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AfD blockiert Landtag in ThüringenEin Tiefpunkt im politischen Umgang

Die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags ist dank der AfD eine Farce. Rufe nach einem Verbotsverfahren werden laut.

Alterspräsident des Thüringer Landtags Jürgen Treutler (AfD)

Erfurt taz | Am Anfang seiner Rede als Alterspräsident im Thüringer Landtag sagte Jürgen Treutler (AfD) mit Blick auf die hohe Wahlbeteiligung: „Von einer Krise der Demokratie kann insoweit gar keine Rede sein.“ Dann nahm er einen großen Schluck Wasser und setzte die konstituierende Sitzung fort, die zu einer Zäsur der Politik in Thüringen werden sollte.

Es hatte sich angebahnt, dass diese ersten Sitzungen des Landtags keine Formsache werden würden. Für gewöhnlich konstituiert sich das Parlament mit dem Zusammentreten der neugewählten Abgeordneten, dann stimmen sie darüber ab, wer als Land­tags­prä­si­den­t:in zukünftig die Geschäfte leiten soll. Doch dazu kam es am vergangenen Donnerstag gar nicht. Über vier Stunden und mit sechs Unterbrechungen stritten die Abgeordneten vor allem über Geschäftsordnungsanträge und das Verhalten des Alterspräsidenten Jürgen Treutler.

Der eigentliche Konflikt geriet dabei fast in den Hintergrund. Die AfD beanspruchte für sich das Recht, dass der:­die Land­tags­prä­si­den­t:in aus ihren Reihen kommen müsste, weil sie die größte Fraktion stellt. So stehe es in der Geschäftsordnung. Die anderen Parteien im Parlament interpretierten die Regeln des Landtags anders. Und um die Unklarheiten auszuräumen, wollten sie die Geschäftsordnung vor der Wahl ändern.

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Genau das versuchte Jürgen Treutler offenbar in der ersten Sitzung zu verhindern. Dabei bekam er immer wieder Rückendeckung durch seine Fraktionsmitglieder. Der parlamentarische Geschäftsführer Torben Braga ging immer wieder zu Treutler, um mit ihm am Sitzungstisch in die Papiere zu schauen. Auf der anderen Seite des Plenarsaals steckten die führenden Mitglieder der übrigen Fraktionen ihre Köpfe zusammen. Die AfD hat durch ihr Agieren vor allem eins geschafft: Die anderen im Parlament sind zusammengerückt.

„Wir Demokratinnen und Demokraten müssen uns wehren“

Janine Merz, die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, antwortete etwa auf taz-Anfrage: Der Tag habe gezeigt, „dass sich die demokratischen Parteien nicht von einer radikalen Minderheit in Geiselhaft nehmen lassen.“ Ähnlich sagte der CDU-Geschäftsführer Andreas Bühl: „Wir haben alle gut zusammengestanden, um die Verfassung und die demokratischen Prinzipien zu verteidigen.“ Der Tag sei aber nicht unbedingt als Blaupause für die restliche Legislatur zu sehen.

Aber wenn die Geschäftsordnung vorsieht, dass die AfD als stärkste Fraktion di­e:den Land­tags­prä­si­den­t:in stellt, sollte sie das dann nicht auch dürfen? Warum muss man die Regeln so kurzfristig ändern? Es gehe um den Schutz parlamentarischer Verfahren, weil die AfD keine Partei sei wie jede andere, erklärt der Fraktionsvorsitzende der Linken, Christian Schaft. Sie missachte die Verfassung und versuche, demokratische Abläufe zu blockieren. „Die Mütter und Väter der Verfassung und Geschäftsordnung haben sich sicherlich nicht träumen lassen, wie versucht wird, die Demokratie auszuhöhlen“, sagt er.

Die Fraktionsvorsitzende des BSW in Thüringen, Katja Wolf, zeigte sich nach der Sitzung vor allem geschockt: „Der heutige Tag markiert einen neuen Tiefpunkt des politischen Umgangs.“ Der Alterspräsident habe das freie Mandat beschnitten, das sei „bisher in dieser Form undenkbar in einem deutschen Parlament“ gewesen.

Der Erfurter Professor für politische Theorie, André Brodocz, kommentierte im Deutschlandfunk: „Die AfD hat auf eine zutiefst beispiellose Art und Weise die Prinzipien unserer parlamentarischen Demokratie missachtet“.

In der Folge wurden auch wieder Stimmen nach einem AfD-Verbotsverfahren laut. Der Auftritt dort „folgte ein weiteres Mal dem Drehbuch der Verächtlichmachung der Parlamentarischen Demokratie und ihrer Institutionen“, sagte etwa der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz am Freitag der taz.

„Es bedarf dringend eines Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht, wie es das Grundgesetz in Artikel 21 vorsieht“, sagt Wanderwitz. Seit Monaten tritt er öffentlich für ein AfD-Verbotsverfahren ein. Mit Un­ter­stüt­ze­r:in­nen im Bundestag will er einen entsprechenden Antrag einbringen. Dafür bräuchte es 37 Abgeordnete. „Die haben wir zusammen“, hatte Wanderwitz der taz bereits im Juni gesagt. Nun seien sie „auf der Zielgeraden“, erklärte Wanderwitz am Freitag. „Wir Demokratinnen und Demokraten müssen uns wehren.“

Ob Jürgen Treutler die Rechte der Fraktionen, einzelner Abgeordneter und des Parlaments verletzt hat, das entscheidet am Freitag der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar. Zum Redaktionsschluss lag die Entscheidung noch nicht vor. Die CDU hatte am Donnerstag einen entsprechenden Antrag eingereicht und damit das erste Zusammentreffen des Landtags nach vier Stunden unterbrochen.

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26 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Das Verbot wird immer wahrscheinlicher, aber der Spuk ist damit nicht vorbei. Die CDU unter Merz schürt eine rechtsextreme Stimmung und sie stellt die Regierung als instabil und verräterisch hin. Das muss Folgen haben. Und das Verbotsverfahren ist schwierig, obwohl die AfD sehr offen in ihrer Ausrichtung ist, die Kernanliegen der Partei sind gegen die Verfassung und rechtsextremistisch. Viele andere politische Position beinhalten die Auf- und Abwertung von Menschen, bei Abwertungen geht es mit Feindseligkeit und Fremdenhass einherr. Das ist eindeutig. Ob es für die Partei insgesamt reicht, ist nicht einfach zu beantworten, aber die Partei ist am stärksten, wo sie rechtsextrem ist und rassistische durchziehen auch die parlamentarische Arbeit der Partei. Verbesserungswillen gibt es nicht. Ich erkenne da gar nichts.

  • Wer die Aufnahmen gesehen hat, kann kaum überseheh, dass hier ein alter Mann (1) überfordert ist, (2) offensichtlich von anderen in der Fraktion geführt wird. (Höcke hält sich dabei "natürlich" auffällig zurück, obwohl er der Elefant im Raum ist) Sie treten immer wieder an ihn heran, geben offensichtlich Anweisungen, was er tun oder lassen soll, wie es weiter gehen soll.



    Ich stelle mir vor, mein Vater oder Großvater würde so vorgeführt... dabei wird mir übel....



    Andrerseits: Der Mann muss schließlich vor kurzem noch entschieden haben, für die AfD zu kandidieren.

    • David Muschenich , Autor des Artikels, Korrespondent
      @Monomi:

      Mein Eindruck war auch, dass Treutler überfordert war und die AfD-Fraktionsspitze vollen Druck auf ihn ausgeübt hat. Er selbst gab allerdings in einem Interview an, er habe sich gut behauptet. Ziel der AfD-Strategie sei gewesen, dass die CDU nach Weimar geht.

      Und: Wie er in den Landtag kam, legt nahe, dass er kandidiert hat, um Alterspräsident zu werden. Sein Mandat hat er im für die AfD sicheren Wahlkreis Sonneberg I geholt. Dort hatte die AfD ursprünglich einen anderen Kandidaten – der ist aber deutlich jünger und zog überraschend zurück. Sein Kreissprecher gab „persönlich-strategische Gründe“ an. Dann wählte die Sonneberger AfD den 73-jährigen Treutler nach – mit besten Aussichten auf die Alterspräsidentschaft. Hätte er es nicht in den Landtag geschafft: Auch das zweitälteste Mitglied des Parlaments gehört der AfD-Fraktion an.

  • Da der Landtagspräsident gewählt wird, nehme ich an, dass dazu eine Mehrheit notwendig ist. Da die AfD keine Mehrheit hat, würde die von ihr vorgeschlagene Person also nicht gewählt werden. Oder wie sieht das aus?

  • Gab es nicht lange vor den Wahl schon den Antrag das zu ändern?



    Irgendwas war doch da.

    www.mdr.de/nachric...d-gericht-100.html

  • Katastrophe mit Ansage.



    Wie ich heute in einem Interview zur Einschätzung der rechtlichdn Lage erfuhr, hat eine Arbeitsgruppe genau diese Situation vor Monaten vorrausgesehen und Vorschläge gemacht, wie die für das Landesparlament mißliche Lage vermieden werden könnte.



    Die CDU tritt ja gerade als Hüterin des Landtags auf, hatte im Vorfeld einer Änderung der Geschäftsordnung allerdings nicht zugestimmt.

  • Ich glaube, auch der Faschismus ist eine revolutionäre Bewegung. Er ist die Revolution der Dummen, die wollen auch mal was zu sagen haben. Es ist die Revolution der Stammtische, der Heerscharen von Bundestrainer, die natürlich immer alles besser wissen und ihr Wissen jetzt mal politisch umgesetzt sehen wollen.

    Was dabei herauskommt, hat man heute wieder sehen können. Wenn die Dummen an den Hebeln der Macht sitzen, dann führt man schon mal Krieg gegen alle anderen, vergast die Nachbarn in einer Vernichtungsindustrie und sucht Lebensraum im Osten. Es fällt auch nicht auf, wenn kleine schwarzhaarige Männer von der blonden Herrenrasse schwadronieren.

    Der ganze Schwachsinn führt natürlich unweigerlich in die Katastrophe. Einen lauen Vorgeschmack haben wir heute bekommen.

    • @fleischsalat:

      Selten so einen guten Kommentar zu diesem ganzen drohenden Wahnsinn gelesen.

    • @fleischsalat:

      Ja, aber nicht nur eine Revolution der Dummen, sondern auch der Rücksichtslosen, der Brutalen, der Anti-Humanisten. Das geht oft einher.

  • Herzlichen Glückwunsch allen afd Wählern, ihr seid der Untergang der deutschen Demokratie.

  • Ich habe es gestern so verstanden dass die stärkste Fraktion ein Vorschlagsrecht für den Landtagspräsidenten hat, und nicht dass sie ihn in jedem Fall stellt. Bisher war vermutlich Usus, dass der Vorschlag von allen Fraktionen angenommen wird. Die Unklarheit in der Geschäftsordnung schien zusein, ob die anderen Fraktionen ebenfalls Vorschläge machen können, wenn die der stärksten Fraktion abgelehnt werden, was die Nicht-AfD-Fraktionen offenbar vorhaben. Die anderen Fraktionen wollten deshalb die GO dahingehend ändern, was Treutler blockiert hat.

    taz.de/-Live-Ticke...eringen-/!6039158/

    Das wird hier im Artikel nicht klar. Wie ist es denn nun genau?

    • David Muschenich , Autor des Artikels, Korrespondent
      @sàmi2:

      Tut mir leid, dass das nicht klar wird. Bei zukünftigen Artikeln drücke ich mich deutlicher aus. Es ist ziemlich genau so, wie Sie es beschrieben haben. Die AfD behauptete allerdings, durch diesen Usus sowas wie ein Gewohnheitsrecht zu haben, durch das quasi aus dem Recht auf Vorschlag ein Recht auf Gewähltwerden entsteht.

  • "Durch ihr Agieren hat die AfD so vor allem eins geschafft: Die anderen im Parlament sind zusammengerückt."



    DAS ist Wunschdenken.



    Es wäre bitter nötig, ABER:



    Die CDU war es, die letztes Jahr noch einen Antrag der Grünen in Thüringen verhungern ließ, um eben diese Posse zu verhindern.



    Die SPD und die CDU waren es, die den Grünen in den Landtagswahlen entscheidenende Stimmen durch jeweils denkwürdige Kampagnen abgruben.



    Das BSW ist es, dass durch Zwischenrufe aus Berlin heute, just einen Tag nach der Erfurter Posse, den Preis allein zur Teilnahme an Sondierungsgesprächen in Sachsen in nicht zu akzeptierende Höhen treibt.



    Zusammengerückt ist hier niemand. Da sitzen Hund und Katz nebeneinander, politische Erzfeinde aus Überzeugung - CDU und Linke, SPD und BSW - Parteien die freiwillig kein Wort miteinander reden wollen würden, es allein aus der schieren Not heraus tun.



    Das ist kein Zusammenrücken - und genau so haben sie sich gestern präsentiert, DENN:



    Das Vorgehen der AfD war so vorhergesagt. Jeder wusste es. Wären sie wirklich zusammengerückt, hätten sie sich die letzten vier Wochen mal zusammengesetzt und eruiert, wie man gestern auftritt. Haben sie für jeden offensichtlich nicht.

    • David Muschenich , Autor des Artikels, Korrespondent
      @Farang:

      Vielen Dank für das Feedback, ich denke darüber nach. Aber ich fürchte, die Parteien haben sich zusammengesetzt und das, was am Donnerstag passiert ist, war das Ergebnis.

      • @David Muschenich:

        Sie mögen mit ihrer These recht haben, wahrscheinlich sogar mehr als ich, aber ich hoffe es inständig nicht.



        Denk wenn das, was da am Donnerstag von den vier Parteien geboten wurde, die 'gemeinsame Linie' gegen die AfD war, der 'Masterplan', dann gute Nacht 🤦‍♂️

  • AfD-Parteiverbot einleiten - JETZT

  • 6G
    611245 (Profil gelöscht)

    Wenn man hier (in einem einminütigen Beitrag eines Lokalmediums) mitbekommt, dass Bremen im Bundesrat vor zwei Wochen keinerlei Unterstützung (nichtmal aus r2g Thüringen) in Bezug auf ein AFD Verbot erhält (Danke an Kommentator/in Sam Spade) und ansonsten nichts! dazu bei google findet, stellen sich mehr als Fragen.



    Für mich jedenfalls.

    www.butenunbinnen....bundesrat-100.html

    • @611245 (Profil gelöscht):

      "Lokalmedium" ist jetzt nicht das Hintertupfinger Wochenblatt, sondern Radio Bremen, eine Anstalt der ARD

      • 6G
        611245 (Profil gelöscht)
        @dtx:

        Ich habe bei google „Bremen AFD Verbot Bundesrat“ lediglich einen! ebendiesen Artikel gefunden. Und auch nur nach Hinweis eines Kommentars.

        Angesichts der Wucht der Ereignisse und der jahrelangen Debatte halte ich das durchaus für Lokalpresse. Als ob ne Katze entlaufen ist.

        • @611245 (Profil gelöscht):

          Es waren unter der Überschrift "Hintergründe zum Thema" drei weitere Artikel angepriesen, die mit der Vorgeschichte zu tun hatten. Also zumindest für Bremen ist das schon eine zeitlich langwierigere Geschichte.

          Der Punkt ist eben nur: Eine faktisch irrelevante Partei darf nicht verboten werden, sagt das BVerfG. Und wenn die Partei einmal Relevanz, also Machtoptionen hat, traut es sich keiner.

          Letztendlich wären Mitglieder und Ideologie einer Partei nach dem Verbot nicht einfach weg. Die gründen dann eben einen neuen Haufen, der dann erst wieder beobachtet und eingestuft werden muß.

          • @dtx:

            Ihr letzter Satz ist richtig, wichtig und muss folglich ebenfalls eine Konsequenz haben: Wer sich für eine verfassungsfeindliche Partei, die verboten wird, in Ämter hat wählen lassen, verliert für mindestens 5, besser 10, Jahre das passive Wahlrecht.



            Das ist das mindeste - alles andere hat bei einem Verbot keinen Sinn.

    • @611245 (Profil gelöscht):

      In dem verlinkten Artikel steht, dass die Initiative Anfang des Jahres eingebracht wurde. Damals war das noch kein Aufreger.

      Es gibt keine Unterstützung für einen konkreten Antrag kann auch bedeuten, das das Material nach Meinung der Anderen noch nicht ausreicht.

      Über die Gründe wird nämlich auch hier nichts gesagt.

    • @611245 (Profil gelöscht):

      Mehr als Fragen ? Kleiner geht's nicht?

      Na, das sind Sie ja schon fast m Bereich der Verschwörungstheorien.

      Ich sehe nicht mal viele Fragen.



      So eine "Initiative ist kein Antrag sondern allemal ein Diskussionsbeitrag.



      Meist ist das nur billiges Marketing (weil wird in der Pressekonferenz erwähnt), so wie die acht Sekunden-Knallersätze in der Tagessschau.



      Vermutlich trifft das hier auch zu.

      Danke an die Medien, dass die nicht jeden solchen Scheiß breittreten.

      Dafür spricht, dass man irgendwo ja schon seit Jahren Material für ein Verbot sammelt, aber sich immer noch nicht traut. Das wird seinen Grund haben und die "Initiative" (LOL) im Bundesrat ändert daran gar nichts.

  • Was war zuerst da? Die Henne oder das Ei?



    Die Verfassung sieht vor, dass die größte Fraktion die/den Landtagspräsidentin / Landtagspräsidenten stellt. Das wollte die AfD so durchziehen und vorschlagen. Die anderen Parteien wollten eben das verhindern, indem sie kurz vorher die Geschäftsordnung ändern. Aber warum erst jetzt und nicht schon vor Monaten? Ist es sooo schwer etwas vorauszudenken?

    • David Muschenich , Autor des Artikels, Korrespondent
      @Mouse:

      1. In der Verfassung steht nur: "Der Landtag wählt aus seiner Mitte den Präsidenten,



      die Vizepräsidenten und die Schriftführer." Von Fraktionen und deren Größen steht da nichts.

      Warum die anderen Parteien nicht schon vor Monaten die Geschäftsordnung geändert haben, kann ich auch nur mutmaßen.

      • @David Muschenich:

        Die CDU hatte gehofft, dass sie die größte Fraktion stellen wird. Und nach der bisherigen Geschäftsordnung hat die größte Fraktion das Vorschlagsrecht auf den Präsidentenposten. Wer dann die Geschäftsordnung im Nachhinein wieder zu seinen Gunsten ändert, sollte ernsthaft seine Einstellung zu demokratischen Spielregeln überprüfen.