Analoge und digitale Impfpässe : Einladung zur Fälschung
Bei der Übertragung der Impfung von analog zu digital muss nicht überprüft werden, ob tatsächlich geimpft worden ist. Fälschungen sind ganz leicht.
I n der Pandemie gibt es immer mal wieder diese Wer-hätte-das-gedacht-Momente. Der jüngste: Wer hätte gedacht, dass die gelben Impfpässe samt Impfeintrag mal zu Hehlerware werden könnten? Tatsächlich werden mit einer Corona-Impfung ausgefüllte Impfpässe laut ARD-Recherchen bereits über Telegram-Gruppen vertrieben. 150 Euro das Stück, ab zwei Pässen mit verbraucherfreundlichem Mengenrabatt.
Man kann getrost davon ausgehen, dass sie spätestens dann weitere Verbreitung finden werden, wenn für geimpfte und nicht geimpfte Menschen in größerem Maßstab unterschiedliche Regeln gelten. Und wer selbst ein Bildbearbeitungsprogramm, einen Drucker und Stempelfarbe zu Hause hat, muss sich dafür nicht mal durch Telegram-Gruppen klicken.
Am Bundesgesundheitsministerium ist diese Entwicklung offenbar komplett vorbeigegangen. Das plant nämlich laut Welt am Sonntag eine erstaunliche Regelung, wenn es darum geht, die Impfung aus dem gelben Büchlein in den geplanten digitalen Impfpass zu übertragen. So sollen die ausstellungsberechtigten Ärzt:innen oder Apotheken nicht verifizieren, ob die in dem gelben Impfpass verzeichnete Impfung tatsächlich stattgefunden hat.
Wer sich also jetzt eine leicht herzustellende Fälschung besorgt, kann die dann in einen digitalen Impfpass übertragen. Vermeintlich geprüft, mit Zertifikat versehen. Ist eine mit gefälschtem Impfpass ausgestattete Person infiziert, kann sie das Virus so ungehindert weitertragen. In kleinem Rahmen, etwa beim Friseur, oder in großem Rahmen, etwa auf einer Reise in ein Land, in dem die Menschen weniger gut geschützt sind als im reichen Deutschland.
Ist so etwas erst ein paar Mal passiert, könnte man es niemandem verübeln, wenn in Deutschland ausgestellte Impfnachweise international nicht mehr anerkannt werden. Dabei wäre die Lösung ganz einfach: Einen digitalen Impfpass darf für die jeweilige Person nur die impfende Stelle, also etwa Ärzt:in oder Impfzentrum, ausstellen. Jemand also, der:die anhand der ärztlichen Dokumentation nachvollziehen kann: Ja, diese Person wurde tatsächlich bei uns geimpft.
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