Deutscher Buchhandlungspreis: Was Weimer reichte, um drei Buchläden auszuschließen
Eine Recherche enthüllt, auf welch dünner Grundlage der Kulturstaatsminister den Verfassungsschutz einschaltete.
„Es gibt Bücher zu Feminismus und Queerness, Linker Theorie und deren Diskussion, sozialen Bewegungen, Nationalsozialismus und dessen Rezeption, marxistischer Theorie, Kritischer Theorie, Antirassismus und Migration […]“. „Laut der Webseite der Buchhandlung befinden sich im Sortiment u. a. ‚Bücher zu linker Politik, Jugendsubkulturen, Musik‘. Zudem befinden sich in der Rubrik ‚Links‘ u. a. Verlinkungen zur Antifa in Bremen.“, oder schlicht die Aussage, der „Buchladen habe eine offensichtliche politische Ausrichtung“.
Diese Informationsversatzstücke sollen Kulturstaatsminister Wolfram Weimer im März 2026 ausgereicht haben, um beim Verfassungsschutz über die drei Buchhandlungen „Golden Shop“ (Bremen), „Zur schwankenden Weltkugel“ (Berlin) und „Buchladen Rote Straße“ (Göttingen) um Auskunft zu bitten, wie Dokumente zeigen, die t-online per Informationsfreiheitsgesetz erhielt.
Die Recherche, die das Nachrichtenportal am Mittwoch veröffentlichte, stellen zudem infrage, ob Weimer die Öffentlichkeit zutreffend über den Ablauf informiert hat: Noch im Oktober 2025 empfahl die Fachabteilung laut t-online, sämtliche 118 von der Jury vorgeschlagenen Läden auszuzeichnen.
Was über die drei Geschäfte in Göttingen, Bremen und Berlin festgehalten wurde, beschränkt sich laut t-online im Wesentlichen auf Angaben von deren Webseiten. Eigene Recherchen oder Begründungen für weitere Überprüfungen seien nicht dokumentiert. Die Korrespondenz mit dem Verfassungsschutz ist als Verschlusssache eingestuft.
Weimer verteidigte sein Vorgehen mit dem Hinweis, der Staat dürfe keine politischen Extremisten fördern. Diese Aussage untersagte ihm das Berliner Verwaltungsgericht, nachdem eine der Buchhandlungen dagegen gerichtlich vorgegangen war. Laut t-online rechnet der Verfassungsrechtler Christoph Möllers damit, dass im laufenden Verfahren der Buchläden auch die Anfrage beim Verfassungsschutz für rechtswidrig erklärt wird. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags sieht Teile des dabei genutzten Haber-Verfahrens als grundgesetzwidrig an. (taz)
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