

        • @Deep South:

          Im Wesentlichen argumentieren sie ja, dass man die Leute wegsperren muss weil man eben kein anderes Rezept hat wie man mit ihnen umgehen soll. Das kann man zwar pragmatisch nennen, eine stringent argumentierte Legitimation ist es aber nicht.



          "Und natürlich ist es völlig legitim, dass eine Gesellschaft Regeln im Zusammenleben hat und diese auch durchsetzen kann." Auch das ist eben nur eine Behauptung aber keine Begründung. Und die gängige Begründung, der Verweis auf das demokratische Zustandekommen von Gesetzen, bleibt, unter der Prämisse freier und gleicher Individuen ebenfalls unbefriedigend. Einerseits weil sich die Frage stellt ob sich die Wahlentscheidung für eine Partei tatsächlich als Zustimmung zu vielfältigen Einzelentscheidungen, zB Ersatzfreiheitsstrafen bei nicht gezahltem Entgelt im ÖPNF, werten lässt, andererseits weil sich auch die Entscheidungsgewalt von Staat/Gesellschaft über Einzelpersonen mE kaum rechtfertigen lässt.

          • @Ingo Bernable:

            "Und die gängige Begründung, der Verweis auf das demokratische Zustandekommen von Gesetzen, bleibt, unter der Prämisse freier und gleicher Individuen ebenfalls unbefriedigend."

            Erklär das mal den Angehörigen der Opfern des NSU oder den den Hinterbliebenen von Hanau. Erklär das den Frauen, die gestalkt, bedrängt und mißhandelt werden. Erklär das den Opfern von ständiger Bedrohung, sexuellem Mißbrauch, Raubüberfällen oder notorischen Gewaltätern.

            Ganz sicher ist die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung nicht davon zu überzeugen, dass in solchen Fällen das Recht auf individuelle Freiheit der Täter höher anzusiedeln ist, als der Schutz der Menschen vor Gewalt und Terror.

            Die Ausführungen zur Frage ob das Zustandekommmen von Gesetzen durch Parlamente generell demokratisch legitimiert ist, sind ebenso ohne jeglichen Realitätsbezug. Regeln und Gesetze gibts in jeder Gesellschaft und in jedem System.

            Und nochmal, es geht in keinster Weise um Bagatelldelikte wie Schwarzfahren. Weder hier im Artikel, noch bei der generellen Frage, ob Haftanstalten benötigt werden.

            Nebenbei hat Kritik oder "die Frage stellen" nullkommanix mit Anschlägen zu tun. Das sollte doch ziemlich klar sein.

            • @Deep South:

              "Ganz sicher ist die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung nicht davon zu überzeugen, dass in solchen Fällen das Recht auf individuelle Freiheit der Täter höher anzusiedeln ist, als der Schutz der Menschen vor Gewalt und Terror."



              Aber bei genau dieser Überlegung muss man sich doch ehrlicherweise eingestehen, dass die sich daraus ergebende Institutionalisierung des Gewaltmonopols eben kaum auf einer ethischen oder logischen Fundierung entspringt, sondern in ihrem Ursprung ein Rückgriff auf reine Macht und rohe Gewalt ist. So verständlich mir die Ängste und Rachewünsche der von ihnen angeführten Opfer auch sind, als Begründung und Rechtfertigung für ein Repressionssystem reicht mir das nicht.

      • @Ingo Bernable:

        Die Frage stellen ≠ Anschläge auf Bauunternehmen.

        Mal ganz davon abgesehen, dass das bei ihnen so klingt, als ob Eigentumsdelikte nicht so schlimm wären.

        Sprechen sie mal mit Leuten, bei denen eingebrochen wurde. Sehr oft hat das massive psychischen Folgen für die Leute, die sich zuhause nicht mehr sicher fühlen.

        Und die von Ihnen erwähnten Verkehrsdelikte machen nur etwa 3% Prozent der Strafgefangenen aus. Vernachlässigbar.

        Außerdem sind es deutlich über 35+% an Strafgefangenen, die wegen Straftaten gegen die sexuelle s



        Selbstbestimmung, das Leben, Raub/Erpressung und gegen die körperliche Unversehrtheit im Knast sitzen - da von "Minderheit" zu sprechen erweckt den falschen Eindruck. Das ist ein relevanter Teil der Inhaftierten.

        • @gyakusou:

          "Mal ganz davon abgesehen, dass das bei ihnen so klingt, als ob Eigentumsdelikte nicht so schlimm wären."



          Zumindest würde ich bei sehr vielen davon die Verhältnismäßigkeit in Frage stellen, das sind ja bei Weitem nicht alles Wohnungseinbrüche.

          "Und die von Ihnen erwähnten Verkehrsdelikte machen nur etwa 3% Prozent der Strafgefangenen aus."



          Nach der von mir oben verlinkten Statistik sind es 21% (S. 32)

          "Außerdem sind es deutlich über 35+% ..."



          Sexuelle Selbstbestimmung: 0,9



          Gegen die Person 14,9 (dürfte wohl sehr überwiegend Körperverletzung und nicht Mord sein)



          Raub/Erpressung: 1,2



          (ebd.) In der Summe also nicht mal halb so viele wie von ihnen behauptet.