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26.12.2024 , 23:43 Uhr
Eher glaube ich, dass die IDF die Bevölkerung weg haben will, damit sie leichter gegen Hamas & Co vorgehen und ihr Tunnelsystem zerstören kann. Es ist schon Außerorts nicht einfach Tunnel zu sprengen– aber in einem Stadtgebiet wo noch Zivilisten ausharren? Der Einsturz eines Tunnels kann dort manches Gebäude destabilisieren, ebenfalls zum Einsturz bringen – eine ernste Gefahr für alle, die sich dort aufhalten. Die Zerstörung des Tunnelnetzwerkes wird daher wohl unweigerlich die zeitweilige Vertreibung der Zivilisten als Voraussetzung und die Zerstörung ganzer Häuserreihen als Folge haben. Ich will damit nicht in Frage stellen, das isr. Rechtsextreme versuchen die Lage für ihre Zwecke auszunutzen; das bedeutet aber noch lange nicht, dass die IDF sich diese Ziel zu eigen gemacht hat – dafür habe ich nämlich noch keinen Beleg gesehen.
zum Beitrag25.12.2024 , 01:05 Uhr
Wie kommen Sie darauf, dass dies alles Zivilisten sein sollen? Und Sie nehmen für bare Münze, dass die Mehrheit Frauen und Kinder sein sollen?
Als man sich ran machte die Opferlisten zu prüfen, fanden sich verdächtig viele „Fehler“ und Diskrepanzen. Männer die als weiblich ausgewiesen wurden. Vermeintliche Kinder, die sich bei Abgleich der ID-Nummern als erwachsene Männer entpuppten. Männer die auf einer früheren Liste als 18-Jährige geführt werden, auf einer späteren Liste hingegen mit 17 – so dass sie plötzlich als Minderjährige zählen. Vermeintlich getötete, die dann Wochen später auf der Liste jener Krebskranken auftauchen, denen erlaubt wurde zur Behandlung Gaza zu verlassen. Sogar ein Beispiel von einem Opfer, welches von der Hamas erschossen wurde. Mehrfach kam es vor, dass von einer Opfergesamtzahlmeldung zur nächsten fast nur Frauen und Kinder gemeldet wurden. Im Online-Formularsystem für Familienangehörige zur Selbstmeldung ihrer getöteten Angehörigen hingegen waren die Mehrheit erwachsene Männer, usw. henryjacksonsociet...mas-Report-web.pdf
zum Beitrag20.12.2024 , 01:17 Uhr
Welcher Wert wird mit Füßen getreten?
zum Beitrag20.12.2024 , 01:17 Uhr
Vorsicht... das ist nicht genau das, was er gesagt hat. Die Formulierung ist zweideutig. Man kann es so verstehen, dass die Ausbildung auch dort erfolgt, aber auch so, dass dort nur die Organisation der Gruppen erfolgt, und die Ausbildung später woanders. Letzteres ist logischer, denn diese "Ausbildung" kann einfach nur daraus bestehen, dass diese Leute in Belarus eingetroffen von dortigen Behörden Anweisungen und Material erhalten, um Grenzzäune zu überwinden.
zum Beitrag20.12.2024 , 00:54 Uhr
Sie irren. Auch weitaus weniger wirtschaftlich starke Länder können Einreisen kontrollieren, dieser Teil ist eher eine Frage des Durchsetzungsvermögens der Behörden.
Der andere Teil, dass Sie als Bürger oder Bürgerin der BRD in viele Länder einreisen dürfen, ist ein Ausdruck von Vertrauen: generell wird nicht befürchtet, dass Sie ein Agent sein könnten, der losgeschickt wurde, um zu spionieren, einen Kritiker der Bundesregierung zu bedrohen, verprügeln oder gar zu ermorden. Man befürchtet nicht, dass Sie planen die öffentliche Ordnung zu stören oder gar Terroranschläge zu verüben. Sollten Sie im Ausland eine Straftat verüben oder aus sonstigen Gründen zu einer unerwünschten Person werden, wird nicht befürchtet, dass Ihre Regierung ihre Rückführung sabotiert oder sich schlichtweg weigert Sie zurückzunehmen. Letztlich haben Sie diese Freiheit also der Tatsache zu verdanken, dass Sie Bürger eines Landes sind, dessen Regierung und Behörden sich weitgehend an Regeln, Verträge und Gesetze halten.
Das kann man von einer ganzen Reihe von Ländern leider nicht behaupten.
zum Beitrag15.12.2024 , 21:28 Uhr
Wieso Unding? Es scheinen ja alle damit weitgehend einverstanden zu sein. Die Syrische Armee hat nicht protestiert, und zwar aus gutem Grund: Militärressourcen die bei der Flucht nicht mitgenommen werden können, müssten von den Soldaten zerstört werden, damit sie dem Feinde nicht in die Hände fallen – Isr. hat also gewissermaßen geholfen das unterlassene nachzuholen. Wenn schon die rechtmäßige Eigentümerin des Militärgerätes keine Einwände gegen die Zerstörung hat, warum haben Sie dann etwas dagegen? Von Rebellenseite ist der Protest auch sehr verhalten, denn sie haben dasselbe Problem, wie Isr. und die Weltgemeinschaft auch: man kann jetzt nicht wissen, wem genau das Militärgerät in die Hände fallen würde. Die Rebellen sind mehrere Gruppierungen die sich gegen Assad zusammengerauft haben; aber sie können sich auch noch zerstreiten. Militärgerät – oder im schlimmsten Fall chemische Waffen – könnten morgen dem Feind dienen. Die Gewissheit zerstörter Waffen ist besser, als die Ungewissheit, dass sie in falsche Hände geraten.
zum Beitrag12.12.2024 , 20:15 Uhr
Hm... anscheinend sind das ca. 1 Milliarde im Jahr... bei 3 millionen Flüchtlingen sind das 3-400 Euro pro Kopf und Jahr. Das ist keine so riesige Summe, das dadurch die Türkei komplett entlastet wäre.
neighbourhood-enla...0of%20Projects.pdf
zum Beitrag11.12.2024 , 20:57 Uhr
„weniger das Werk von Hamas, sondern von Verzweifelten und Kriminellen“
Für diese Aussage bräuchte es eine Statistik, welche Überfälle wer zu verantworten hat. Und die gibt es meines Wissens nicht. Worauf begründen Sie diese Aussage? Und sind Sie schon mal auf den Gedanken gekommen, dass die Kriminellen und Hamas teilweise unter einer Decke stecken könnten? Wer sich an Hilfslieferungen bereichern will, der muss sie nicht nur rauben, sondern auch verkaufen. Nur kann man z.B. 20 kg Mehl zum überhöhten Preis von 100$ - im Gegensatz zu Drogen - nicht einfach in einem kleinen Beutel an den Mann bringen. Die muss man zum Markt bringen und den Notleidenden feil bieten. Das geht ohne Kooperation der Hamas-Ordnungshüter wohl kaum, denn diese diese müssen zum einen dafür sorgen, dass die Hungernden die Händler statt Geld nicht mit einem Knüppel bezahlen, sondern auch darauf verzichten, das Raubgut zu konfiszieren. Ich halte es für gut möglich, dass Hamas den Raub durch Kriminelle und den Verkauf der Güter zu überhöhten Preisen duldet und gleichzeitig die Hungernden mit der Waffe im Zaum hält – den Gewinn teilen sie sich dann.
zum Beitrag08.12.2024 , 15:28 Uhr
Da habe ich eine Empfehlung für Sie (in der Reihenfolge):
www.youtube.com/watch?v=Xmn_ESV__xE www.youtube.com/watch?v=807ln4thpOk www.youtube.com/watch?v=40wY7c4YNDI www.youtube.com/watch?v=UQQrLvF6dB4
zum Beitrag08.12.2024 , 15:15 Uhr
Russland wird dann ernsthaft verhandeln, wenn es mit weiterem Kampf nicht noch mehr zu gewinnen hat. Folglich müsste zumindest die Ukraine soweit gestärkt werden, dass der weitere russische Vormarsch zum Erliegen kommt. Ich halte es allerdings für nahezu unmöglich die Hilfe so auszutarieren, dass Russland die Hoffnung auf weitere Gewinne endgültig aufgibt, zugleich aber die Ukraine sich durch die Hilfe nicht ermutigt fühlt zu versuchen, das Verlorene wieder zu gewinnen. Einen Ausgang mit einer Art „Unentschieden“ halte ich daher für das am wenigsten wahrscheinliche, und wenn doch, dann das langwierigste. Somit halte ich das US-Deutsche vorgehen gerade so wenig zu geben, dass die Ukraine Russland aufhalten, aber kaum etwas zurückerobern kann für jenes, welches am wenigsten anhaltenden Frieden verspricht. Entweder müsste also die Ukraine im Austausch für dauerhaften Frieden noch mehr - vielleicht auch ihre Unabhängigkeit, demokratische Staatsordnung und Freiheit - aufgeben und den Krieg praktisch verlieren, oder es muss zu einer entscheidenden russischen Niederlage kommen, damit dann die Ukraine in die NATO integriert werden kann. Dafür bräuchte sie aber deutlich mehr Unterstützung.
zum Beitrag05.12.2024 , 21:27 Uhr
1. Es ist nicht wahr, dass 500 LKW gebraucht werden, um das Überleben zu sichern. /(Wenn es so wäre, dann wäre die halbe Bevölkerung schon tot.) 500 ist die Zahl der LWK, die vor der Eskalation pro Tag an den Grenzübergängen abgefertigt wurden. Das beinhaltete alles was gehandelt wurde von Lebensmitteln über Möbel bis Mobiltelefone. Ich schätze den Bedarf an Lebensmitteln auf 1kg/Kopf/Tag – tgl. 2230t, oder 111 LKW á 20 t (75 bei LKW á 30t). Knapp 70.000t im Monat. 2. und 3: Es ist gelogen, dass die Zahl auf unter 100 bzw. 50 LKW beschränkt wäre. (Selbst in diesem Artikel ist von 109 die Rede, welche an einem einzigen Tag durchkamen.) gaza-aid-data.gov.il/main/ Da finden Sie die Infos wann wie viel durchkam. Unten finden sie Sogar eine Tabelle (kann exportiert werden) mit Angaben zum Datum, Frachttyp und Absender von über 59.000 Ladungen. Rechnen Sie mal aus, wie viele das pro Tag im Durchschnitt sind!
zum Beitrag04.12.2024 , 06:14 Uhr
Wenn Menschen nicht um Ressourcen bzw. Macht kämpfen wollen, dann für ein Heilsversprechen. Das kann Befreiung von Fremdherrschaft sein, Wohlstand, Demokratie, usw. In der islamischen Welt wird eben jeder schon mit dem Heilsversprechen des Islam großgezogen; die meisten ziehen wohl gar nicht in Betracht, dass das Versprechen falsch sein könnte. Wenn dann die Frage aufkommt: „nach welchem Vorbild sollen wir unsere Gemeinschaft organisieren?“; findet bei solch einer kulturellen Vorprägung die Grundidee des Isl. Fundamentalismus, nämlich die Gemeinde des Religionsstifters als Vorbild zu nehmen natürlich leichter seine Anhänger, als andere Ideen – gewissermaßen Heimvorteil. Zumal das Regelwerk welche aus diesem Vorbild abgeleitet wurde, die Scharia über ein Jahrtausend das Staatswesen in der Region geprägt hatte.
Man muss sich auch bewusst sein, dass unser Begriff von Demokratie und Menschenrechten doch sehr christlich geprägt ist: die Menschenrechte wurden von 9 Personen formuliert, davon waren 8 Christen oder wuchsen in christlich geprägten Ländern auf. Nur 1 Chinese bildete die Ausnahme. Entsprechend sind die Menschenrechte mit christlichen Moralvorstellungen gut vereinbar.
zum Beitrag30.11.2024 , 05:11 Uhr
Wieso kontrafaktisch? Die jetzige Resolution fordert nicht direkt die Freilassung der Geiseln, sondern die Umsetzung der Resolution 2735, welche dann im Verlauf zur Freilassung der Geiseln führen sollte. documents.un.org/d...8/pdf/n2433288.pdf Das Problem mit 2735 ist, dass dieser nur Stichwortartig die Hauptpunkte eines damaligen Plans enthält. documents.un.org/d...1/pdf/n2416511.pdf Da steht für Phase 1 sofortige Waffenruhe und isr. Rückzug aus bewohnten Gebieten, aber Geiselfreilassung wird nur erwähnt, ohne zu sagen wann und wie viele. Nirgends ist von sofortiger Freilassung aller Geiseln die Rede! Wenn es dumm läuft, muss Isr. den Kampf einstellen und Hamas & Co das Gebiet wieder überlassen, um dann nach Wochen einige Geiseln zu bekommen. Wenn überhaupt welche; ignoriert hat die Hamas die Forderung der Geiselfreilassung schon bei Resolution 2720 und 2728. Was dann? Sich wieder Wochenlang durch neue Hamasstellungen und Sprengfallen vorkämpfen? Zu Phase 2 übergehen, bei der die Feuerpause „so lange fortgesetzt wird, wie die Verhandlungen fortgesetzt werden“ – und die Geiseln vielleicht noch Jahre festsitzen?
zum Beitrag28.11.2024 , 19:06 Uhr
„Als hätte er nicht die Macht gehabt das jederzeit zu beenden.“ Suchen Sie mal nach Artikeln mit dem Titel „Why Biden can’t stop Netanyahu“!
Ja, ein Veto. Warum? Weil die anderen 14 so schäbig sind, dass sie im Gegenzug für einen Waffenstillstand nicht mal die Freiheit der Geiseln zu verlangen. www.reuters.com/wo...m-says-2024-11-20/
Selbst wenn die Resolution angenommen würde – wäre es denn damit vorbei? Sie ist nämlich ziemlich idiotisch formuliert: gefordert wird nämlich die Umsetzung von Resolution 2735 vom Juni. Die enthält zwar eine Waffenruhe, aber freigelassen würde nur ein Teil der Geiseln. Es wäre erstmal also nur das Feilschen weitergegangen wie bisher, nur mit geschwächter isr. Verhandlungsposition. „Frankreich und GB hätten nie zugestimmt wenn es nicht so wäre“ Doch. Mit einem Veto zögen Sie den Unmut Vieler auf sich. Mit Zustimmung verlieren sie nichts, da sie im Vorfeld wissen, dass die USA Veto einlegt; Israel ist nicht ihr sehr enger Verbündeter, mit dem bisschen isr. Unmut können sie gut leben. Sie konnten also dafür Stimmen, auch wenn die Resolution idiotisch ist.
zum Beitrag26.11.2024 , 22:17 Uhr
Was in den Reportagen beschrieben wird, ist kein Kriegsverbrechen der Benutzung von Zivilisten als Schutzschilde („die Benutzung der Anwesenheit einer Zivilperson oder einer anderen geschützten Person, um Kampfhandlungen von gewissen Punkten, Gebieten oder Streitkräften fernzuhalten“), sondern „Nötigung eines Kriegsgefangenen oder einer anderen geschützten Person zur Dienstleistung in den Streitkräften einer feindlichen Macht“.
„Beweise hierfür sind doch eher dünn geblieben.“ Es gibt aber auch keine völkerrechtliche Verpflichtung, für jeden einzelnen Fall Beweise vorzulegen. Und was genau wird von allen Hilfsorganisationen vor Ort bekanntlich anders gesehen?
zum Beitrag26.11.2024 , 22:01 Uhr
Sofern die Karte von AI verlässlich ist, beschränkt sich die gezielte Zerstörung der Flächen auf den 1km breiten Streifen entlang der Grenze. www.amnesty.org/en...new-investigation/ Das Ziel scheint zu sein, entlang der Grenze jegliche Möglichkeit zu zerstören, Deckung zu finden, aus der heraus man auf isr. Truppen direkt beschießen kann. Soweit ich weiß, tat man dasselbe entlang dem Netzarim-Korridor. Dieser Streifen ist jetzt wie ein Niemandsland zwischen den Frontlinien.
Was den „Plan des Generals“ angeht: nur weil ein ehemaliger General der über ein Jahrzehnt nicht mehr im Dienst ist und nichts zu Befehlen hat einen Plan vorlegt und dieser diskutiert wird, bedeutet es noch nicht, dass dieser 1:1 übernommen wird.
zum Beitrag26.11.2024 , 02:19 Uhr
Soldaten inmitten von Zivilisten in Gaza sind sehr verwundbar. Überfälle durch in zivil gekleidete Kämpfer sind ein realistisches Risiko. Deswegen versucht sich m.W. das isr. Militär von der Zivilbevölkerung möglichst fern zu halten. Identifiziert es Ziele für Bodenoperationen, dann rückt es in den Sektor ein, eliminiert so viele Kämpfer und Ressourcen wie möglich, zieht sich aber nach ein paar Tagen oder Wochen zurück. In so einer Phase werden dann vielleicht auch Hilfsgüter geliefert (www.timesofisrael....rgeted-operation/), aber nur um Hilfsgüter zu verteilen werden Soldatenleben nicht riskiert. Ich weiß nur von einem Versuch: der Konvoi vom 29. Febr. Den hat keine Hilfsorganisation für sich beansprucht, er muss also von Isr. organisiert worden sein. Es war ein Fiasko, am Ende soll es in dem Chaos mehr als 100 Tote gegeben haben, teils überfahren, teils durch Schüße. Isr. hatte vom Versuch nur Reputationsschaden geerntet, lob nicht. Es gab wohl auch versuche lokale Clans einzubinden, die widerum wurden von der Hamas blutig unterbunden.
zum Beitrag24.11.2024 , 22:37 Uhr
Lange hieß es, Frauen und Kinder seien – je nach Berichterstattung – zwei drittel, 70%, der getöteten. Als sich dann endlich einer ran machte die Listen durchzuschauen, stellte sich heraus, dass die Angabe falsch war: www.npr.org/2024/0...s-israel-hamas-war
Im Artikel gab der Sprecher des Gesundheitsministeriums in Gaza zu, das von den (damals) 30.000 Opfermeldungen eigentlich nur 17 auf Krankenhausmeldungen beruhen, die übrigen 13 auf „verlässlichen Medienberichten“. Welche diese sein sollen? Sagt er nicht.
Als er damit konfrontiert wurde, dass auf der Liste der veröffentlichten Namen 58% Frauen und Kinder sind, nicht 70% wie behauptet, hatte er keine Erklärung dafür.
Auch die UN-OCHA musste sich später korrigieren; vergleichen Sie mal die Berichte:
www.ochaopt.org/co...ted-impact-day-213 www.ochaopt.org/co...ted-impact-day-215 Innert nur 2 Tage war von zuvor über 14.500 toten Kindern knapp 7.800 übrig – der Anteil an Kindern war plötzlich von 41,7% auf 32% gefallen.
zum Beitrag24.11.2024 , 21:33 Uhr
Der Teufel steckt im Detail: es heißt „verifizierte“ Tote. Also nicht alle. Verifiziert durch wen? Das Hamas-gesteuerte Gesundheitsministerium? Das wird natürlich einen Teufel tun die eigenen Kämpfer zu verifizieren. So lässt sich der Anteil an Frauen und Kindern hoch drücken.
Zivile Opfer bilden im Allgemeinen die Demographie der Gesamtbevölkerung ab. In Gaza sind Kinder 40% und Erwachsene Frauen und Männer demnach je ca. 30% der Bevölkerung. www.pcbs.gov.ps/po...ulationDy2023E.pdf Wenn also der Anteil von Frauen und Kindern von allen Opfern 70% beträgt, dann würde das bedeuten, das praktisch gar keine Kämpfer dort umkommen: die Kämpfer müssten in der Satistik einen Männerüberschuss bilden, für die bei solchen Anteilen kein Platz mehr bleibt. Für mich ist das ein Beleg, dass bei solchen Angaben aus Gaza die meisten jungen Männer (Kämpfer) unterschlagen werden. Im übrigen bringen im Gazastreifen Frauen durchschnittlich etwa 4 Kinder zur Welt, jede jüngere Altersgruppe ist größer, als die älteren. Das dann unter den Opfern - wenn nur zivile gemeldet werden - diese junge Altersgruppe (5-9) die größte ist, ist kaum anders zu erwarten.
zum Beitrag23.11.2024 , 22:33 Uhr
Deutsche Exporte in den Iran müssen nichts schlechtes sein. Davon hat nicht der Iran mehr Geld, sondern es fließt Geld vom Iran nach D. Wenn das exportierte Medikamente sind oder oder Kühe dann ist das kein Problem. www.manager-magazi...-88af-4793c7dedffc Deshalb ist die Kritik am Export und an dessen Volumen ziemlich seicht, denn es kommt eher darauf an, was genau exportiert und wofür es genutzt wird. Für eine fundierte Debatte braucht es eine genaue Aufschlüsselung der Exportgüter. Bezeichnenderweise liefert eine solche auch der Capital-Artikel nicht: für die angeblichen Maschinenexporte die in der Rüstungsindustrie landen sollen, gibt es dort überhaupt keinen Beleg. Meines erachtens trägt der Artikel zu einer fundierten Debatte in keine Weise bei. Es scheint ein Propagandaartikel zu sein, der darauf abzielt die öffentliche Meinung gegen deutsche Exporte in den Iran zu beeinflussen, unabhängig davon ob dies sinnvoll ist, oder nicht. Wenn es um Finanzierung geht, sind es die Importe, die zu prüfen sind, denn Geld in den Iran fließt durch deutsche Importe aus dem Iran.
zum Beitrag23.11.2024 , 21:05 Uhr
Ich bitte Sie auszuführen, warum das für sie maßlos ist? Was wäre denn für Sie maßvoll?
Um ein historisches Beispiel zu nennen: nach Pearl Harbor und den darauf folgenden japanischen Eroberungsfeldzügen begnügten sich die Alliierten nicht damit, die Angreifer einfach zurückzuschlagen; vielmehr taten sie das was notwendig war, um die Bedrohung dauerhaft zu beseitigen – obwohl dies viel mehr an Opfern gekostet hatte, als ein einfaches Zurückdrängen. Ich sehe darin keine Maßlosigkeit.
zum Beitrag21.11.2024 , 22:25 Uhr
Wenn es in der Vergangenheit so war, dass Anklagen oft aus politischen Gründen erhoben oder nicht erhoben wurden - wozu ich von Ihnen gerne einen Beleg hätte -, welchen Grund haben Sie zur Annahme, dass es diesmal nicht so ist? Auch diesbezüglich bitte ich um eine nachvollziehbare Begründung, wenn Sie nämlich keine haben, dann müssten auch jetzt ernsthafte Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Anklage bestehen.
Zusatz: woran machen Sie fest, dass Israel unter N. nicht maßvoll vorgegangen war?
zum Beitrag21.11.2024 , 22:01 Uhr
„Wer allerdings die Grundversorgung der Zivilbevölkerung be- bzw. verhindert ist ein Verbrecher, völlig wurscht unter welcher Flagge und mit welcher Begründung er das tut.“
Völkerrechtlich stimmt das in dieser Form nicht ganz. Es gibt zwar eine Verpflichtung Hilfsgüter durchzulassen, allerdings kann man im Gegenzug Zusicherungen verlangen, dass diese nicht zweckentfremdet bzw. den feindlichen Streitkräften zugute kommen Vierte Genfer Konvention, Artikel 23 und 59. www.fedlex.admin.c...951/300_302_297/de
Bei dem Anklagepunkt „Hunger als Waffe“ vor Gericht könnte also ausschlaggebend sein, wann und welche Garantien (Kontrollmechanismen) die Hilfsorganisationen Isr. anbieten konnten. Gab es keine oder unzureichende, dann wäre auch die Blockade von Lieferungen völkerrechtlich gedeckt. Da vermisse ich bei den Hilfsorganisationen Transparenz: sie behaupten, dass von isr. Seite Lieferungen behindert werden. Sie behaupten aber nicht, dass von isr. Seite Lieferungen behindert werden, obwohl solche und solche Garantien gegeben wurden.
zum Beitrag17.11.2024 , 21:37 Uhr
Ihr "Lesestoff" scheint aber auch eine recht flexible Beziehung zu der Wahrheit zu haben. So lese ich dort:
"Auf CNN berichten Augenzeugen, wie israelische Soldaten Ärzte und Pfleger exekutierten." Da ist auch ein Link zu einem CNN-Artikel, in dem jedoch keinerlei Augenzeugenbericht solcher Art zu finden ist. Es gibt noch viel anderes problematisches. Bei aller - teilweise - berechtigten Kritik an der Berichterstattung in diesem Artikel ist dieser selbst leider keinen Deut besser. Anscheinend hatte sich der Verfasser sich mit solchem Schwung in den Sattel geworfen, dass er auf der anderen Seite wieder runter gefallen war.
zum Beitrag17.11.2024 , 20:44 Uhr
"den Schluss nahelegen" = man denkt sich nur, dass es so ist, hat aber keine Beweise
zum Beitrag17.11.2024 , 20:26 Uhr
Der Bericht der Polizei mit weiteren Einzelheiten:
www.berlin.de/poli...eilung.1503766.php
zum Beitrag17.11.2024 , 20:02 Uhr
Natürlich gehen alle zur Tagesordnung über. Bei einem Drohenden Genozid wären die logischerweise gebotenen Schritte die Öffnung der Grenze zu Ägypten, damit die Bevölkerung, die ja vom Genozid bedroht sein soll, fliehen kann. Und / oder die Entsendung von (UN-)Truppen, die Gaza besetzen um die Bevölkerung zu beschützen. Diese Schritte, welche die Bevölkerung effektiv schützen würden fordert aber kein Land, erst recht nicht jene, die Isr. feindlich gegenüberstehen: denn diese Schritte würden Hamas & Co schwächen. Statt dessen fordert man ein Ende von Waffenlieferungen, Sanktionen, Embargos oder diplomatischen Druck dass Isr. seine Militäroperationen beendet – Schritte, die den Zielen der Feinde Israels dienen, aber völlig ungeeignet sind einen Genozid zu verhindern. Würde sich denn jemand der einen Genozid im Schilde führt von so etwas aufhalten lassen? Für mich zeigt dies, dass die Genozidvorwürfe haltlos sind - nicht mal die Feinde Israels nehmen diese ernst, warum sollten wir es dann tun? Denen scheint es nur darum zu gehen Israel zu diffamieren und zu schwächen und die Bevölkerung gegen Israel aufzustacheln – um das wohl der Bevölkerung von Gaza geht es ihnen bestimmt nicht.
zum Beitrag17.11.2024 , 07:44 Uhr
Raketenbeschuss kommt noch vor, ist aber relativ selten geworden. Zuletzt am 15. November. Wenn Sie sich für solche Informationen interessieren, kann ich Ihnen die Iran Updates vom Institute for the Study of War empfehlen. www.understandingw...e-november-15-2024 Bez. Plünderungen geht dieser Podcast ab der 6. Minute auf das Thema ein: www.timesofisrael....hreatened-embargo/ Ich halte die Annexion von Nordgaza für eine Schnapsidee. Mal abgesehen vom verprellen der Verbündeten handelt man sich nur Ärger ein, wenn man neben dieses Wespennest Leute ansiedelt, die dann schwer zu beschützen sind. Eher glaube ich, dass die IDF die Bevölkerung weg haben will, damit sie leichter gegen Hamas & Co vorgehen und ihr Tunnelsystem zerstören kann. Außerorts geht das noch relativ einfach – aber in einem Stadtgebiet wo noch Zivilisten ausharren? Der Einsturz eines Tunnels kann dort manches Gebäude destabilisieren, ebenfalls zum Einsturz führen, die Folgen werden nicht immer berechenbar sein - ohne ernste Gefährdung von Zivilisten nicht durchführbar.
zum Beitrag16.11.2024 , 09:04 Uhr
Es ist aber auch nützlich, die Feinheiten zu kennen. Entgegen mancher Behauptungen die im Internet geistern, hat der IGH sich nicht auf den Standpunkt gesetzt, dass Isr. trotz des Abzuges 2005 weiterhin vollumfänglich Besatzungsmacht und damit vollständig verantwortlich für den Gazastreifen sei. Standpunkt des IGH ist, dass bei dem Rückzug in Teilbereichen Kontrolle behalten wurde, und damit auch Verantwortung für diese Teilbereiche verblieb – aber eben nur für diese, und nur in dem Verhältnis, wie tatsächliche Kontrolle ausgeübt werden kann. www.icj-cij.org/si...9-adv-01-00-en.pdf (Absätze 90-94) Vereinfacht: man ist dort Besatzungsmacht, wo man tatsächliche Kontrolle hat. Wo Isr. keine Kontrolle hat, ist es auch keine Besatzungsmacht, und damit entfallen auch die entsprechenden Verpflichtungen – und das trifft für den größten Teil des Gazastreifens zu. Wo Hamas & Co die Kontrolle haben, dort hat Hamas die Verpflichtungen.
Und ja, es stimmt: durch die Hilfsorganisationen wird praktisch die Besatzung querfinanziert – das gilt für die israelische, wie für die der Hamas.
zum Beitrag13.11.2024 , 22:32 Uhr
Man muss schon den genauen Wortlaut der Forderung beachten (Leider sind weite Teile der Presse außer Stande, solche Feinheiten genau wiederzugeben und den Lesern zu erklären):
www.documentcloud....bhqshrym-hvmnytrym
Da heißt es, dass Isr. 350 LKW am Tag ermöglichen soll ("enabling"). Es war nie die Rede davon, das wirklich so viele rein kommen sollen, zur Not indem Isr. selbst welche hinschickt. Wenn Hilfsorganisationen nicht so viele am Tag schicken können, dann wird das Kontingent auch nie ausgeschöpft.
zum Beitrag13.11.2024 , 22:02 Uhr
Es sind die gleichen, aber ich wüsste nicht dass sie eklatante Fehler zugegeben hätten. Fehler wurden von israelischer Seite vorgeworfen, inwieweit das zutrifft, weiß ich nicht; dazu müsste ich mich einlesen, mir fehlt aber die Zeit. Letztlich sind Vorhersagen immer einer gewissen Unsicherheit unterworfen, und nur so gut, wie die Daten und Annahmen sind, auf die sie basieren; und verlässliche Daten zu erhalten ist schwierig. Wenn bei entsprechender Datenlage (und sei diese noch so schlecht, unverlässlich) eine Hungersnot-Warnung ausgesprochen wird, ist das an sich nichts falsches: Warnungen dienen ja gerade dazu die notwendigen Schritte zu veranlassen um Unheil abzuwenden. Wenn also IPC vor Hungersnot warnt, und dann von isr. Seite entsprechende Maßnahmen getroffen werden, so dass die Hungersnot abgewendet wird, dann kann man daraus nicht gleich zur Schlussfolgerung kommen, dass IPC inkompetent wäre - aber auch nicht zu jener, das die isr. Seite die Bevölkerung verhungern lassen wolle und einen Genozid im Schilde führe.
zum Beitrag12.11.2024 , 21:20 Uhr
Zumindest bei b) und c) möchte ich anzweifeln, dass dies falsche Schritte sind. Wenn diese Akkus und Solarzellen nämlich nicht unter entsprechenden Umweltauflagen und mit erneuerbarer Energie hergestellt werden, sondern mit Umweltverschmutzung und fossiler Energie (deshalb sind sie ja wohl kostengünstiger) um dann unter Verbrennung von Öl aus China zu uns transportiert zu werden, dann dürte für das Klima nichts gewonnen sein - auch eine Form von Politik, die mit wirksamen Klimaschutz unvereinbar ist.
zum Beitrag03.11.2024 , 21:27 Uhr
Seltsam nur, dass der Vorwurf des Genozids erhoben wird, aber nicht jene Schritte gefordert, welche man logischerweise unternehmen müsste. Man fordert nicht die Öffnung der Grenze zu Ägypten, damit die Bevölkerung, die ja vom Genozid bedroht sein soll, fliehen kann. Man fordert keine UN-Truppen, die Gaza besetzen um die Bevölkerung zu beschützen. Statt dessen fordert man ein Ende von Waffenlieferungen, Sanktionen, Embargos oder diplomatischen Druck dass Isr. seine Militäroperationen beendet – als ob einer der einen Genozid im Schilde führt sich von so etwas aufhalten ließe! Schritte, die völlig ungeeignet sind, einen Genozid zu verhindern, dafür aber den Zielen der Feinde Israels dienen. Jene Schritte die einen effektiven Schutz der Bevölkerung gewährleisten würden, aber die Bemühungen der Israelfeinde konterkarieren, werden nicht gefordert. Kann es sein, dass solche Leute gar keinen Genozid befürchten? Dass es ihnen weniger um das Wohl der Bevölkerung geht, als darum Israel zu diffamieren und zu schwächen?
zum Beitrag02.11.2024 , 23:03 Uhr
Proportionalität kann man vorher nur Schätzen anhand dessen, was man weiß. Wusste man von Zivilisten nicht, konnten man sie auch nicht einkalkulieren. Ob der Einsturz des Hauses beabsichtigt war, wissen wir noch nicht. Ein Haus kann durch eine kleinere Bombe auch unerwartet einstürzen – z.B. bei Planungsfehlern, Baumängeln, Schwächung durch frühere Schäden, wenn es von Tunneln unterminiert oder ein Teil des Zementes für Tunnelbau geklaut wurde. Im Krieg gibt es wenig Gewissheiten, oft sind Soldaten gezwungen nach begründeten Annahmen zu handeln. Jemand der in einem Kampfgebiet sein Fernglas auf Sie richtet, tut es wohl kaum um Vögel sondern um Sie zu beobachten; und wohl kaum um die Neugier zu stillen, sondern um Ihre Position weiter zu geben – z.B. an einen Mörsertrupp. Ein „Glückstreffer“ kann mehreren der Ihren das Leben kosten. Was ist mehr wert, irgendein Haus, oder das Leben Ihrer Kameraden? In so einer Lage ist Gefahr im Verzug, man kann es sich nicht leisten Gewissheit zu verschaffen, ob es nicht doch nur ein harmloser Zivilist ist. Ich denke, wären Sie dort in Uniform gewesen, hätten Sie in so einer Lage ebenso einen Luftschlag angefordert.
zum Beitrag01.11.2024 , 22:07 Uhr
„Der Plan des Militärs sieht vor“
Meines Wissens ist der Plan des Militärs gar nicht öffentlich. Woher will man da wissen, was dieser vorsieht?
Giora Eiland ist kein verantwortlicher General. Er ist schon über 1 Jahrzehnt nicht mehr im Dienst, zu Befehlen hat er nichts. Er hat einen Plan vorgelegt, aber ich wüsste von keinem Beleg, das dieser auch angenommen wurde.
„UN-Angaben zufolge hat die israelische Regierung seit Beginn des Krieges 83 Prozent der Nahrungsmittelhilfe blockiert.“
Die UN hat derartiges nicht behauptet. Hilfsorganisationen äußerten Mitte September, dass im Juni nur 17% des Bedarfes in den Gazastreifen gelangt seien. www.savethechildre...a-new-data-reveals Sie beriefen sich auf Daten der UNRWA Gaza Supplies and Dispatch tracking www.careevaluation...on-methodology.pdf Dem zu Folge kamen im Juni 11.869 t Lebensmittel nach Gaza, was 17% des Bedarfes sein soll – demnach wäre der Gesamtbedarf knapp 70.000 t im Monat.
COGAT gab an, dass an Lebensmitteln nach Gaza abgefertigt wurden im Juni 87.582 t im Juli 94.996 t im August 80.143 t im September 75.898 t
zum Beitrag30.10.2024 , 18:23 Uhr
„UNRWA hat in der Vergangenheit regelmäßig Listen seiner Mitarbeiter israelischen Behörden zur Prüfung vorgelegt.“
Nur geschah dies anscheinend ohne Identifikationsnummern. Wie aus dem UN-Bericht hervorgeht (Seite 22): www.un.org/unispal..._on_neutrality.pdf "The Israeli Ministry of Foreign Affairs informed that until March 2024, they had received staff lists without identification (ID) numbers. On the basis of the March 2024 list, which contained staff ID numbers, Israel made public claims that a significant number of UNRWA employees are members of terrorist organizations.“
Für mich liest sich das so: die UNRWA übermittelte zwar eine Mitarbeiterliste, aber nur mit Namen und Funktion. Und ebenso wie hierzulande die Steuerbehörde den Namen Johannes Müller nicht zuordnen kann wenn die Identifikationsnummer fehlt, konnte bis März 2024 die isr. Seite die Liste nicht mit ihren Daten über Mitglieder der Terrororganisationen abgleichen. Den isr. Behörden kann man hingegen ankreiden, dies nicht eingefordert zu haben. Vielleicht kamen sie auch nicht auf den Gedanken.
zum Beitrag27.10.2024 , 07:35 Uhr
Ich habe nur einen Aspekt verglichen den Momo Bar vorbrachte, und in dem er/sie m.E. falsch lag. Aufgrund fehlender Informationen traue ich mir keine endgültige Bewertung zu, aber die AD scheint mir die Funktion einer U-Haft zu erfüllen. Soweit ich darüber gelesen habe werden bei der AD Haftbefehle innerhalb einer Frist von einem Militärrichter geprüft, und alle 6 Monate abermals. Auch eine Informationspflicht an Angehörige über die Verhaftung soll es geben, und sicherlich auch ein Folterverbot. Auch anwaltlicher Beistand kann nicht ewig verwehrt werden. Theoretisch sind also zahlreiche positive Elemente Vorhanden, wobei ich mir keine Illusionen mache, dass eine Besatzungsjustiz nach anderen Maßstäben arbeitet, und deswegen deutliche Einschränkungen bestehen; und das Theorie und Praxis auseinandergehen können. In D kann in begründeten Fällen übrigens auch Kontakt- und Besuchsverbot verhängt werden, und Isolationshaft soll gar nicht so selten sein: www.anwalt.de/rech...nshaft-205078.html
zum Beitrag27.10.2024 , 04:15 Uhr
Keine Sorge, ich habe solche Berichte gelesen. Sie können auch gerne allerlei Aspekte der Administrativhaft kritisieren. Nur gerade das, was Sie vorgebracht haben – dass es in einer Demokratie verboten sein sollte, dass Leute ohne Anklage in Haft sitzen – ist Unsinn. In einem Rechtsstaat braucht eine Staatsanwaltschaft nun mal Zeit um Beweise zu sammeln und eine ordentliche Anklageschrift zusammenzustellen, und jeder vernünftig denkende Mensch sieht ein, dass man dringend Tatverdächtige schwerer Straftaten nicht bis dahin frei herumlaufen lassen kann. Diese – leider auch von Menschenrechtsorganisationen vorgetragene – Argumentation, wonach das irgendwie zu beanstanden wäre ist einfach nicht stichhaltig. Durch solch hanebüchene, geradezu propagandistische Argumentationen hat bei mir schon so manche Organisation Vertrauensvorschuss verspielt.
Ich denke, ich liege nicht falsch. Nach 6 Monaten kann die U-Haft in D durch Beschluss vom OLG verlängert werden. auf bis zu 1 Jahr. STPO §122, 122a.
Warum sollte es ein Völkerrechtsbruch sein, dass ein Pal. in Isr. ins Gefängnis kommt? Es ist nicht selten, dass in einem Land Staatsbürger anderer Staaten eine Gefängnisstrafe verbüßen müssen.
zum Beitrag26.10.2024 , 07:52 Uhr
Ich wüsste keine Demokratie, wo es das nicht gibt. In D z.B. hat die Staatsanwaltschaft 1 Jahr Zeit, die Anklage zu erheben, so lange können Sie ohne Anklageerhebung in Haft sitzen. Nennt sich Untersuchungshaft.
Bis zur Verurteilung kann es dann nochmal lange dauern. Beate Zschäpe saß z.B. bis zur rechtskräftigen Verurteilung 7 Jahre in Haft. Was bei der deutschen Verdächtigen recht ist, muss beim palästinensischen Verdächtigen billig sein.
zum Beitrag26.10.2024 , 07:14 Uhr
Hm… der Lieferstopp im Norden begann mit der Offensive… das ist ja auch logisch, wenn eine Offensive läuft, kann der IDF im Kampfgebiet die Sicherheit von Transporten natürlich nicht garantieren.
Diese 798 LWK sind nur die bis 15.10. (geht aus der exportierbaren Liste hervor). Die Statisti hinkt hinterher. Das erscheint dennoch wenig. Ich schätze den Bedarf an Lebensmitteln auf 1kg/Kopf/Tag – tgl. 2230t, oder 111 LKW á 20 t (75 bei LKW á 30t). Knapp 70.000t im Monat. Allerdings gibt Cogat an, dass sich schon ca. 700 Ladungen jenseits des Grenzüberganges stapeln, und auf Abholung warten. Liegt der Rückgang vielleicht daran, dass mit den großen Mengen die Monate zuvor die Lager aufgefüllt wurden? Oder doch an dem Gezänk um neue Regeln? www.reuters.com/wo...ources-2024-10-02/ Bezüglich der Einzelheiten dieses Streites wünsche ich mir mehr Transparenz. Ich wüsste gerne, welche Art von Haftung die Absender von Hilfslieferungen übernehmen sollen, und warum Hilfsorganisationen diese nicht übernehmen wollen.
zum Beitrag25.10.2024 , 11:45 Uhr
Wenn man das Klima lieber durch Zurückfahren der Industrieproduktion retten will, muss man Klartext reden: Alle müssen mitmachen. Das Klima wird nicht gerettet, wenn nur D mit seinen 2% des welt-CO-2-Ausstoßes mitmacht. Die Schulden, die D vor sich herschiebt, müssen vorher getilgt oder Staatsbankrott erklärt werden, weil mit gesunkener Wirtschaftsleistung die Tilgung nicht mehr machbar sein wird – keine Staatsverschuldung mehr. Zieht man alle Register, muss möglichst die Produktion von allem zurückgefahren werden, was überflüssig ist, aber viel Energie verschlingt. Cannabis, z.B. Auch für Urlaubsreisen wird nur noch sehr eingeschränkt Geld da sein. Für Länder die vom Tourismus leben wie z.B. die Malediven eine Katastrophe, zumal auch für Entwicklungshilfe und Hilfsorganisationen wenig Geld bleiben wird. Es kann auch nicht mehr sein, dass Leute aus wärmeren Gefilden in den Norden umsiedeln, wo es mehr Energie braucht um Behausungen zu heizen und diese energetisch zu bauen.
Mein Eindruck: solche Konsequenzen sind für Leute pol. links schwer zu schlucken. Ob gerade jene die Klimarettung durch Reduktion der Wirtschaft propagieren, mit den Konsequenzen einverstanden sind?
zum Beitrag22.10.2024 , 22:29 Uhr
Hm… nur dass in diesem Fall das Ziel doch die Definition eines military objective zu erfüllen scheint. Das Ziel soll ja sein, die Möglichkeit zur Bezahlung von Waffen und Sold zu zerstören – das geht in der Praxis eigentlich nur, wenn man das Geld selbst vernichtet.
“AQAH is a cash-based organization. The cash will be trash” apnews.com/article...d53a25dc50f16796bc
Es ist offensichtlich, dass aus der Zerstörung der gegnerischen Ressource Bargeld welches zum Kauf von Waffen verwendet werden könnte, ein militärischer Vorteil entsteht, womit die Definition erfüllt sein dürfte.
zum Beitrag22.10.2024 , 14:08 Uhr
Man muss differenzieren. Wasser und Lebensmittel sind für Zivilisten überlebenswichtig, eine Zerstörung derselben kann durch milit. Nutzen kaum gerechtfertigt werden. Krankenhäuser und kampfunfähig verletzte Soldaten genießen auch Schutz. Bei anderen dual-use Dingen kann es ganz anders sein. Z.B. eine Fabrik, deren Produkte sowohl in Waffen als auch Haushaltsmaschinen verbaut werden: letzteres sind zwar zivile Güter und dienen dem Allgemeinwohl, sind aber nicht überlebenswichtig. Diese „Banken“ (lt. Artikel als „Wohltätigkeitsorganisation“ registriert, der Bankenaufsicht entzogen und wegen Terrorfinanzierung auf Sanktionsliste“) sind zumindest auch nicht unmittelbar überlebenswichtig. In wie weit sie dem „Wohle des Volkes“ dienten? Zur Beurteilung bräuchte man Informationen wer alles und zu welchem Zweck sie benutzt und wer Zugriff auf die Einlagen hat. Kann sich Hisbollah an den Einlagen bedienen um Kriegsbemühungen zu finanzieren? Diese Information hat Qard al-Hasan, und evtl. noch Geheimdienste. Wir nicht. Amal Saad wohl auch nicht. Und wenn ihre Angaben auf Infos von Hisbollah-Funktionären / Qard Al-Hasan beruhen, darf man getrost skeptisch sein.
zum Beitrag21.10.2024 , 20:47 Uhr
Nein, so eine Regelung gibt es nicht. Es dürfen durchaus Zivilisten getötet werden, so lange sie nicht das eigentliche Ziel sind, und solange dies im Verhältnis zum militärischen Nutzen nicht eindeutig unverhältnismäßig ist. Die Beurteilung kann sehr Situationsabhängig sein. Z.B. ist ein hochrangiger Kommandeur sicherlich als hochwertigeres militärisches Ziel zu bewerten, als ein einfacher Wächter an einem Checkpoint. Bei einem Gegner der Sie gerade beschießt kann man auch nicht abwarten, bis sich Ziv. aus der Umgebung zurückziehen – da ist für Ihre Seite Gefahr im Verzug. Selbst bei ausreichend Zeit zur Vorbereitung kann es geschehen, dass Sie es 10x schaffen, für 2 Kombattanten nur einen Ziv. Zu töten; dann aber passiert beim 11. Male etwas, was Ihre Bilanz verhagelt: z.B. schlägt Ihr Geschoss in ein Waffenlager oder Treibstofftanks ein von denen Sie nichts wussten, und durch die Sekundärexplosion sind plötzlich nicht nur 2 Komb., sondern auch 50 statt 1 Ziv. tot. Statt einer Statistik mit Komb.:Ziv.=2:1 stehen Sie plötzlich mit umgekehrtem Verhältnis da – obwohl Sie nichts rechtswidriges gemacht haben.
zum Beitrag20.10.2024 , 22:28 Uhr
Welcher Nährboden wurde den Nazis entzogen? Und welcher dem Kommunismus in Osteuropa? „Nährböden“ – also Faktoren die einer Ideologie Zulauf bringen gibt es – aber das verschwinden dieser bedeutet nicht unbedingt, dass sich Leute von Ihnen schlagartig abwenden. Ist die Ideologie einmal etabliert und hat die Gesellschaft geprägt, kann sie sehr hartnäckig persistieren. Schnell abwenden tun sich die Anhänger dann, wenn die Ideologie ihre Heilsversprechen nicht erfüllt, sondern in den offenkundigen Ruin führt. Dass die Palästinenser unter Besatzung leben müssen, ist ein Missstand, der behoben werden muss – allerdings ist die Art und Weise wie es geschehen wird, nicht egal. Wenn nämlich die Pal. den Rückzug als Erfolg von Hamas&Co. verbuchen, dann wird dieser Erfolg – das erfüllte Heilsversprechen – zu deren neuem Nährboden. Und Hamas & Co sind Feinde, deren Groll sich nicht daraus speist, dass die Pal. unter Besatzung leben, sondern dass Isr. überhaupt existiert. Denen auch nur den geringsten Erfolg zu lassen, ist sehr gefährlich, denn damit legt man die Grundlage für einen gerechtfertigten, anhaltenden Krieg.
zum Beitrag19.10.2024 , 07:07 Uhr
Gerade die zitierte Opferzahl widerlegt, dass es sich um eine gezielte systematische Zerstörung des Gesundheitssektors handelt – dann würde nämlich das Rote Kreuz genauso betroffen sein. Wenn das IHC 80 Tote vorweist und das RK keines, dann bedeutet dass, dass es eine Unterscheidung in der Zielauswahl geben muss.
Natürlich lesen Sie copy-paste Begründungen: Hisbollah und Hamas lernen voneinander, wenden Strategien (Tunnelbuddeln, Verstecken in zivilen Strukturen, usw.) copy-paste an, was natürlich Gegenmaßnahmen copy-paste nach sich zieht.
Jemand begeht hier Kriegsverbrechen. Wenn Hamas&Hisbollah in Krankenwägen Nachschub transportiert, dann ist es Missbrauch der Schutzzeichen des Genfer Abkommens. Wenn nicht, dann greift Isr. zivile Ziele an ohne davon ausgehen zu können, dass der Schutzstatus verloren gegangen ist. Da aber H&H meist keine Uniformen tragen und ihre militärischen Ressourcen in zivilem Umfeld unterbringen wird man nie den Beweis erbringen können, dass kein militärisches Ziel bombardiert wurde – Isr. kann immer sagen, es habe Kämpfer in Zivil identifiziert, usw. Gerade die Taktik von H&H macht jeden Nachweis unmöglich – wenn so etwas überhaupt passiert.
zum Beitrag17.10.2024 , 06:34 Uhr
Was wollen Sie damit beweisen? Meine Meinung, dass Isr. das töten von Zivilisten eher schadet als nutzt und seinen Zielen nicht näher bringt, sehe ich nicht widerlegt. Dass in der isr. Regierungskoalition der rechte Rand vertreten ist, der sich wenig um Völkerrecht schert, ist mir bewusst. Netanyahu kann man für vieles kritisieren, aber eines muss man ihm doch gutschreiben: diese Leute hat er von der Leitung des Militärs ferngehalten. So sehr Ben Gvir und Smotrich auch krakeelten, er hat das Kriegskabinett lieber aufgelöst, als sie reinzulassen. Habe den Interviewausschnitt mit Kisch gefunden:
countercurrents.or...nk-of-catastrophe/
Er hat auf Nachfrage sich korrigiert und erläutert was er meint: „Lebanon will not be annihilated. Lebanon as we know it will not exist. It will pay the heavy price because of Hesbollah.“
Man kann das als Drohung auffassen, oder auch als Vorhersage. Im letzteren fall, muss man leider sagen, der Mann hat recht. So wie die Dinge laufen, reißt die Hisbollah den Libanon mit sich in den Ruin.
zum Beitrag16.10.2024 , 23:17 Uhr
Die vorübergehenden Maßnahmen die der Internationale Gerichtshof verordnet hat sprechen nicht gegen meine Argumentation:
Es wurde lediglich angeordnet, dass Isr. die Versorgung mit humanitären Hilfsgütern ermöglichen soll; da war nie die Rede davon, dass es diese Hilfsgüter selbst stellen und dahin transportieren soll. Das ist in völligem Einklang mit dem, wovon ich Rede: man ist dort Besatzungsmacht und hat dort Verpflichtungen, wo man tatsächliche Gewalt ausübt. Isr. ist verpflichtet Hilfsgüter durchzulassen (darf sie aber kontrollieren und Garantien verlangen, dass sie nicht den feindlichen Streitkräften zugute kommen) weil die Grenzübergänge in seiner Gewalt sind. Aber es ist nicht verpflichtet selbst Hilfsgüter an die Bevölkerung zu schicken, welches außerhalb jener Gebiete ist, die Isr. in seiner Gewalt hat (was in der Praxis nur dort ist, wo es Truppen hat, bzw. keine Hamas-Kämpfer sind). Würde sich niemand finden der ihnen Hilfsgüter schickt, wäre Israel nicht verpflichtet einzuspringen.
zum Beitrag16.10.2024 , 22:13 Uhr
Das ist nicht Absatz 93, sondern 91, und Sie haben Wichtiges unterschlagen. In Absatz 91 steht, dass man nicht physisch anwesend sein muss um Kontrolle auszuüben, sofern der betreffende Staat die Möglichkeit hat, seine Autorität durchzusetzen. Man muss also für jeden Bereich prüfen ob eine tatsächlich durchsetzbare Befehlsgewalt gegeben ist. Inwieweit dauerhafte Truppenpräsenz hierzu erforderlich ist, hängt von mannigfaltigen Umständen und vom jeweiligen Bereich ab. Ein Luftraum z.B. kann auch ohne Präsenz kontrolliert werden, wenn der Gegner keine Luftabwehr und Fluggeräte hat. Für die meisten Dinge am Boden braucht es zumindest kollaborierende Behörden, welche die Dinge am laufen halten. Wenn die Bevölkerung und Behörden kooperativ sind (wie Japan nach dem 2. Weltkrieg) und tun wie geboten, dann braucht man natürlich wenig Truppenpräsenz – das ist in Gaza nicht gegeben. Mir fällt zumindest auf die Schnelle nichts ein, was Isr. in Gaza am Boden ohne Truppenpräsenz durchsetzen könnte. (Haben Sie einen Tipp?) Dort, wo gerade Kämpfe toben, kann von Kontrolle natürlich gar keine Rede sein. In den Gebieten die Hamas besetzt hält, hat Hamas die Verpflichtungen.
zum Beitrag15.10.2024 , 22:01 Uhr
Anhand der Geschosse kann man allenfalls feststellen, wer sie abgefeuert hat. Nur, was nützt das? Zu einer Bewertung ob dieser Angriff einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt, ist das zu wenig. Hier stoßen dann „unabhängige“ Untersuchungen an ihre Grenzen, und sind deswegen meist völlig wertlos. War das Gebäude(teil) wo die Rakete einschlug, überhaupt das beabsichtigte Ziel, oder war es ein Fehlschuss? Wer oder was war das Ziel des Angriffes? Waren die vorhersehbaren zivilen Opfer nicht eindeutig unverhältnismäßig? Vorsicht: es kommt nicht darauf an was man im Nachhinein weiß, sondern welche Informationen jenem der den Feuerbefehl gab damals vorlagen. Diese Informationen bekommt man ohne Auskunft von der isr. Seite kaum. Natürlich kann man ohne Beweise daran zweifeln, ob die die Wahrheit sagen. Aber einem sollte man sich bewusst sein: im Gegensatz zu seinen Feinden hat Isr. keinen Nutzen davon, Zivilisten zu töten, eher nur Schaden. Es hat kein empfängliches Publikum vor dem es sich durch das Töten von Zivilisten als Widerstandskämpfer, Gotteskämpfer oder sonst was profilieren und auf steigende Unterstützung hoffen kann. Womit Vorwürfe solcher Art haltlos sein dürften.
zum Beitrag14.10.2024 , 22:33 Uhr
"isr. Militärjets wieder Überflüge über den gesamten Libanon vornahm. Als eine ganz klare und selbst für Sie hoffentlich vernehmliche Verletzung der UN-Resolution 1701"
Selbst wenn, kann es legitim sein. Artikel 51 der UN-Charta besagt doch, dass das Recht auf Selbstverteidigung unbeeinträchtigt bleibt, bis der Sicherheitsrat die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat den Frieden wiederherzustellen. Wenn also die Hisbollah vom Libanon aus Isr. beschießt, weil sie nicht entwaffnet wurde, dann sind die getroffenen Maßnahmen offenbar unzureichend, und Isr. darf mit Luftschlägen darauf antworten. Wenn man angegriffen wurde herrscht kein Frieden, sondern Krieg, und man könnte durchaus argumentieren, dass dann auch Aufklärungsflüge berechtigt sind. Selbst wenn nicht – der Beschuss fremden Hoheitsgebietes ist viel schwerwiegender, als eine Luftraumverletzung.
zum Beitrag14.10.2024 , 21:12 Uhr
Entgegen mancher Behauptungen die im Internet geistern, hat der IGH sich nicht auf den Standpunkt gesetzt, dass Isr. trotz des Abzuges 2005 weiterhin vollumfänglich Besatzungsmacht und damit vollständig verantwortlich für den Gazastreifen sei. Standpunkt des IGH ist, dass bei dem Rückzug in Teilbereichen Kontrolle behalten wurde, und damit auch Verantwortung für diese Teilbereiche verblieb – aber eben nur für diese, und nur in dem Verhältnis, wie tatsächliche Kontrolle ausgeübt werden kann. www.icj-cij.org/si...9-adv-01-00-en.pdf (Absätze 90-94) Vereinfacht: man ist dort Besatzungsmacht, wo man tatsächliche Kontrolle hat. Wo man aber keine Kontrolle mehr hat, ist man auch keine Besatzungsmacht, und damit entfallen auch die entsprechenden Verpflichtungen. Israel ist also nicht verpflichtet jene Unterstützung die Sie hier aufzählen zu gewähren, weil es das betreffende Gebiet nicht unter seiner Kontrolle hat – da sind feindliche Kämpfer, gerade deshalb will es ja dahin vorstoßen. In der Praxis kann es auch keine Hilfe leisten, denn ein Israeli käme unter Beschuss oder würde als weitere Geisel genommen werden.
zum Beitrag14.10.2024 , 16:16 Uhr
Ich habe ernsthafte Zweifel, ob auch nur 1 pal. oder lib. Leben mit einem Waffenembargo gerettet werden könnte. Armeen haben Munitionsreserven. Die sollten nicht von einem Tag auf den anderen erschöpft sein, sondern so lange reichen, bis nach Kriegsausbruch die Produktion hochgefahren / nachgeliefert werden kann. Der kluge Mann baut vor, und bestellt, wenn noch gar keine Knappheit vorliegt. Bei komplexeren Dingen vergehen zwischen Bestellung/Bewilligung/Lieferung gerne auch mal einige Jahre. Gut möglich, dass mit Lieferungen von heute lediglich Lagerbestände zum Kriegsende wieder aufgefüllt werden sollen. Soweit ich hörte, haben manche Geschosse ein Verfallsdatum: wenn man die Auswahl hat, verschießt man natürlich zuerst das älteste, während das Fabrikneue erstmal ganz hinten ins Lager kommt, und evtl. erst Jahrzehnte später dran kommt. Die Größe der Reserven richtet sich natürlich nach der Bedrohungslage. Es ist eben etwas anderes Island zu sein, oder Südkorea mit einem gefährlichen Nachbarn. Wer nur für 10 Tage Vorräte hat, der hat an Tag 11 nach Kriegsausbruch ein ernstes Problem. Wenn Sie in Israel die Aufgabe hätten vorzusorgen, welche Mengen an Munition würden Sie einlagern?
zum Beitrag14.10.2024 , 14:22 Uhr
Ich bezweifle, dass die Abschaffung des UNRWA oder der Ersatz durch andere Organisationen das Problem löst. Jede Hilfsorganisation wird Mitarbeiter vor Ort brauchen, und somit Ziel einer Hamas-Infiltration werden. Um dies abzuwehren, müsste die UNRWA bzw. die Hilfsorganisationen mit nachrichtendienstlichen Fähigkeiten zur Spionageabwehr ausgestattet oder entsprechend unterstützt werden. Ein anderer Weg wäre, auf vor Ort rekrutierte Mitarbeiter zu verzichten und verlässliche Kräfte von außen zu holen. Beides würde die Betriebskosten wohl deutlich steigern.
zum Beitrag13.10.2024 , 22:25 Uhr
"seit dem 7.10 über 600 Palästinenser von jüdischen Siedlern im Westjordanland umgebracht wurden"
Das ist nicht wahr. Von Siedlern sind etwa 12 getötet worden. Die überwiegende Mehrheit kam bei Kämpfen mit isr. Sicherheitskräften um.
zum Beitrag13.10.2024 , 21:56 Uhr
Nein, denn im Krieg ist es nicht verboten eine Person durch Bombardierung zu töten. Es dürfen nur die VORHERSEHBAREN Opfer an Zivilisten zum erwarteten militärischen Nutzen nicht EINDEUTIG unverhältnismäßig sein.
zum Beitrag13.10.2024 , 21:48 Uhr
„friedliche Koexistenz zwischen Kriegsparteien“
Wie können Parteien die sich im Krieg befinden gleichzeitig in Frieden nebeneinander sein?
„wurden extraterritoriale Angriffe und Tötungen zum legitimen Mittel der Selbstverteidigung erklärt“
War es denn vorher nicht legitim, den Gegner auf seinem Eigenen Gebiet anzugreifen?
zum Beitrag13.10.2024 , 21:18 Uhr
Weil der Soldat oder bewaffnete Sicherheitsmann sich nicht deshalb dort aufhält, um Angriffen weniger ausgesetzt zu sein, sondern im Gegenteil, zum Schutz der Zivilisten. Auch ein Reservist (im Sinne von im Kriegsfall wehrpflichtig, aber aktuell nicht aktiviert) der seinem Zivilleben nachgeht hält sich ebenfalls nicht deshalb dort auf, um Angriffen weniger ausgesetzt zu sein. Um als Kombattant zu gelten, muss er entweder bewaffnet sein, oder wieder militärischer Disziplin unterworfen: wenn Sie z. B. aus der Bundeswehr entlassen wurden, hat kein noch so hochrangiger Offizier das Recht Ihnen militärische Befehle zu erteilen. Er kann z.B. nicht von Ihnen verlangen beim verladen von Munition zu helfen und den LKW an die Front zu fahren. Anders sieht es aus, wenn Sie reaktiviert werden, und Befehlen gehorchen müssen, oder sich freiwillig melden. Auch wenn Sie noch Zivilkleidung tragen – wenn Sie zur Waffe greifen und mit den anderen Soldaten an die Front ziehen sind Sie Kombattant; wenn Sie sich bereit erklären Befehle entgegenzunehmen oder gar weiter zu leiten z.B. mit einem Walkie-Talkie oder Pager, dann werden Sie Teil einer militärischen Befehlskette – und somit Kombattant.
zum Beitrag13.10.2024 , 20:24 Uhr
Angriffe auf UNIFIL sind immer wieder vorgekommen durch „Zivilisten“ (offenbar Hisbollah-Leute in Zivil). Etwa 5x jeden Monat werden UN-Patrouillen der Weg versperrt, mit Waffen bedroht, zum Anhalten gezwungen und gefilzt, Mobiltelefone weggenommen, manchmal sogar beschossen. Im Dezember 22 wurde bei einem Angriff 1 irischer Blauhelm sogar getötet, 1 weiterer schwer und 2 leicht verletzt. Man kann all diese Vorfälle den Berichten entnehmen (jeweils Annex I):
unscol.unmissions....neral-reports-1701
Man sollte tatsächlich nicht mit zweierlei Maß messen. Es ist was anderes vorsätzlich angegriffen zu werden (von der Hisbollah), und was anderes zufällig ins Kreuzfeuer zu geraten. Jedenfalls kann man vom IDF nicht annehmen, dass dieser UNIFIL-Leute töten will. Dann wären nämlich schon welche tot. Im Falle von Putin und Hamas würde es überhaupt keinen Aufschrei geben; die lassen ihre Truppen doch plündernd und vergewaltigend über Zivilisten herfallen. Ein Beschuss einer UN-Einrichtung ist da kaum eine Nachricht wert.
zum Beitrag10.10.2024 , 20:57 Uhr
"Dessen parallel zur Grenze verlaufendes Flussbett liegt fast bis zu 30 Kilometer von der israelischen Grenze entfernt."
Sin sind nicht parallel zueinander. An der nächstgelegenen Stelle verläuft der Litani keine 8km von der Grenze.
"...kann als Pufferzone (...) kein Gebiet besetzten, das groß genug ist, um zu verhindern, dass Hisbollah-Raketen mit größerer Reichweite immer noch Israel erreichen."
Das nicht, aber eines welches groß genug ist das Nordisrael nicht mehr mit Mörsern, Panzerabwehrraketen, Rohrartillerie und Raketen mit nur kurzer Reichweite angegriffen werden kann. Wenn der Gegner gezwungen ist Raketen oder Drohnen größerer Reichweite zu verwenden, dann kostet ihn das mehr, kann für dasselbe Geld weniger an Stückzahl herstellen, so dass er sich schwerer tut die Luftabwehr zu übersättigen. Größere sind wohl auch schwieriger zu tarnen oder transportieren. Eventuell muss er zugunsten von Treibstoff abstriche beim Gewicht der Sprengladung machen. Der Aufbau von Infrastruktur kann auch erschwert werden wenn er aus dem Gebiet verdrängt wird, wo er den Rückhalt der Bevölkerung hat.
zum Beitrag10.10.2024 , 06:24 Uhr
Demnach können die Terroristen dem Netanyahu und Smotrich einen gehörigen Strich durch die Rechnung machen und furchtbar ärgern, indem sie einfach keine Terroranschläge unternehmen. Welch beneidenswerte Situation dem Gegner durch reines nichtstun eins auswischen zu können.
zum Beitrag09.10.2024 , 20:38 Uhr
Kein Missverständnis.
Schon der Artikel 6 in dem das Verbot auf das sie sich berufen steht ist als „Prohibition on the use of certain booby-traps“ betitelt. Selbst der betreffende Absatz 1 besagt „...it is prohibited in all circumstances to use: (a) any booby-trap in the form of an apparently harmless portable object which is specifically designed and constructed to contain explosive material and to detonate when it is disturbed or approached…“
Und wie bereits gesagt, bilden lt. Artikel 2 Sprengsätze mit Fernsteuerung eine andere Kategorie („other devices“), deswegen ist (rechtlich) der Zündmechanismus entscheidend. Das ist kein Zufall, denn eine Fernsteuerung ermöglicht einen viel gezielteren Einsatz als ein Landmine oder eine Sprengfalle, in die jeder hineintappen kann. Verbote die „other devices“ betreffen sind in den Artikeln 3 und 4zusammengefasst, weswegen sie dort auch ausdrücklich genannt werden, in Artikel 6 hingegen nicht.
Das ist keine Schönrederei, sondern eine Klarstellung: nämlich dass der angebliche Rechtsbruch keiner ist. Woher haben Sie denn die Information, dass die Pager Sprengfallen gewesen sein sollen? Wer immer das verbreitet hat, hat Sie reingelegt.
zum Beitrag09.10.2024 , 16:14 Uhr
Doch, genau darum geht es, der Zündmechanismus ist entscheidend, weil die einzelnen Verbote sich eben auf gewisse Arten von Sprengsätzen erstrecken oder auch nicht.
Dieses Verbot auf welches Sie sich beziehen, ist Teil von Artikel 6 mit dem Titel: "Prohibition on the use of certain booby-traps"
Von "other devices" zu denen die ferngesteuerten Sprengsätze gehören ist keine Rede.
Sogar der entsprechende Absatz beizeht sich explizit auf Sprengfallen:
"it is prohibited in all circumstances to use: (a) any BOOBY-TRAP in the form of an apparently harmless portable object which is specifically designed and constructed to contain explosive material and to detonate when it is disturbed or approached,..."
Egal aus welche Quelle Sie jene Falschinformation haben, dass diese Pager als Sprengfallen zu betrachten sind: man hat Sie offenkundig reingelegt. Leider musste ich die Erfahrung machen, dass oftmals Leute die sich mit Völkerrecht angeblich auskennen, dennoch in der Presse Behauptungen aufstellen, die sich - nach durchlesen der einschlägigen Völkerrechtlichen Regelung - als unwahr erweisen. Da gibt es eine erschreckende Bereitschaft zur Rechtsverdrehung.
zum Beitrag09.10.2024 , 11:03 Uhr
Gerade weil ich sie gelesen habe, betrachte ich Ihre Behauptung als widerlegt.
Sie können ja beweisen, dass ich mich irre (was jedem passieren kann): Zeigen sie mir jene Stelle im Protokoll die besagt, dass ferngesteuert ausgelöste Sprengsätze rechtlich Sprengfallen ("booby-traps") sind.
Das werden Sie nicht können, weil es einfach nicht so drin steht: sie bilden die separate Kategorie "other objects". Sprengfallen sind einfach rechtlich anders definiert, deshalb gelten rechtliche Verbote und Beschränkungen die sich ausschließich auf Sprengfallen beziehen auch nur für diese, nicht für die präparierten Pager.
Falls Sie nicht darlegen können, dass die präparierten Pager rechtlich als Sprengfallen gelten, können Sie sich auch nicht auf diesbezügliche Verbote berufen. Sie mögen sich bislang im Irrtum befunden haben; verbreiten Sie dies aber weiterhin, kann ich es ab jetzt, wo ich sie darauf hingeweisen habe im Weiteren nur als Lüge bezeichnen. Haben Sie denn sich selbst gegenüber nicht den Anspruch ihre Annahme (welche die Gundlage Ihrer Meinung bildet) hinterfragen und überprüfen zu können, wenn Andere diese als falsch kennzeichnen? Lieber eine Lüge glauben?
zum Beitrag08.10.2024 , 21:52 Uhr
Die präparierten Pager wurden Ferngesteuert zur Explosion gebracht. Sie fallen somit lt. Artikel 2, des Protokolls II der Konvention über bestimmte konventionelle Waffen nicht in die Kategorie von Sprengfallen. hrlibrary.umn.edu/instree/1980d.htm Sprengsätze mit Zeitzünder oder Fernsteuerung sind eine separate Kategorie ("other objects".
Allein das Kinder oder mediz. Personal umkamen, ist noch kein Beleg dafür, dass der Angriff gegen Zivilisten gerichtet war. Pager sind verschlüsselte Kommunikationsgeräte und reagieren nur auf die mit eigenem, zugehörigen Code versehenen Funksignale. Was meistens eigens dafür eingerichtete zugehörige Frequenzen (der Hisbollah) erfordert. Gezielter geht kaum. Es sind Dienstgeräte. Wer ein aktives Kommunikationsgerät einer militärischen Organisation bei sich trägt um Befehle empfangen zu können, ist im Dienst, ist teil einer militärischen Befehlskette, und damit legitimes Ziel - durch tragen des aktivierten Gerätes entfällt der Schutz. Das einer dabei zivile Kleidung trägt und sich unter Zivilisten bewegt, macht ihn noch nicht zur zivilen, geschützten Person. Ich noch keinerlei Beleg gesehen, dass es eine zivile Nutzung dieser Pager gab.
zum Beitrag06.10.2024 , 07:56 Uhr
Die Umstände sind einfach komplexer, als die vereinfachten Lösungsvorschläge.
Es gäbe viele praktische Probleme, z.B.:
Jordanien ist kein Anrainer Libanons, dem kann man keine Gebiete Zuschlagen. Was soll aus den Sunniten werden? Syrien zuschlagen? Einer der Spannungsfelder am Vorabend des Syrischen Bürgerkriegs war, dass die Bevölkerung mehrheitlich sunnitisch war, die Führung aber überwiegend Alewiten. Die werden zwar auch zu Schiiten gerechnet, sind aber doch wieder eine andere Glaubensgemeinschaft, als die Zwölferschiiten im Libanon – wieder ein Grund für Spannungen, so dass unsicher ist, ob diese damit zufrieden wären.
Die Christen und Drusen leben überwiegend im mittleren Abschnitt, während der Süden der Isr. grenzt, von Schiiten dominiert wird. Es ist auch sehr fraglich, ob Isr. dies haben wollte? Ich glaube kaum, dass Isr. sich darüber freuen würde dass der jüdische Bevölkerungsanteil sinkt.
Da wäre es schon etwas weniger schwierig, den Libanon in 3-4 separate Staaten für die entsprechenden Bevölkerungsgruppen aufzuteilen.
zum Beitrag06.10.2024 , 06:38 Uhr
1. Ebenso wie ich Russlands Angriff auf die Ukraine um diesen als unabhängigen Staat zu vernichten verurteile, verurteile ich die Angriffe von Hisbollah und Iran um Israel zu vernichten. 2. Ebenso, wie ich es für gerechtfertigt halte, dass die Ukraine russische Streitkräfte angreift und auf russ. Gebiet vorstößt, halte ich es für gerechtfertigt dass Isr. die libanesische Hisbollah und den Iran angreift, und auf deren Gebiet vorstößt. (Verteidigung funktioniert, indem man dem Gegner so starke Verluste zufügt, dass ihm die Lust an weiteren Angriffen vergeht.)
Also was genau ist ihr Problem mit Israel? Ich verstehe es immer noch nicht.
Wem Genau wollen Sie im Libanon Hilfe schicken? Und was für welche?
Und wie bekämpft man Hass?
Und wie lange dauert es, biss die von Ihnen vorgeschlagene Maßnahme die gewünschte Wirkung bringt? Der vermehrte Beschuss der Hisbollah läuft schließlich seit fast einem Jahr, wie lange soll Israel dies noch erdulden?
zum Beitrag05.10.2024 , 22:15 Uhr
Wieso, was haben Sie denn daraus gelernt? (sowohl als allgemeine Richtlinie, als auch zu empfehlendes Vorgehen im Falle der Hisbollah)?
zum Beitrag05.10.2024 , 22:11 Uhr
Wo soll denn der Pager- Angriff gegen internat. Recht verstoßen haben?
Wer ein aktives Kommunikationsgerät einer militärischen Organisation bei sich trägt um Befehle empfangen zu können, ist teil einer militärischen Befehlskette, und damit legitimes Ziel - durch tragen des aktivierten Gerätes entfällt der Schutz. Das einer dabei zivile Kleidung trägt und sich unter Zivilisten bewegt, macht ihn noch nicht zur zivilen, geschützten Person. Vielmehr muss man sich fragen, warum er dies tut; höchstwahrscheinlich um nicht angegriffen zu werden. Dann wäre dies ein Kriegsverbrechen: „die Benutzung der Anwesenheit einer Zivilperson oder einer anderen geschützten Person, um Kampfhandlungen von gewissen Punkten, Gebieten oder Streitkräften fernzuhalten.“
Zivilisten als Schutzschilde zu missbrauchen: Kommandoposte, Truppen, Waffen, usw. absichtlich inmitten Zivilisten unterzubringen ist ein Kriegsverbrechen, weil es den Gegner zwingt, mehr zivile Opfer in Kauf zu nehmen.
Zivilisten die dem zum Opfer fallen sind folglich jenem anzulasten, der sie zu diesem Zweck missbraucht.
Die getöteten Zivilisten sind folglich Opfer eines Kriegsverbrechens der Hamas und der Hizbollah, nicht von Israel.
zum Beitrag05.10.2024 , 21:48 Uhr
Das ist nicht ganz korrekt.
Der von Ihnen verlinkte Artikel des Guardian stellt doch selbst fest, dass dies keine neue oder aktualisierte Charta ist. Soweit ich recherchierte, wurde die Charta nie außer Kraft gesetzt. Der eng. Titel lautet "Document of General Principles and Policies" - in etwa Allgemeine Grundsätze und Konzepte. Haben Sie es überhaupt mal gelesen? Da wird überhaupt kein Isr. Staat impliziert – im Gegenteil.
Auszüge: 18. „The establishment of “Israel” is entirely illegal“ 19. „There shall be no recognition of the legitimacy of the Zionist entity.“ 20. „Hamas rejects any alternative to the full and complete liberation of Palestine, from the river to the sea.“
Nirgends heißt es, dass Hamas sich mit einen Staat in den Grenzen von 1967 begnügen würde. Man betrachtet ihn nur als „nationalen Konsens“.
Wenn man sich dass zusammenreimt, dann wird klar, dass H. einen solchen Staat akzeptieren würde – als Etappenziel, von dem aus man gestärkt das eigentliche Ziel verfolgen will, ein vollständiges Palästina „from the river to the sea“ - also die Vernichtung Israels.
Das es mit einer solchen Hamas nachhaltigen Frieden geben kann, betrachte ich als Wunschdenken.
zum Beitrag04.10.2024 , 17:10 Uhr
Was ist denn Ihre rote Linie? Und was wäre für Sie akzeptabel?
zum Beitrag02.10.2024 , 22:46 Uhr
Und wie steht die israelische Opposition dazu? Kritisiert sie diesen Schritt (sie wird ja wohl kaum deswegen als antisemitisch eingestuft werden) oder trägt sie ihn zumindest stillschweigend mit? Sollte nämlich letzteres der Fall sein, dann wird das Problem wohl doch eher beim Generalsekretär liegen...
zum Beitrag02.10.2024 , 21:58 Uhr
Möglich? Bedingt.
Auf die Befindlichkeiten seiner Waffenlieferanten muss man Rücksicht nehmen, die dürfen sich was wünschen. Die Regierung Biden hat immer wieder Druck auf Isr. ausgeübt, um die humanitäre Lage zu verbessern:
www.timesofisrael....t-the-war-in-gaza/
Viele wünschen sich, dass die USA mit komplettem Stopp der Waffenlieferungen ein Ende der isr. Aktionen erzwingt. Ich habe Zweifel, dass das hinhaut. Länder haben Munitionsreserven; von denen könnte Isr, vorerst weiter zehren.
Selbst wenn es klappt; es würde wohl nur einmal gelingen. Es gibt Grenzen, was man wünschen kann. Und man darf nur so lange wünschen, wie man liefert.
Würden sich die USA endgültig weigern Isr. Waffen zu liefern wäre das für Isr. schlecht. Aber danach wird Isr. anstreben unabhängiger zu werden, entweder durch Waffenlieferanten, die keine Bedenken haben, oder durch Eigenproduktion. Dann möge den Palästinensern Gott gnädig sein, denn Isr. wird es nicht. Es müsste sich viel weniger zurückhalten.
Interesse am Krieg gegen Iran? Hm... schwer zu sagen. Ich vermute kurzfristig nein, langfristig ja.
zum Beitrag02.10.2024 , 13:20 Uhr
1. Ein systematisches Abschlachten der Zivilbevölkerung rechtfertigt es nicht. Ich sehe aber auch nirgends ein systematisches abschlachten von isr. Seite. Von Hamas schon.
2. Die Bombardierung von Wohngebieten ist gerechtfertigt, wenn sich dort militärische Infrastruktur, Truppen befinden, und eine gewisse Verhältnismäßigkeit gewahrt wird Wie jede andere zivile Struktur verlieren auch Wohngebäude ihren Schutz, wenn sie zu militärischen Zwecken genutzt werden.
3. Völkerrechtlich ist auch ein Angriff auf souveräne Staaten gerechtfertigt, wenn z.B. durch ihn, oder durch andere von seinem Gebiet aus Angriffe auf einen anderen Staat erfolgen bzw. bewaffnete Banden entsendet werden.
4. Was verstehen Sie unter „Terrorakt“? Eines der Probleme ist, dass Terrorismus vielfältig definiert wird, und manchem umgangssprachlich das Attribut „Terror…“ zugefügt wird, ohne dass es für meine Begriffe gerechtfertigt wäre. Für mein Verständnis verdienen dieses Attribut gezielte Angriffe auf Zivilisten oder zivile Strukturen, deren vordergründiges Ziel es ist Angst und Schrecken zu verbreiten um ein politisches Ziel zu erreichen. So etwas sehe ich in diesem Konflikt israelischerseits nicht.
zum Beitrag02.10.2024 , 10:15 Uhr
Und aus dem Irak.
www.aa.com.tr/en/m...-in-israel/3337357
zum Beitrag01.10.2024 , 21:04 Uhr
Ich sehe kein israelisches zündeln.
Ich sehe ein Israel, dass seine Ruhe haben will vor Angriffen aus Gaza, Libanon, Jemen und Iran.
Ich sehe ein zündeln des Iran: überall wo dieser anfängt seinen Einfluss durch Finanzierung und Bewaffnung von Milizen auszudehnen folgen Chaos, Krieg und Zerstörung in seiner Spur.
zum Beitrag01.10.2024 , 20:29 Uhr
Nein, diese Kriege hat nicht Israel vom Zaun gebrochen.
Es war nicht Israel, welches beschloss dass Hamas &Co am 7.10.2023 von Gaza aus Israel angreifen soll. Es war nicht Israel, welches beschloss dass die Hisbollah vom Libanon aus Israel beschießen soll. Es war nicht Israel, welches beschloss dass die Houthi vom Jemen aus Drohnen gegen Israel schicken. Es war nicht Israel, welches beschloss vom Iran aus Raketen auf Israel abzufeuern.
Und doch, es ist Selbstverteidigung. Das wesen von Verteidigung ist, dem Angreifer so lange verluste zuzufügen, bis dieser auf weitere Angriffe verzichtet. Hier haben etliche offenbar noch nicht genug.
zum Beitrag30.09.2024 , 20:55 Uhr
Eines der bemerkenswertesten Aspekte dieses Angriffes auf den Nasrallah-Bunker ist das, was nicht berichtet wird. Obwohl bei diesem Angriff mitten in einem Stadtgebiet sehr schwere Bomben eingesetzt wurden und die umliegenden Hochhäuser schwer beschädigt, berichtet man nicht über hierbei haufenweise getötete Zivilisten.
zum Beitrag30.09.2024 , 17:33 Uhr
Wieso völkerrechtswidrig besetzt?
Syrien hat – ebenso wie der Libanon und andere arabische Staaten - Israel bis heute nicht anerkannt, keinen Friedensvertrag geschlossen und auch keinen über den Grenzverlauf. Was gemeinhin als „International anerkannte Grenze“ bezeichnet wird, ist im Grunde genommen nichts weiter, als die Waffenstillstandslinie von 1949. Seit 1967 gibt es eine neue Waffenstillstandlinie. Seit 1948, also seit 76 Jahren besteht ein Kriegszustand, nur eben mit langen Waffenruhen. Meines Wissens ist es nicht völkerrechtswidrig im Krieg das Territorium des Gegners zu besetzen, und es besetzt zu halten auch nicht, so lange kein Friedensvertrag geschlossen wurde.
zum Beitrag26.09.2024 , 22:16 Uhr
Was ist damit gemeint „auf die Barrikaden“ zu gehen? Und was soll es bringen? Wird die Hisbollah deswegen mit ihren Angriffen auf Israel aufhören oder Israel mit seinen Angriffen auf die Hisbollah? Denn wenn nicht, kann man es gleich sein lassen.
Und wenn dadurch wirklich Flüchtlingsströme entstehen – müssten dann nicht eher jene „auf die Barrikaden“, die eine deutliche Ablehnung gegen Flüchtlinge haben?
Welche wäre denn die „effizientere“ Terrorbekämpfungsmethode? Und woran bemisst sich die Effizienz?
Sind Sie sicher, dass die Bewohner nicht wissen, wo Stellungen der Hisbollah zu vermuten sind? Dies dürften jedenfalls ihre Hochburgen mit schiitischer Bevölkerungsmehrheit sein – eben der Süden und das Viertel Dahijeh.
zum Beitrag26.09.2024 , 21:00 Uhr
Ziemlich armselig, sich auf die russische Armee zu beziehen, die in der Gegend um Butscha in kaum mehr als einem Monat 10% der zurückgebliebenen Bevölkerung ermordet haben soll, und wer weiß, wie viele tausende in Mariupol.
Die Ukrainer fordern die Zivilbevölkerung nicht zum bleiben auf, wenn der Feind anrückt; sie helfen bei der Evakuierung. Die ukrainischen Kämpfer richten Ihre Stellungen, Waffenlager, Waffenfabriken, Kommandozentren nicht in und unter Gebäuden voller Zivilisten ein. Erst recht benutzen sie nicht Krankenhäuser als Bereitstellungsraum. Sie verkleiden sich nicht als Zivilisten und mischen sich nicht unter Zivilisten als Schutzschild, um nicht angegriffen zu werden; Vielmehr stellen sie sich zwischen die anrückenden Russen und die Zivilisten. Natürlich muss dann unter Ukrainern das Verhältnis von toten Zivilisten und Kombattanten eine ganz andere sein.
Dass Sie damit eine angebliche Rücksichtslosigkeit der isr. Kriegsführung belegen wollen, kann man nicht ernst nehmen.
Mir scheint eher die Kriegsführung von Israels Gegnern das Problem zu sein, deren umfassenden Kriegsverbrechen sowohl in Gaza als auch im Libanon die Welt Zeuge wird. Sehen Sie diese nicht?
zum Beitrag26.09.2024 , 17:06 Uhr
Pager sind m.W. verschlüsselte Kommunikationsgeräte und reagieren nur auf die mit eigenem, zugehörigen Code versehenen Funksignale. Was üblicherweise eigens dafür eingerichtete zugehörige Funksignale auf bestimmten Frequenzen (der Hisbollah) erfordert. Gezielter geht kaum. Es sind Dienstgeräte, die man nicht auf Auslandsreisen mitnimmt. Deswegen würde sie der Besitzer wohl gar nicht erst ins Flugzeug mitnehmen. Außerdem kann er im Gegensatz zu einem Mobiltelefon im Ausland damit nichts anfangen: verlässt er mit dem Flugzeug das Land, ist er außerhalb der Reichweite der Funkstation. Sobald dies passiert ist, kann dann natürlich auch das Signal zur Sprengung nicht mehr empfangen werden – es passiert gar nichts. Selbst wenn jemand einen dieser Pager in ein Flugzeug mitnehmen und noch in Reichweite sein sollte – die Sprengkraft ist sehr Gering. Man kennt ja die Videos, wo der Träger zu Boden geht, Andere aber die nur 1 Meter weiter stehen einfach weglaufen. 37 Tote bei ca. 3000 Verletzen – eine Sterberate von ca. 1%. Bei einer Explosion auf einem Flugzeug wäre der Betroffene sicher verletzt, der Sitznachbar wohl auch, am Flugzeug selbst ist kein wesentlicher Schaden erwartbar.
zum Beitrag25.09.2024 , 11:11 Uhr
Ja, die Umstände können große Unterschiede ausmachen.
Da ich aber über eine Bombardierung von Industrieanlagen o.ä. was die Berechnung verzerren könnte noch nichts gehört habe, dürfte so etwas nach jetzigem Stand nicht ins Gewicht fallen.
zum Beitrag25.09.2024 , 00:39 Uhr
Unter der Annahme, dass - 27% der libanesischen Bevölkerung Kinder sind - der Anteil unter den Zivilen Opfern somit ebenfalls ca. 27% sein müsste
entsprechen 50 Kinder unter den Todesopfern insgesamt ca. 185 Zivilisten
550 Todesopfer -185 Zivilisten = 365 Kombattanten.
Womit das Verhältnis getötete Kombattanten : Zivilisten bei ca. 2 : 1 sein dürfte.
zum Beitrag23.09.2024 , 22:38 Uhr
Da muss Ihnen die Erinnerung einen Streich spielen. Schon am Anfang wurde die Entmachtung der Hamas als Kriegsziel definiert:
www.timesofisrael....-as-ruler-of-gaza/
zum Beitrag23.09.2024 , 22:24 Uhr
Da ist was wahres dran. Propaganda hingegen findet immer in der Öffentlichkeit statt.
Aber welchen Grund gäbe es einen solchen Vorschlag wie hier skizziert der Öffentlichkeit vorzuenthalten? Zumal Hamas früher schon einmal einen Vorschlag öffentlich machte: www.timesofisrael....ot-meet-its-terms/ www.timesofisrael....ame-the-west-bank/ Außerdem werden Vorschläge über Vermittler vorgelegt (Katar, Ägypten, USA ist involviert), und trotz unzähliger Leaks ist nichts über einen solchen Vorschlag an die Öffentlichkeit gedrungen. Deshalb habe ich den Verdacht, dass es diesen entweder nicht gibt, oder nicht so, wie hier skizziert - dass er noch viele andere Punkte enthält, die recht unangenehm, vielleicht inakzeptabel sein können.
zum Beitrag23.09.2024 , 22:09 Uhr
Damit blamiert sich Volker Türk nur selbst.
Er zitiert hier Artikel 6, Absatz 1 (a) des Protokolls II der Konvention über bestimmte konventionelle Waffen.
In Artikel 2 aber werden Sprengfallen definiert als Geräte zum Töten oder Verletzen, welche durch Annäherung, Berührung oder scheinbar harmloser Anwendung ausgelöst werden.
Sprengsätze mit Zeitzünder oder Fernsteuerung sind keine Sprengfallen (sondern "other objects") – somit gilt dieses Verbot für sie nicht.
hrlibrary.umn.edu/instree/1980d.htm
(Ich habe ernsthafte Zweifel, ob diese Pager überhaupt als „harmloser Gegenstand“ gelten: ebenfalls in Artikel 2 werden nämlich als militärische Ziele definiert, soweit es Gegenstände betrifft, alles was zu Militäraktivitäten effektiv beiträgt, und dessen Zerstörung einen eindeutigen militärischen Vorteil bringt. Auf die Pager – in diesem Fall milit. Kommunikationsgeräte – scheint dies zuzutreffen.)
Traurige Zustände. Ein UN-Kommisar, ein Jurist der sich im Völkerrecht entweder nicht zurechtfindet, oder die Öffentlichkeit mir Falschdarstellungen irreführt. Jedenfalls eine Fehlbesetzung. Und Medienschaffende, die außer Stande sind nachzuschlagen, und dies zu entlarven.
zum Beitrag23.09.2024 , 20:24 Uhr
Er wird aber kaum den Krieg gegen Libanon weiterführen können, wenn die Hisbollah erklären würde, auf weitere Angriffe auf Israel zu verzichten. Dann hätte er keine Rechtfertigung mehr.
Wenn andererseits Netanyahu von heute auf morgen weg vom Fenster wäre (z.B. Herzinfarkt), dann würde sein Nachfolger vor dem selben Problem stehen: Angriffe auf Nordisrael, deret wegen die Bewohner nicht zurückkehren können, und müsste wohl den Krieg gegen die Hisbollah weiterführen.
zum Beitrag23.09.2024 , 20:12 Uhr
Wenn die Hamas wirklich zu so einer Einigung wie hier skizziert bereit ist, und diesen nicht nur als Propagandakniff lanciert um Netanyahu schlecht dastehen zu lassen und den öffentlichen Druck auf ihn zu erhöhen - warum veröffentlicht sie diesen dann nicht selbst als Vorschlag?
zum Beitrag22.09.2024 , 23:05 Uhr
P.S.
Im übrigen definiert das Protokoll als Sprengfallen ("booby trap") Geräte zur Tötung oder Verletzung, welche durch Annäherung, Berührung oder scheinbar harmloser Anwendung ausgelöst werden.
Sprengsätze mit Zeitzünder oder Fernsteuerung fallen gar nicht in diese Kategorie - sie sind unter "other devices" zusammengefasst – somit gelten die präparierten Pager nicht als "booby traps" - Sprengfallen.
hrlibrary.umn.edu/instree/1980d.htm
zum Beitrag22.09.2024 , 22:48 Uhr
Leider musste ich die Erfahrung machen, dass oftmals Juristen die sich mit Völkerrecht angeblich auskennen, dennoch in der Presse Behauptungen aufstellen, die sich - nach durchlesen der einschlägigen Völkerrechtlichen Regelung - als unwahr erweisen, oder zumindest sehr eigenwillig interpretiert. Oft erfolgt es in der Form, dass ein Verstoß gegen eine allgemeine Regelung vorgeworfen wird, Ausnahmeregelungen aber außer Acht gelassen.
Deshalb bin ich mittlerweile dazu übergegangen, die Einschlägige Regelung selbst zu lesen. Daraus lernt man sehr viel. Bislang sehe ich imPager-Fall keinen eindeutigen Verstoß gegen das Völkerrecht.
zum Beitrag22.09.2024 , 22:37 Uhr
„generelles Verbot von Sprengfallen, die zivilen Gegenständern ähneln“
Welcher „Experte“ hat Ihnen denn diesen Bären aufgebunden?
M.W. geht es um Protokoll II der Konvention über bestimmte konventionelle Waffen
Verboten sind Sprengfallen: -mit internationalen Schutzzeichen -Kranke, Verwundete, Leichen -Bestattungsorte, Krematorien und Gräber -medizinisches -Kinderspielzeug und Gegenstände für Kindergebrauch -Speisen und Trank -Küchenutensilien -religiöses -historische Monumente -Kunstwerke -Tiere und Kadaver
von jeglichem zivilen Objekt ist da keine Rede (eine Sprengfalle muss ja zwangsläufig nach etwas harmlosen – zivilen – aussehen; sonst wäre es ja keine Falle). Es gibt ferner ein Verbot gezielt Sprengfallen herzustellen, die wie tragbare, harmlose Objekte aussehen.
Im übrigen definiert das Protokoll als Sprengfallen Geräte, welche durch Annäherung, Berührung oder scheinbar harmloser Anwendung ausgelöst werden.
Sprengsätze mit Zeitzünder oder Fernsteuerung fallen gar nicht in diese Kategorie – somit gelten für sie auch die o.G. Verbote nicht.
hrlibrary.umn.edu/instree/1980d.htm
zum Beitrag22.09.2024 , 20:38 Uhr
„die dabei ebenfalls getöteten Krankenhausmitglieder z.B. sind ganz klar Zivilisten“
Eben nicht. Nur weil jemand im Gesundheitswesen arbeitet, bedeutet das nicht, dass er nicht Mitglied einer Terrorgruppe sein kann. Wer ein aktives Kommunikationsgerät einer militärischen Organisation bei sich trägt um Befehle empfangen zu können, ist teil einer militärischen Befehlskette, und damit legitimes Ziel - durch tragen des aktivierten Gerätes entfällt der Schutz. (Im vorliegenden Fall habe ich noch keine belastbaren Belege dafür gesehen, dass eine zivile Verwendung der Geräte beabsichtigt war). Das einer dabei zivile Kleidung trägt und sich unter Zivilisten bewegt, macht ihn noch nicht zur zivilen, geschützten Person. Vielmehr muss man sich fragen, warum er dies tut; höchstwahrscheinlich um nicht angegriffen zu werden. Dann wäre dies ein Kriegsverbrechen: „die Benutzung der Anwesenheit einer Zivilperson oder einer anderen geschützten Person, um Kampfhandlungen von gewissen Punkten, Gebieten oder Streitkräften fernzuhalten.“ Trägt er auch noch die Montur eines Sanitäters mit Rotem Kreuz oder Halbmond, dann ist es auch noch Missbrauch der Schutzzeichen des Genfer Abkommens.
zum Beitrag21.09.2024 , 22:23 Uhr
Wenn Zivilisten als vermeidbare Opfer eines Kriegsverbrechens umkommen, dann gehen sie offenkundig auf das Konto desjenigen, der es verübt. Zivilisten als Schutzschilde zu missbrauchen („die Benutzung der Anwesenheit einer Zivilperson oder einer anderen geschützten Person, um Kampfhandlungen von gewissen Punkten, Gebieten oder Streitkräften fernzuhalten“), also Kommandozentralen, Truppen, Waffen, usw. absichtlich inmitten Zivilisten unterzubringen, ist ein Kriegsverbrechen, weil es den Gegner zwingt, mehr zivile Opfer in Kauf zu nehmen. Alle Zivilisten die dem zum Opfer fallen sind folglich jenem anzulasten, der sie zu diesen Zweck missbraucht.
Auch in diesem Fall hätten diese Hisbullah-Kommandeure ihre Besprechung irgendwo fern von Zivilisten, außerhalb der Stadt abhalten können. Die getöteten Zivilisten sind folglich Opfer eines Kriegsverbrechens der Hizbollah, nicht von Israel.
zum Beitrag21.09.2024 , 20:23 Uhr
Im Bezug darauf ob jemand legitimes Ziel ist oder nicht, gibt es nur Kombattant oder geschützte Person. Uniformierung ist zwar ein wesentliches Merkmal eines Kombattanten, aber keine Voraussetzung. Wie schlüssig dargelegt wurde: wer ein aktives Kommunikationsgerät einer militärischen Organisation bei sich trägt um Befehle empfangen zu können, ist teil einer militärischen Befehlskette, und damit legitimes Ziel. Das einer dabei zivile Kleidung trägt und sich unter Zivilisten bewegt, macht ihn noch nicht zur zivilen, geschützten Person. Vielmehr muss man sich fragen, warum er dies tut; höchstwahrscheinlich um nicht angegriffen zu werden. Dann wäre dies ein Kriegsverbrechen: „die Benutzung der Anwesenheit einer Zivilperson oder einer anderen geschützten Person, um Kampfhandlungen von gewissen Punkten, Gebieten oder Streitkräften fernzuhalten.“ Trägt er auch noch die Montur eines Sanitäters mit Rotem Kreuz oder Halbmond, dann ist es auch noch Missbrauch der Schutzzeichen des Genfer Abkommens.
zum Beitrag21.09.2024 , 16:39 Uhr
„konnte niemand wissen an wen die Geräte am Ende verteilt werden“
Worauf stützt sich diese Behauptung? Jener, der bei Hisbollah die Geräte besorgen ließ, musste einen Plan haben, wozu er sie nutzen und an wen er sie verteilen will – wenn der Widersacher diesen Plan erfuhr, konnte er seine Schritte entsprechend planen. Somit ist anzunehmen, das er sehr wohl wusste, an wen die Geräte verteilt werden sollen – deshalb hatte er sie ja auch präpariert.
„...konnte auch keine gezielte Entscheidung...“
Soweit ich recherchierte werden Pager so eingestellt, dass sie nur auf Funksignale reagieren, welche einen persönlichen Code enthalten. Wer eine Nachricht sendet will dies schließlich an bestimmte Personen tun, und wer einen Pager trägt will nicht, dass dieser ständig wegen fremder Nachrichten piept. Wer die Codes der Hisbollah-Mitglieder hatte, konnte diesen gezielt Nachrichten senden.
Sanitäter sein schließt nicht aus auch Hisbollah-Kommandeur zu sein.
Im Übrigen verbreiten Sie schon wieder Unwahrheiten. Protokoll II verbietet Sprengfallen nicht, sonder erlegt Einschränkungen auf.
zum Beitrag18.09.2024 , 06:26 Uhr
Hat irgendjemand einen Link, wo man sich diese Liste anschauen kann? Er soll auf dem Telegram-Kanal des Gesundheitsministeriums von Gaza veröffentlicht worden sein, aber ich finde ihn nicht. Wieder gelöscht?
zum Beitrag13.09.2024 , 20:32 Uhr
"ist ein langjähriger Kritiker der BBC und hat eine Lobbygruppe dazu gegründet. Es handelt sich also nicht um eine unabhängige Studie."
Nur weil jemand etwas seit langem kritisiert oder sich für oder gegen etwas einsetzt, bedeutet das nicht, dass man nicht unabhängig ist. Er ist vielleicht nicht unparteisch, nicht unvoreingenommen; aber warum er nicht unabhängig sein sollte, erschließt sich aus dem Artikel nicht.
zum Beitrag11.09.2024 , 21:24 Uhr
Ich wüsste nicht, dass die Armee jemals eine genaue Definition gegeben hätte.
Stand jetzt scheint es einfach nur ein Gebiet zu sein, in der die Armee keine militärische Infrastruktur vermutet, deren Zerstörung für die Bevölkerung sehr gefährliche Bodenoperationen oder schwere Luftschläge erfordern würde – was aber nicht bedeutet, dass sie Beschuss aus diesem Gebiet unbeantwortet lässt, oder einfach zusieht, wie die militärische Führung des Gegners sich hier verkrümelt.
Für eine echte, funktionierende Sicherheitszone wie in Anhang I der IV. Genfer Abkommen beispielhaft beschrieben müsste sich Hamas & Co verpflichten, sich von hier in jeder Hinsicht (ausgenommen verwundete Kämpfer) fernzuhalten und im Gegenzug die isr. Armee sich verpflichten, keine Angriffe durchzuführen – und man müsste Hamas & Co vertrauen können, dass sie sich daran halten, oder auf eine Kontrollinstanz einigen.
zum Beitrag10.09.2024 , 23:23 Uhr
Wieso keinen Sinn?
Die veröffentlichten Bilder sind nicht von Drohnen oder vor Ort. M.E. muss Isr. Informanten gehabt haben, die nachher die Liste der getöteten Kämpfer übermittelten, und dann Bilder aus Archiven zugeordnet wurden (wobei Fehler passieren können; Verwechslung von Personen / Namen, etc.). Das ist keine Offenlegung der Zielauswahlprozedur. Was die Untersuchung von Euromed angeht, scheint sie mir sich leider nahtlos in jene einzureihen, die von ihrer Beschaffenheit her ungeeignet sind, die Sache zu klären. Der Schwächen sind derart viele, dass ich aus Platzmangel nicht alle aufzählen kann. Z.B. kann man in einem Umfeld wie Gaza, wo Hamas&Co bemüht sind sich als und mit Zivilisten zu tarnen die Aussage - „man hat keine Kombattanten gesehen“ – einfach nicht verwerten. Ein uneingeweihter Zivilist kann gar nicht wissen, ob die Gruppe von Männern in Zivil 50 Meter weiter Hamas-Mitglieder sind, oder nicht. Wenn er eingeweiht ist, wird er es der NGO nicht erzählen, denn dann wäre er in Augen der Hamas Verräter mit entsprechend kurzer Lebenserwartung. Die Leute mit Klarnamen, die hier als Quelle zitiert werden können es also bestenfalls nicht beurteilen; schlimmstenfalls...
zum Beitrag10.09.2024 , 20:26 Uhr
Ob das Volksverhetzung ist? Kann durchaus sein. Und nur weil es in Koran, Bibel oder Thora vorkommt, ist es nicht weniger schlimm oder zu verharmlosen.
Gerade deswegen ist ausschlaggebend, mit welchem Beispiel ein Religionsstifter voran ging, denn von diesem kann man ja erwarten, dass er sich den Prinzipien seiner Religion entsprechend verhält.
Es ist nicht egal, ob er sagte: „Stecke dein Schwert an seinen Ort! Denn wer das Schwert nimmt, der wird durchs Schwert umkommen.“
oder ob er Krieg führte, raubte, plünderte, brandschatzte, Andachtsstätten zerstörte, versklavte, Sklavinnen zum befriedigen seiner sexuellen Gelüste nutzte, Menschenhandel betrieb, Vergewaltigungen zuließ und absegnete, Meuchelmörder auf Kritiker ansetzte, ethnische Säuberungen bzw. Massaker und Genozid verübte; kurz nach heutigem Verständnis ein Verbrecher war.
zum Beitrag09.09.2024 , 20:08 Uhr
„verifizieren kann das keiner“
Hamas kann. Für die ist aber das Beste wenn Sie denken, alle Opfer seien Zivilisten, und sich deswegen aufregen. Sie wird deshalb nicht zulassen, dass getötete Kämpfer vor Ort identifizierbar fotografiert werden, weil damit bewiesen wäre, dass der Angriff rechtmäßig war. Schon bei dem letzten ähnlichen Vorfall (10.8.) konnte ich nur Fotos finden von ca. 20 in Tüchern eingewickelten Gestalten (es ließ sich nicht mal feststellen, ob Leichen oder Puppen).
Im Umkehrschluss: stürben nur Zivilisten, hätte Hamas kein Problem damit, die Toten vor Ort fotografieren zu lassen. Eben dass sie es nicht tut, ist zumindest ein starkes Indiz dafür, das es nicht der Fall ist.
„rund um die Uhr fliegen Drohnen (...), da sollte es doch einfach sein Beweise zu liefern“
Trugschluss. Nur wenn die Information durch Drohnen kam, können diese ein Beweis sein. Wenn die Info z.B. von Spionen / Maulwürfen kam, dann nicht, und man könnte es auch nicht offen legen ohne die Quelle zu gefährden. Allgemein legt man eigene Vorgehensweisen nicht offen, weil es dem Feind ermöglichen würde, sich mit entsprechenden Gegenmaßnahmen anzupassen.
zum Beitrag05.09.2024 , 20:50 Uhr
Diese Geschichte klingt verdächtig nach Falschnachricht. Belege bitte!
zum Beitrag04.09.2024 , 20:47 Uhr
Sinnbefreit ist ein Asylantrag, wenn die Identität ungeklärt ist. Wie soll man von einer Person entscheiden können, dass ihr Verfolgung droht, wenn man gar nicht weiß, wer sie ist? Leute mit ungeklärter Identität überhaupt einreisen zu lassen ist schon ein Risiko. Wie soll sich denn ein Kritiker irgendeines Tyrannen bei uns sicher fühlen, wenn jederzeit ein Mörder der auf ihn angesetzt ist, einreisen darf? Asyl funktioniert, indem die Verfolgten reingelassen werden, und die Verfolger raus gesperrt, und das braucht einen Mechanismus welche Leute danach sortiert, ob sie einreisen dürfen oder nicht. Je mehr Gründe man als Asylgrund anerkennt, umso mehr Leute muss man raus sperren, umso weniger kann man zulassen, dass Leute mit ungeklärter Identität und Absichten einreisen und sich frei bewegen.
zum Beitrag03.09.2024 , 21:23 Uhr
Wegen welcher völkerrechtlichen / kriegsvölkerrechtlichen Regelung ist ein Ende isr. Bombardierungen und Kriegsaktionen fällig?
zum Beitrag03.09.2024 , 21:21 Uhr
Was Sie da geschrieben erscheint mir ziemlich wirr.
Um welches Prinzip soll es gehen? Worin haben die Demonstranten recht? Warum gebe es kein Abkommen mit der Hamas, wenn sich die isr. Armee zurückzieht? Und wenn es ein Abkommen gibt, warum könnte dann die Armee jederzeit wieder einmarschieren? Und was hat die Siedlungspolitik mit dem in verhandlung befindlichen Abkommen zu tun?
zum Beitrag31.08.2024 , 21:37 Uhr
In jener Quelle publishup.uni-pots...ile/Paech_WT65.pdf auf die sich der wissenschaftliche Dienst beruft www.bundestag.de/r...43-21-pdf-data.pdf ist aber nirgends die Rede davon, dass sich der Besatzer nicht auf das Selbstverteidigungsrecht berufen kann.
Sie verbreiten schon wieder Unwahrheiten. Sie sind in dieser Hinsicht schon mehrfach unangenehm aufgefallen.
zum Beitrag31.08.2024 , 20:25 Uhr
Was wäre denn die Grenze der Selbstverteidigung, die Israel angeblich überschritten hat? Wo ist diese festgelegt?
zum Beitrag30.08.2024 , 21:21 Uhr
Weil der Tiergartenmörder für den russischen Geheimdienst arbeitete. Der Austausch sendet das fatale Signal, dass Russland nur unter irgendeinem Vorwand Ausländer aburteilen und Einsperren lassen muss, um seine Auftragsmörder freizupressen. Das gelingen setzt jeden weiteren Besucher aus dem Westen dieser Gefahr aus. Es reicht ein bisschen Rauschgift ins Gepäck zu schmuggeln. Auch alle, die aus Russland geflohen sind und hier Asyl fanden, werden dadurch gefährdet: Russland kann seinen Auftragsmördern auf den Weg mitgeben: „Keine Sorge! Wenn du doch erwischt wirst, holen wir dich raus. In 4-5 Jahren bist du wieder ein freier Mann.“
Asyl funktioniert, indem die Verfolgten reingelassen werden, und die Verfolger raus gesperrt, und das braucht einen Mechanismus welche Leute danach sortiert, ob sie einreisen dürfen oder nicht. Dennoch eingereiste Verfolger müssten zur Abschreckung mit aller Härte bestraft werden. Wie soll sich denn ein Kritiker irgendeines Tyrannen bei uns sicher fühlen, wenn ein Mörder der auf ihn angesetzt ist, es schafft einzureisen, und nach vollbrachter Tat nach wenigen Jahren freigepresst wird, und in seiner Heimat mit Ehren empfangen?
zum Beitrag30.08.2024 , 20:52 Uhr
Danke für die Information.
zum Beitrag30.08.2024 , 16:52 Uhr
Dazu hätte ich gern mehr erfahren:
Welche "Beschränkung für den Bau von Häusern für Beduinen besteht" denn? Bitte die Aussage belegen.
zum Beitrag30.08.2024 , 13:39 Uhr
"Der Tanker war (...) von mehreren Geschossen getroffen worden. Die Folge waren ein Brand an Bord und ein Ausfall der Maschinen."
So einfach war es wohl nicht. apnews.com/article...8905ce7c84e5cabe0c Demnach wurde die Crew von einem fr. Zerstörer nach mehrfachen Angriffen evakuiert worden. Dann gingen Houthi an Bord und ließen Sprengsätze detonieren.
Das ganze ein klares Kriegsverbrechen: Angriff auf ziviles Ziel ohne erkenbaren militärischen Nutzen unter inkaufnahme schwerer ökologischer Schäden.
Wann wird Herr Khan seinen Pflichten nachkommen, un Haftbefehle gegen Houthi beantragen?
zum Beitrag30.08.2024 , 11:16 Uhr
Illegal annektiert? In der Westbank wurde bis meines Wissens gar nicht annektiert (Falls ich mich irren sollte, bitte mit Belegen darlegen).
Annektiert wurde nur Ostjerusalem. Das gehörte vorher zu Jordanien, und wurde 1967 im Sechs-Tage-Krieg besetzt, nachdem auch Jordanien Isr. wieder angegriffen hatte. 1994 schlossen Jordanien und Isr. einen Friedensvertrag, welche den Kriegszustand der seit 1948 bestand beendete. Und laut diesem (Art. 3, Annex I) ist die internationale Grenze zwischen den beiden Ländern: der Fluss Yarmouk bis zu seiner Einmündung in den Jordan – dann der Jordan - das Tote Meer – der Emek Ha’arva / Wadi Araba - der Golf von Akaba.
peacemaker.un.org/...tyIsraelJordan.pdf (Seite 405 im UN-Archiv) Also hat in einem völkerrechtlich gültigen Vertrag Jordanien auf die Gebiete westlich des Jordans und des Toten Meeres verzichtet. Nirgends ist die Rede davon, welcher Teil davon den Pal. gehören soll. Isr. hat – aus mannigfaltigen Gründen – lediglich darauf verzichtet sich alles einzuverleiben.
Auf welcher völkerrechtlicher Basis beruht dann Ihre Feststellung? Oder haben Sie nur im Internet was aufgeschnappt?
zum Beitrag28.08.2024 , 15:55 Uhr
"weil pro-palästinensische Stimmen mitsamt der sie am entschiedensten vertreten demographischen Gruppe wenig andere Chancen haben gehört zu werden und öffentlich sichtbar zu sein"
Dies erscheint mir nicht hinreichend um Sachbeschädigung zu rechtfertigen.
Woher will man denn wissen / woran wird bemessen, dass die jeweilige Gruppe ausreichend Chancen hat gehört zu werden / öffentlich sichtbar sein oder es an Chancen mangelt?
Zumal heutzutage in D jeder online seine Ansichten verbreiten darf, Plakate kleben und Flugblätter verteilen (solange der Inhalt nicht Volksverhetzung usw. ist)?
Insgesamt habe ich den Verdacht, dass hier eher mangelnder Respekt vor dem Gesetz herrscht.
zum Beitrag28.08.2024 , 12:17 Uhr
Ich kam auf 2466 Euro pro Zimmer und Monat.
Bei 1200 Personen 972 Euro pro Monat.
zum Beitrag23.08.2024 , 17:04 Uhr
Sie liegen in jeder Hinsicht falsch.
Grundsetzlich stellt jede Waffe in der Hand des Gegners eine Gefahr dar, allenfalls eine relativ geringe. Und auch jetzt stellen Raketen und Mörser eine Gefahr da, der letzte Raketenangriff aus Gaza war in der Nacht vom 19. auf den 20. August. Dies zwingt Isr. natürlich auch zur Aufrechterhaltung einer etnsprechenden Luftabwehr, die immer wieder aktiv werden muss. Eine einzige Abfangrakete des Iron Dome kostet - soweit ich recherchierte ca. 40-50 tausend $.
Außerdem geht es nicht nur um die gegenwärtige Gefahr, sondern auch die zukünftige.
Solange kein Friedensvertrag besteht, herrscht Kriegszustand (auch wenn gerade Waffenruhe sein sollte). Da ist eine Blockade zur Unterbindung z.B. von Waffenlieferungen an den Gegner völlig rechtens. Auch Zivil- und Hilfsgüter dürfen zurückgehalten werden, z.B. wenn sie Zweckentfremdet werden, oder zur Stärkung der militärischen Anstrengungen verwendet werden (4. Genfer Konvention, Art. 23). Israel ist mit der Abriegelung des Gazastreifen also unstrittig im Recht. Es gibt nur einen haufen Aktivisten, welche es schaffen den Leuten, die sich nie eingelesen haben einen Bären aufzubinden.
zum Beitrag23.08.2024 , 15:03 Uhr
"auch Ägypten akzeptiert keine weitere israelische Besatzung des Philadelphi-Korridors"
Na und? Seit wann ist man auf die Einwilligung Ägyptens angewiesen?
zum Beitrag23.08.2024 , 15:01 Uhr
Einen Waffenstillstand mit Kapitulation der Hamas würde N. bestimmt akzeptieren.
zum Beitrag23.08.2024 , 14:47 Uhr
Ach, das meinen Sie…
Wenn man sich die Resolution mit ausreichend Leseverständnis anschaut wird klar, dass sie keinerlei bindende Forderung („demands“) enthält. Im Wesentlichen begrüßt sie nur den Vorschlag zur Waffenruhe und ruft dazu auf, diese zu akzeptieren, und zählt dann die Eckpunkte auf. Bindend sind nicht mal die Eckpunkte, die Parteien dürfen vereinbaren was sie eben vereinbaren können.
Wenn also Isr. am Ende den Netzarim-Korridor besetzt hält, stellt das keinerlei Verstoß gegen die Resolution dar.
Wer ausreichend Leseverständnis hat sieht gleich, dass auch in den Eckpunkten von keinem vollständigen Rückzug aus dem Gazastreifen die Rede ist, sondern „aus Bevölkerten Gebieten“. Da stellt sich die Frage, ob der Netzarim-Korridor überhaupt bevölkert ist? Soweit ich auf Satellitenbildern erkennen konnte, scheint sich dieser durch ein Gebiet zu ziehen, wo schon zuvor überwiegend Felder und Heine waren, und nur wenig Häuser. Jene Häuser die dabei der IDF im Weg waren (falls nicht schon vorher während der Kämpfe zerstört), sind wahrscheinlich schon gesprengt / abgetragen, damit sie nicht als Deckung für Hinterhalte genutzt werden können.
zum Beitrag22.08.2024 , 21:11 Uhr
Fähig wären die USA schon; aber die Regierung der USA ist in erster Linie für die Sicherheitsinteressen des eigenen Landes verantwortlich, sie wird gewählt um diese zu wahren. Hamas & Co sind aber vor allem ein Sicherheitsproblem Israels. Man kann zwar einem Verbündeten unter die Arme greifen, wenn er etwas alleine nicht schafft; aber warum man für Isr. etwas übernehmen sollte, zu dem es auch alleine in der Lage ist, und statt der isr. das Leben der eigenen Soldaten zu riskieren muss dem amerikanischen Kongress – und Wähler – erst mal vermittelt werden. Das geht dort ebenso schlecht, wie in Deutschland, und allen anderen Ländern.
zum Beitrag21.08.2024 , 16:48 Uhr
"Zudem ist die Forderung nach Kontrolle des Netzarim Korridors auf unbestimmte Zeit unvereinbar mit der UN-Resolution"
Welcher UN-Resolution? Ich glaube nämlich nicht, dass diese Ihre Behauptung wahr ist.
zum Beitrag21.08.2024 , 16:25 Uhr
Und die Hamas nicht vergessen.
Nachdem Isr. die Kontrolle über den Korridor den Ägyptern überlassen hatte, entpuppten sich diese als unfähig den Schmuggel zu unterbinden. (Oder unwillig, Vielleicht gab es unter den ägyptischen Beamten auch welche, die mit der Hamas sympathisieren). Das ist ja der Grund, weshalb Isr. die Grenze jetzt wieder kontrollieren will. Das Isr. überhaupt abgezogen war, hatte auch seine Gründe: in diesem schmalen Streifen sind Isr. Truppen einem verhältnismäßig großem Risiko ausgesetzt angegriffen zu werden.
UN-Truppen droht dieselbe Gefahr, wenn sie Waffenschmuggel unterbinden wollen - es sei denn natürlich, sie drücken ein Auge zu.
zum Beitrag20.08.2024 , 17:04 Uhr
Die Frage ist schon so formuliert, dass sie den oberflächlichen Leser irreführt, sie offenbart, dass FA nicht unparteiisch ist.
Die Sicherheit eines Staates umfasst auch das Leben seiner Bewohner. Somit Gegenfrage: warum sollte das Leben Isr. Staatsbürger weniger schützenswert seien, als das Leben der Pal.?
Eine weitere Gegenfrage wäre, warum das Leben der Pal. weniger schützenswert ist, als der Machterhalt der Hamas und ihrer Mitglieder, die sie freizupressen versucht? Oder weniger Schützenswert, als ein Waffenlager oder Raketenabschussrampe, welches in ihrer Nähe platziert wird?
Weiter: ist das Leben der Pal. weniger schützenswert, als die Interessen Ägyptens, welche Ihnen die Flucht aus dem Kriegsgebiet verwehrt?
Wie Sie sehen, kann man den Spies ganz schnell umdrehen, und dieses Spiel noch sehr lange spielen.
zum Beitrag20.08.2024 , 16:32 Uhr
Es geht um Waffenschmuggel. Nachdem Isr. die Kontrolle über den Korridor den Ägyptern überlassen hatte, entpuppten sich diese als unfähig den Schmuggel zu unterbinden. (Oder unwillig, Vielleicht gab es unter den ägyptischen Beamten auch welche, die mit der Hamas sympathisieren). Nun, da die Konsequenzen offenkundig sind, will Israel die Sache in die Hand zu nehmen. Die Hamas hingegen will ihre Waffenlager wieder auffüllen, damit es in die nächste Runde gehen kann.
zum Beitrag19.08.2024 , 20:53 Uhr
Ich bin mir nicht ganz sicher, worauf Sie mit Ihrer Antwort hinaus wollen.
Falls Sie meinen, dass damit die Qualität der Berichterstattung besser wäre, so rechne ich nicht damit, solange die Hamas dort das sagen hat. In H.-Interesse ist nur dass zu berichten, was Isr.kritiker in Ihrer Ansicht bestärkt. Wenn Sie isr.kritisch sind, dann gefällt Ihnen das vielleicht, weil es Ihre Sichtweise stärkt, aber das ist keine Qualitätssteigerung. Die Zerstörungen an Gebäuden und zivile Opfer wird H. wie bisher sicher bereitwillig Dokumentieren lassen, und je mehr das tun, desto besser für sie. Das sind aber nur eine mehr Informationen derselben Art, keine bessere. Sie wird aber kaum erlauben, getötete Kämpfer zu fotografieren, oder zerstörte milit. Resourcen usw. - kurz, jeglichen Beleg dass ein Isr. Angriff auf ein milit. Ziel erfolgte. Sie wird auch nicht preis geben, wenn ein Gebäude durch eigene Raketen oder Sprengfallen zerstört wurde. Und auch nicht an die große Glocke hängen, wenn ein Pal. durch eigenen Beschuss (friendly fire) umkommt.
Ich werde mal nach dem NYT-Bericht suchenm mal sehen, ob ich ihn finde. Auch hier: was wollen Sie mit dem Verweis auf den Bericht sagen?
zum Beitrag19.08.2024 , 20:19 Uhr
(1)Klar entscheidet Äg. anhand Staatsraison; das war aber nicht meine Frage. Ich habe nicht nach der äg. Meinung gefragt, sondern nach Ihrer! Wenn man schon diskutiert wer eine Mitverantwortung an der hohen Opferzahl hat, stellt sich die Frage, ob Ägypten eine Mitschuld hat, weil es anscheinend gegen völkerrechtliche Verpflichtungen verstößt, deren Einhaltung die Opferzahl deutlich reduzieren dürfte. Zumal mir auf die Schnelle kein Fall erinnerlich ist, wo ein Land Kriegsflüchtlinge aus einem Nachbarland kategorisch zurückweist. Hätte nun Äg. seine Grenze öffnen sollen oder nicht?
(2)Ist mir auch schon eingefallen, habe es dann aber verworfen. Isr. hat einen Ruf zu verlieren. Auch im Falle einer Einigung mit der Hamas wäre die Zusage zur Waffenruhe, etc. auch nur eine Zusage. Selbst gegenüber Hamas erwarten alle von Isr., und offenbar auch Isr. selbst, dass Zusagen eingehalten werden. Gerade deswegen hapert es bei den Verhandlungen. Wenn nicht, dann könnte Isr. alles versprechen was H. will, und nach Freilassung der Geiseln doch weitermachen, wo es aufgehört hat. Folglich kann man auf solche Zusagen zählen. Was spricht also noch dagegen? Und gegen die Zwischenlösung nichts?
zum Beitrag18.08.2024 , 21:58 Uhr
Ich gebe zu bedenken, dass Äg. Mitglied der Flüchtlingskonvention der Organisation für Afrikanische Einheit ist, welche Kriegsflüchtlingen praktisch ebensolchen Schutz gebietet, wie die „Genfer Flüchtlingskonvention“ – wenn also ein Pal. aus Gaza bei der Flucht vor dem Krieg die Grenze überquert und sich bei äg. Behörden meldet, dürften diese ihn nicht abweisen – eine völkerrechtliche Verpflichtung, welche Isr. nicht hat. Meinen Sie nicht, dass solch eine Verpflichtung Vorrang haben sollte vor jenen Bedenken, welche Sie hier skizziert hatten?
Klar wäre es zu einem Exodus gekommen, aber wenn Ägypten sich nun die Zusage eingeholt hätte, dass die Vertriebenen nach Niederschlagung von Hamas & Co auch zurückkehren dürften, dann spräche doch nichts mehr dagegen, oder? Evtl. wäre auch ein Zwischenlösung denkbar gewesen: Grenze öffnen für Frauen, Kinder und wehrunfähige Männer, nicht aber für wehrfähige: dann wären auch viele verschont geblieben, der Gazastreifen aber doch nicht entvölkert.
zum Beitrag18.08.2024 , 11:36 Uhr
Ich wüsste nicht, dass welche rein gelassen wurden; a.e. wird es so sein, dass manche pal. Reporter für AP arbeiten. Manch einer hat mehrere Einkommenquellen.
Ein Beispiel: derselbe schreibt Artikel für Palestine Chronicle www.palestinechron.../abdallah-aljamal/ ist zugleich Fotograf www.gp.org/dems_re...e_more_war_funding und bewacht Geiseln für die Hamas www.timesofisrael....-alongside-family/
Freie Berichterstattung aus Gaza ist auch durch ausländische Journalisten nicht zu erwarten, solange dort die Hamas das sagen hat. Vor allem im Krieg beansprucht jede Partei für sich ein Vetorecht auf Foto- und Videomaterialien, damit dadurch nichts über die eigenen Positionen verraten wird. Wenn jemand dort rumlaufen und Fotos und Videos machen will, braucht er sicherlich die Zustimmung der Hamas (andernfalls Hinrichtung als isr. Spion). Was Sie an Bildern von innerhalb Gaza vorgelegt bekommen wird von der Hamas abgesegnet sein.
zum Beitrag15.08.2024 , 21:27 Uhr
Wäre ich Netanyahu, würde ich dem Vorschlag mit UN-Friedenstruppen in Gaza auch sofort zustimmen.
Dann darf die UN die Verantwortung für dieses Wespennest übernehmen; dann muss sie auch dafür sorgen, dass von dort keine Angriffe aus Israel erfolgen, muss Hamas & Co entwaffnen, die Hamas-Führung festnehmen und an den IstGH ausliefern. So einen Versuch würden Hamas & Co natürlich wiederum nur als Besatzung betrachten und die UN-Truppen bekämpfen, Anschläge gegen sie verüben, etc., aber das ist dann nicht mehr Israels Problem, ebenso wenig, wie die Zivilen Opfer dieser erneuten Kämpfe.
Es hat seine Gründe, dass im Sicherheitsrat m. W. noch nicht mal der Vorschlag dazu gemacht wurde. Oder fällt Ihnen ein Staat ein, der willens wäre Truppen zu schicken?
zum Beitrag15.08.2024 , 10:05 Uhr
Warum sollten die Insassen Geiseln sein?
zum Beitrag14.08.2024 , 20:41 Uhr
Das hat nichts Besonnenheit zu tun, sondern mit Schwäche. Die Antwort auf den iranischen Raketenangriff von Seiten Isr. war, mitten im Iran (Gegend von Natanz bzw. Isfahan) ein Luftschlag auf ein Flugabwehrradar. Sie mussten dazu keine hunderte Raketen einsetzen um die Verteidigung zu übersättigen, damit wenigstens ein paar durchkamen; die Flugabwehr hat den Eindringling nicht mal entdeckt, entpuppte sich als völlig ineffektiv. Von Seiten Isr. war das ein Wink: „Legt euch nicht mit uns an. Wir können euch da angreifen, wo es richtig weh tut.“ Als dann Haniyeh getötet wurde, hat Isr. dies nicht für sich beansprucht. Dies ließ dem Iran die Möglichkeit nicht gleich Isr. verantwortlich zu machen. Man war jedoch unbesonnen und hat sich rhetorisch völlig verrannt, und Isr. Vergeltung in Aussicht gestellt. Jetzt steckt man in der Zwickmühle: wenn der Gegenschlag ausbleibt, ist man als Maulheld bloßgestellt; führt man ihn durch, riskiert man einen schmerzhaften Gegenschlag. Wenn es ganz dumm läuft, könnte Israel Anlagen zum Ölexport zerstören, und ohne Moos ist nichts los. Jeder Vorwand die Vergeltung nicht durchzuführen, ist dem Iran eigentlich willkommen.
zum Beitrag14.08.2024 , 07:30 Uhr
„Die Regelung ist weiterhin gültig,...“
Freue mich, dass Sie das zugeben.
„...aber nicht uneingeschränkt,…“
Wieso? Welche Regelung wurde außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt?
„...die Genfer Konvention ergänzt sie um entscheidende Punkte.“
Eine Ergänzung ist keine Einschränkung.
„"vollständige Kontrolle" ist etwas völlig anderes als seinen Willen durchsetzen zu können“
Was soll den Kontrolle anderes bedeuten? Für meine Begriffe habe ich Kontrolle über etwas, wenn ich meinen Willen aufzwingen kann. Dann geben Sie mir doch eine Definition!
Ich kenne das IGH-Urteil. Was Sie hier zitieren scheint mir in keinen Widerspruch mit dem zu stehen, was ich hier dargelegt habe. Daher verstehe ich nicht, warum Sie es anführen? Nach meiner Lesart hat der IGH hat eben festgestellt, dass eine Besatzung auch eine unvollständige sein kann: wenn bei einem Rückzug in Teilbereichen Kontrolle behalten wird, verbleibt damit auch Verantwortung in diesen Bereichen – aber eben nur in diesen. Für etwas, worüber man keine Kontrolle hat, kann man vernünftigerweise auch keine Verantwortung übernehmen.
Fortsetzung folgt, wenn Kommentarfunktion nicht schließt.
zum Beitrag13.08.2024 , 21:09 Uhr
Und auf welchem Wege kommen die Anweisungen?
Welche Anweisung wurde genau gegeben?
Wer gibt die Anweisungen an andere Länder, z.B. Spanien?
Wenn die Macht der USA so groß ist D Anweisungen geben zu können, warum hat diese nicht gereicht, um D zur Teilnahme am Irakkrieg zu bewegen?
zum Beitrag13.08.2024 , 21:04 Uhr
„Wieso wurde nichts davon ernst genommen?“
M.E. wurde es ernst genommen. In der ersten Empörung kam es zu einigen Äußerungen und Maßnahmen von isr. Seite, welche die Gefahr eines Genozids heraufbeschwörten (ich habe Gründe zur Annahme, das keiner geplant war). Aber dank internationalem Druck und Maßnahmen wurde er abgewehrt; letztlich musste Isr. alles rückgängig machen, was ein Massensterben hätte herbeiführen können.
www.timesofisrael....t-the-war-in-gaza/
Paradoxerweise ist dies den Waffenlieferungen v.a. der USA zu verdanken: auf die Befindlichkeiten seiner Feinde muss man im Krieg kaum Rücksicht nehmen, auf die des Waffenlieferanten hingegen sehr. Die wenigsten sind darüber glücklich, weil viele diese Mäßigende Wirkung der USA nicht wollen, anderen er nicht weit genug geht. Die Mehrheit erkennt sie wahrscheinlich gar nicht. Jener Tag, an dem die USA sich endgültig weigern Isr. Waffen zu liefern wäre für Isr. ein sehr schlechter; für die Pal. aber geradezu ein schwarzer, weil Isr. dann keinen Grund mehr zur Zurückhaltung hätte. Dann haben sie den mächtigsten verloren, der auf Isr. mäßigend wirken kann.
zum Beitrag13.08.2024 , 20:55 Uhr
Die Regelung ist weiterhin gültig, auch der IGH berief sich darauf schon mehrfach.
Kann man denn Behaupten, dass der IDF die vollständige Kontrolle über den Gazastreifen hat (also seinen Willen durchsetzen kann)? Offenkundig nicht. Die IDF ist zwar gut ausgerüstet, aber eine vollständige Kontrolle herzustellen kann viel Ressourcen und Zeit kosten – vor allem, wenn man sich aus mancherlei Gründen zurückhalten muss. Dort, wo gerade Kämpfe toben, kann natürlich von Kontrolle keine Rede sein. Inwieweit es Truppenpräsenz braucht, hängt von mannigfaltigen Umständen und vom jeweiligen Bereich ab. Ein Luftraum z.B. kann auch ohne Präsenz kontrolliert werden, wenn der Gegner keine Luftabwehr und Fluggeräte hat. Für die meisten Dinge am Boden braucht es zumindest kollaborierende Behörden, welche die Dinge am laufen halten. (Mir fällt zumindest auf die Schnelle nichts ein, was man am Boden ohne Truppenpräsenz oder kollaborierende Behörden kontrollieren könnte. Haben Sie einen Tipp?) Wenn die Bevölkerung kooperativ ist (wie D und J nach dem 2. Weltkrieg) dann braucht es natürlich nicht überall Truppen.
Im Falle von Gaza kann man nicht von der Völkerrechtswidrigkeit einer Besatzung sprechen.
zum Beitrag13.08.2024 , 12:02 Uhr
Was wären diese geopolitischen Interessen, und auf welche Weise werden die Geiseln zu diesen Instrumentalisiert?
zum Beitrag13.08.2024 , 07:21 Uhr
Nicht international und unabhängig wird gebraucht, sondern unparteiisch und umfassend. Da ist auch der Internationale Strafgerichtshof enttäuschend. Dass sich die Hamas in Zivile Infrastruktur eingräbt ist seit min. einem Jahrzehnt bekannt. Seit einem Jahrzehnt versäumt es der Chefankläger, wegen des Kriegsverbrechens der „Benutzung der Anwesenheit einer Zivilperson oder einer anderen geschützten Person, um Kampfhandlungen von gewissen Punkten, Gebieten oder Streitkräften fernzuhalten“ gegen die Hamasführung Anklage zu erheben. (Täte die Hamas dies nicht, wäre meiner Schätzung nach die Mehrheit der zivilen Opfer vermeidbar.) Dieses Trödeln begünstigt, dass von den Verantwortlichen keiner vor Gericht landet: von den dreien gegen die der Chefankläger Haftbefehle beantragt hat ist Haniyeh tot, Deif unbestätigt. Sinwar fehlt noch.
zum Beitrag13.08.2024 , 06:58 Uhr
„Wenn Israel Sicherheitspunkte bei Gaza kontrollieren darf, darf Gaza das dann auch bei Israel?“
Ja, natürlich. Jeder darf seine Grenzübergänge zu anderen Ländern kontrollieren und prüfen, wer und was ein- und aus geht. Außerdem herrscht Kriegszustand. Da ist eine Blockade zur Unterbindung z.B. von Waffenlieferungen an den Gegner von Dritten völlig rechtens. Auch Zivil- und Hilfsgüter dürfen zurückgehalten werden, z.B. wenn sie Zweckentfremdet werden, oder zur Stärkung der Kriegswirtschaft verwendet werden. Wer Hilfsgüter durchlässt, darf die Fracht prüfen und Garantien verlangen dass sie nur der Notleidenden Bevölkerung zugute kommen. Vierte Genfer Konvention, Artikel 23 und 59. www.fedlex.admin.c...951/300_302_297/de
Z.B. könnte Isr. auch die durchfahrt von Hilfslieferungen verweigern, wenn es keine Garantien erhält, dass sie nicht der Hamas zugute kommen.
www.telegraph.co.u...id-rare-criticism/
„Es wurden Lastwagen mit Lebensmittel drei Tage nicht abgefertigt.“
Welchen Vorfall meinen Sie? Und spielt es eine Rolle, wenn der Ausfall durch spätere Lieferungen ausgeglichen wird?
zum Beitrag13.08.2024 , 06:54 Uhr
„...wurden keine Verfahren gegen Smotrich und diverse andere Politiker, Personen der Öffentlichkeit eingeleitet, die öffentlich genozidale Äußerungen getätigt haben.“
Ermittlungen wurden eingeleitet.
www.timesofisrael....nt-against-gazans/
Nur mahlen in einem Rechtsstaat die Mühlen der Justiz meist ziemlich langsam, vor allem wenn es nicht um ein Gewaltverbrechen geht. Zwischen Tat und Anklageerhebung bzw. Prozess können viele Monate vergehen. Als erschwerender Umstand kommt hinzu, wenn der Täter Parlamentsabgeordneter ist, und Immunität genießt, die erst aufgehoben werden muss. Sprichwörtliche Narrenfreiheit.
zum Beitrag13.08.2024 , 06:52 Uhr
Ihre Argumentation ist fehlerhaft.
Völkerrechtlich ist die Haager Landkriegsordnung maßgebend:
„Ein Gebiet gilt als besetzt, wenn es tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres steht. Die Besetzung erstreckt sich nur auf die Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann.“
Isr. ist somit nur dort und insoweit Besatzungsmacht, wo es tatsächlich Kontrolle ausüben kann. In anderen Teilen Gazas könnte man die Hamas als solche bezeichnen, welche 2007 den Gazastreifen in ihre Gewalt brachte, und die Gewalt dort ausübte.
Im übrigen ist die Verpflichtung zivile Opfer möglichst zu vermeiden völlig unabhängig davon, ob Besatzungsmacht oder nicht – sie gilt für alle. Für mich bedeutet das: wenn Hamas&Co sich entscheiden ein Zivilgebäude (in diesem Fall eine Schule) für militärische Zwecke zu nutzen (wodurch sie ihren Schutzstatus einbüßt), und in einem Kampfgebiet damit zu rechnen ist, das dieses angegriffen wird, dann muss sie die Zivilisten auffordern, die Umgebung zu verlassen (wenn Zeit dazu da ist). Alle Zivilen Opfer, die diesem Versäumnis zum Opfer fallen, gehen auf das Konto von Hamas&Co.
Und woher wissen Sie, dass dort Unterkünfte der Kommandanten waren?
zum Beitrag09.08.2024 , 21:21 Uhr
Gut gemerkt. Da hat es an der Faktenkontrolle gemangelt. Ca. 2.750 Tonnen Ammoniumnitrat soll es gewesen sein, in etwa 1.100 TNT entsprechend.
www.seismologie.bg...ut_200804_eng.html
zum Beitrag09.08.2024 , 20:56 Uhr
Danke, dass Sie sich die Mühe zur Erläuterung genommen haben.
zum Beitrag08.08.2024 , 22:19 Uhr
Ziemlich einseitige Einschätzung, da N. Keineswegs der einzige ist, der einen Regionalkrieg verhindern kann. N. Müsste für einen Deal mit der Hamas auf deren Forderungen eingehen: viele Pal. Mitglieder von Terrororganisationen freilassen, die Hamas überleben lassen, sich vielleicht sogar von der Grenze zu Ägypten – die Schmuggel- und Nachschublinie der Hamas – zurückziehen; sie alle sind der Sicherheit der Bewohner Isr. abträglich.
Die Hizbollah kann einen Regionalkrieg auch verhindern. Sie müsste einfach nur – gar nichts tun. Israel nicht beschießen. Was würde sie dadurch aufgeben? Ich sehe kein Sicherheitsinteresse, welches dadurch verletzt wäre – im Gegenteil, die Sicherheit aller Bewohner des Libanon schiene mir erheblich gesteigert. Gleiches gilt für den Iran. Er müsste nur seine Handlanger zurück pfeifen, um den Frieden der Region zu sichern. Noch besser wäre es, wenn er gar nichts tun würde, sondern einfach nur alle in Ruhe lassen, anstatt allerlei Terrororganisationen und aufrührerische Milizen zu bewaffnen und zu finanzieren. Ich harre der Erläuterung (auch v. Haaretz), warum nicht Hizbollah und Iran in die Pflicht genommen werden, wo die doch gar nichts hergeben müssten?
zum Beitrag08.08.2024 , 21:16 Uhr
Irgendwie scheint mir ihr Kommentar fehl am Platz… Für meinen Begriff ist ein Unterhändler jemand, der persönlich zu einer Verhandlung erscheint, um seine Auftraggeber zu vertreten, und dem – im Falle von kriegerischen Umständen – Freies Geleit zugesichert wird. Ich wüsste nicht, dass Haniyeh oder Sinwar solche Unterhändler seien… oder habe ich etwas verpasst?
zum Beitrag08.08.2024 , 17:23 Uhr
"die von Milliardären und Mullahs gesteuerte Hamas"
Ich vermute, dass Sie auf Falschmedlungen reingefallen sind.
Das die Hamas von Mullahs Befehle entgegennimmt ist mir neu. (Sich unterstützen lassen und rumkommandieren zu lassen sind zweierlei.) Und welche Milliardäre sollen das sein, welche die Hamas steuern?
Haben Sie denn irgendwelche Belege für diese Behauptung?
zum Beitrag08.08.2024 , 17:13 Uhr
Es ist leicht zu voreiligen Schlussfolgerungen zu kommen, wenn man Faktoren ausblendet, die dagegen sprechen (so entstehen Verschwörungstheorien). Gegen einen Krieg gegen Iran spricht einiges. Z.B. die Tatsache, dass in Gaza die Kämpfe immer noch nicht abgeschlossen sind und Kräfte binden, und von einer Teilnahme der Hisbollah am Krieg auszugehen ist. Wer will schon einen Krieg an mehreren Fronten führen, wenn man die Wahl hat seine Gegner einen nach dem anderen zu schlagen? Auch scheint das angebliche Mittel - die Tötung des Haniyeh - nicht geeignet den Iran zu einem Krieg zu provozieren. Wenn wegen der Tötung von 7 Revolutionsgarde-Offizieren (darunter 2 Brigadegenerälen) beim Schlag in Damaskus nicht, warum wegen Haniyeh, der noch nicht mal Iraner war, geschweige denn Mitglied des iranischen Staatsapparates? Warum sollte der Iran für einen Fremden alle Register ziehen, wo er dies schon für seine Eigenen Leute nicht tat? Wenn die Absicht wirklich wäre den Iran hineinzuziehen, warum fiel dann die isr. Antwort auf den Raketenangriff des Iran vom 13.4. so bescheiden aus, anstatt weiter zu eskalieren? Und was wäre überhaupt das Kriegsziel? Gibt die Haaretz auch darauf Antworten?
zum Beitrag08.08.2024 , 17:04 Uhr
Warum letzteres (aller Wahrscheinlichkeit nach) keine Lösung ist, habe ich oben ausgeführt. Bezeichnenderweise sind sie auf die Kernfrage, die ich gestellt habe, gar nicht eingegangen.
Warum? Sind sie sich der Konsequenz, dass bei der Gemeinsamer Staat – Gleiche Rechte-(GSGR) Lösung Isr. überhaupt kein jüdischer Staat mehr wäre, also Israel als solches vernichtet wäre, bewusst? Ist es das, was Sie wollen?
zum Beitrag07.08.2024 , 21:02 Uhr
Isr. ist jetzt schon kein rein jüdischer Staat, mit der Gemeinsamer Staat – Gleiche Rechte-(GSGR) Lösung wäre er aber überhaupt kein jüdischer Staat mehr – Israel als solches wäre vernichtet, am Ende wahrscheinlich mit Schrecken von denen der 7.Okt. einen kleinen Vorgeschmack gab.
Wie Südafrika es geschafft hat? Ich vermute mehrere Faktoren (die Aufzählung würde den Rahmen sprengen) die in einer günstigen Konstellation zusammen dazu geführt haben. Soweit ich die Welt beobachtet habe, erscheint sie mir eher die Ausnahme, denn die Regel zu sein. Nochmal so eine Konstellation ist für Isr./Pal. zwar nicht unvorstellbar, aber z.Z. nicht gegeben und nicht absehbar – darauf kann man nicht zählen! Ich hoffe, Sie verstehen, dass das Prinzip Hoffnung zu wenig ist, wenn man tödliche Risiken eingehen soll und etwas tun, was nicht rückgängig zu machen ist. Gerade deshalb kann ich dieses Konzept nach jetzigem Stand nur als Trugbild sehen, welches von Rattenfängern die eben die Zerstörung Isr. anstreben genutzt wird, um gutmütige Leute, die die Folgen nicht bis zum Schluss einzuschätzen vermögen für ihr Ziel einzuspannen. Disem zweck dient diese mehrdeutige Losung „From the river...“
zum Beitrag06.08.2024 , 07:54 Uhr
Iran hat am 13. April diesen Jahres Israel sehr wohl angegriffen.
zum Beitrag06.08.2024 , 07:41 Uhr
Ja.
zum Beitrag06.08.2024 , 07:40 Uhr
und@Des247
Lautere Absichten brauchen sich nicht hinter zweideutigen Losungen zu verstecken.
Und selbst die Vision des gemeinsamen Staates mit gleichen Rechten für alle ist keine wirklich lautere. Herr Baskin blendet – wie viele – aus, dass die Gesamtzahl aller Pal. inkl. derer die in der Diaspora leben allg. auf ca. 10 mill. geschätzt wird. Die Pal. selbst schätzen sie auf 14 mill., davon 5,5 mill. im besetzten Gebiet, ca. 6,5mill in arabischen Nachbarländern. arabcenterdc.org/r...t-the-end-of-2021/
Die Geburtenrate unter ihnen ist sehr hoch. In einem gemeinsamen Staat würden Juden also in der Minderheit sein. So ein Staat wäre kein jüdischer Staat mehr und würde nicht Israel heißen.
Wie könnten die Juden in so einer Situation sicher sein, dass sie von der neuen Mehrheit nicht aus allen Sicherheitsrelevanten und Machtpositionen verdrängt, enteignet und schließlich vertrieben oder getötet würden? Also dass, was sich anderthalb Jahrtausende immer wieder zugetragen hat? Welche Veranlassung gibt es nach anderthalbtausend Jahren Erfahrung zu glauben, dass nicht genau dies das Resultat solch eines Experimentes wäre?
zum Beitrag05.08.2024 , 23:00 Uhr
Es ist nur ein scheinbarer Widerspruch, der auf Ihrer Grundannahme beruht, dass der Gewaltkreislauf dadurch verewigt würde.
Ich allerdings habe Zweifel an der Richtigkeit an Ihrer Annahme. Schließlich galten auch al-Qaida und Daesh einst als mächtige und gefährliche Terrororganisationen; sie sind auch heute noch nicht ganz weg - aber durch Tötung ihrer Kämpfer und Anführer und mit versiegen ihrer Resourcenquellen doch so weit abgeschwächt, dass sie gut in Schach zu halten sind.
Wenn Ihre Grundannahme falsch ist, dann ist es auch Ihre Schlussfolgerung - und der Widerspruch den Sie sehen wollen, verschwindet dann.
zum Beitrag03.08.2024 , 21:15 Uhr
Kann auch noch so kommen. Der Bericht des australischen Beauftragten www.dfat.gov.au/si...es-august-2024.pdf geht ausdrücklich darauf ein, dass anhand des endgültigen Untersuchungsberichtes (des isr. Militärs) die Militärstaatsanwältin zu entscheiden hat, ob strafrechtliche Untersuchungen zu folgen haben. Der Bericht ist aber noch nicht fertig, weil sie noch weitere Informationen und angefordert hat. Wenn der Bericht fertig ist, dauert es noch 1-2 Monate, bis sie die Entscheidung bekannt gibt. Wenn ja, dann ist die Militärkriminalpolizei am Zug, welche die Beweise zu sammeln hat, was weitere 12 Monate dauern kann. Die Mühlen der Justiz mahlen in einem Rechtsstaat eben ziemlich langsam. Der Beauftragte erwähnte in seinem Bericht, dass die Prozedur auch in anderen westlichen Armeen ähnlich (und in vergleichbaren Zeiträumen) ablaufen würde (Seite 8 des Berichtes).
zum Beitrag03.08.2024 , 20:36 Uhr
"...schwere Fehler der israelischen Armee (IDF) aufgedeckt habe."
Das ist weder neu, noch ganz zutreffend. Die Israelis haben den Vorfall rasch untersucht und 3 Tage danach schwere Fehler zugegeben. www.timesofisrael....n-gaza-aid-convoy/
Die Austr. Reg. hat ihrerseits einen Air Marshal ihrer Luftwaffe beauftragt zu prüfen, ob Isr. den Vorfall angemessen und hinreichend untersucht habe; was dieser nun weitgehend bejahte. Dieser reiste nach Isr., und sprach mit Beteiligten, man gewährte ihm die gewünschten Auskünfte und Zugang, man zeigte ihm auch die ungeschnittene Drohnenaufnahme. Er hat aber nichts „aufgedeckt“ was ihm nicht freimütig mitgeteilt wurde; Investigativbefugnisse hatte er ohnehin nicht. Hierbei erfuhr er weitere Einzelheiten, die nicht allgemein bekannt waren. Manches davon trug zur Tragödie bei (z.B. dass ohne vorherige Absprache mit der Koordination bewaffnete den Konvoi begleiteten) anderes nicht (das der Konvoi von der vereinbarten Route abwich). www.dfat.gov.au/si...es-august-2024.pdf
zum Beitrag29.07.2024 , 22:07 Uhr
Ich glaube, Sie sind auf dem Holzweg.
Ich glaube, es ist egal, ob das angegriffene Gebiet zu Israel oder Syrien gehört.
Es gibt m.E. 2 Möglichkeiten:
1. Der Angriff galt den israelischen Streitkräften (und ging lediglich daneben). Wenn ja, dann haben diese natürlich auch das Recht, den Angriff zu erwidern, und die Bedrohung zu eliminieren.
2. Der Angriff galt den Zivilisten. Dann wäre dies ein Kriegsverbrecherischer Angriff auf die Zivilbevölkerung. Selbst wenn dort Israel nur Besatzungsmacht wäre - hätte sie dann nicht die Pflicht, die Zivilbevölkerung vor dem verbrecherischem Angriff eines Dritten zu schützen? Ich weiß zwar von keinem Präzedenzfall, aber ich glaube kaum, dass ein Völkerrechtsexperte die Frage verneinen würde - zumal die betroffene Zivilbevölkerung das bestimmt auch so sieht.
zum Beitrag29.07.2024 , 20:37 Uhr
Genau den springenden Punkt haben Sie angesprochen: während die Isr. Zivilisten zu Unrecht gefangen gehalten werden (deren Gefangennahme ein weiteres Kriegsverbrechen von Hamas & Co darstellt), habe ich keine Anzeichen dafür gesehen, dass dies bei den Pal. der Fall wäre. Wenn Sie Verhandlungsmasse sind, dann doch nur, weil die Hamas Interesse an Ihnen hat. Ist Ihnen denn nicht aufgefallen, dass Isr. mit der Bereitschaft zu Verhandeln heutzutage die Ausnahme bildet? Die meisten Staaten würden sich weigern überhaupt mit Terroristen zu verhandeln (weil man sich damit verwundbar macht). Sind Sie denn der Meinung, dass Isr. sich weigern sollte, überhaupt über die Freilassung von Pal. Häftlingen zu verhandeln? Wenn nicht, was haben sie dann am Isr. Vorgehen auszusetzen?
zum Beitrag29.07.2024 , 08:55 Uhr
„In Deutschland kann niemand grundlos in U-Haft kommen.“ Habe ich auch nicht behauptet. Aber ohne Anklageerhebung und rechtskräftiges Urteil schon. Manchmal unschuldig. Manchmal auch rechtskräftig verurteilt. Einen GRUND gibt es immer, und wenn es eine Falschaussage ist. de.wikipedia.org/w...hen_Rechtsprechung „bedarf in Israel keiner richterlichen Anordnung, noch haben die Inhaftierten (…) recht auf ein Gespräch mit einem Anwalt.“ Gerade der Link von @Timothee Günsten weiter oben sagt aber was ganz anderes. Daher glaube ich, dass Ihre Quelle schlicht lügt. Sie müssen kritischer sein, und nicht alles für bare Münze nehmen, was man ihnen erzählt. Sonst werden Sie zu einem Verbreiter von Unwahrheiten. Nein, ich halte sie nicht für Geiseln. Ich sehe nicht, dass sie nur zufällig festgenommen worden wären um als Pfand zu dienen.
zum Beitrag29.07.2024 , 08:38 Uhr
Ihre weiteren Argumente sind genauso schwach. Auch in D kann man inhaftiert werden für Straftaten die man noch nicht begangen hat. Würde man herausfinden, dass Sie einen Mord oder Anschlag planen, würden Sie in Haft genommen, damit es gar nicht erst dazu kommt.
Auch Minderjährigkeit ist an sich nicht zu beanstanden: ab 14 ist man auch in D strafmündig.
Die Vorlage von Beweisen erfolgt auch in anderen Rechtssystemen erst, wenn Anklage erhoben wurde. Die unbegrenzte Zeit stimmt in der Form auch nicht, denn alle 6 Monate braucht eine Verlängerung eine richterliche Anordnung. Und das kann auch in D auf Jahre verlängert werden: Beate Zschäpe saß z.B. bis Verurteilung 7 Jahre in Haft. In der Praxis ist kaum einer länger als 2 Jahre in AD. www.btselem.org/ad...tention/statistics
Welcher Anteil der Inhaftierten wird denn wegen „pol. Meinung“ oder „gewaltloser pol. Aktivität“ inhaftiert? Und was sind das für Aktivitäten? Und woher weiß das B’Tselem, wenn die Beschuldigung (angeblich) nicht mitgeteilt wird?
Das nicht-mitteilen der Beschuldigung und schlechte Haftbedingungen sind Umstände, für deren Änderung man sich einsetzen kann; für Abschaffung der AD nicht.
zum Beitrag27.07.2024 , 12:01 Uhr
Was mich stutzig macht: wenn Nimzilnes Ehefrau deutsche Staatsbürgerin ist, warum lebte er mit einer Duldung, und hatte keine Aufenthaltserlaubnis? Wurde diese gar nicht erst beantragt?
Irgendetwas fehlt aus dieser Geschichte...
zum Beitrag27.07.2024 , 09:37 Uhr
Sie müssten darlegen, warum und wofür genau man sich einsetzen sollte? Sind es Leute, die nur auf einem Musikfestival waren, der zufällig in den Weg der isr. Armee fiel?
Denn allein die Tatsache, dass sie sich ohne Anklage und Gerichtsverfahren in israelischer Haft befinden, erscheint mir noch zu wenig. So etwas kann einem nämlich auch in D passieren. In D hat die Staatsanwaltschaft bis zu einem Jahr Zeit zur Anklageerhebung. Bis zur Verurteilung können noch weitere Jahre vergehen. In D befinden sich über 10.000 Leute ohne rechtskräftige Verurteilung in Haft. Es nennt sich Untersuchungshaft.
zum Beitrag26.07.2024 , 21:41 Uhr
Ich sehe Gründe anzunehmen, dass kein verbrecherischer Plan dahintersteckte. Israel ist immer noch eine Demokratie mit unabhängigen Medien und Whistleblowern. Und während über die Verhandlungen und Spannungen innerhalb der Regierung einiges an die Öffentlichkeit durchgesickert war, habe ich noch nichts über einen Plan gehört, der eine dauerhafte Vertreibung vorsah. (Die Rechtsradikalen hätten das wohl gerne, aber eines der wenigen Dinge die man N. Gutschreiben kann ist, dass er sie aus den Entscheidungen über die Kriegsführung ausschloss.) Für die Isr. Armee (und auch für sie selbst) wäre es natürlich besser gewesen, wenn die Zivilisten nach Ägypten hätten fliehen können, das ist aber nicht verbrecherisch. Auch alle Versorgungswege nach Gaza gingen über den Süden, dort anzugreifen bevor Alternativwege ausgebaut wurden, hätte die humanitäre Lage bestimmt viel rascher verschlimmert. Als stärker bevölkerte Gebiete war wahrscheinlich auch der größte Teil der Hamas-Infrastruktur dort, und somit auch mehr militärische Ziele.
zum Beitrag26.07.2024 , 18:07 Uhr
Der Fehler in Ihrem Vergleich scheint mir zu sein, dass m. W. keiner der Jugoslawienkonflikte durch Sanktionen zur Lösung gebracht wurde, sondern durch Militäroperationen. Die Serben wurden militärisch geschlagen: Operation Bljesak und Oluja in Kroatien, Maestral in Bosnien-Herzegowina, und letztlich der Kosovokrieg, mit der folgenden Stationierung ausländischer Truppen: IFOR, SFOR, KFOR. Bis heute sind diese Konflikte nicht ganz gelöst.
zum Beitrag25.07.2024 , 19:00 Uhr
"nicht nur kritisiert, sondern direkt isoliert und sanktioniert"
Und was ist daran verwerflich?
zum Beitrag23.07.2024 , 21:23 Uhr
Guter Punkt.
Wobei ich auch einen Fehler in Ihrer Argumentation zu erkennen meine: wann hat die PA erklärt, dort die Kontrolle wieder zu haben? Das ist mir nämlich neu...
zum Beitrag23.07.2024 , 21:10 Uhr
M.E. geht es eben nicht um Abschreckung und Vergeltung, und auch nicht um das Absetzen einer Regierung; sondern um das Eliminieren einer Bedrohung,
Auch Krankenhäuser und Infrastruktur verlieren ihren Schutzstatus, wenn sie für militärische Zwecke mißbraucht werden. Können Sie denn Beweisen, dass Angriffe in dem Bewusstsein auf sie statt fanden, das dort keine militärischen Ziele waren?
"die beschränkten Transportkapazitäten" - ich verstehe nicht, was Sie meinen
Glauben Sie, dass das Vorgehen der Isr. Armee ein anderes wäre, wenn Netanyahu morgen gestürzt würde? Wenn ja, warum?
Dauer-Besatzer am Ort? Wenn Sie den Gazastreifen meinen, ist m. E. Völkerrechtlich die Haager Landkriegsordnung maßgebend:
„Ein Gebiet gilt als besetzt, wenn es tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres steht. Die Besetzung erstreckt sich nur auf die Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann.“
Somit war Israel von 2006-2023 keine Besatzungsmacht in Gaza, allenfalls in den Bereichen welche sie tatsächlich kontrollierte. In allen anderen Teilen könnte man die Hamas als solche bezeichnen, welche 2007 den Gazastreifen in ihre Gewalt brachte, und die Gewalt dort ausübte.
zum Beitrag23.07.2024 , 13:45 Uhr
Ganz einfach. Israel braucht nicht ganz dieselben Waffen als die Ukraine. Die Ukraine kann z.B. mit Präzisionsbomben nicht viel Anfangen, weil ihr dazu die passenden Kampfflugzeuge und Luftüberlegenheit fehlen. Mit Panzermunition wie sie für die isr. Merkava-Panzer geeignet sind, kann die Ukraine mit ihren Panzern sowjetischer Bauart auch nicht viel anfangen. Umgekehrt hat Isr. keinen drängenden Mangel an Artilleriegeschossen, Luftabwehrraketen, Panzerabwehrsystemen. Kurz: sie stehen miteinander kaum in Konkurrenz.
Im Übrigen sehe ich auch keinen zwingenden Grund, die Waffen vorzuenthalten: das Ziel die Hamas kampfunfähig zu machen und Raketen- und Mörserangriffe aus dem Gazastreifen zu bekämpfen ist ja völlig legitim; die vielen zivilen Opfer sind zwar bedauerlich; aber ich bin noch keinem überzeugendem Argument dafür begegnet, dass eine andere Armee schlussendlich eine besser Bilanz vorweisen könnte (zumal man gar nicht genau weiß, wie viele der Opfer Zivilisten sind und wie viele Kämpfer).
zum Beitrag23.07.2024 , 13:05 Uhr
Das könnte eine interessante Situation ergeben, wenn es zur Einigung kommt und die Autorität der PA im Gazastreifen wieder hergestellt, und gleichzeitig der internationale Strafgerichtshof Haftbefehl gegen Sinwar und Co. erlassen würde. Dann wäre die PA verpflichtet, diese zu verhaften und auszuliefern.
zum Beitrag19.07.2024 , 16:42 Uhr
Die Dritte.
Die Resolution gibt eine glasklare Begründung: ein Pal. Staat würde zum Hamastan und damit eine Bedrohung für Israel – ein Risiko, das sich nicht leugnen lässt. Für die Rechten ein willkommener Vorwand die Besatzung aufrecht zu erhalten; es ist die Mitte der Isr. Gesellschaft, die vom Gegenteil überzeugt werden müsste.
Meine Einschätzung ist, dass das nur die Pal. selbst tun können: sie müssen glaubhaft machen, dass es wirklich dauerhaften Frieden bedeutet, wenn sie ihren eigenen Staat bekommen. Dazu müssten sie sich demilitarisieren und auf eine Rückkehr der Flüchtlingsnachkommen und auf Ostjerusalem verzichten. Bestenfalls können sie im Gegenzug andere Gebiete und Finanzhilfen erhalten.
Ich bin leider nicht sehr optimistisch, dass die Pal. das schaffen. Ich fürchte, wenn überhaupt ein Pal. Staat zustande kommt, dann durch äußeren Druck auf Isr., der den Rückzug erzwingt. Und damit würde die Grundlage für genau jenes Szenario geschaffen, was stand jetzt das wahrscheinlichste ist: Westjordanland wird Hamastan, wieder Krieg, zigtausende Tote, Flucht und Vertreibung. Von den Rechten wird man sich dann noch anhören müssen: „Wir haben es von Anfang an gesagt."
zum Beitrag16.07.2024 , 22:21 Uhr
Nein, er ist gänzlich im Unrecht.
Im Bezug auf Kriegsverbrechen kennt das Völkerrecht keine Unterscheidung zwischen Besatzungsmacht und anderen Kriegsparteien.
www.un.org/depts/g...roemstat1.html#T28
Und „die Benutzung der Anwesenheit einer Zivilperson oder einer anderen geschützten Person, um Kampfhandlungen von gewissen Punkten, Gebieten oder Streitkräften fernzuhalten“ ist ein Kriegsverbrechen. Es ist ein Kriegsverbrechen, weil es den Gegner dazu zwingt, zum erreichen seiner militärischen Ziele mehr zivile Opfer in Kauf zu nehmen. Jeder Zivilist, der wegen solcher Umstände zusätzlich umkommt ist Opfer dieses Kriegsverbrechens. Verantwortlich für die Opfer eines Kriegsverbrechens ist derjenige, der das Kriegsverbrechen verübt, im Falle von Gaza sind es Hamas & Co.
zum Beitrag16.07.2024 , 20:32 Uhr
Wenn die IRA abertausende Kämpfer gehabt hätte, die sich jeder Verhaftung gewaltsam erwehrt, in Gebäuden mit MG-s, Granaten, und Panzerfäusten verschanzt, mit Raketen und Mörsern gefeuert, sich Metertief in Tunneln und Bunkeranlagen versteckt, Gebäude mit Sprengfallen versehen hätten… ich bin mir ziemlich sicher, dass dann auch die britische Armee zu schweren Waffen gegriffen hätte. Eine Frage der Verhältnismäßigkeit.
Wo es mehr und schwerer bewaffnete Gegner gibt, wird natürlich auch mehr Feuerkraft eingesetzt, und entsprechend schlimmer sind die Kollateralschäden.
zum Beitrag15.07.2024 , 22:49 Uhr
Aber das was Sie hier behaupten sagt der Artikel doch gar nicht!
Man spekuliert nur darüber, dass Kriege in der Regel auch sog. Indirekte Opfer fordern: Leute die durch als Kriegsfolgen auftretenden Hungersnöte, Epidemien, etc. sterben. Und man schätzt einfach, dass mit all diesen zusammen es am Ende - nicht jetzt – eine 4-fache Anzahl von Toten geben kann.
Wie kam es dazu, dass sie solche Falschinformationen verbreitet haben?
zum Beitrag15.07.2024 , 16:55 Uhr
Völkermord?
Wo der Beschuldigte Lieferungen an Nahrungsmitteln und Medizinischen Versorgungsgütern, Treibstofflieferungen zum Betrieb von Krankenhäusern und Trinkwasseranlagen zulässt, und auch mal Konvois selbst eskortiert hatte?
40.000 Todesopfer in 9 Monaten sind nicht wenige, aber viele Tote sind noch kein Völkermord aus. Das sind max. 2 % der Bevölkerung. Bei der Geschwindigkeit würde es min. 35 Jahre dauern, bis die Bevölkerung vollständig vernichtet ist.
Isr. hat die Macht zu viel Schlimmerem. Es bieten sich Vergleiche mit 2 Belagerungen im 2. Weltkrieg an:
Bei der Belagerung von Budapest gab es keine genozidale Absicht, aber wohl auch keine besondere Rücksicht auf die Zivilbevölkerung: von damals 800.000 Einwohnern sind m.W. ca. 20.000 Tote den Kämpfen und Entbehrungen zum Opfer gefallen (ohne Exekutionen durch die Faschisten), also 2,5% in dreieinhalb Monaten. In einem Monat starb also ein dreifacher Anteil der Zivilisten, als jetzt in Gaza.
Bei der Belagerung von Leningrad war die Vernichtung der Bevölkerung erklärtes Ziel. Am schlimmsten waren Jan. und Feb. 42, wo jeweils ü 90.000 starben, je 2,65% der (ursprünglichen) Bevölkerung.
Warum sehen Sie hier Völkermord?
zum Beitrag14.07.2024 , 20:23 Uhr
Die Frage war nicht, was die Nahrungsmittelknappheit verursacht hat, sondern wer die Lager ausraubt. Wollen Sie sich mit der eigentlichen Frage gar nicht befassen?
Finden Sie es nicht seltsam, das jene Hamas, die im Gazastreifen immer noch die Macht ausübt, über hunderte, wenn nicht gar tausende Kämpfer verfügt, die Behörden beherrscht, Opposition und Zusammenarbeit mit Israel unterdrücken und dutzende Geiseln bewachen kann – es nicht schafft, einige Leute mit der Bewachung von Lagerhäusern zu beauftragen?
Man könnte fast auf den Gedanken kommen, dass die Hamas absichtlich Chaos herrschen lässt, weil sie davon profitiert kann – zum einen wenn sie selbst raubt um die Kriegskasse zu füllen, vor allem aber, weil das Leid der Zivilbevölkerung mehr Leute dazu bringt das zu tun, was die Hamas möchte: Isr. dafür verantwortlich zu machen und das Ende des Krieges – und damit das überleben der Hamas zu fordern. Wenn als Bonus noch die Aufhebung der Warenkontrollen erreicht wird um so besser: dann ist das Wiederbewaffnen viel leichter.
Wenn man dasselbe will, wie die Hamas, dann ist das ein sehr starkes Indiz dafür, dass man das falsche will.
zum Beitrag13.07.2024 , 23:28 Uhr
Wodurch wir gleich beim 2. Teil meiner Frage wären: warum wohl entscheidet sich Israel nicht für Ihre Alternativlösung?
Haben Sie sich Gedanken gemacht?
Man müsste für ca. 2 mill. Unterkünfte, Trinkwasser, Verpflegung, Gesundheitsversorgung, Abfall- und Abwasserentsorgung gewährleisten. Das kostet nicht nur viel Geld, sondern auch sehr viel Platz, Organisation und vor allem Zeit.
Das Hauptproblem ist aber, dass diese 2 mill., welche zwar als Zivilisten gelten, Isr. keineswegs wohlgesonnen sind, und nicht unbedingt kooperativ. Das bringt eine Reihe von Problemen mit sich, die nur sehr schwer lösbar wären, wenn überhaupt.
Z.B.: Selbst mit Überprüfungen wäre es sehr schwer zu verhindern, dass sich unbekannte oder unerkannte Mitglieder von Hamas & Co unter ihnen Verbergen und Anschläge verüben oder gar weitere Geiseln nehmen; man kann sie also nicht frei rumlaufen lassen, sondern müsste sie getrennt unter Bewachung unterbringen. Eigentlich haftähnliche Bedingungen.
Ich wette, wenn Isr. dies täte, würden man Ihm daraus auch noch einen Strick drehen: Isr. baut Konzentrationslager! Zwangsumsiedelt / vertreibt die Bevölkerung!
zum Beitrag13.07.2024 , 12:18 Uhr
Nach wie vor sehe ich nicht, was das mit der Art der Kriegsführung zu tun haben soll. Ich habe das Gefühl dass Sie weiterhin an mir vorbei reden.
Nehmen wir mal an, das Danach wäre bereits geregelt - was würde das an der Art der Kriegsführung ändern? Wer immer das Vakuum füllt - dieses Vakuum muss erst geschaffen werden.
Im Übrigen sind Sie im Unrecht: denn auf Isr. Seite denkt man über die Frage sehr wohl nach, man ist bis jetzt nur noch zu keiner Lösung gekommen. Die rechtsradikalen wollen den Gazastreifen selbst besetzten, die anderen wollen eben dies nicht. Die PA will auch nicht. Die meisten Länder haben zwar viel zu kritisieren, wetteifern aber nicht gerade um die Aufgabe, selbst Verantwortung zu übernehmen. Netanyahu möchte arabische Akteure finden, mit denen man zusammen Arbeiten kann, aber in Gaza welche zu finden verlief bis jetzt auch nicht gerade erfolgreich:
www.timesofisrael....ates-are-refusing/
zum Beitrag12.07.2024 , 16:39 Uhr
Ich verstehe Ihren Kommentar nicht.
Es ging um die Art der Kriegsführung, in dessen Folge Menschen mehrfach ihren Aufenthaltsort wechseln müssen, weil es mal hier, mal dort zu heftigen Kämpfen kommt.
Was hat Wiederaufbau damit zu tun?
zum Beitrag12.07.2024 , 13:14 Uhr
Warum? Welche Alternativlösung schwebt Ihnen vor? Und warum wohl entscheidet sich Israel nicht für Ihre Alternativlösung?
zum Beitrag12.07.2024 , 13:03 Uhr
Die Frage war, wer die Lager ausraubt, nicht wer die LKW auf dem Weg zum Gazastreifen angreift.
Im Übrigen war die letzte Meldung über einen derartigen Angriff isr. Aktivisten den ich zu finden vermochte noch vom Mai, über anderthalb Monate her. Inzwischen haben sich sogar andere Aktivisten bemüht die LKW vor solchen Angriffen zu schützen – anscheinend mit gewissem Erfolg:
www.forumzfd.de/en...nvoys-gaza-attacks www.timesofisrael....ocking-aid-trucks/
Wenn es also jetzt noch Versorgungsprobleme gibt, wird es wohl kaum an derartigen Vorfällen liegen.
zum Beitrag10.07.2024 , 20:00 Uhr
"Die Vorwürfe sind teils extrem konstruiert"
Was genau ist mit "konstruiert" gemeint? Und was ist der Unterschied zwischen "konstruiert" und "extrem konstruiert"?
Wie groß ist der konstruierte Anteil? 1%? 5%? 10%? 30%? 50%? In welchem Anteil der untersuchten Fälle kamen sie hingegen zu dem Schluss, das die Vorwürfe nicht konstruiert sind?
Woher wollen die Menschenrechtsgruppen das eigentlich wissen? Waren die denn vor Ort? Haben sie die Fälle mit der gründlichkeit eines unparteischen Ermittlers untersucht, die Angaben aller in Frage kommenden Zeugen abgeglichen und alle Beweise abgewägt - auch die belastenden?
Oder berichten sie nur einige Einzelfälle welche ins narrativ zu passen scheinen, bei denen sie sich nur auf die Angaben der Inhaftierten, deren Angehörigen und Anwälte stützen?
zum Beitrag10.07.2024 , 16:56 Uhr
Und was sollte es zu denken geben?
Worauf wollen Sie hinaus?
Woher wollen Sie überhaupt das Verhältnis der Ziviltoten kennen, wo doch die pal. Angaben zu Toten zwischen Zivilisten und Kämpfern gar nicht unterscheiden?
Und woher wollen Sie wissen, wie viele davon Israel zuzurechnen sind, wo über die Todesumstände noch weniger bekannt sind? Glauben Sie die Hamas hängt es an die große Glocke, wenn ein Palästinenser durch "friendly fire" - die eigenen Waffen umkommt? Was hindert denn die Hamas daran, Tote durch Unfälle oder sonstiger Ursachen dazuzurechnen?
zum Beitrag08.07.2024 , 12:50 Uhr
Es gab bis 2012 für die Schweiz das Botschaftsverfahren. Seit 1980 konnten nur 2.572 so Schutz bekommen.
gsoa.ch/nein-zur-a...-des-asylgesetzes/
Es gibt noch humanitäre Visa, welche die Einreise erlauben sollen um einen Asylantrag stellen zu können. Auch von Frankreich.
Bei beiden haben Migrationswillige dasselbe Problem: sie können nur selten glaubhaft machen, dass Ihnen Gefahr droht, obwohl sie in die Botschaft reingehen konnten.
zum Beitrag07.07.2024 , 20:53 Uhr
Wieso Europa?
Die ganze Misere kommt doch überwiegend dadurch Zustande, dass Länder in Afrika und Asien ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Nahezu jedes Land hat die Flüchtlingskonvention ratifiziert und fast jeder afrikanische Staat die Flüchtlingskonvention der Organisation für Afrikanische Einheit, welche den Schutz auf Kriegsflüchtlinge ausweitet. Eigentlich müsste die überwältigende Mehrheit der Schutzbedürftigen im unmittelbaren Nachbarland Schutz finden können, und sollte nicht mehrere Länder und ein Meer überqueren müssen. Europa hat (ohne Rus., Belarus, Ukr.) nur ca. 18% der Weltwirtschaftsleistung (Anteil sinkend), nur 6,5% der Weltbevölkerung; es stellt aber 37% des UN-Budgets, 40% des Welternährungsprogrammes, die Hälfte des Geldes des UNHCR, usw. D allein hat 436 mill. $ an das UNHCR gezahlt, die Bevölkerung spendete +52 mill. $. Selbst ohne die Gelder die durch die EU flossen, sind das 10% der UNHCR-Einnahmen, obwohl D 2,8% der Weltwirtschaftsleistung hat. Viele leisten ihren Anteil nicht. Russland zahlte läppische 2 mill. $ an den UNHCR. China noch weniger. Iran nix.
www.unhcr.org/site...-89-sc-english.pdf
zum Beitrag07.07.2024 , 11:31 Uhr
Das wäre eine Lösung aus rechtsextremer isr. Sicht, wo sie das ganze Gebiet bekommen, und die Pal. auf kleine Enklaven beschränkt sind, in denen aus Isr. Gnaden irgendwelche Tyrannen herrschen. Eine Mischung aus Teile und Herrsche, Reservate und russisch-tschetschenischem Modell. Was der hier behauptet, dass dies ein Erfolgsmodell sein könnte wie die VAE ist Humbug; erstens gibt es kein Erdöl oder Gas oder sonst wertvolles, zweitens gibt es (mit Diaspora) 10-14mill. Palästinenser, nicht nur 1 mill. Staatsbürger wie die VAE. (Er behauptet öfters von Medien der islamischen Welt interviewt worden zu sein; wenn man aber bedenkt das Medien heutzutage oftmals die hirnverbranntesten Extremisten zu Wort kommen lassen, ist das noch kein Grund zum Stolz.) Stand jetzt bin ich der Ansicht, dass die Pal. so schnell wie möglich zu einer Einigung mit Isr. kommen müssen, um so viel wie möglich an Territorium zu behalten, auch wenn dies bedeutet Ostjerusalem und die Rückkehr der Vertriebenennachkommen aufzugeben und sich total zu demilitarisieren. Denn die Zeit arbeitet gegen sie. Das beste was sie rausholen können, sind großzügige Entschädigungen, und vielleicht etwas an Territorium als Austausch.
zum Beitrag07.07.2024 , 11:11 Uhr
Bei der von Ihnen vorgeschlagenen Lösung wären auf demselben Staatsgebiet zwei konkurrierende Volksgruppen, welche groß genug sind die jeweils andere herauszufordern. Man wäre wieder in jener Ausgangslage, welche bereits zum ethnischen Konflikt und 1947-48 überhaupt erst zu dem Versuch der UN führte, das Gebiet zwischen beiden Aufzuteilen, weil klar war, dass sie in einem Staat nicht miteinander klar kommen.
Ich halte es zwar nicht für unmöglich, dass Juden und Palästinenser gleichberechtigt friedlich zusammenleben in einem Staat, anstatt sich gegenseitig anzugreifen; aber ich halte letzteres für viel wahrscheinlicher. Es braucht leider keine Mehrheit, sondern nur einen kleinen Anteil gewaltbereiter radikaler, um ein Klima von gegenseitigem Mistrauen zu schaffen und Gewalt zu entfachen.
Ihre Lösung wäre gegenüber den einst Vertriebenen in der Theorie zwar gerecht, ich fürchte aber dass in der Praxis dies wieder in Konflikt, Krieg, Vertreibung / ethnischer Säuberung münden würde.
Haben Sie einen Grund zur Annahme, dass es nicht so kommen würde? Sind denn beide Parteien einsichtiger, kompromissbereiter geworden, und fähig und willens Radikale in ihren eigenen Reihen einzuhegen?
zum Beitrag06.07.2024 , 11:39 Uhr
Bitte keine Unterstellungen. Weder habe ich es Daseinsfürsorge genannt, noch dass es irgendwie gut oder richtig wäre.
zum Beitrag06.07.2024 , 11:21 Uhr
Ich halte Ihre Argumentation für falsch.
Meines wissens gibt es keine Regelung die besagt, dass dies schon eine Annexion bedeute, oder das ein besetztes Gebiet vom Militär verwaltet werden muss.
Als in der Vergangenheit Isr. Gebiete De Jure annektierte, geschah dies durch vom Knesset verabschiedete Gesetzte, die eine Geltung der Irr. Gesetze und Gerichtsbarkeit auf die Golan-Höhen erweiterte bzw. das vollständige und geeinte Jerusalem zur Hauptstadt Israels erklärte.
zum Beitrag04.07.2024 , 20:49 Uhr
Soweit ich weiß, wurde gar kein Land annektiert (zum isr. Staatsgebiet erklärt).
Was passiert war, war dass man ein bestimmtes Landstück im Westjordanland als Staatseigentum einstufte. Es gibt eben Land in Privatbesitz, Gemeindeland, ungeklärte Besitzverhältnisse usw. und eben auch Staatseigentum.
So eine Einstufung als Staatseigentum ist die Voraussetzung dafür, dass die Isr. Verwaltung, welche in Teilen des besetzen Gebietes die Funktion des Staates einnimmt, über dieses Land nun verfügen kann. Sie kann dann z.B. entscheiden, dort eine Straße zu bauen. Oder das Land verpachten (an Siedler).
Das ist noch keine Annexion. Würde von heute auf morgen ein Pal. Staat dort entstehen, wäre dieses Gebiet daher automatisch Eigentum des Pal. Staates. Und deshalb fällt der Protest der Verbündeten mäßig aus: denn letztlich wird es auf den endgültigen Grenzverlauf ankommen.
zum Beitrag04.07.2024 , 16:13 Uhr
Man müsste die genaue Aufschlüsselung der Kosten sehen, um ein Urteil fällen zu können.
Gut möglich, dass von den 260€ der Kostenanteil, der sich aus Verpflegung und Unterkunft ergibt, noch weit unter den Hotelkosten liegt, und somit die Hotellösung keine Ersparnis bedeuten würde.
35€ für ein Hotelzimmer klingen für mich schon nach einem sehr günstigen Schnäppchen, und vielleicht gibt man ein Zimmer zu dem Preis nur in der Nebensaison her, weil es immer noch besser ist wenig zu bekommen als es leer stehen zu lassen. Dasselbe Zimmer würde man in Zeiten hoher Nachfrage vielleicht nur für doppeltes-dreifaches hergeben. (Bei einem so günstig klingenden Angebot wäre ich vorsichtig. Vielleicht gibt es in Wirklichkeit Versteckte Gebühren mit denen der Hotelier das Zimmer rentabel macht, und es fiele ihm sonst nicht im Traum ein, es für 35€ herzugeben.)
zum Beitrag03.07.2024 , 15:55 Uhr
Mein Tipp ist, dass der Grund ein ganz banaler ist: zum BAMF Eisenhüttenstadt gehört auch Frankfurt a. d. Oder, und wahrscheinlich der ganze Grenzbereich Brandenburg-Polen:
www.bamf.de/Shared...eit.html?nn=281840
Da wird es manchen Afghanen geben, der einen Asylantrag stellt, aber festgestellt wird, dass er über Polen nach D kam, und entsprechend dort seinen Antrag zu stellen hat. Folglich kein Schutzstatus, zurück nach Polen. „Dublin-Verfahren“ eben.
Auf eine wichtig Frage wurde im Artikel nicht eingegangen: wie viele von den abgelehnten wurden denn falsch entschieden?
zum Beitrag02.07.2024 , 08:46 Uhr
„Was braucht es um dein Narrativ zu ändern?“
Vielleicht Beweise.
Allein viele Tote sind noch kein Beweis für Kriegsverbrechen.
Man müsste beweisen, dass Angriffe entweder vorsätzlich und systematisch gegen Zivilisten gerichtet waren; oder zwar gegen militärische Ziele aber mit der Erwartung, dass – im Vergleich zum militärischen nutzen - unverhältnismäßig viele Zivilisten zu Tode kommen.
Und gegenwärtig fehlen überzeugende Beweise; ich habe auch ernsthafte Zweifel, dass sich diese erbringen ließen. Die Taktik von Hamas & Co beruht auf die Vermengung von zivilem und militärischem. Leute in zivil entpuppen sich als Kämpfer, ein Journalist als Geiselwächter, bei den Totenzahlen gibt es auch keine Trennung. Wie soll man da beweisen können, dass das Ziel der Angriffe Zivilisten waren? Selbst wenn man mühsam die Aussagen von Zeugen sammelt die alle behaupten, sie hätten keine Kämpfer am Angriffsort gesehen; kann man sich darauf verlassen, dass die Zeugen Zivilisten und Kämpfer sicher unterscheiden können, wenn letztere auch Zivilkleidung tragen? Somit verhindert die Taktik von Hamas & Co selbst, es jemals beweisen zu können, swenn Isr. gezielt Zivilisten angreifen würde.
zum Beitrag30.06.2024 , 07:12 Uhr
Habe diese Geschichten über aufgehobene Obergrenzen auch gehört.
Allerdings sehe ich eine Diskrepanz, die damit kaum vereinbar erscheint:
Die isr. Luftwaffe erklärte etwa Mitte November 15.000 Ziele in Gaza angegriffen zu haben. Zur selben Zeit gab die Hamas 11.000 pal. Tote an und noch ca. 3.000 vermisste. V. a. wenn man hinzunimmt, dass pal. auch durch Bodentruppen, Artillerie umgekommen sein mussten – so kommt auf einen Luftangriff im Durchschnitt nicht mal ein Todesopfer. Und ein Luftangriff kann auch mehrere Bomben bedeuten – so soll Isr. allein in der ersten Woche 6.000 Bomben abgeworfen haben.
Im Endeffekt bedeutet dies, dass für jeden Luftangriff, wo 5 umkommen – es 5 andere Luftangriffe geben müsste, wo gar keiner getötet wird. Es erscheint mir nicht sehr glaubhaft, dass die überwältigende Mehrheit mit 0 Opfern einhergehen soll, und sehr viele mit einer hohen Zahl. Wo bleibt der Durchschnitt? Normalerweise sind die Durchschnittswerte die häufigsten, und nicht die Extremwerte.
Ich kann mir das nur so erklären, dass es nur wenige Angriffe gegeben haben kann, wo eine hohe Zahl ziviler Opfer billigend in Kauf genommen wurde – was gegen Aufhebung von Grenzen spicht.
zum Beitrag27.06.2024 , 21:35 Uhr
Der Teufel steckt wie so oft im Detail…
Wo? Wann? Wie kamen sie um? Wie viele waren davon Kämpfer?
Haben Sie schon darüber nachgedacht, warum Sie vom Hamas-Gesundheitsministerium keine näheren Angaben bekommen?
Ich denke, weil alles Andere für die Hamas nachteilig wäre.
Das Beste für Hamas ist wenn Sie denken, alle seien Zivilisten und Opfer isr. Waffen, und sich deswegen aufregen.
Hamas wird nicht angeben, wenn jemand durch „friendly fire“ – die eigenen Waffen umkommt. (Auf isr. Seite ist es fast jeder 6. Soldat. Meinen Sie, die Hamas kann besser kämpfen?)
Bei einer Aufschlüsselung wer wo umgekommen ist, würde sich vielleicht ein Bild ergeben, dass auf viele Fälle wo mehr Kämpfer als Zivilisten getötet wurden, deutlich weniger Fälle kommen, wo das Gegenteil der Fall ist.
Es gab ja Schätzungen, wonach auf 1 getöteten Kämpfer 2 Zivilisten kommen. Wenn Sie also von einem Fall hören, wo 50 Zivilisten starben, aber nur 2 Kämpfer – dann bedeutet das, dass irgendwo noch 23 andere Kämpfer getötet wurden, auf die kein Zivilist kommt. Solche Verhältnisse entstehen, wenn man Maßnahmen trifft zivile Opfer möglichst zu vermeiden, und dies meist gelingt, nur manches mal eben nicht.
zum Beitrag25.06.2024 , 20:17 Uhr
"dazu gehört auch die Forderung nach einem sofortigen Stopp aller Rüstungslieferungen in die Krisenregion Nahost - das betrifft auch Israel."
Welchen Erfolg erwarten Sie davon?
zum Beitrag22.06.2024 , 20:40 Uhr
Haben Sie denn den eigentlichen Bericht gelesen?
www.ohchr.org/site...a-hrc-56-crp-4.pdf
Tut man das, wird klar, dass es für die schweren Vorwürfe keine Beweise gibt. Aus Kap. VII geht hervor, dass diese Kommission sich als Standard der Wahrheitsfindung „reasonable grounds“ gesetzt hatte – berechtigte Gründe. Wenn man „reasonable grounds“ hat anzunehmen, dass ein Kriegsverbrechen passiert ist, dann stellt man fest, dass es so war. Stichhaltige Beweise dafür hält man nicht für notwendig. Tatsachen die dagegen sprechen, werden nicht berücksichtigt.
Die Logik sieht in etwa so aus:
Schwere Waffen erden in Besiedeltem Gebiet eingesetzt – es muss ein unverhältnismäßiger Angriff sein.
Es kommen Zivilisten um, und Zivile Gebäude werden beschädigt und es ist kein militärisches Ziel erkennbar, auf das gezielt worden sei – es wurden vorsätzlich zivile Ziele angegriffen.
Es gibt Hunger in Gaza – sicherlich wird Hunger als Waffe eingesetzt.
Die Bevölkerung wird genötigt vor den Kämpfen den Norden zu verlassen, der dann durch die Kämpfe weitgehend zerstört ist – es ist Zwangsumsiedlung.
Usw.
zum Beitrag22.06.2024 , 20:36 Uhr
Ich kann ihrer Argumentation nicht folgen.
Warum sollte ein Vorgehen gegen die Hisbullah jetzt am ungünstigsten sein? Genauer: Warum wäre ein späteres Vorgehen günstiger?
Und was hat der von Ihnen verlinkte Artikel damit zu tun?
zum Beitrag21.06.2024 , 22:53 Uhr
Das Gebiet eines anderen Staates angreifen ist ein Verbrechen der Aggression.
Es darf auch kein Land Bewaffnete Banden / Gruppen / Milizen / Irreguläre / gegen andere Länder entsenden: dies gilt ebenfalls als Aggression.
Das eigene Staatsgebiet für Angriffe bereitzustellen ist ebenfalls Aggression. Ein Staat trägt Verantwortung, was auf seinem Gebiet geschieht. (Weißrussland beging z.B. gegen die Ukraine ein Verbrechen der Aggression, indem es russischen Truppen erlaubte, Staatsgebiet und Luftraum für Angriffe gegen die Ukraine zu nutzen.)
Der Libanon begeht seit Jahren das Verbrechen der Aggression gegen Israel, indem es der Hisbullah erlaubt, vom eigenen Gebiet aus Israel anzugreifen - zumal meines Wissens die Hisbullah im Parlament und in der Regierung des Libanon vertreten ist.
zum Beitrag21.06.2024 , 22:24 Uhr
Sie verkennen den Ernst der Lage.
Es sind eben nicht nur eine Paar wenig treffsichere Raketen. Zum einen sind es viele, zum anderen erfolgte auch Beschuss mit Panzerabwehrraketen auf Wohnhäuser - die sind relativ treffsicher. Die ersten gezielten Drohnenangriffe sind auch schon erfolgt. Letztlich musste deswegen die Bevölkerung aus Grenznähe evakuiert werden (ca. 60.000).
Außerdem häuft die Hisbullah die Waffen ja nicht zu jux und tollerei an, - sondern um irgendwann damit anzugreifen. Und die werden nicht weniger. So zynisch es klingt: gegenüber den Gefahren die drohen wenn man wartet bis die Hisbollah weiter erstarkt, könnte eine Eskalation jetzt weniger gefährlich sein, als später. Es ist im allgemeinen nicht gut abzuwarten, bis der Gegner zu einem Zeitpunkt angreift, der ihm passt, weil er mit seinen Vorbereitungen fertig ist; es ist besser ihn zuvor selbst auszuschalten.
zum Beitrag19.06.2024 , 17:24 Uhr
Haha. Einleuchtend.
zum Beitrag19.06.2024 , 17:22 Uhr
Wenn der 7. Oktober und der folgende Hagel von Raketen und Mörsergranaten auf Israel (>10.000) etwas bewiesen hat, dann doch, dass eine Blockade von Nöten ist um eine (Wieder)Bewaffnung von Hamas & Co zu unterbinden bzw. zu minimieren; und es ein Fehler seitens Israels war die Kontrolle über den Philadelphi-Korridor Ägypten zu überlassen, weil es dort offenbar an Entschlossenheit mangelt den Tunnelschmuggel zu unterbinden.
Letztlich hat sich auf traurige, blutige Weise erwiesen dass die NGO-s, Menschenrechtsorganisationen und sonstige Kritiker der Blockade all die Jahre im Unrecht waren, und dass es Ihnen in dieser Beziehung an Urteilsvermögen mangelt.
In Beziehung auf die ersten Kriegsmonate mögen Sie mit Ihrer Einschätzung recht haben; nachdem Kerem Shalom wieder geöffnet wurde kam aber viel an Hilfsgütern durch. Die zuständige Isr. Behörde hat eine Stellungnahme veröffentlicht, wonach bis zum 25. April nur 1,3% der LWK zurückgewiesen wurde. Ich wüsste nicht, dass die Hilfsorganisationen dies durch Vorlage ihrer eigenen Dokumentation widerlegt hätten, deshalb gehe ich davon aus, dass es wahr ist. Somit scheinen die Lieferungen nicht an den Kontrollen zu scheitern.
zum Beitrag18.06.2024 , 21:19 Uhr
Aus guten Gründen.
1. Wenn Zivilisten als vermeidbare Opfer eines Kriegsverbrechens umkommen, dann gehen sie offenkundig auf das Konto desjenigen, der es verübt. Zivilisten als Schutzschilde zu missbrauchen („die Benutzung der Anwesenheit einer Zivilperson oder einer anderen geschützten Person, um Kampfhandlungen von gewissen Punkten, Gebieten oder Streitkräften fernzuhalten“), also Kampfeinheiten, Waffenlager, usw. absichtlich inmitten Zivilisten unterzubringen, ist ein Kriegsverbrechen. Alle Opfer in Folge solch eines Vorgehens sind folglich jenem anzulasten, der dies tut: in diesem Fall die Hamas, und das ist mit Sicherheit die Mehrheit. Warum diese Israel anlasten?
2. Auch die USA könnten in Zukunft mal in die Lage geraten gegen einen Gegner vorgehen zu müssen, der sich Zivilisten als Schutzschild bedient, mit ähnlich hoher Opferzahl. Warum also verurteilen? Man würde sich nur dem Vorwurf der Scheinheiligkeit aussetzen.
3 Die ersten 50 F-35 wurden noch 2010-2014 bestellt. Bis heute sind m.W. nur 36 ausgeliefert. Bis die nächsten 50 drankommen, vergehen noch Jahre. Wahrscheinlich kommen die erst im übernächsten Krieg zum Einsatz.
zum Beitrag18.06.2024 , 12:52 Uhr
Anscheinend hat Netanyahu schon vor langer Zeit die Armee angewiesen, Hilfslieferungen zu Erleichtern.
„The IDF said later in the day that its decision was in line with instructions by Netanyahu to increase the flow of aid into the Strip by allowing safe passage for convoys.“ www.timesofisrael....o-secure-gaza-aid/
Das braucht dann auch Feuerpausen auf den Routen, und es war bisher schon regelmäßig der Fall. Regelmäßig gab es für bestimmte Bezirke einseitige, mehrstündige Feuerpausen um Hilfslieferungen zu ermöglichen. Deswegen fühlte sich die Armee offenbar ermächtigt, mit der UN auch diese auszuhandeln, ohne die Regierung vorab nochmals um Erlaubnis zu fragen. Das hat dann offenbar auch N. überrascht, aber er kann sich nur an die eigene Nase fassen, denn er war ja derjenige, der keine konkreten Vorgaben gemacht hatte.
Die ganze Episode offenbart nebenbei, wie wenig Einfluss auf die Kriegsführung die rechtsextremen Minister in der Regierung haben (zum Glück).
zum Beitrag16.06.2024 , 20:31 Uhr
„Man behindert bewusst die Arbeit der Hilfsorganisationen“
Was genau meinen Sie damit?
„bombadiert flächendeckend ein Gebiet“
flächendeckend = ein bestimmtes Areal vollständig erfassend
Sehe ich keine Beweise dafür. Mittlerweile tobt der Krieg seit 8 Monaten, es wird mal hier, mal dort gekämpft, in einem Gebiet, das kleiner ist als das Land Bremen. Das führt natürlich zu viel Zerstörung.
Die UN erzählt über Israel viel, wenn der Tag lang ist… nur weil Isr. nicht alles tut, was die UN wünscht, bedeutet das nicht, dass es nicht kooperiert.
Wenn Zivilisten als vermeidbare Opfer eines Kriegsverbrechens umkommen, dann gehen sie offenkundig auf das Konto desjenigen, der es verübt. Zivilisten als Schutzschilde zu missbrauchen („die Benutzung der Anwesenheit einer Zivilperson oder einer anderen geschützten Person, um Kampfhandlungen von gewissen Punkten, Gebieten oder Streitkräften fernzuhalten“), also Kampfeinheiten, Waffenlager, usw. absichtlich inmitten Zivilisten unterzubringen, ist ein Kriegsverbrechen. Alles Leid, welches Folge so eines Vorgehens ist, sind folglich jenem anzulasten, der dies tut, in diesem Fall die Hamas. Das ist keine Relativierung, sondern korrekte Zuordnung.
zum Beitrag16.06.2024 , 05:48 Uhr
Mag zwar sein, das viele Flächen für Exportprodukte gerodet werden. Daraus folgt aber nicht, das weniger gerodet würde, wenn es diesen Export nicht gäbe.
Es wird seinen Grund haben, wenn z.B. für Kaffee- und Kakaoanbau gerodet wird: offenkundig der, das dies jene Erzeugnisse sind, welche unter den Umständen vor Ort am meisten Gewinn bringen. Der Bauer der das Land bestellt entscheidet sich deswegen für Kakao oder Kaffee, weil er dafür mehr Geld bekommt, als wenn er Reis oder Mais oder sonst was pflanzen würde. Würde er sich für etwas weniger Gewinnbringendes entscheiden, müsste er entweder eine größere Fläche bestellen (mehr roden) oder wenn er das nicht kann, weil die maximale Fläche die er bestellen kann erreicht ist, auf einen Teil seiner Einkünfte verzichten.
Mitte des vergangenen Jahrhunderts hatte die Elfenbeinküste noch ca. 2,5 mill. Einwohner. Heute 10x so viele. Es ist offenkundig, dass sich diese einen Lebensunterhalt suchen müssen, und dass sie mehr landwirtschaftliche Flächen brauchen – mit oder ohne Export.
zum Beitrag14.06.2024 , 15:10 Uhr
Rüstungshilfe und Ausbildung von Militärs und Geheimdienst vor 30-40 Jahren oder mehr soll dazu beigetragen haben, dass Generäle heute das Land in Bürgerkrieg reißen?
Was ist mit jenen Ländern, die Hilfe bei Rüstung und Ausbildung bekommen haben, aber nicht in Bürgerkrieg versunken sind? Könnte es nicht sein, dass es auf völlig andere Faktoren ankommt?
Sie müssten mal darlegen, warum das eine zum anderen führen soll.
zum Beitrag13.06.2024 , 21:31 Uhr
Das ist nicht wahr.
Wenn man einen vorgelegten Vorschlag nicht annimmt, sondern mit Abänderungen zurückschickt, ist das keine Annahme, sondern im wesentlichen ein andere Vorschlag.
zum Beitrag13.06.2024 , 21:29 Uhr
"Ohne die Amerikaner (...) hätte Gaza nicht in Schutt und Asche gelegt werden können"
Irrtum. Man hätte einfach auf (relativ) billige Artillerie ohne besondere Präzision zurückgegriffen. Dann hätte man jetzt schon ein vielfaches an Toten.
zum Beitrag13.06.2024 , 21:22 Uhr
Der UN-Bericht zeigt zwar einiges richtig auf, Schlüssige Beweise für die schlimmsten Vorwürfe fehlen jedoch unverändert. Über vieles kann man nur den Kopf schütteln.
Faktisch falsch ist der Ansatz, Israel für Dinge und Zustände in Gebieten verantwortlich zu machen, die es gar nicht besetzt hält, weil es „Besatzungsmacht“ sei. Das ist ein verdrehen des Völkerrechts, denn „Ein Gebiet gilt als besetzt, wenn es tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres steht. Die Besetzung erstreckt sich nur auf die Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann.“ (Haager Landkriegsordnung).
Ich hätte nicht erwartet, dass man es als „Zwangsumsiedlung“ betrachtet, dass die isr. Armee die Bevölkerung zum verlassen des Nordens aufrief, und die Rückkehr bislang nicht erlaubt (Abs. 439).
Befremdlich ist auch, dass die Kommission die Veröffentlichung von Videos wo Pal. im Verhör sexualisierte Gewalt gegenüber isr. Frauen gestehen, „als sexuelle und geschlechtsspezifischen Gewalt entsprechend einem Kriegsverbrechen gegen die Menschenwürde“ betrachtet (Abs 444.).
www.ohchr.org/site...a-hrc-56-crp-4.pdf
zum Beitrag12.06.2024 , 11:46 Uhr
"Gibt es in der jüngeren Geschichte ein Beispiel für eine Volksgruppe, die eine andere vernichten will und es dann schafft, darauf zu verzichten und "alle Feindseligkeiten dauerhaft" einzustellen?"
Die Hutu in Ruanda vielleicht?
zum Beitrag12.06.2024 , 11:44 Uhr
„wird Israel seine Mission gegen die Hamas fortsetzen und nicht abwarten“
Hm… nicht unbedingt… es könnte Gründe geben doch eine Waffenruhe im Gegenzug für die Freilassung der Geiseln einzugehen. Wenn Isr. die Hizbullah als die größere Bedrohung empfindet und gegen sie vorgehen will, käme eine Waffenruhe nicht ungelegen, um nicht an 2 Fronten kämpfen zu müssen. Ich halte es auch für denkbar, dass Isr. für die Geiseln eine dauerhafte Waffenruhe eingeht, und dann einfach abwartet bis die erste Rakete oder Mörsergranate aus Gaza über die Grenze fliegt. Dann könnte Isr. die Waffenruhe für gebrochen erklären und den Krieg wieder fortführen. Bei mehreren Terrororganisationen die in Gaza agieren ist es nicht unplausibel, das eine auf eigene Faust wieder angreift. Eine Terrororganisation wird gerade deshalb von ihren Geldgebern finanziert und mit Waffen versorgt und von Leuten unterstützt, damit sie Anschläge verübt. Sie muss also zumindest zeitweise Zuschlagen um auf diese Weise ihre "Daseinsberechtigung" zu beweisen, sonst würden sich die Unterstützer und Geldgeber abwenden und eine angriffslustigere Organisation suchen.
zum Beitrag11.06.2024 , 21:40 Uhr
"mir unverständlich ist, warum die Hamas nicht sofort alle Geiseln, sofern sie überhaupt noch am Leben sind, bedingungslos freilässt"
Ist es nicht offenkundig? Wenn alle Geiseln frei oder Tot sind, dann hat die Hamas nichts mehr, womit sie irgendetwas erpressen könnte. Dann sieht die Bilanz für die Hamas so aus: viele Kämpfer und Waffen verloren, aber nichts gewonnen, während die Bevölkerung von Gaza viel erleiden musste, viele Tote und verstümmelte zu beklagen hat, und vor den Trümmern ihrer Existenz steht wegen einer Eskalation die die Hamas vom Zaun gebrochen hat. Die Hamas muss um ihr politisches überleben willen irgendetwas aus Israel herauspressen, was sie dem eigenen Volk wenigstens einigermaßen als "Sieg" verkaufen kann.
Ideologien gehen nicht dadurch unter, dass man ihre Anhänger töten. Sondern dadurch, dass sie ihre Heilsversprechen nicht erfüllen können.
zum Beitrag11.06.2024 , 21:05 Uhr
Und was ist die verlässliche (Ursprungs)quelle dieser Berichte? (Links willkommen.) Denn so wie Sie das weitergeben klingt es verdächtig nach einer zumindest verzerrten, wenn nicht ganz und gar falschen Darstellung, und stellt meine Gläubigkeit auf eine ernsthafte Probe. Da würde ich diese Berichte doch gerne unter die Lupe nehmen, bevor ungeprüft Pal. Propaganda widergegeben wird.
zum Beitrag11.06.2024 , 19:19 Uhr
Das alles ist tatsächlich unübersichtlich, aber ich will versuchen einiges zu erläutern.
Resolutionen des UN-Sicherheitsrates sind verbindlich, wenn etwas „verlangt“ wird („demands“). Wenn er nur zu etwas „auffordert“ („calls upon“), dann hat es eher nur Wunschcharakter. So gesehen war die Resolution 2728 vom 25.3 theoretisch wirklich verbindlich. Es wurde aber keinerlei Sanktion in Aussicht gestellt, wenn man dem Verlangen nicht nachkommt. (Ein bisschen, wie wenn per Gesetz etwas verboten wird, aber keine Bestrafung bei Verstoß verhängt – dann hat es keine Konsequenzen, es herrscht kein Zwang.) So wurde zwar die Freilassung der Geiseln gefordert, aber keinerlei Sanktion gegenüber der Hamas angedroht, wenn sie dem Verlangen nicht nachkommt. Die Hamas schwebte nur in der Gefahr sich darüber totzulachen. Mit der Aufforderung zur Waffenruhe war es nicht anders.
Die neue Resolution 2735 enthält keine verbindliche Komponente. Es wird lediglich begrüßt, angemerkt, betont, aufgefordert, aber nicht verlangt. Das Wort "demands" kommt nirgends vor.
en.wikipedia.org/w...il_Resolution_2735
Entsprechend ist die Resolution auch nichts wert.
zum Beitrag10.06.2024 , 15:33 Uhr
274.
Was kann man damit anfangen?
Wie viele davon waren Kombattanten, wie viele nicht?
Wo, wann und unter welchen Umständen kamen sie ums Leben? Bombardierung? Von Trümmern erschlagen? Schusswechsel? Wie viele davon „friendly fire“ – von der „eigenen Seite“ getötet? (Bei den Israelis ist es etwa jeder 6. Soldat.)
All dies bekommen wir nicht mitgeteilt. Das Hamas-Gesundheitsministerium erzählt nur das, was wir aus seiner Sicht hören sollen: eine hohe Opferzahl.
Eine, die man nicht mal richtig verifizieren kann. Was hindert denn die Hamas daran Tote aus anderen Kämpfen dazu zu rechnen? Oder Tote, die aus anderen Gründen (z.B. Unfälle) umgekommen sind? Oder sich einfach irgendeine Zahl ausdenken?
zum Beitrag09.06.2024 , 21:33 Uhr
Ist Instagram so eine verlässliche Quelle? Wobei es diesmal wahr zu sein scheint.
www.timesofisrael....-alongside-family/
So richtig überraschend ist das nicht.
Auf der Liste der in diesem Konflikt getöteten Journalisten habe ich 30 gezählt, die für Hamas-Sender, oder Medien sonstiger Terrorgruppierungen arbeiteten.
cpj.org/2024/06/jo...ael-gaza-conflict/
Und es scheint auch nicht das erste mal zu sein. www.terrorism-info.org.il/en/20771/
Bin gespannt, ob der getötete in die Liste der Journalistenopfer aufgenommen wird. Fleißig war er zweifelsohne; jede Woche 2-3 Artikel über israelischen Genozid und Massaker:
www.palestinechron.../abdallah-aljamal/
zum Beitrag09.06.2024 , 18:40 Uhr
Was soll das? Wird denn die Behauptung wahr, wenn man sie nur oft genug wiederholt?
Sie müssten das Argument, mir dem ich die Behauptung als Lüge entlarve widerlegen. Haben Sie irgendetwas vorzuweisen?
Wäre es wirklich so wie er behauptet, dann bräuchte er nur jedes mal wenn ein Gebäude beschossen wurde Anklage zu erheben, und dem Angeklagten überlassen, seine Unschuld zu beweisen. Hat er nicht getan. Wahrscheinlich weil er bei Gaza kein einziges mal beweisen könnte, dass dort kein militärisches Ziel war. Auf den Beweis könnte man verzichten, wo offenkundig ist, dass keine militärischen Ziele in der Nähe waren, zum Beispiel beim Beschuss isr. Städte durch Pal. Nicht mal da erhebt er Anklage, und das hat schon ein Geschmäckle.
Es ist Allgemeinwissen, dass in jedem rechtsstaatlichen Justizsystem die Unschuldsvermutung gilt und der Kläger trägt die Beweislast. Daher war mir gleich aufgefallen, dass Khan nicht die Wahrheit gesagt haben konnte, und habe nachgelesen. Warum ist es Ihnen nicht aufgefallen? Passt es Ihnen allzu sehr zum Feindbild? Würden Sie denn wollen, dass in dem Justizsystem dem Sie unterworfen sind, der Angeklagte die Beweislast tragen soll?
zum Beitrag09.06.2024 , 11:07 Uhr
"Die Opferzahlen im Gazastreifen seit dem 7. Oktober 2023 sind in diesen Zahlen nicht beinhaltet, da sie aufgrund des aktuellen Kriegsgeschehens derzeit nicht unabhängig verifiziert werden können."
Hierauf wird im unteren Link explizit hingewiesen, und hierauf will auch ich hinweisen, weil es sonst verzerrt erscheint.
zum Beitrag08.06.2024 , 07:37 Uhr
Sehr interessante Gespräche, kann ich weiter empfehlen.
zum Beitrag08.06.2024 , 07:11 Uhr
Römisches Status Art 66 Unschuldsvermutung (2):
„Die Beweislast für die Schuld des Angeklagten liegt beim Ankläger.“
Art 67 Rechte des angeklagten (1) i:
„es darf ihm weder eine Umkehr der Beweislast noch eine Widerlegungspflicht auferlegt werden.“
www.un.org/depts/g...cht/roemstat1.html
Es ist davon auszugehen, dass der Chefankläger des IstGH das Römische Statut, welches die Grundlage seiner Arbeit bildet, kennt.
Er hatte also gelogen.
Es mach die Anklage gegen Israel nicht gerade glaubhafter, wenn der Kläger lügt, und schon im Vorfeld versucht das Recht zu Lasten des Angeklagten zu verdrehen.
Und Sie haben es mal wieder versäumt nachzuprüfen, und verbreiten (in diesem Fall wohl unwissentlich) Falschnachrichten.
zum Beitrag06.06.2024 , 22:08 Uhr
Seltsame Art der Buchführung haben Sie…
Wenn Zivilisten als vermeidbare Opfer eines Kriegsverbrechens umkommen, dann gehen sie offenkundig auf das Konto desjenigen, der es verübt. Zivilisten als Schutzschilde zu missbrauchen („die Benutzung der Anwesenheit einer Zivilperson oder einer anderen geschützten Person, um Kampfhandlungen von gewissen Punkten, Gebieten oder Streitkräften fernzuhalten“), also Kampfeinheiten, Waffenlager, usw. absichtlich inmitten Zivilisten unterzubringen, ist ein Kriegsverbrechen.
Zivilisten die dem zum Opfer fallen sind folglich jenem anzulasten, der sie zu diesen Zweck missbraucht. Zivile Gebäude ebenso.
In der isr. Bilanz stehen 3 befreiten Geiseln und tausenden ausgeschalteten Terroristen also einige hundert Soldaten und ein Bruchteil der getöteten Zivilisten entgegen. Die Hamas-Bilanz: Tausende Kämpfer verloren und für den Tod der Mehrheit der Zivilisten verantwortlich, und für den Großteil der Zerstörungen.
Was jene Zivilisten angeht die nicht wegen vermeidbarer Fehler oder Kriegsverbrechen umkommen, sondern als unvermeidlich Mitbetroffene – da ließe sich prächtig streiten ob sie nicht dem anzulasten sind, der den ganzen Krieg vom Zaun gebrochen.
zum Beitrag05.06.2024 , 22:24 Uhr
Nein.
zum Beitrag04.06.2024 , 17:18 Uhr
Noch eine Anmerkung:
Ich finde nicht, dass 25% gering sind, zumal Europa (ohne Rus., Belarus, Ukr.) nur ca. 18% der Weltwirtschaftsleistung hat (Anteil sinkend), nur 6,5% der Weltbevölkerung, aber 37% des UN-Budgets stellt, 40% des Welternährungsprogrammes, die Hälfte des Geldes des UNHCR, usw.
D allein hat 436 mill. $ an das UNHCR gezahlt, die deutsche Bevölkerung spendete weitere 52 mill. $. Selbst ohne die Gelder die durch die EU flossen, sind das 10% der UNHCR-Einnahmen, obwohl D 2,8% der Weltwirtschaftslistung hat. Mir scheint Europa an der weltweiten Flüchtlingsversorgung also einen sehr hohen Anteil zu leisten, vor allem verglichen mit anderen Ländern. Russland zahlte läppische 2 mill. $ an den UNHCR. China noch ein bisschen weniger, trotz fast ebenso großer Wirtschaftsleistung wie Europa. Den Iran habe ich unter den Spendern gar nicht gefunden.
www.unhcr.org/site...-89-sc-english.pdf
zum Beitrag03.06.2024 , 17:29 Uhr
Weiche ich nicht. Daran habe ich einfach nichts auszusetzen gehabt.
Neben Erläuterungen ist mein Hauptbestreben auf Fehler hinzuweisen, weil ohnehin schon viel zu viele Falschnachrichten, Verzerrungen, Halbwahrheiten im Umlauf sind, und man mit dem zurechtrücken gar nicht mehr hinterher kommt. Leider ist viel zu oft die Kommentarfunktion schon geschlossen, bis ich dazu komme eine Zurechtweisung zu schreiben.
zum Beitrag03.06.2024 , 13:26 Uhr
Ich meine grundlegende Denkfehler zu erkennen; das Hauptproblem scheint – wie so oft – eine Vermengung von Flucht wegen Verfolgung, bzw. Migration aus anderen Gründen.
Jemand dem Folter, unrechtmäßige Inhaftierung oder Tötung droht, flieht, bis er einen Ort erreicht, an dem das nicht mehr der Fall ist. Auf dem ganzen Weg dorthin gibt es keine Sicherheit, keine „legale und somit sichere Transitroute“. Ist dann ein solcher Ort erreicht, ist man nicht mehr auf der Flucht. „Sichere Fluchtwege“ sind somit ebenso ein Märchen wie „risikofreie Investition“.
Das Hauptproblem ist, dass es neben Verfolgten die einen Anspruch auf Asyl haben eine vielfache Anzahl, zigmillionen Menschen gibt, die in Staaten mit höherem Pro-Kopf-Einkommen möchten, aber keine realistische Chance auf eine Erlaubnis haben. Schauen Sie sich das sog. „Diversity Immigrant Visa Programm“ (Green Card Lottery) der USA anzuschauen: z.B. 2019 und 2020 bewarben sich über 14 Millionen für die 55.000 Visa in Hoffnung auf ein besseres Leben – die Chance eines zu bekommen waren unter 0,5%. Diese Diskrepanz zwischen der Zahl die umsiedeln wollen und der Zahl die man zulassen will, kann kein Einwanderungskonzept lösen.
zum Beitrag03.06.2024 , 09:54 Uhr
Bei aller berechtigter Kritik an Netanyahu…
Er ist zwar Regierungschef, und als solcher wird er wohl die größten Befugnisse haben; aber soweit ich weiß entscheidet über das Vorgehen nicht er alleine, sondern das sog. Kriegskabinett, und dort ist er einer von 3 Stimmberechtigten Mitgliedern.
So wurde z.B. jener Hamas-Vorschlag, welcher Anfang Mai mit großem Widerhall in der Presse als von derselben als akzeptiert verkündet wurde, von diesem Kriegskabinett nach Prüfung einstimmig abgelehnt (Was ich durchaus nachvollziehen konnte, die frechen Forderungen hätte ich auch nicht angenommen. Die gefährlichen Hamas-Forderungen wurden m. Wissens in weiten Teilen der europäischen und nordamerikanischen Presse leider gar nicht diskutiert, daher erläuternde links:
www.timesofisrael....ot-meet-its-terms/
www.timesofisrael....ame-the-west-bank/ ).
zum Beitrag03.06.2024 , 09:37 Uhr
Sie scheinen da einiges durcheinander zu bringen:
Der IGH (Internationale Gerichtshof) stellt überhaupt keine Haftbefehle aus. Dieses UN-Organ befasst sich hauptsächlich mit Rechtsstreitigkeit unter Vertragsstaaten.
Haftbefehle stellt der IStGH (der Internationale Strafgerichtshof) aus, dies ist jedoch keine UN-Organisation, sondern basiert auf dem Römischen Statut, welchem sich viele, aber nicht alle Staaten angeschlossen haben.
Im vorliegenden Fall wurden noch gar keine Haftbefehle ausgestellt, sondern lediglich vom Chefankläger beantragt; das Gericht muss darüber noch entscheiden, und das kann Monate dauern. Daher muss ich Sie auch ermahnen Faktenprüfung zu betreiben, um nicht versehentlich Falschnachrichten zu verbreiten.
zum Beitrag02.06.2024 , 21:01 Uhr
"warum wird so wenig von der PA gesprochen"
Die hat sich bei Kriegsausbruch praktisch geweigert, im Gazastreifen nach dem Krieg Verantwortung zu übernehmen: sie stellte als Bedingung eine 2-Staaten-Lösung. taz.de/-Nachrichte...bb_message_4631223 Nun ist es offenkundig, dass dies auf die Schnelle kaum erreichbar wäre. Für Isr. wäre damit jetzt auch kein Frieden gewonnen: selbst in dem Falle, dass Isr. von heute auf morgen darauf eingehen würde, wäre die wahrscheinliche Folge, dass die pal. Öffentlichkeit diesen Erfolg der Hamas zuschreiben und sie im neuen Staat an die Macht bringen würde. Das Resultat wäre strategisch eine schlechtere Situation für Israel. Die PA scheint mir auch nicht besonders effektiv zu sein, was die Einhegung von Angriffen auf Israel angeht.
In welcher Hinsicht und auf welchem Wege wollen Sie die PA, bzw. isr. Zivilgesellschaft und Gemäßigte stärken? Was erwarten Sie sich davon?
zum Beitrag01.06.2024 , 20:32 Uhr
Es gibt da diesen Uralten diplomatischen Trick: wenn einer etwas nicht tun will, dies aber nicht zugeben, werden Bedingungen und Forderungen formuliert, von denen man weiß, dass die Anderen sie nicht akzeptieren würden. Die meisten Leute fallen darauf rein, weil sie gar nicht darauf kommen die Frage zu stellen, warum die jeweilige Bedingung erforderlich sein sollte?
Warum sollte man nicht über ein Friedensabkommen verhandeln können, auch wenn der Siedlungsbau fortschreitet? Vielmehr sollte dies ein Grund sein, so schnell wie möglich zu einer Einigung zu kommen, bevor noch mehr Land durch die Siedlungen besetzt ist!
Mein Eindruck ist, dass die Pal. Seite z. Z. nicht verhandeln will. Ich vermute als Grund, dass die Führung in einer Sackgasse steckt: Isr. wird realistisch gesehen weder einer „Rückkehr“ der Flüchtlingsnachkommen n. Isr. zustimmen, noch wird es zu einer Teilung Jerusalems bereit sein. Eine pal. Führung die so einem Abkommen zustimmen würde, würde von radikaleren Teilen der Bevölkerung als Verräter angesehen, und wohl nicht lange zu leben haben.
zum Beitrag01.06.2024 , 06:55 Uhr
Kennen Sie die Einzelheiten des Hamas-Angebotes?
- Übergabe der ersten 33 Geiseln „Tot oder Lebendig“ (könnten mehr Leichen als lebende sein.)
- Freilassung hunderter Terroristen
- nach 6 Wo. erst 18 der 33 übergeben? (Hamas könnte dann unter einem Vorwand (findet sich immer) das Abkommen kündigen, die übrigen Geiseln behalten und zur erneuten Verhandlungsmasse machen – bis dahin ist der IDF zurückgezogen, & hunderte der gefährlichsten Terroristen schon frei um auch noch die WestBank ins Chaos zu stürzen.)
- Treibstoff zur Betreibung des Kraftwerks? (Raketenbau ist Energieintensiv)
- Ende der Blockade (Waffennachschub für Hamas)
- nach 12 Wo. Beginn mit dem Wiederaufbau von Gaza über 3-5 Jahre, mit „Entschädigung aller Betroffenen“ (Klingt, als ob Israel für die ganzen Schäden jener Kriegseskalation gerade stehen soll, den die Hamas vom Zaun gebrochen hat)
www.timesofisrael....ot-meet-its-terms/
www.timesofisrael....ame-the-west-bank/
Wussten Sie, dass N. nicht allein Abgelehnt hatte, sondern Einstimmig das Kriegskabinett?
zum Beitrag31.05.2024 , 20:49 Uhr
Wer mit einer Besetzung eines Universitätsgebäudes zwecks Protest den Betrieb stört, der verletzt damit z. B. des Recht Jener, die dort ihr Recht auf Bildung (Art. 26 der Allg. Erklärung der Menschenrechte) wahrnehmen wollen.
Freiheiten haben ihre Grenzen, und das sind die Freiheiten und Rechte der anderen.
Da Frage ich mich, ob diese beim Autor keinen ebenso hohen Stellenwert genießen?
Gibt es denn irgendeinen Grund, weswegen die Protestierenden ihre Anliegen in keiner Weise vortragen konnten, ohne dabei die Rechte Anderer zu verletzen?
zum Beitrag30.05.2024 , 23:06 Uhr
Vorschneller Schluss.
Soweit ich weiß, sind’s ca. 5.000 in einer NATO-Brigade.
Außerhalb muss dies nicht zwingend so sein, in der Schweiz z.B. 10.000.
Eine der 5 in Rafah kämpfenden Brigaden ist die „Oz“ – das sind Spezialeinheiten, Kommandotruppen, und soweit ich recherchieren konnte, hat die nur eine Stärke von 2.000 Mann.
Im übrigen muss die Tatsache, dass dort 5 Brigaden kämpfen nicht bedeuten, dass die gesamte Mannstärke in Rafah ist. Es kommt oft vor, das nur einige Einheiten einer Brigade der dort kämpfenden Division unterstellt werden, nicht die gesamte Brigade. Und bei den wenigen Kilometern Entfernung kann ein großer Anteil der Truppen (Teile der Logistik, des Sanitätswesens, Artillerie) außerhalb bleiben.
Momentan scheint das Ziel zu sein, die Grenze zwischen Ägypten und Gaza unter Kontrolle zu bringen, um den Nachschub von Hamas & Co. zu unterbinden. Das ist aus meiner Sicht noch keine Großoffensive.
zum Beitrag26.05.2024 , 21:15 Uhr
Der Urteilstext ist nicht schwammig, sondern juristisch. Leider scheinen weite Teile der Presse und des Politikbetriebes außer Stande zu sein, die Bedeutung korrekt zu erfassen und den Leuten zu vermitteln.
Richter Nolte erläutert es ziemlich eindeutig (Absatz 25):
www.icj-cij.org/si...4-ord-01-02-en.pdf
Demnach ist die Militäroffensive in Rafah so weit zu begrenzen, dass der Zugang der pal. Bevölkerung zu Hilfsgütern nicht gefährdet wird. Für Militäroperationen die diesen nicht gefährden gilt dies nicht, und für Militäroperationen außerhalb Rafah überhaupt nicht.
Wenn man bedenkt, das Südafrika (mit der Begründung einen Völkermord verhindern zu wollen) eigentlich den vollständigen Rückzug aus und die Beendigung aller militärischen Aktionen der isr. Streitkräfte in Gaza wünschte, dann wird klar, dass das Gericht diesem Antrag nur zu einem kleinen Bruchteil nachkam.
Für mich ließt sich das so, dass der IGH bis dato keine Völkermordgefahr durch die bisherigen Militäroperationen an sich sah; z.Z. scheinen die Zerrüttungen bei den Hilfslieferungen den Richtern Sorge zu bereiten.
zum Beitrag20.05.2024 , 21:57 Uhr
Keine Sorge, die Bedingungen sind bewusst so gewählt wurden, dass sie nicht akzeptiert werden.
Uralter diplomatischer Trick: wenn einer etwas nicht tun will, dies aber nicht zugeben, werden Bedingungen und Forderungen formuliert, von denen man weiß, dass die anderen sie nie akzeptieren würden. Die meisten Leute fallen darauf rein, weil sie gar nicht darauf kommen die Frage zu stellen, warum die jeweilige Bedingung erforderlich sein sollte.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es auch in diesem Fall nur Getue ist: schließlich wäre es erst mal ausreichend, den Gazastreifen unter UN-Verwaltung zu stellen – hat die dort einmal für Ordnung gesorgt, könnte wieder die Pal. Autonomiebehörde übernehmen.
In Wirklichkeit hat keiner Lust in das Wespennest Gaza-Streifen einzurücken, und die heißen Kastanien aus dem Feuer zu holen. Keiner wird dort an Israels Stelle Soldaten und Beamte hinschicken, die dann zum Ziel verbliebener Terroristen würden.
Meiner Meinung nach will man mit diesem Vorschlag nur vorgaukeln, dass man zur Lösung beitragen wolle; aber leider, leider, sei man dazu nicht in der Lage, weil das böse Israel die Bedingungen nicht akzeptiert.
Profilieren auf Kosten des Anderen.
zum Beitrag19.05.2024 , 20:26 Uhr
Um das alles ein bisschen zu erläutern:
Anno wurden im Ägyptisch-Israelischen Friedensvertrag (Teil)entmilitarisierte Zonen geschaffen. So durfte Ägypten in einer 20km breiten Zone („C“)westlich der Grenze keine Soldaten stationieren, und im ganzen östlichen etwa 2/3 des Sinai nur 4.000 Mann Grenztruppen (Zone B)
peacemaker.un.org/...y%20of%20Peace.pdf
Mit den Philadelphi accords (eigentlich „Agreed Arrangements Regarding the Deployment of a Designated Force of Border Guards along the Border in the Rafah Area“) wurde dies soweit modifiziert, dass Ägypten erlaubt wurde an der Grenze zu Gaza eine Grenztruppe mit 750 Mann Stärke zu stationieren, um Waffenschmuggel zu unterbinden.
www.washingtoninst...el-egypt-agreement
Israel darf hingegen in einem 3km breiten Streifen östlich der Grenze („Zone D“) nur eine begrenzte Anzahl von Soldaten stationieren; höchstens 180 gepanzerte Fahrzeuge und max. 4.000 Personal. Keine Artillerie, keine Panzer.
Im übrigen scheint mir das Ägyptische Verhalten etwas von Getue und Heuchelei zu haben. Als Ägypten auf dem Sinai mit militanten Islamisten Probleme bekam, hat Israel nicht lang gemeckert, sondern rasch zugelassen, dass Ägypten Truppen heranführt. Hat angeblich nur einen Telefonanruf gekostet.
www.timesofisrael....nai-official-says/
zum Beitrag17.05.2024 , 21:54 Uhr
Es ist immer wieder erstaunlich, wie gerade jene Quellen auf die Sie sich berufen, ihren Standpunkt in keiner Weise untermauern. Das Essay "Völkerrechtliche Aspekte des Gaza-Konflikts vom Mai 2021" stellt gerade fest, dass jener Standpunkt, wonach Israel weiterhin Besatzungsmacht des Gazastreifens sei, eben nur von Staaten und Gremien in denen sie Vertreten sind eingenommen wird, während die Völkerrechtliche Literatur dies nicht tut. Es ist ein bisschen so, wie wenn ein Anwalt oder Kläger bei derselben Sachlage eine völlig andere Sichtweise vertritt. Aber das letzte Wort hat das Gericht, und das gibt bekanntlich nicht recht, sondern ein Urteil. Und der IGH hat aus anderem Anlass schon festgestellt, das lt. Völkerrecht nur jenes Gebiet als Besetztes betrachtet werden kann, wo eine feindliche Armee Herrschaft errichtet und diese auch ausüben kann, und beruft sich hierbei auf die Haager Landkriegsordnung. icj-cij.org/sites/...9-ADV-01-00-EN.pdf (Absatz 78)
Die besagt: „Ein Gebiet gilt als besetzt, wenn es tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres steht. Die Besetzung erstreckt sich nur auf die Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann.“
Somit war Israel seit 2005 keine Besatzungsmacht in Gaza. Auch heute ist sie es nur in den Teilen, wo eine anhaltende Truppenpräsenz besteht. Außerhalb dieser Teile ist Israel nicht für die Versorgung der Bevölkerung in Gaza mit Hilfsgütern verantwortlich. Punkt. Egal wie viele Politiker, NGO-s, Aktivisten und Sie diesen Quatsch anderen weismachen wollen.
zum Beitrag17.05.2024 , 19:50 Uhr
Na, dann mal her mit den Beweisen!
zum Beitrag17.05.2024 , 19:48 Uhr
Das ist etwas ungenau:
Es wurde nicht das Pier beschossen (jenes war damals noch außer Schussweite vor der Küste) sondern die vorgesehene Anlegestelle, die gerade von UN-Mitarbeitern in Begleitung isr. Truppen inspiziert wurde.
www.washingtonpost...aza-floating-pier/
zum Beitrag16.05.2024 , 05:37 Uhr
Wie kommen Sie denn darauf, dass es illegitim sei?
Allein viele Tote machen noch kein Kriegsverbrechen aus.
Man müsste beweisen, dass der Angriff entweder vorsätzlich gegen Zivilisten gerichtet war; oder zwar gegen ein militärisches Ziel aber mit der Erwartung, dass – im Vergleich zum militärischen nutzen - unverhältnismäßig viele Zivilisten zu Tode kommen.
Das kann von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein.
Ist das militärische Ziel z.B. eine Fabrik für Geschosse, ist es völlig Legitim sie zu zerbomben, selbst wenn hierbei lauter Zivilisten – die Fabrikarbeiter – sterben.
Ein anderes Beispiel: Der Gegner stellt eine Mörserstellung zwischen 2 Wohnhäusern auf und fängt an, Sie zu beschießen. Da ist keine Zeit zum langen Abwägen und Vorwarnen von Zivilisten, weil ein gelungener Treffer mehrere ihrer Leute das Leben kosten kann; Sie müssen die Mörserstellung so schnell wie möglich ausschalten, mit dem, was sie eben zur Hand haben, auch wenn am Ende 4 Zivilisten umkommen aber nur 2 Kämpfer.
Es wäre ein leichtes eine Unverhältnismäßigkeit festzustellen, wenn es Flächenbombardements wären, die in einer Nacht ganze Viertel in Schutt und Asche legen wie im 2. Weltkrieg. Bei vielen separaten Aktionen wir hier – ein Raketeneinschlag hier, ein Panzerbeschuss dort, ein Schusswechsel hüben, eine Bombardierung drüben, und das über Monate – kann jede einzelne kein Kriegsverbrechen sein, aber dennoch in der Summe viele Zivilisten töten.
Ja, ein Kriegsverbrechen rechtfertigt kein anderes. Für die Opfer ist dann diejenige Seite verantwortlich, welche gegen die jeweilige Regelung verstößt. Wenn z.B. eine Seite die Anwesenheit von Zivilisten dazu nutzt Kampfhandlungen von gewissen Stellen oder Streitkräften fernzuhalten, so ist die andere Seite zwar verpflichtet zivile Opfer möglichst zu minimieren, vermeiden. Wenn sie dies tut, hat sie ihre Schuldigkeit getan, und jene Opfer die es dennoch gibt sind jener Seite anzulasten, welche die Zivilisten als Schutzschild missbraucht.
zum Beitrag14.05.2024 , 05:55 Uhr
Wenn man als Maßstab die Zahl der Opfer nimmt, dann ist Ihr Standpunkt dann der richtige, wenn es ein alternatives Vorgehen für Isr. gibt, welches letztlich weniger Opfer fordern würde. Welche wäre dieses Ihrer Ansicht nach?
Ich habe nämlich ernsthafte Zweifel, dass es eins gibt.
Man könnte zwar sagen, Isr. soll es sein lassen, sich aus dem Gazastreifen zurückziehen, und zusehen, wie es die Geiseln auslösen kann! (Vielleicht auch wie andere Länder es tun: auf keinerlei Erpressungen eingehen.)
Damit hätte das Töten zwar vorerst in Ende, aber der Grundkonflikt bleibt ungelöst: Hier will eine Terrororganisation mit allen Mitteln einen Staat vernichten, und dieser will das natürlich nicht. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis es zu einer erneuten Eskalation kommt. Dies war in den letzten 2 Jahrzehnten immer wieder passiert, und dies ist auch zukünftig zu erwarten. Wenn Sie irgendeinen Grund zur Annahme haben, dass die nächsten Eskalationen weniger zivile Opfer fordern, so nennen Sie ihn bitte! Ich gehe aus einem einfachen Grund eher von noch mehr aus: das rasante Bevölkerungswachstum. Vor 15 Jahren lebten dort noch etwa 1,5 mill., heute über 2 mill. Es ist offenkundig, dass mit steigender Bevölkerungszahl- und dichte die Wahrscheinlichkeit dass Zivilisten getötet und verletzt werden ansteigt. Es werden auch immer mehr Hilfsgüter (Lebensmittel, Unterkünfte, Medizinische Ausrüstung und Personal) erforderlich werden, um das Leid zu lindern.
Ich fände es auch sehr bedenklich, wenn eine Terrororganisation dank eines Kriegsverbrechens (Zivilisten als Schutzschilde) obsiegt. Wenn sie damit durchkommt, lädt das praktisch zur Wiederholung und Nachahmung ein.
Nebenbei gefragt: was wäre denn für Sie akzeptabel, bei welchem Parameter würden Sie sagen: „Das ist noch in Ordnung.“? Ist es eine bestimmte Gesamtzahl von Toten? oder zählen nur zivile Opfer? Oder ist es ein bestimmtes Verhältnis von Zivilisten / Kämpfern?
zum Beitrag11.05.2024 , 07:10 Uhr
„Israel ist kein jüdischer Staat – einen solchen Staat gibt es völkerrechtlich nicht.“
Ebenso wie Steuerrechtlich nicht. Oder Strafrechtlich nicht. Oder Erbrechtlich nicht.
Merken Sie was?
Keines dieser Rechtsgebiete hat mit dem Selbstverständnis eines Staates, wie er sich selbst definiert, irgendetwas zu tun.
Das Völkerrecht auch nicht, denn dieses Rechtsgebiet umfasst die Beziehungen von Staaten untereinander.
zum Beitrag10.05.2024 , 22:10 Uhr
Z.B. die besagten 2.000-Pfund MK-84 können mit entsprechenden „Baukästen“ zur Präzisionsbombe aufgerüstet werden: an die Spitze der Bombe wird eine Einheit zur Zielanvisierung angebracht, und an das Ende Flügel zur Steuerung. Z. B. wird mit einem GBU-24 Paveway III guidance package aus der „dumb bomb“ eine Laserzielgesteuerte. Eine andere Option ist ein JDAM, damit wird sie zur GPS-gesteuerten aufgerüstet.
Siehe auch:
en.wikipedia.org/w...GBU-24_Paveway_III
en.wikipedia.org/w...ct_Attack_Munition
www.youtube.com/watch?v=2jTEMttyZIM
Ob diese Bomben ungelenkt sind oder nicht, hängt also letztlich davon ab, ob man sie mit so einer Zielvorrichtung versieht oder nicht.
Im Übrigen weist dieser CNN-Bericht bedeutende Schwächen auf. Eine von ihnen ist, dass nur weil 1 Woche zuvor berichtet wurde, dass viele Bomben ungelenkt waren, man zur Schlussfolgerung springt, dass es wohl auch bei den 2.000-Pfund Bomben so war:
"Last week, US intelligence sources told CNN that 40-45% of the 29,000 air-to-surface munitions dropped on Gaza by then were so-called dumb bombs, unguided munitions... (...) Some of these are likely to be the 2,000-pound bombs detected in the satellite imaging of the craters."
Man beachte das Wort "likely". Es ist nur Spekulation, nirgendwo liefert der Artikel Belege, dass auch nur eine einzige der 2.000-er ungelenkt war.
Ich denke: es ist nicht sehr ökonomisch so eine 2.000-er Bombe ungelenkt zu verwenden; auf die Schnelle recherchiert kostet sie 16-18.000 $! Selbst wenn mit der zugefügten Präzisionssteuerung der Preis auf das doppelte steigt, ist das immer noch günstiger, als wenn die Mehrheit daneben geht.
Oder haben sie auch eine Quelle die Ihre Behauptung "dass Israel mehr als 500 2000-Pfund-Bomben auf das dicht besiedelte Gaza abgefeuert hat. Viele von diesen Bomben waren ungelenkt/unpräzise" untermauert?
zum Beitrag08.05.2024 , 23:17 Uhr
"Weiterhin hat Israel kontrolle über die Grenzen von Gaza und kontrolliert was rein und raus darf.
Das ist bei definition eine Besetzung"
Ist es nicht, sondern eine Blockade.
Schon in der Haager Landkriegsordnung 1899 wurde festgelegt (Artikel 42):
„Ein Gebiet gilt als besetzt, wenn es thatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres steht. Die Besetzung erstreckt sich nur auf die Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann.“
Dies wurde auch in die Landkriegsordnung 1907 übernommen.
Eine Blockade ist keine Besatzung, und Israel ist somit seit dem Abzug keine Besatzungsmacht des Gazastreifens (Außer jener Teile, die es nun wieder kontrolliert).
Überlegen sie mal: wenn z.B. gegen Russland eine Blockade verhängt würde mit Einfuhrkontrollen des Warenverkehrs um Waffenlieferungen zu unterbinden - würde man dadurch automatisch zur Besatzungsmacht von Russland? Hier nutzen nur Manche die Tatsache aus, das nur sehr wenige Leute sich die Mühe machen nachzuschlagen.
Sie sollten sich mal die Frage stellen:
Warum versuchen manche mich mit solchen Falschheiten Irre zu führen? Will ich denn andere auch in die Irre führen, indem ich so einen Unsinn nachpapageie, oder nehme ich mir die Mühe und recherchiere?
zum Beitrag08.05.2024 , 23:04 Uhr
Einige Punkte des Abkommensplanes, der die Hamas „zugestimmt“ hatte:
www.timesofisrael....ot-meet-its-terms/
- In der ersten 6-Wochen Phase würden nur 33 Geiseln übergeben „Tod oder lebendig“. (Wenn es dumm läuft, könnte Isr. mehr Leichen als lebende Geiseln erhalten. Theoretisch könnte die Hamas sogar welche noch vor der Freilassung ermorden, und würde dennoch nicht gegen das Abkommen verstoßen.)
- Ab dem ersten Tag täglich 600 LKW humanitäre Hilfe, davon 50 LKW mit Treibstoff, und das alle Phasen des Abkommens hindurch um sogar das Kraftwerk betreiben zu können (Raketenbau ist Energieintensiv)
- Erst während der zweiten 6-Wochen-Phase Freilassung aller noch übrigen lebenden Geiseln
- In der 3. Phase nach 12 Wochen Beginn mit dem Wiederaufbau von Gaza über 3-5 Jahre, mit „Entschädigung aller Betroffenen“ (Klingt ganz so, als ob Israel für die ganzen Schäden jener Kriegseskalation gerade stehen soll, den die Hamas vom Zaun gebrochen hat)
- Ende der Blockade (damit Waffen in den Gazastreifen geschafft werden können)
Mal im Ernst, gibt es hier irgendjemanden, der dieses Abkommen an Israels Stelle akzeptieren würde?
(Falls ja, bitte auch nachvollziehbar begründen!)
zum Beitrag08.05.2024 , 16:30 Uhr
Die Angabe von 2/3 Frauen und Kinder ist aber gar nicht glaubhaft:
www.npr.org/2024/0...s-israel-hamas-war
Hier gibt der Sprecher des Gesundheitsministeriums in Gaza zu, das von den (damals) 30.000 Opfermeldungen eigentlich nur 17 auf Krankenhausmeldungen beruhen, die übrigen 13 auf „verlässlichen Medienberichten“. Welche diese sein sollen? Sagt er nicht.
Dann wird er damit konfrontiert, dass auf der Liste der veröffentlichten Namen 58% Frauen und Kinder sind, nicht 70% wie behauptet wird. Keine Erklärung für die Diskrepanz.
Ein trauriger Beleg für die Qualität des Journalismus in diesem Konflikt. Es dauert Monate, bis jemand die Angaben prüft, inzwischen werden 58% großzügig "gerundet" mal auf 2/3, mal 70-72%, mal bis 3/4 (je nach dem, wer berichtet).
zum Beitrag05.05.2024 , 20:21 Uhr
Quelle?
zum Beitrag05.05.2024 , 20:12 Uhr
Wenn ein legitimes militärisches Ziel beschossen wurde, und - je nach Situation - die zu erwartenden Schäden an Zivilen Personen / Objekten die militärischen Vorteile nicht eindeutig überwogen, dann weder noch.
zum Beitrag29.04.2024 , 20:26 Uhr
Bildung ist nicht gleich Bildung.
Ich weiß nicht ob es immer noch so ist; aber einst lehnte die Gewerkschaft der UNRWA-Mitarbeiter in Gaza es kategorisch ab, im Rahmen des Lehrplanes über Menschenrechte über den Holocaust zu unterrichten, die meinten das würde die Schüler nur verwirren. Der Gewerkschaftsvorsitzende Suhail al-Hindi betonte hingegen die Notwendigkeit palästinensische Geschichte zu unterrichten, über die Massaker die gegen sie verübt worden seien, zuletzt im Gaza-Krieg (er meinte wohl den von 2008/2009).
www.middleeastmoni...f-strikes-in-gaza/
Falls jemand davon gehört haben sollte, dass die Gewerkschaft ihren Standpunkt geändert hat, möge er sich melden!
Derselbe Suhail al-Hindi wurde dann 2017 gefeuert, obwohl er bestritt ins Hamas-Politbüro gewählt worden zu sein.
www.timesofisrael....sed-of-hamas-ties/
Er hatte natürlich gelogen:
www.middleeastmoni...visit-to-in-egypt/
Das pikante an der Geschichte ist, dass derselbe schon einmal von der UNRWA gefeuert wurde; die Gewerkschaft protestierte und streikte aber so lange, bis die Entlassung rückgängig gemacht wurde:
www.middleeastmoni...a-union-elections/
zum Beitrag29.04.2024 , 06:11 Uhr
„die mit einem bunten, auch aus der Luft gut sichtbaren Logo gekennzeichnet sind, in eine der sicheren Zonen, während sie ihre Reiseroute permanent mit der IDF koordinieren“
Eben nicht.
Einer der Faktoren die zu der Tragödie führten war die Nacht. Meines Wissens sind für Nachtsichtkameras Farben nicht zu erkennen, die Grauschattierungen werden von Hitzesignaturen erzeugt. Da sieht ein Logo genauso aus, wie der Rest des Fahrzeugs. Mir ist zu Ohren gekommen, dass in der Folge dieses Vorfalles künftig spezielle Logos verwendet werden sollen, die auch in der Nacht eine Unterscheidung ermöglichen. Auch mit der Koordination hat es wohl nicht durchweg geklappt, so soll ein Offizier WCK kontaktiert, der Sicherheitsoffizier in Europa das Team vor Ort aber nicht erreicht haben. Den Rest erklärt menschliches Versagen, so wurde die Information über die Route des Konvois nicht an Offiziere vor Ort weiter gegeben, usw. www.timesofisrael....n-gaza-aid-convoy/
Welches plausible Motiv hätte denn die IDF, Leute zu töten „unter dem vollen Bewusstsein“ dass es Helfer sind? Er sollte schon größer sein als der Schaden an ansehen, den solch ein Vorfall verursacht! Für mich ist keiner erkennbar. Wegen derselben Problematik ist für mich auch der Vorwurf absichtlicher Angriffe auf Journalisten nicht plausibel, und scheint mit zu den Verschwörungstheorien zu gehören.
Für ein absichtliches umbringen dieser Leute braucht es schon eine nicht alltägliche Bösartigkeit; für ein ungewolltes reicht schon Unachtsamkeit, Nachlässigkeit, eine Missachtung der Regeln. Gerade wegen Ockhams Rasiermesser sind deswegen letztere als Ursache plausibler: ausgeprägte Bösartigkeit ist selten. Unachtsamkeit und Nachlässigkeit, Missachtung der Regeln kommt hingegen häufig vor (s. Straßenverkehr).
zum Beitrag27.04.2024 , 20:58 Uhr
War Antwort an @MOMO BAR
zum Beitrag27.04.2024 , 13:36 Uhr
Ich stelle fest: sie haben nichts relevantes vorzuweisen. Das sind lauter Nebelkerzen, aber nicht im geringsten eine Rechtfertigung.
Das sind nur Beschreibungen der Praxis der UNRWA, welche ja seit Jahren in der Kritik steht.
Wenn keine gegenteilige Rechtsvorschrift besteht, gibt es also keinen Grund, weshalb die UNRWA den Lehrstoff nicht genauso gut aus Antisemitismus- und Hassfreien Büchern vermitteln könnte.
Wenn es doch eine Vorschrift gäbe, als deren Folge die UNRWA Antisemitismus zu verbreiten hat (und die Sie offenbar nicht vorweisen können), dann müsste sie meiner Meinung nach ganz klar sagen: da machen wir nicht mit, dann bieten wir keine solche Bildung an. Die UNRWA ist lt. ihrem Mandat zur Neutralität verpflichtet und darf als UN-Organisation nichts tun, was den Zielen der UN-Charta zuwiderläuft. Es wird ja immer wieder behauptet, die UNRWA sei unentbehrlich; wenn dem wirklich so ist, dann werden die Gastländer schon nachgeben. Im Zweifelsfall könnte sie ja das Problem der UN-Generalversammlung von der sie ihr Mandat bekommt vortragen und um eine Änderung desselben ersuchen: soll sie nun bei der Verbreitung von Hass und Antisemitismus mitmachen, oder Bildungsangebote einstellen? Ich denke, die Generalversammlung würde rasch Klarheit schaffen.
zum Beitrag23.04.2024 , 22:08 Uhr
Danke für den Beitrag.
zum Beitrag23.04.2024 , 22:07 Uhr
„Nicht UNRWA bestimmt welche Schulbücher verwendet werden, sondern die Länder in denen die Organisation tätig ist.“
Haben Sie denn Belege für diese Behauptung? Ich habe denn zwingenden Verdacht, dass Sie sich das nur ausgedacht haben, sie steht nämlich im Widerspruch zum nun veröffentlichten Bericht:
www.un.org/sites/u..._on_neutrality.pdf
Dort wird nämlich (Empfehlung Nr. 35 auf S. 30 und S. 41) zur Lösung des Problems explizit empfohlen auf die Verwendung solcher Bücher so lange zu verzichten, biss Hass, Anstiftung zur Gewalt und Antisemitismus aus diesen getilgt sind. Wie soll das gehen, wenn die UNRWA nicht selbst entscheiden dürfte, welche Bücher sie verwendet und welche nicht?
Wo ist denn festgeschrieben, dass die UNRWA die Bücher der Gastländer verwenden MUSS und keine eigenen verwenden darf? Es ist eben was anderes, wenn man Hass und Antisemitismus nicht bekämpfen WILL oder nicht DARF.
Bitte vergessen Sie nicht die entsprechenden Gesetze, Rechtsvorschriften nachprüfbar anzugeben.
zum Beitrag21.04.2024 , 23:20 Uhr
„die Palästinenser beanspruchen das Westjordanland und Ost-Jerusalem nicht, das Land steht ihnen völkerrechtlich zu“
So? Auf welcher Grundlage?
Der Teilungsplan 1947 kann es ja wohl nicht sein. 1. blieb er nur ein Plan, wurde von pal.-arabischer Seite gar nicht akzeptiert 2. sollte lt. Plan Jerusalem und Umgebung unter UN-Kontrolle fallen, also hat selbst dieser Plan den Pal. keinen Quadratmeter von Jerusalem zugestanden 3. war er ohnehin nicht Völkerrechtlich bindend.
Im Rahmen des Krieges 1948 wurden dann Westjordanland und Ost-J. von Jordanien besetzt und dann annektiert. Nachdem Jordanien dann 1967 Isr. Angriff wurde es dann von Isr. besetzt. Wie Sie richtig bemerkt haben ist Krieg völkerrechtlich gesehen kein rechtmäßiges Mittel zur Aneignung von Land. Verträge und Anerkennung von anderen Ländern hingegen schon. Und meines Wissens ist der Einzige Vertrag der hier den Grenzverlauf regelt der Friedensvertrag zwischen Jordanien und Israel. Und laut diesem (Art. 3, Annex I) ist die internationale Grenze zwischen den beiden Ländern: der Fluss Yarmouk bis zu seiner Einmündung in den Jordan – dann der Jordan - das Tote Meer – der Emek Ha’arva / Wadi Araba - der Golf von Akaba. peacemaker.un.org/...tyIsraelJordan.pdf (Seite 405 im UN-Archiv)
Fällt Ihnen was auf? In einem völkerrechtlich gültigen, bei der UN hinterlegten Vertrag hat Jordanien das Gebiet westlich der Jordans und des Toten Meeres Israel überlassen. Nirgends ist die Rede davon, welcher Teil davon den Pal. gehören soll. Israel hat – aus mannigfaltigen Gründen - nur darauf verzichtet sich das ganze einzuverleiben.
Auf welcher völkerrechtlicher Basis beruht dann Ihre Feststellung? Oder haben Sie nur im Internet was aufgeschnappt, und nicht weiter geprüft?
zum Beitrag18.04.2024 , 20:45 Uhr
Nein, es war nicht eindeutig. Sie scheinen nicht zu wissen, dass es auch eine Wiener Übereinkunft über konsularische Beziehungen gibt (1963).
Nun da Sie das Abkommen aus dem Jahr 1961 benannt haben und sich darauf berufen dass diplomatische Räumlichkeiten unverletzlich seien, lässt sich leicht feststellen, dass Sie (mal wieder) Unwahrheiten verbreiten; Sie sind in dieser Hinsicht leider schon mehrfach unangenehm aufgefallen. Der betreffende Artikel 22 lautet nämlich:
„(1) Die Räumlichkeiten der Mission sind unverletzlich. Vertreter des Empfangsstaats dürfen sie nur mit Zustimmung des Missionschefs betreten.
(2) Der Empfangsstaat hat die besondere Pflicht, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Räumlichkeiten der Mission vor jedem Eindringen und jeder Beschädigung zu schützen und um zu verhindern, dass der Friede der Mission gestört oder ihre Würde beeinträchtigt wird.
(3) Die Räumlichkeiten der Mission, ihre Einrichtung und die sonstigen darin befindlichen Gegenstände sowie die Beförderungsmittel der Mission genießen Immunität von jeder Durchsuchung, Beschlagnahme, Pfändung oder Vollstreckung.“
Es ist also Sonnenklar, was Unverletzlichkeit im Kontext des Abkommens bedeutet: die Behörden des Empfangsstaates haben keinen unerlaubten Zutritt, müssen das Gebäude aber schützen, und dürfen nichts durchsuchen oder wegnehmen.
Mehr nicht.
So wie sie sagen, dass es im Völkerrecht oder sonst wo eine Ausnahme gibt, die es einem ermöglicht eine Botschaft zu bombardieren; ebenso gibt es meines Wissens im Völkerrecht keinen besonderen Schutz gegenüber militärischen Aktionen von Drittstaaten. In dieser Hinsicht zählt es wie jedes andere Gebäude auch.
Deshalb hinkt ihr Vergleich mit Ecuador und der mexikanischen Botschaft gewaltig; denn wie aus eben diesem Artikel geht klar hervor, dass den ecuadorianischen Behörden als Behörden des Empfangsstaates explizit untersagt ist, ohne Erlaubnis die mex. Botschaft zu betreten.
zum Beitrag17.04.2024 , 22:38 Uhr
"...und würde eben nach ihrer Logik bedeuten, das man sie alle bombadieren könnte."
Kann man nicht, aber aus einem anderen Grund: weil Botschaften auf dem Territorium anderer Staaten stehen. Eine Angriff bedeutat also einen Angriff auf einen dritten Staat. In diesem Fall Syrien, denn das Gebäude stand auf seinem Hoheitsgebiet.
Gegen welche Bestimmung der Wiener Abkommen sollte denn der Angriff verstoßen haben? (Und welches der beiden meinen Sie überhaupt?)
zum Beitrag15.04.2024 , 22:49 Uhr
Kommt drauf an, wer genau angegriffen wurde. Die Hisbullah beschießt Isr. ja immer wieder; und Mitglieder feindlicher Streitkräfte dürfen z.B. angegriffen werden.
zum Beitrag14.04.2024 , 00:09 Uhr
Da gibt’s nichts zu schämen.
Wenn sich keine stichhaltigen Belege auftreiben lassen, hat es auch die Ermittlungsbehörde nicht leicht, braucht lange, oder kann manches Mal auch gar nichts brauchbares Zusammenkratzen.
Wie aus früheren Artikeln vorgeht konnte die Obduktion letztlich weder bestätigen, dass Sand / Erde in den Atemwegen zum anoxischen Hirnschaden führte, noch konnte sie die Theorie vom Tod „durch gewaltsames zu Boden Drücken“ erhärten. Ohne Nachweis eines Fremdverschuldens ist auch nicht unwahrscheinlich, dass irgendeine Herzerkrankung zum Kreislaufstillstand und in der Folge zur Reanimation und zum durch Sauerstoffmangel bedingten Hirnschaden führte, wie es in 4/5 der Fälle zu sein pflegt. Bei einer vorbestehenden Herzkrankheit kann eine lebensgefährliche Herzrhythmusstörung auch durch eine starke körperliche Anstrengung (wie z.B. Widerstand gegen Festnahme) provoziert werden:
Leider wäre ein vorbestehendes long-QT Syndrom oder ein Brugada-Syndrom meines Wissens bei einer Obduktion kaum nachzuweisen; und somit wird dann auch die Familie vergeblich auf eine Klärung der Todesursache warten. Es ist leider nicht realistisch jeden Tod lückenlos klären zu können; das liegt außerhalb menschlichen Vermögens, und das kann man auch den Behörden nicht anlasten.
zum Beitrag13.04.2024 , 22:22 Uhr
"Entweder am 7.Oktober - da nicht davon auszugehen ist, dass der massive Hamasangriff ohne Kenntnis, Billigung und Unterstützung des Iran stattfinden konnte..."
Vorsicht... soweit ich weiß, konnte die Theorie, dass der Iran von dem Angriff vorab wusste oder grünes Licht defür gegeben hat, nicht bestätigt werden.
Eher kann die erneute Welle von Agriffen der Hisbullah auf Isr. Gebiet als Beginn betrachtet werden. Der getötete iranische General soll Mitglied des Shura-Rates der Hisbullah gewesen sein - als einziger nicht Libanese.
www.timesofisrael....ision-making-body/
"Angriff Israels aus die iranische Botschaft."
Das zerstörte Gebäude ist wohl auch nicht das Botschaftsgebäude selbst gewesen, sondern jenes, welches sich zwischen der iranischen und der z.Z. geschlossenen kanadischen befindet.
www.iranintl.com/en/202404014326
Presseberichten zufolge wurde es als Konsulargebäude genutzt; die Quellen sind aber syrische und iranische staatliche Nachrichtenagenturen. Ich habe nichts darüber gefunden, dass es auch in aller Form als Teil des sog. Konsularbezirkes ausgewiesen war. Das Aktivistenmedium Enab Baladi nährt ebenfalls Zweifel daran, dass es ein Konsulargebäude gewesen sein soll:
english.enabbaladi...geted-in-damascus/
Es ist schon ein bisschen Verdächtig, dass auf Google Maps erst nach dem Angriff ein Bild hochgeladen wird, von einem Schild, welches das Gebäude als Konsulargebäude ausweisen soll.
Auf openstreetmap.org ist es nicht anders: erst nach dem Angriff wurde ein entsprechender Eintrag gemacht www.openstreetmap....y/30751979/history
zum Beitrag12.04.2024 , 18:53 Uhr
Ist es denn nicht offenkundig? Die Drohung mit der Offensive ist eines der wenigen Druckmittel die er in der Verhandlungen über die Freilassung der Geiseln gegenüber der Hamas einsetzen kann. Würde jeder andere auch tun, auch wenn eine Offensive aktuell gar nicht beabsichtigt ist.
zum Beitrag11.04.2024 , 22:22 Uhr
Was spielt es denn für eine Rolle, ob Beweise vorgelegt wurden?
Es ist davon auszugehen, dass irgendwelche Kämpfer dort sind, ob Hamas oder islamischer Dschihad oder sonst irgendeiner anderen Organisation bleibt sich gleich.
Wenn im Süden keine ernst zu nehmende Anzahl Kämpfer mehr verblieben wäre, dann würde sich die Frage nach der Schonung / Evakuierung der Zivilisten gar nicht erst stellen: dann könnte die isr. Armee einfach hereinspazieren.
zum Beitrag10.04.2024 , 11:36 Uhr
Im Allgemeinen das der Kriegszustand noch anhält. Dass kann mannigfaltige rechtliche Folgen haben. Z.B. müssen Kriegsgefangene noch nicht freigelassen werden. Schließlich kann es ja sein, dass eine Partei gar keinen Wunsch nach einem dauerhaften Frieden hat, sondern lediglich eine Verschnaufpause braucht, um seine Krampfkräfte wiederherzustellen. Deshalb kann es auch seine Berechtigung haben, eine Blockade aufrecht zu erhalten, welche den Nachschub an Waffen für den Gegner unterbindet.
zum Beitrag07.04.2024 , 21:26 Uhr
Ich denke da irren Sie sich.
Das Existenzrecht Israel wäre ja die 2-Staaten-Lösung.
In der Umfrage kurz vor dem Krieg sprachen sich nur 32% für die 2-Staaten-Lösung aus.
pcpsr.org/en/node/955
Selbst 2020 als es relativ ruhig war, gab es keine Mehrheit für sie, nur 45%.
www.pcpsr.org/en/node/813
"...dies heute noch tut?"
In der neuesten Umfrage hat zumindest im Gazastreifen die 2-Staaten-Lösung nun eine Mehrheit, sie ist auf 62% gestiegen im Vergleich zu 34% vor dem Krieg. www.pcpsr.org/en/node/969
zum Beitrag07.04.2024 , 19:41 Uhr
Ich vermute die Formulierung „Vergeltung“ soll eine Botschaft sein die bedeutet, dass man keine Eskalation wünscht. Man reagiert auf Aktionen des Gegners, möchte aber nicht weiter gegen ihn vorgehen:
„Wenn ihr unsere Sachen angreift, kommt Vergeltung. Lässt ihr uns in Ruhe, lassen wir euch in Ruhe.“
zum Beitrag06.04.2024 , 08:13 Uhr
Bezüglich der Hilfslieferungen durch Schiffe:
Der Herr lässt völlig außer acht, dass fast alle Hilfslieferungen sowieso schon auf dem Seeweg kommen, und in ägypt. Häfen entladen werden. Dort werden sie dann auf LKW geladen, zur Inspektion gefahren, dann nach passieren der Grenze abgeladen und wiederum auf andere LWK aufgeladen um verteilt zu werden. Von Zypern aus gesehen liegt Gaza sogar noch etwas näher als der nächstgelegene ägypt. Hafen Al-Arisch. Wenn die Lieferungen schon vor der Abfahrt aus dem Hafen inspiziert werden, entfällt eine Menge fahrtzeit für die LKW. Warum sollte dann diese Lösung irrsinnig sein?
Bezüglich des Vorwurfes der systematischen Angriffe auf Hilfspersonal: Die 176 getöteten UNRWA-Mitarbeiter entsprechen bei ca. 13.000 im Gazastreifen ca. 1,35%, also in etwa dem Opferanteil der Gesamtbevölkerung. Wie soll sich daraus ein systemtisches Vorgehen herleiten lassen?
zum Beitrag05.04.2024 , 20:01 Uhr
Die besagten 2.000-Pfund MK-84 können mit entsprechenden „Baukästen“ zur Präzisionsbombe aufgerüstet werden: an die Spitze der Bombe wird ein Einheit zur Zielanvisierung angebracht, und an das Ende Flügel zur Steuerung. Z. B. wird mit einem GBU-24 Paveway III guidance package aus der „dumb bomb“ eine Laserzielgesteuerte. Eine andere Option ist ein JDAM, damit wird sie zur GPS-gesteuerten aufgerüstet.
Siehe auch: en.wikipedia.org/w...GBU-24_Paveway_III en.wikipedia.org/w...ct_Attack_Munition www.youtube.com/watch?v=2jTEMttyZIM
zum Beitrag05.04.2024 , 19:42 Uhr
Die britische Justiz kann Assange nicht freisprechen, weil er dort gar nicht angeklagt ist.
Die Anklage in den USA lautet auf Verschwörung zum Hacken eines Regierungscomputers. Assange und Manning sollen versucht haben, sich Zugang zu einem Computernetzwerk der Regierung mit Geheiminformationen zu verschaffen. Manning soll ein Bruchteil eines hierzu erforderlichen Passwortes beschafft und an Assange weiter gegeben haben, damit er versuchen kann, denn Rest des Passwortes zu entschlüsseln. (Die Anklage ist insofern plausibel, dass Assange wegen Hacking in Australien vorbestraft ist) www.justice.gov/op...source=govdelivery So etwas geht eindeutig über Journalismus und Whistleblowing hinaus.
zum Beitrag05.04.2024 , 19:33 Uhr
Das ist nicht wahr, sie verbreiten schon wieder Falschnachrichten.
Den ganzen letzten Monat gingen fast jeden Werktag über 100 LKW über Kerem Shalom, gelegentlich sogar 200. (Samstage sind dort Ruhetage). Nur am 29.3 und am 25.3. nicht.
app.powerbi.com/vi...06863add46319dc574
Das der Grenzübergang über mehrere Tage geschlossen werden musste, kam zuletzt im Februar vor, vor über 6 Wochen.
zum Beitrag04.04.2024 , 21:25 Uhr
Mal wieder wird jene Lösung nicht gefordert, die den Zivilisten am meisten helfen würde: die Eröffnung des Grenzüberganges Rafah, damit sie das Kriegsgebiet verlassen können. (Ich vermute übrigens dass eine Weigerung Ägyptens gegen die Flüchtlingskonvention der Organisation für Afrikanische Einheit verstößt.)
zum Beitrag04.04.2024 , 18:03 Uhr
„ist der Preis an Menschenleben auf palästinensischer Seite dafür einfach zu hoch“
Ich kann ihr Gefühl nachvollziehen. Ich fürchte aber, dass leider noch viele sterben werden.
Hier kämpfen Organisationen die einen Staat vernichten wollen, gegen einen Staat, der überleben will. Da ist keine Kompromisslösung möglich, entweder der Staat muss vernichtet werden oder dessen Gegner (oder diese müssen ihr Vorhaben aufgeben). Im vorliegenden Fall würde die Vernichtung Israels mit der Vertreibung und Ermordung von vielen Millionen einhergehen; dass kann hier, glaube ich, keiner wünschen. Selbst wenn morgen eine längere Waffenruhe käme; es ist nur eine Frage der Zeit, bis es - so wie es in den bisherigen 15 Jahren Hamas-Herrschaft auch – abermals zu einer Eskalation kommt. Die bisherigen haben lt. der NGO B’tselem schon vor dem 7. Oktober etwa 5000 Menschen das Leben gekostet.
zum Beitrag04.04.2024 , 17:33 Uhr
"unabhängige Untersuchung"
Es sind keine unabhängigen Untersuchungen, die gebraucht werden. Es gibt leider viel zu viele "unabhängige" untersuchungen durch Leute, die voreingenommen sind. Es braucht mehr, als unabhängige: unparteiische.
Zumindest kann man Isr. anrechnen, dass dort auch mal Soldaten für ihre Missetaten verurteilt werden.
"um eine "Bufferzone" zu errichten, die nach internationalem Recht illegal ist"
Gemeint ist wahrscheinlich ein Verstoß gegen das Römische Status Art. 8, (2) IV.: „Zerstörung und Aneignung von Eigentum in großem Ausmaß…“; allerdings geht der Absatz noch weiter: „…die durch militärische Erfordernisse nicht gerechtfertigt ist.“ Und in einem Krieg kann es durchaus ein Erfordernis sein, vor den eigenen Linien eine überwachbaren Bereich zu schaffen, in dem der heranrückende Gegner möglichst keine Deckung finden soll. So lange ein kompetentes Gericht nicht anders entscheidet, scheint mir dies Kreigsvölkerrechtlich nicht illegal zu sein. Ebenfalls dem Kriegsvölkerrecht entsprechend liegt die Beweislast beim Kläger, wenn er anderer Meinung ist.
zum Beitrag02.04.2024 , 21:48 Uhr
Mir scheint, wenn Journalisten umkommen, sorgen ihre Kollegen dafür, dass mehr öffentliche Aufmerksamkeit auf das Vorgehen der IDF gelenkt wird, als wenn sie nicht umkämen. Wenn es so ein absichtliches Vorgehen gäbe, wie soll der angebliche „Nutzen“ den Sie in den Raum stellen, den Schaden durch die öffentliche Aufmerksamkeit und der zusätzlichen Vorwürfe (um nicht zu sagen Verleumdungen) übersteigen?
Des Weiteren wäre für solch ein systematisches Vorgehen über Jahrzehnte die Beteiligung von vielen Leuten, wenn nicht gar hunderten erforderlich, welche die Zielpersonen identifizieren, observieren und bei Gelegenheit töten. Bei so vielen Leuten hinterlässt so etwas entweder Aufzeichnungen oder es findet sich irgendwann ein Whistleblower, der an die Öffentlichkeit geht. Meiner Erfahrung nach ist alles andere in einer Demokratie, wenn weder das eine noch das andere vorliegt, nur eine Verschwörungstheorie. Und Isr. gilt immer noch als demokratischer Rechtsstaat mit einem hohen Grad an Pressefreiheit und parlamentarischer Überwachung von Militär und Geheimdiensten. Mit anderen Worten: wo ist der Whistleblower? Wo die Unterlagen oder sonstige Belege?
zum Beitrag31.03.2024 , 01:07 Uhr
Es ist schon ziemlich erbärmlich, dass ein 2021 erschienener Artikel mit dem russischen Propagandmärchen anfängt, der Westen habe sein Versprechen, es werde keine Ost-Erweiterung der NATO geben, gebrochen - wo doch schon längst widerlegt ist, dass es solch ein Versprechen jemals gab.
www.zeit.de/politi...terung-gorbatschow
zum Beitrag31.03.2024 , 00:57 Uhr
Die Gründe wurden hinfällig. Die Kubakrise endete mit der Einigung, dass die SU ihre Raketen und Bomber abzieht und auch nicht mehr versucht weitere zu stationieren und die USA im Gegenzug ihre Raketen aus Italien und der Türkei abzieht, und auf weitere Invasionsversuche gegen Kuba verzichtet.
www.washingtonpost...91d7-ae4b8874fbe6/
Zwischen Kuba und der SU bestand nach der Kubakrise auch ein nicht unerhebliches Mistrauen. Castro war sauer, weil man über seinen Kopf hinweg entschieden hat und fühlte sich verraten. Von sowjetischer Seite gab es Pläne 100 Atomsprengköpfe in Kuba welche durch die amerikanischen Geheimdienste unentdeckt blieben den Kubanern zu überlassen; dem Mikoyan der mit den Verhandlungen hierüber beauftragt war, kam Castro jedoch so launisch und paranoid vor, dass er zu dem Schluss kam, man sollte auf gar keinen Fall Atomwaffen in solch unberechenbaren Händen lassen.
www.bbc.com/news/magazine-19930260
Der Warschauer Pakt war im übrigen auch geographisch begrenzt auf Europa (Art. 4: "Im Falle eines bewaffneten Überfalles in Europa auf einen oder mehrere Teilnehmerstaaten..." usw.)
zum Beitrag28.03.2024 , 21:12 Uhr
Da hätte ich einen Tipp:
Sonnenstunden im Jahr in Goodyear, Arizona: 3924 Colorado Springs: 3586 (Hier siedelt sich Meyer-Burgr an)
Freiberg, Sachsen: 2495 (von hier zieht es weg).
Hinzu kommt, das die USA nicht so dicht bebaut sind, da ist es leichter große Flächen für Solaranlagen zu bekommen.
zum Beitrag28.03.2024 , 18:56 Uhr
Da hat der Guardian aber ziemlich verzerrt wiedergegeben, was Cameron geschrieben hat. Hier ist das Original:
committees.parliam...ts/217998/default/
Er hat nicht geschrieben, dass Israel die Wasserversorgung durch erlauben von Treibstofflieferungen wiederherstellen könnte, sondern lediglich, dass man Druck auf Israel ausübe Treibstoff für den Betreib von Entsalzungsanlagen und Wasserpumpen durchzulassen. Evtl. mit gewissem Erfolg, den lt. COGAT-Meldung wurden in Nordgaza Pumpstationen am 16.3. mit Treibstoff aufgefüllt. (ganz unten bei Infrastructure) govextra.gov.il/co...rian-efforts/home/
Es wäre auch illusorisch zu glauben, dass Treibstoff alleine ausreichend ist; davon wird weder eine Beschädigte Anlage wieder laufen noch ein zerborstenes Wasserrohr wieder funktionieren, und mittlerweile scheint die Infratruktur stark beschädigt zu sein. Er hat auch nicht geschrieben, dass in Nordgaza 300.000 ohne Wasser seien, sondern das dort so viele Menschen verblieben seien, und dass man Israel dazu aufrufe, die Wasserlieferungen durch die Leitungen aus Israel auch im Norden wieder aufzunehmen. Die Bemerkung „Israel has the ability to turn the taps back“ bezog sich offenbar hierauf.
Soweit ich recherchiert habe, gibt es 3 Wasserleitungen aus Israel die vor dem Krieg ca. 10% des Wasser lieferten, die nördliche ist schon den ganzen Krieg über nicht in Betrieb, die mittlere nahm im Oktober den Betrieb wieder auf, wurde aber wegen Schäden durch Kämpfe im Dezember wieder abgestellt. Ob er wieder repariert wurde weiß ich nicht.
zum Beitrag27.03.2024 , 22:17 Uhr
Merken Sie denn nicht, dass das eine das andere nicht ausschließt?
Wenn die Soldaten einer Seite bemüht sind Kollateralschäden zu vermeiden, bedeutet dass nicht, dass sie dies um jeden Preis tun (z.B. auf Kosten des eigenen Leibes und Lebens), dies immer machbar ist, oder gelingt. Auch hunderte Tote stehen dazu nicht im Widerspruch, wenn die Kämpfe eben heftig sind. Außerdem halten sie schon über eine Woche an, mit 2-3 dutzend am Tag kommt man schnell über hundert. Es wird auch nichts darüber berichtet, ob der Gegner ebenfalls versucht Kollateralschäden zu vermeiden. (Wenn Sie selbst sich scheuen ein ziviles Ziel zu schädigen, der Gegner aber nicht, ist am Ende doch ein ziviles Ziel geschädigt). Im BBC-Bericht den Sie erwähnen erscheinen mit einzig die berichteten Misshandlungen ein schwerer Rechtsverstoß zu sein, der entsprechend geahndet werden muss. In einem Umfeld wo Kämpfer sich als Zivilisten verkleiden ist auch nicht zu beanstanden, wenn zunächst auch solche arretiert werden, und erst nach Identifikation freigelassen werden. Wurde denn auch jenes med. Personal arretiert, welches seine mit Photo und Stempel der zuständigen Behörde versehene Identifikationskarte bei sich trug die sie als med. Personal auswies, und die gestempelte und feuchtigkeitsbeständige Armbinde mit Schutzzeichen am linken Arm trug, und standen sie auf der Tagesaktuellen Personalliste der KH-Leitung - so wie es Art. 20. des 4. Genfer Abkommens vorschreibt? Was berichten die Medien darüber?
zum Beitrag27.03.2024 , 20:45 Uhr
Doch, das ist sehr wohl eine angenommene Resolution. Sie hätten nur den Link anschauen müssen um sich zu vergewissern. (hier ist noch einer: news.un.org/en/story/2023/12/1145022 )
Es gab ein Veto am 8. Dezember gegen einen anderen Entwurf, und offenbar verwechseln Sie die beiden Fälle.
Ja, im November gab es einen Gefangenenaustausch, die Hamas hätte aber lt. Resolution diese bedingungslos freilassen müssen. (Geiselnahme ist an sich schon ein Kriegsverbrechen.) Sie hat die Resolution einfach ignoriert. Die Waffenruhe im November war nicht der Resolution zu verdanken (diese forderte keine), sondern der Tatsache, dass Isr. und die Hamas eine Woche später ein entsprechendes Abkommen eingingen. Bezüglich Geiselfreilassung hat die Resolution vom November also ebenso wenig etwas bewirkt, wie jene vom Dezember.
zum Beitrag27.03.2024 , 20:26 Uhr
Korrektur: Resolution 2720 wurde am 22. Dezember verabschiedet, nicht am 15. Dezember.
zum Beitrag26.03.2024 , 17:49 Uhr
Es kann ausgewogen sein, wenn bei Verstoß gegen die Resolution der Sicherheitsrat gegen die jeweilige Seite Schritte unternimmt. Das können Sanktionen aller Art sein, oder eben auch ein militärisches Vorgehen.
Nur welche Sanktionen könnten denn schon jene die Heute Angreifen Morgen Aggressionsopfer Spielen zum einlenken bewegen? Sollen sie sich darüber totlachen?
Allenfalls könnte man ein militärisches Vorgehen bewilligen - womit man wieder bei der Ausgangssituation wäre.
zum Beitrag25.03.2024 , 21:27 Uhr
Die begrüßt die Resolution. Und sagt sie stünde zu einem AUSTAUSCH von Gefangenen bereit.
www.reuters.com/wo...sefire-2024-03-25/
Was natürlich schon einen Verstoß gegen die Resolution darstellt, denn diese fordert die Geiseln bedingungslos freizulassen.
www.thenationalnew...on-gaza-ceasefire/
Ebenso, wie schon die Resolution 2720 vom 15. Dezember 2023.
unscr.com/en/resolutions/2720
und wie schon die Resolution 2712 vom 15. November.
unscr.com/en/resolutions/2712
Ich bin nicht optimistisch. Die jetzige Resolution fordert eine Waffenruhe für den Ramadan, und der Endet am 9. April. Für die Freilassung der Geiseln hätte die Hamas schon bisher eine zeitlich begrenzte Waffenruhe haben können, und Isr. wäre wohl auch bereit gewesen manche pal. Gefangene freizulassen. Warum sollte die Hamas jetzt darauf eingehen?
zum Beitrag25.03.2024 , 12:16 Uhr
Soweit ich diesem Podcast www.timesofisrael....llant-heads-to-dc/ entnommen habe, sei es so gewesen, dass die IDF Nachricht davon erhalten hatte, das Kämpfer das KH-Gelände dazu nutzten sich zu sammeln und neu zu formieren. Die IDF wartete einige Tage bis sich hunderte angesammelt hatten und zog dann die Schlinge zu: Truppen umzingelten das KH binnen Minuten.
Militärische Infrastruktur in konventionellem Sinne würde man in so einem Fall kaum finden, eher nur Ausrüstung der Kämpfer.
zum Beitrag24.03.2024 , 21:47 Uhr
"Währenddessen behauptet die Hamas, dass 80% der gefallen Männer ihre Kämpfer wären."
Quelle?
zum Beitrag23.03.2024 , 13:27 Uhr
"man muss aber sich trotzdem auch die massive Zahl von Zivilisten vergewärtigen, die bisher schon dem Weg, diesen Wunsch umzusetzen, zum Opfer gefallen sind. Ein Verbrechen legitimiert kein anderes Verbrechen."
Das ist wahr. Nur wo sehen Sie im Isr. Vorgehen ein Verbrechen?
Ich nehmen an, Sie meinen von Isr. Seite Kriegsverbrechen im Sinne des Römischen Statutes Artikel 8 Abschnitt 2b Sätze I, II oder IV.
Allein viele Tote und beschädigte Häuser machen allerdings noch kein Kriegsverbrechen aus.
Die Hürden sind nicht unerheblich.
Es müsste offenkundig oder beweisbar sein, dass Angriffe entweder vorsätzlich gegen Zivilpersonen oder Gebäude gerichtet sind; oder zwar gegen ein militärisches Ziel aber mit der Erwartung, dass – im Vergleich zum militärischen nutzen - unverhältnismäßig viele Zivilisten zu Tode kommen bzw. Zivile Objekte zerstört werden.
Dies ist im vorliegenden Falle für mich nicht offenkundig.
Es wäre ein leichtes eine Unverhältnismäßigkeit festzustellen, wenn es Flächenbombardements wären, die in einer Nacht ganze Viertel in Schutt und Asche legen, wie im 2. Weltkrieg, oder ein Wahlloser Artilleriebeschuss.
Bei vielen separaten Aktionen wir hier – ein Raketeneinschlag hier, ein Panzerbeschuss dort, ein Schusswechsel hüben, eine Bombardierung drüben – kann sie einzeln kein Kriegsverbrechen sein, aber in der Summe dennoch eine Stadt in ein Trümmerfeld verwandeln, und leider viele Unschuldige töten.
zum Beitrag22.03.2024 , 22:00 Uhr
"der zu Armut in der Bevölkerung geführt hat und der politischen und religiösen Führungsriege perversen Reichtum bescherte"
Davon habe ich noch nicht gehört. Worauf basiert diese Einschätzung, dass die UNRWA zu sowas führt?
zum Beitrag22.03.2024 , 21:57 Uhr
Von den Resolutionen die Sie hier aufführen, ist nur die Sicherheitsratsresolution 242 völkerrechtlich bindend, und da ist keine Rede von Rückkehrrecht. Da wird nur bekräftigt, dass eine gerechte Lösung des Flüchtlingsproblems notwendig sei. unscr.com/en/resolutions/doc/242 Das kann durchaus auch z.B. Resettlement oder finanzieller Schadenersatz sein. Pal. werden nicht mal namentlich erwähnt. Man könnte es durchaus so interpretieren, dass Juden mit inbegriffen sind, welche in Folge arabischer Pogrome fliehen mussten. Ebenso wie UN-Resolution 3236 ist 194 ist nicht bindend, und eine nicht bindende Resolution kann ja wohl kaum ein verbindliches recht formulieren. Ironie des Schicksals ist, das es damals abgelehnt hatten u.a: Ägypten – Libanon – Syrien – Irak – Saudi-Arabien – Jemen Im übrigen enthält diese Resolution auch, das Jerusalem unter Kontrolle der UN gestellt werden soll. Würde des umgesetzt, ist es vorbei mit dem Pal. Wunsch nach Ostjerusalem als Hauptstadt. Wenn also die Pal. basierend auf diese Resolution Rückkehr wollen, aber gleichzeitig auch Ostjerusalem als Hauptstadt, dann ist das Rosinenpickerei.
Was die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte angeht, verstehe ich nicht, wie sie daraus ein Rückkehrrecht ableiten. Daher erwarte ich mit neugier ihre Argumentation hierzu.
zum Beitrag19.03.2024 , 23:31 Uhr
Wenn Sie beide @BLUTBRUDER WINNEPUH und @BRENDANB davon ausgehen, dass die durch die Hamas angegebenen Opferzahlen alle Kämpfer enthalten, dann erscheint mir dies ein voreiliger Schluss. Die Pal. Seite schlüsselt nicht getrennt nach Zivilisten und Kämpfern auf. Die Hamas hätte gute Gründe die Zahl der gefallenen Kämpfer klein zu reden:
1. Die Zahl der eigenen getöteten Kämpfer offen zu legen wäre eine Informationsquelle für den Gegner, anhand der er abschätzen könnte, wie erfolgreich seine Aktionen sind.
2. Das Eingeständnis hoher Verluste könnte die verbliebenen eigenen Kämpfer demoralisieren
3. Es hilft bei der Aufrechterhaltung des Narratives vom gegenüber Zivilisten rücksichtslos vorgehenden Isr. Militär. Lässt man die eigenen Kämpfer weg, steigt der Anteil an Frauen und Kindern. Das ist bei dieser Eskalation umso wichtiger, weil diesmal die Isr. Seite sich wohl vorgenommen hat, es nicht bei einem Denkzettel zu belassen, sondern die Hamas endgültig zu beseitigen. Die beste Chance dies abzuwenden bietet, die Öffentliche Meinung gegen Isr. zu mobilisieren. Zum Schluss des Krieges, wenn die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit längst wieder auf andere Dinge gerichtet ist, kann man dann die Buchführung wieder „bereinigen“ und weitere Opfer nachträglich „finden“.
Denkbar sind auch bewusste Verfälschungen: in dem Chaos welches diesmal herrscht, könnte man problemlos auch Unfallopfer oder aus sonstigen Gründen verstorbene hinzuzählen – selbst wenn jemand nachhakt und später die Fälschung auffliegt, ist bis dahin der Krieg zu Ende. Wahrscheinlich würde nur ein winziger Teil der Weltöffentlichkeit dies mitbekommen.
Als Anhaltspunkt könnte dienen, den die NY Times damals nahm: Männer der Altersgruppe 20-29 haben einen Anteil von 9% der Bevölkerung.
zum Beitrag19.03.2024 , 19:23 Uhr
"Wieviel Jahrzehnte wird gegen Artikel 4 der Genfer Konventionen verstoßen und nichst ist passiert?"
Welche Genfer Konvention meinen Sie überhaupt von den vier Genfer Abkommen, welche jeweils einen Artikel 4 haben? Und welchen Verstoß meinen Sie? Und wie kann man gegen die Artikel 4 verstoßen, wo diese lediglich Regelungen dazu enthalten auf welche Personen die Abkommen anzuwenden sind?
zum Beitrag18.03.2024 , 23:43 Uhr
„Die Beweislast dafür, dass dieser Schutzstatus verloren gegangen ist, liegt bei denjenigen, die das betreffende Gewehr, die Rakete oder die betreffende Rakete abfeuern“
Ich wundere mich, wie ein Chefankläger des IStGh sich zu so einer Aussage hinreißen konnte.
Römisches Statut Art. 66 Abs. (1): „Die Beweislast für die Schuld des Angeklagten liegt beim Ankläger.“
Art. 67 (Rechte des Angeklagten) Abs. (1) „i) es darf ihm weder eine Umkehr der Beweislast noch eine Widerlegungspflicht auferlegt werden.“
www.un.org/depts/g...roemstat1.html#T28
Versuchen Sie doch mal empathisch zu sein und sich in die Lage eines Soldaten hinein zu versetzen: Sie sitzen z.B. im Panzer und werden plötzlich aus einem geschützten Gebäude beschossen. Sie erwidern das Feuer und beschädigen das Gebäude schwer. 4-5 Jahre später erhebt dann der Chefankläger Klage gegen Sie. Wie um alles in der Welt sollen sie dann noch beweisen können, dass auf Sie geschossen wurde?
Fällt Ihnen denn nicht auf, dass so eine Beweislastumkehr im Strafrecht allen rechtsstaatlichen Prinzipien und jeder Vernunft widerspricht?
zum Beitrag17.03.2024 , 20:19 Uhr
Wohlwollen ist zwar auch Mangelware, aber das war nicht das Problem, sondern fehlende Sicherheit.
Wie berichtet, ist die öffentliche Ordnung in weiten Teilen zusammengebrochen. So etwas wie eine Polizei gibt es praktisch kaum noch. Sicherheitskräfte sind meist auch Mitglieder der Hamas, und wurden so zum Ziel der isr. Angriffe. Schon die wenigen km von Kerem Shalom nach Rafah ist ein Niemandsland, in dem weder die IDF noch die Hamas Kontrolle ausübt. LKW-s mit den Hilfsgütern wurden ausgeraubt. Anfang des Monats wurde dabei ein ägyptischer Fahrer sogar getötet. Hilfe scheint im Süden noch einigermaßen anzukommen, die wirklich problematische Gegend ist der Norden. Im Norden sind ganze Viertel vom IDF noch nicht besetzt, aber vom Rest des Gazastreifens abgeschnitten. Selbst in besetzten Teilen wird noch mit verbliebenen oder eingesickerten Militanten gekämpft.
In diesen umkämpften und unbesetzten Teilen hat Isr. keinerlei völkerrechtliche Verpflichtung zur Versorgung der Bevölkerung. Es besteht nur die Verpflichtung Hilfsgüter durchzulassen.
www.understandingw...ch%2016%2C2024.png
Wegen dieser allgemeinen Unsicherheit haben HO die Lieferungen vom Süden in den Norden praktisch eingestellt. Das gedenkt man mit Luft- und Seelieferungen zu umgehen.
zum Beitrag17.03.2024 , 09:41 Uhr
Ich habe hierzu ein paar Überlegungen: das Problem scheint weniger die Konkurrenz in der EU, sondern außerhalb der EU.
Nehmen wir an, Sie wollen ein Produkt in der EU herstellen und z.B. nach Indien exportieren. Während Sie Nachforschungen betreiben müssen, ob ihre Lieferkette sauber ist, muss das Ihr Konkurrent von außerhalb der EU nicht – solange er in der EU nicht aktiv ist, entfallen für ihn Bürokratiekosten, er hat dann entweder eine höhere Gewinnmarge (die er in Produktentwicklung stecken und Sie somit übertrumpfen kann) oder kann sein Produkt billiger anbieten und Sie vom indischen Markt verdrängen. Es ist anzunehmen, dass mit sinkenden Marktanteilen dann natürlich auch der positive Effekt der Lieferkettenprüfung schwindet.
Das bedeutet nicht, dass Lieferkettenprüfung nicht gut sein kann; bei Dingen die in der EU gar nicht produziert werden können (z.B. Kaffee, Bananen, Kakao) ist da o.G. Problem z. B. nicht gegeben.
Am Ende könnte sich eine "saubere" EU-Lieferkette ausbilden (5% der Weltbevölkerung), und eine unsaubere für den Rest (95%). "Sauber" in Anführungszeichen, weil das Risiko für Etikettenschwindel (Zertifikatfälschung) besteht.
Da es Umsatzgrenzen gibt ab denen die Verpflichtung überhaupt es greift, kann es auch so kommen, dass ein problematisches Marktsegment gar nicht mehr von großen dominiert wird (weil sie wettbewerbsunfähig werden), sondern von vielen kleinen Akteuren, die alle peinlichst darauf achten, die Umsatzgrenzen nicht zu überschreiten – mit dem Resultat, dass sich letztlich nichts ändert.
Sinnvoll erschiene, mit dem Konzept erst einen Testlauf zu machen: für einige wenige Branchen wie z.B. für die Textilindustrie und nicht-EU-Waren einzuführen, und nach einigen Jahren auswerten, wie die Auswirkungen waren. Das bedarf aber einer methodischen Datenerhebung: wenn man gar keine stichhaltige Statistik hat, wie verbreitet Rechtsverletzungen in einer Branche sind, kann man auch später nicht auswerten, ob sich etwas gebessert hat.
zum Beitrag16.03.2024 , 22:06 Uhr
Da fordern sie ganz schön viel (an Schreibarbeit). Mal sehen, wie viel ich beantworten kann, bevor die Kommentarfunktion schließt.
„Dass nur die von Israel unbesetzten Gebiete im Norden kritisch sind?“
Habe ich nicht behauptet, allenfalls lesen Sie das heraus. Ich habe geschrieben: „Hilfe scheint im Süden noch einigermaßen anzukommen, die wirklich problematische Gegend ist der Norden.“ Das ist nicht dasselbe. Auch im Süden ist die Lage nicht gut, aber im Norden ist es wirklich schlimm. Dort soll es schon die ersten Hungertote geben.
„Dass die meisten Hilfsorganisationen aus Angst um das Personal nicht mehr liefern?“
www.washingtonpost...ting-police-hamas/
www.nytimes.com/in...t/gaza-hunger.html
www.aljazeera.com/...ete-chaos-violence
www.ochaopt.org/co...l-flash-update-122
www.ochaopt.org/co...l-flash-update-140
www.theguardian.co...pse-of-civil-order
Mal ehrlich, es ist nicht so schwer das zu finden.
Forstsetzung folgt, wenn die Kommentarfuktion nicht schließt, bevor ich Zeit habe zu antworten.
zum Beitrag15.03.2024 , 18:15 Uhr
P.S.
"sagen fast alle Staaten und definitiv alle Hilfsorganisationen"
Natürlich sagen alle dasselbe, wenn alle aus derselben Quelle die Informationen beziehen bzw. einfach weiterreichen. So kommt aber auch ein Volksglaube zu stande, oder Astrologie. Und die Quelle sind eben nur jene paar dutzend Leute die sich damit beschäftigen die Transporte zu organisieren und den notwendigen Papierkram zu machen, und die seit Jahren über die Kontrollen jammern. Ich weiß von keiner Menschenrechtsorganisation, keinem Staat, keinem Presseorgan der irgendjemanden hingeschickt hätte um zu prüfen, wieviel an den Vorwürfen dran ist. Zur Klärung wäre das mindestens erforderliche jemanden hinzuschicken der dann tagelang notiert, wie viele beladene LKW womit ankommen, wie lange sie warten und wie viele samt Ladung zurückgeschickt werden. Noch besser wäre jemand unabhängiges, der bei der Abfertigung das Procedere beobachtet und die gesamte Dokumentation (die wird aber gar nicht erst vorgelegt) durchschaut.
Dann könnte man die Angelegenheit zweifelsfrei klären. Anscheinend hat daran aber niemand Interesse. Und das irritiert mich sehr, weil ich davon das Gefühl bekomme, dass man mir die Wahrheit vorenthält.
Im übrigen tut man auch der Bevölkerung von Gaza keinen gefallen damit: egal welches das eigentliche Problem der Unterversorgung von den in Frage kommenden Möglichkeiten ist (Behinderung durch Isr. / Versagen der HO / fehlende Sicherheit im Gazastreifen selbst) - es braucht zunächst eine zweifelsfreie, korrekte Identifikation des Problems um den notwendigen öffentlichen Druck aufzubauen, und die erforderlichen Reformen zu erzwingen.
zum Beitrag15.03.2024 , 17:19 Uhr
Es ist nicht einfach, aber die Gründe die ich kenne sind andere.
Wie berichtet, ist die öffentliche Ordnung in weiten Teilen zusammengebrochen. So etwas wie eine Polizei gibt es praktisch kaum noch. Sicherheitskräfte sind meist auch Mitglieder der Hamas, und wurden so zum Ziel der isr. Angriffe. Schon die wenigen km von Kerem Shalom nach Rafah ist ein Niemandsland, in dem weder die IDF noch die Hamas Kontrolle ausübt. LKW-s mit den Hilfsgütern wurden ausgeraubt. Anfang des Monats wurde dabei ein ägyptischer Fahrer sogar getötet. Hilfe scheint im Süden noch einigermaßen anzukommen, die wirklich problematische Gegend ist der Norden. Im Norden sind ganze Viertel vom IDF noch nicht besetzt, aber vom Rest des Gazastreifens abgeschnitten. Selbst in besetzten Teilen wird noch mit verbliebenen oder eingesickerten Militanten gekämpft.
www.understandingw...2014%2C%202024.png
In diesen umkämpften und unbesetzten Teilen hat Isr. keinerlei völkerrechtliche Verpflichtung zur Versorgung der Bevölkerung. Es besteht nur die Verpflichtung Hilfsgüter durchzulassen.
Dies bräuchte in der Praxis einige Koordination: Route, Zeitraum, Ort und eine lokale Feuerpause müsste vereinbart werden, damit die Güter durchkommen und verteilt werden können, und während dessen müsste jemand für Ordnung sorgen. Da wäre vor allem der örtliche Hamas-Kommandeur, der für die Verwaltung und dem Wohl der Zivilbevölkerung in diesem Gebiet verantwortlich ist in der Pflicht, sich mit der IDF abzusprechen. Mir ist nicht bekannt, das dies auch in nur einem einzigen Fall passiert wäre.
Wegen dieser allgemeinen Unsicherheit haben HO die Lieferungen vom Süden in den Norden praktisch eingestellt. Es traut sich einfach keiner hin. Das gedenkt man mit Luft- und Seelieferungen zu umgehen.
Zu allem Überfluss drohen Kämpfe der Pal. untereinander. Neulich hat die Hamas Mitglieder des Dugmush-Klans getötet, und diese schwor natürlich Rache.
zum Beitrag15.03.2024 , 06:15 Uhr
"Es gibt Satellitenbilder wie sich hunderte Trucks vor der Grenze stauen."
Dann verlinken Sie sie doch! Die Bilder müssen natürlich Beweiskräftig sein. Es reicht z.B. nicht die LKW-Reihe, die sich am morgen zur Abfertigung anstellt. Es braucht auch Bilder welche belegen, dass sie vergeblich auf Abfertigung warten und Tage später immer noch rumstehen, ohne zwischendurch entladen worden und mit neuer Fracht zurückgekehrt zu sein. Es müssen aktuelle Bilder sein, nicht aus der Zeit, wo die Grenzübergänge gesperrt waren. Bei Ihnen muss ich die Latte hoch setzen, weil ich von Ihnen früher schon nachweislich falsche Behauptungen in den Kommentaren hier gelesen habe.
Ich kenne die Berichte über abgewiesene Waren. Da leider keiner der Berichte darauf eingeht, mit welcher Begründung dies die isr. Seite tut, kann ich leider nicht beurteilen in wie weit böse Absicht oder Dummheit dahinter steckt, oder ob die isr. Seite doch gute Gründe hat manches abzuweisen. Nützlich wären auch Angaben über die Häufigkeit, denn es ist nicht egal, ob 1%, 5%, oder 25% abgewiesen werden. Was mir aber auffiel: ich bin bislang auf keinen Bericht gestoßen, wo ein LKW abgewiesen worden wäre, der lediglich mit Grundnahrungsmitteln wie Mehl, Reis, Hülsenfrüchten, Käse etc. beladen war. Selbst wenn mal Krücken zurückgewiesen werden – das verursacht keine Hungersnot.
„dass sich die Hilfslieferungen seit den IGH Urteil halbiert haben“
Das ist eben jene Art von Halbwahrheiten, mit denen Desinformation betrieben wird. Nirgends gibt es einen Beleg dafür, dass Behinderung der isr. Regierung daran schuld sei. Der Grund den ich finden konnte ist, dass gerade danach der Grenzübergang mehrfach gesperrt werden musste, weil Protestierende gehäuft die Grenzübergänge blockierten. Das kann man der Isr. Regierung nicht anlasten, die hat das Problem relativ zügig gelöst: sie erklärte die Gegend zum militärischen Sperrgebiet und entfernte die Protestierenden (zum Glück haben die sich nicht festgeklebt).
zum Beitrag14.03.2024 , 20:55 Uhr
„Vor dem Krieg fuhren jeden Tag etwa 500 LKWs“
Ja, und die enthielten nicht nur Hilfsgüter, sondern alles was alltäglich gebraucht wurde. Möbel, Mobiltelefone, Kleidung, etc.
„300 wären ALS ABSOLUTES MINIMUM notwendig“
Ich würde gerne die Aufschlüsselung sehen, wie viel davon auf welche Güter entfällt. Ich kam auf 100 LKW / 2.000 t Lebensmittel, weil Tagesrationen für 1 Person wie sie für Hilfspakete zusammengestellt werden ca. 850g Gewicht haben. Es hängt einiges von der Art der Verpackung und Art der Lebensmittel ab.
„Die Hilfsorganisationen schicken doch keine LKWs los wenn sie wissen, dass die dann tagelang feststecken würden,“
Dann handeln die HO sehr dilettantisch. Sie müssten nur 500 LKW mit Lebensmitteln täglich hinschicken: entweder müsste Isr. sie durchlassen, oder wenn es zum Riesenstau kommt wäre Isr. mit der Behauptung, dass es keine Obergrenze für Hilfslieferungen und ausreichend Kapazitäten zur Abfertigung gibt als Lügner entlarvt. In beiden Fällen würde erreicht werden, dass mehr Hilfe rein kommt.
Ich kann mir das nur so erklären, dass entweder nicht die Abfertigung das Problem ist (sondern die Kämpfe, Zusammenbruch der Ordnung, plündernde Banden), oder die HO einfach nicht klug genug sind, so einen PR-Coup durchzuziehen.
Gerade weil ein Propagandakrieg herrscht (im Krieg stirbt die Wahrheit zuerst), muss man sehr kritisch sein, und nach Belegen suchen. Dass Isr. Hilfe behindert um Leute verhungern zu lassen ist eine außerordentliche Behauptung, die stichhaltige Belege erfordert. Selbst wenn die Geschichte in Ihrem 2. Link wahr ist, ist das nur 1 LKW – und keine Ladung mit Mehl oder Reis oder sonstigen Lebensmitteln, die Abgewiesen wurde - als Beweis für diese These taugt das nun mal nicht.
„gebe ich auch auf ihre von der israelischen Seite zur Verfügung gestellten Daten nur beschränkt etwas.“
Gerade deshalb war noch ein 2. Link: von den HO selbst. Da wird sogar die Fracht aufgeschlüsselt. Ruhig mal reinschauen.
zum Beitrag14.03.2024 , 19:41 Uhr
Ich habe den Bericht gesucht und gelesen. Reinste Zeitverschwendung.
Es besteht fast nur aus den üblichen, einseitigen Vorwürfen gegen Isr. Die einzige Abwechslung ist, dass auch mal die ägyptischen Behörden - nicht mit Lob - erwähnt werden. So einen Bericht kann man auch aus Presseberichten zusammen Stellen. Unterirdisch.
Im Bezug auf isr. Behinderung wird gebetsmühlenartig das widerholt, was Hilfsorganisationen (HO) seit Jahren beklagen: langwierige Inspektionen, Bürokratie, Zurückweisung von Transporten oder Artikeln, etc. was sie aber Jahrelang nicht davon abhielt, ausreichend Nahrungsmittel in den Gazastreifen zu bringen.
Bezeichnenderweise werden – wie immer – keine Belege dafür geliefert, dass an den Nahrungsmittelengpässen das Inspektionsprocedere in irgendeiner Weise Schuld ist. Es wird keine Dokumentation vorgelegt wie viele LKW in den letzten 3 Monaten abgewiesen wurden (wenn überhaupt), noch warum, noch welche Waren diese trugen. Waren es 3? 30? 300? Kamen sie nach Klärung des Problems doch durch? Hätten die HO mehr zur Verfügung gehabt? Wenn ja, warum wurden sie nicht geschickt? Zu all diesen entscheidenden Fragen gibt er nirgends Auskunft.
Auch wird ohne Beleg behauptet, Isr. soll NSM-20 verletzt haben. Es wird behauptet NSM-20 verpflichte Isr. Hilfslieferungen zu unterstützen, was aber sehr ungenau ist: NSM-20 bezieht sich nur auf US-Hilfen.
Es gibt auch keinen Beleg dafür, dass irgendwelche Kapazitätsengpasse für den Rückgang der Transporte im Februar verantwortlich waren. In diesem Monat musste der Grenzübergang mehrfach gesperrt werden, weil Protestierende die Straßen blockierten. Das kann man der Isr. Regierung nicht anlasten, die hat das Problem relativ zügig gelöst: sie erklärte die Gegend zum militärischen Sperrgebiet und vertrieb die Protestierenden. Keine Belege, dass seitens der HO versucht wurde, die ausgebliebenen Lieferungen durch mehr in den Tagen darauf auszugleichen.
zum Beitrag14.03.2024 , 19:31 Uhr
20-24 tonnen pro LWK. Keine 200t.
zum Beitrag13.03.2024 , 22:44 Uhr
Meine Frage, ob Sie militärische Gewalt zur Befreiung von Geiseln gerechtfertigt halten, blieb unwortet.
Natürlich starben bei Entebbe wenige, und es wurde auch wenig zerstört: ein Flughafen liegt ja auch nicht mitten im Stadtgebiet und die Geiselnehmer wurden überrascht; unter anderen Umständen kommt es eben auch zu anderen Resultaten.
Das legitime isr. Ziel, kriegsverbrecherische Angriffe durch militante Pal. zu unterbinden und die unmittelbare Gefahr weiterer Angriffe zu beseitigen besteht jedenfalls unabhängig davon, ob es Geiseln zu befreien gibt oder nicht. An der Rechtsmäßigkeit die Hamas & Co zu bekämpfen sehe ich gar keinen Grund zu zweifeln.
Die hohe zivile Opferzahl scheint mir nur den Umständen geschuldet. Der Zivilbevölkerung ist der Weg zur Flucht verschlossen: Ägypten hält die Grenze dicht. Die militanten Pal. Verkleiden sich als Zivilisten, verstecken sich unter Zivilisten und ziviler Infrastruktur: ein Kriegsverbrechen, welches letztlich auf die eigene Bevölkerung zurückfällt. In einem dicht besiedelten Stadtgebiet können leider auch viele kleine Kampfhandlungen, von denen jede einzelne den Kriegsregeln entspricht, und an keiner Stelle gegen das Kriegsvölkerrecht verstößt in ihrer Gesamtheit zu vielen Zivilen Opfern führen.
All dies sind Faktoren, welche die Isr. Seite nicht ändern kann. Daher muss ich zwangsläufig zu dem Schluss kommen, dass – obwohl so viele Zivilisten umkommen - ihr militärisches Vorgehen ein weitgehend verhältnismäßiges ist, weil eben nichts eindeutiges erkennbar ist, was sie besser tun könnte, um den Anteil ziviler Opfer zu reduzieren.
zum Beitrag13.03.2024 , 21:46 Uhr
Gerade weil ich ein etwas über Völkerrecht weiß, sehe ich vieles offenbar anders als Sie.
So ist z.B. in Art. 51 der UN-Charte keine Rede von all den Punkten, die Sie hier aufzählen. Vielmehr heißt es in der Satzung, dass das Recht zur Selbstverteidigung keinerlei Einschränkungen unterliegt, bis der Sicherheitsrat die zur Erhaltung des Friedens erforderlichen Maßnahmen getroffen hat.
Die Punkte die Sie erwähnt haben sind allerdings gültig. Ich habe aber noch keinen Beleg gesehen, dass sie „über Bord geworfen“ worden. Stellungnahmen noch so renommierter Stellen sind an sich keine Belege (Trugschlüsse dieser Art werden auch argumentum ab auctoritate oder ad verecundiam genannt). Ich habe unzählige gelesen, und doch keinen Beleg darin gefunden.
Z.B. ist i.a. verboten zivile Objekte wie Krankenhäuser und Wohnhäuser anzugreifen; nur: sobald dort bewaffnete Kämpfer Stellungen beziehen, von dort geschossen wird oder sich dort Nachschub der Kämpfenden oder ein Kommunikationsknotenpunkt befindet wird es zum militärischen Ziel, und kann – im Rahmen der Verhältnismäßigkeit – angegriffen werden. Nur weil es insgesamt viele zivile Opfer gab, bedeutet das noch lange nicht, dass die Waffeneinsätze unverhältnismäßig oder absichtlich gegen Zivilisten gerichtet waren. Auch kann es natürlich Fehler bzw. Fehleinschätzungen geben, aber Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht bedingen eine Vorsätzlichkeit.
Ich möchte auch daran erinnern, dass haargenau dieselben Vorwürfe auch bei der Eskalation 2014 gemacht wurden: Exzessive Angriffe, keine Unterscheidung von Zivilen und militärischen Zielen, usw., man will „Anzeichen für Kriegsverbrechen“ gesehen haben. 10 Jahre verstrichen - bis auf Einzelfälle nichts belastbares.
Zur Untersuchung der Vorwürfe hat eine NGO die sog. High-Level-Military-Group gegründet. Diese kam zum Schluss, dass die Bemühungen des IDF Kollateralschäden zu vermeiden sogar noch über die Anforderungen des Kriegsvölkerrechts hinausgeht.
Was soll diesmal anders sein?
zum Beitrag13.03.2024 , 16:24 Uhr
"Israels kontinuierliches Kriegsverbrechen der Blockade von Hilfsgütern"
Ein Vorwurf, den ich schon oft gelesen, für die ich aber keine Beweisen finden konnte.
Erinnern sie sich an den schief gelaufenen Hilfsgütertransport vom 29.febr., bei dem angeblich über 100 zu Tode kamen)? Er wurde anscheinend von Isr. selbst organisiert, und von isr. Panzern eskortiert. Keine Hilfsorganisation hat ihn für sich selbst reklamiert. Wenn Israel die Bevölkerung wirklich in den Hungertod treiben will, warum hat es dann selbst Hilftransporte organisiert, und bemüht sich somit seiner völkerrechtlichen Verpflichtung nach zu kommen?
Dieser Vorwurf steht auch in einem deutlichen Widerspruch zu den Daten über Hilfslieferungen, die ich finden konnte:
app.powerbi.com/vi...06863add46319dc574
govextra.gov.il/co...rian-efforts/home/
Klagen von Hilfsorganisationen über Verzögerungen durch die Inspektionen gab es schon laaange vor dem Krieg (weil es für sie mehr Arbeit bedeutet).
Trotz dieser angeblichen Behinderung kommen auch jetzt an manchen Tagen auch über 200 LKW nach Gaza. (Ich habe berechnet, dass es etwa 100 LKW-Ladungen – 2.000 Tonnen an Lebensmitteln pro Tag braucht um die Bevölkerung zu ernähren.)
Wenn wirklich die Verlangsamung durch Isr. das Hauptproblem wäre, dann müsste sich das doch zeigen. Nehmen wir an, die Hilfsorganisationen würden täglich nur 50 LKW mehr rein bringen wollen, von den isr. Behörden aber aufgehalten werden; dann müsste sich innert 10 Tagen ein Rückstau von 500 LKW bilden. Wo ist dieser? Können Sie auf irgendeine Dokumentation verweisen, aus der hervorgeht, wie viele LKW nicht reingelassen wurden, welche Fracht abgewiesen wurde und mit welcher Begründung?
zum Beitrag13.03.2024 , 10:19 Uhr
Der Vorschlag zur Schutztruppe mit einem robusten Mandat erscheint da schon praktischer. Die könnte in Gaza die Hilfsgüter verteilen und die Ordnung aufrecht erhalten. Natürlich müsste hierzu all dieses Gebiet besetzt, die militanten Pal. entwaffnet, deren Waffenlager und Tunnel, kurz deren militärische Infrastruktur zerstört werden. Nebenbei kann sie auch die verbliebenen Geiseln befreien und die militanten Pal. für ihre Kriegsverbrechen zur Rechenschaft ziehen.
Das würde dem Isr. Militär wirklich jeden Vorwand zum Krieg in Gaza nehmen: nämlich die militanten Pal. entwaffnen, deren Waffenlager und Tunnel, kurz deren militärische Infrastruktur zerstören, nebenbei die verbliebenen Geiseln befreien und die militanten Pal. für ihre Kriegsverbrechen zur Rechenschaft ziehen zu wollen; was ja die vielen zivilen Opfer verursacht.
Oh.
An wen haben sie denn gedacht? Wer soll die heißen Kastanien aus dem Feuer holen?
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