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Abweisungen von AsylsuchendenDobrindts Show soll weitergehen

Asylsuchende können aufgrund einer Weisung von Innenminister Dobrindt seit einem Jahr nicht mehr einreisen. Die Weisung war illegal – und wirkungslos.

Problematisch ist vor allem, dass sich Dobrindt mit illegalen Methoden schmückt Foto: Michael Kappeler/dpa

Asylsuchende sollen weiter an der Grenze zurückgewiesen werden. Dies verkündet Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei seiner Ein-Jahres-Bilanz-Pressekonferenz am Mitwoch. Dabei hatte das Verwaltungsgericht Berlin solche Zurückweisungen bereits für rechtswidrig erklärt.

Vor einem Jahr, am 6. Mai 2025, kam Dobrindt ins Amt. Gleich am nächsten Tag wies er die Bundespolizei an, Asylsuchende nicht mehr ins Land zu lassen, sondern an der Grenze zurückzuweisen. Nur vulnerable Flüchtlinge, etwa Minderjährige und Gebrechliche, sollten noch einreisen können. Nach Dobrindts Angaben wurden seither rund 33.000 Aus­län­de­r:in­nen an der Grenze zurückgewiesen, weil sie kein Einreiserecht haben, darunter angeblich aber nur 3.000 Asylsuchende.

Dobrindt hält seine Politik für erfolgreich, weil die Zahl der Asylanträge seitdem deutlich zurückgegangen sei. Im April 2026 wurden in Deutschland nur noch 6144 Asyl-Erstanträge gestellt, ein Drittel weniger als im April des Vorjahres. Dobrindt will daher Grenzkontrollen und Zurückweisungen fortführen.

Allerdings sind die Zurückweisungen nur Show. Wer zurückgewiesen wurde, probiert es weiter und hat irgendwann Erfolg, weil die Grenzübergänge nur stichprobenartig kontrolliert werden. Oder die Flüchtlinge kommen über die nicht kontrollierte grüne Grenze ins Land. Die Statistik ist deutlich. Während von Mai 2025 bis April 2026 rund 3.000 Asylsuchende an Kontrollstellen zurückgewiesen wurden, stellten rund 90.000 Flüchtlinge in Deutschland Asylanträge. Vermutlich sind die 3.000 Zürückgewiesenen auch längst in Deutschland.

Dobrindt schmückt sich mit illegalen Methoden

Dass die Asylanträge bereits seit 2023 zurückgehen, hat andere Gründe als die deutsche „Asylwende“. So hat Serbien auf EU-Druck seine einst liberale Visa-Politik geändert, so dass viele Flüchtlinge nicht mehr über Serbien nach Europa kommen können. Für einen weiteren Rückgang der Flüchtlingszahlen sorgte das Ende der Assad-Diktur im bisherigen Hauptherkunftsland Syrien.

Das weiß natürlich auch Innenminister Dobrindt. Dass er den Rückgang der Flüchtlingszahlen dennoch als sein Werk darstellt, ist zwar frech, aber auch gutes Marketing. Problematisch ist vor allem, dass sich Dobrindt dabei mit illegalen Methoden schmückt.

Schon am 2. Juni letzten Jahres entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Fall von drei Somalis (zwei Männer, eine Frau), dass Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze gegen EU-Recht verstoßen. Die Dublin-3-Verordnung der EU verlangt, dass Flüchtlinge, die an der Grenze um Asyl bitten, ins Land eingelassen werden müssen, um festzustellen, welcher EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Das Gericht akzeptierte auch nicht Dobrindts Verweis auf die EU-Notlagenklausel (Artikel 72 AEUV). Eine drohende Gefahr für die öffentliche Sicherheit habe der Minister nicht belegen können.

Wie geht es nun weiter?

Dobrindt ignorierte jedoch die Entscheidung, weil es sich nur um einen Eil-Beschluss in einem Einzelfall handele. Grundsätzlich hat er damit Recht. Allerdings ist die Entscheidung sehr gründlich begründet und basiert nicht auf Besonderheiten des Einzelfalles. Im übrigen kam der Richter-Beschluss nicht überraschend. Schon vor Einführung der Zurückweisungen hatten Rechts­wis­sen­schaft­le­r:in­nen fast durchweg gewarnt, dass diese illegal seien.

Wie geht es nun weiter? Die somalische Frau hat am VG Berlin Klage erhoben und will im Hauptsacheverfahren klären lassen, dass ihre Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze vor einem Jahr wirklich illegal war. Das Gericht wird wohl noch in diesem Mai entscheiden, ob die Klage zulässig ist. Sie könnte nämlich erledigt sein, weil die Frau ja längst einreisen konnte. Allerdings könnte auch ein Festellungsinteresse bestehen, weil es sich bei der Zurückweisung um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff handelte.

Es gibt aber auch nicht viele andere Gerichtsverfahren zu Zurückweisungen, denn die Flüchtlinge reisen lieber über die grüne Grenze ein, als aus dem Ausland zu prozessieren. Am VG Berlin ist derzeit noch der Eil-Antrag eines Eritreers anhängig, der in Warschau gestrandet ist und keine Mittel und keine Kraft hat, irregulär nach Deutschland einzureisen. Zudem wird am VG Karlsruhe am 9. Juli die erste mündliche Verhandlung in einem Hauptsacheverfahren stattfinden. Geklagt hat hier ein Algerier, der über Frankreich nach Deutschland kam, und zunächst zurückgewiesen worden war.

Gerichtsverfahren gibt es zudem um die Frage, ob die Grenzkontrollen überhaupt zulässig sind. An der Grenze zu Österreich wird schon seit 2015 kontrolliert. Hier wurde schon mehrfach die Rechtswidrigkeit festgestellt. Dagegen wurden die Kontrollen an den übrigen Grenzen erst im Herbst 2023 und im Herbst 2024 durch die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) eingeführt.

Hierzu hat vor einigen Tagen erstmals das VG Koblenz entschieden, dass allgemeine Personenkontrollen an der Grenze zu Luxemburg illegal sind. Weder gebe es „plötzliche“ Flüchtlingsströme noch habe die Bundesregierung belegt, dass die deutschen Behörden überfordert sind.

An diesem Mittwochabend wird der Bundestag über Anträge von Grünen und Linken beraten, die bei Grenzkontrollen und Zurückweisungen „Willkür beenden und Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen“ wollen.

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9 Kommentare

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  • "Vermutlich sind die 3.000 Zurückgewiesenen auch längst in Deutschland." - Ja, das fürchte ich auch. Soll deswegen der Staat nun kapitulieren und nicht länger darauf bestehen, souveräne Grenzen zu haben? "Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen" muss auch bedeuten, dass Grenzen respektiert werden. Denn legal ist die Einreise nur mit Visum, um das man sich halt kümmern muss, bevor man einreisen will.

    Die Dublin-3-Verordnung gilt für die EU-Länder aus denen die Einreiseversuche stattfinden ganz genauso wie für Deutschland. Diese Länder sind konsequenter in die Pflicht zu nehmen, denn sie winken weiterhin 90.000 dreist nach Deutschland durch. Das ist der eigentliche Skandal und der Punkt, wo Dobrindt versagt.

    Dobrindt macht leider nur Symbolpolitik. Er hatte jetzt ein Jahr Zeit, deutsche Gesetze wirksam zu ändern um nicht mehr mit Methoden im rechtlichen Graubereich arbeiten zu müssen. Der deutsche Gesetzgeber kann da Eindeutigkeit herstellen. Das Grundgesetz würde es ihm mit Art. 16a (2) ja eindeutig ermöglichen: Wer über einen EU Staat einreist, hat eh kein Recht auf Asyl. Folglich kann man die Einreise auch verweigern. Das ist nicht Willkür, sondern Rechtsstaatlichkeit.

  • >Allerdings sind die Zurückweisungen nur Show.<

    Die Show is gut. Die Regierung tut so, als ob sie das Land führt und die Öffentlichkeit nimmt es hin.

    Jeder Mensch auf der Welt hat offenbar das Recht nach Deutschland einzureisen, um in Deutschland prüfen zu lassen, welches Land für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Aufgrund der Verfahrensdauer und der fehlenden Aufnahmebereitschaft anderer Länder ist praktisch immer Deutschland zuständig.

    Das Problem ist nur die Reise bis zur Grenze. Da hilft dann Lukaschenko, indem er Migranten Schneidbrenner zur Zerstörung von polnischen Grenzanlagen zur Verfügung stellt.

    Die Regierung hat keine Kontrolle über die Einreise. Sie sieht darin kein Problem und sucht deswegen auch keine Lösung.

  • Wir hatten hier in Grölitz direkt an der polnischen Grenze nach Widereinführung der Kontrollen an den Übergängen einen Rückgang der Kriminalitätsrate um 36,3% sowie einen Rückgang der ausländerrechtlichen Delikte (illegale Einreise/Aufenthalt) um 82 Prozent in 2025. Die Kontrollen bringen aber natürlich gar nichts und es muss schnell wieder der Normalzustand her, wo wir hier an der Grenze Kriminalitätsraten haben wie sonst nur in Berliner Problemvierteln. Die Einwohner hier die fast alle für die Kontrollen sind, sind natürlich auch nur unverbesserliche Dorfnazis.

  • Wie empathiebefreit muss man eigentlich sein um auf die Idee zu kommen, Menschen die sich über tausende von Kilometern auf der Flucht durchgeschlagen und meist auch Gewalt erfahren haben und dann mit kaum mehr als der Kleidung am Leib hier an der Grenze um Schutz bitten nicht grundsätzlich als vulnerabel zu betrachten? Und auf was für eine Gesellschaft steuern wir eigentlich zu wenn Grundrechte nicht mehr grundsätzlich für Alle, sondern nur für irgendwelche mehr oder minder willkürlich definierten vulnerable Gruppen gelten?

  • Die deutsche Regierung verliert mit illegalen Aktionen an der eigenen Grenze auch ganz klar an Glaubwürdigkeit. Leider gilt das auch insgesamt für EU-Staaten, denn an den Außengrenzen sind illegale und mehrfach dokumentiert meist gewalttätige Pushbacks die Regel, nicht die Ausnahme. Zu Recht kritisieren EU-Staaten und inzwischen auch Deutschland, dass die USA unter Trump mittlerweile ganz offen auf die Regelbasierte Weltordnung und das Völkerrecht pfeifen. Das bleiben hohle Worte, wenn man an der eigenen Grenze ebenfalls täglich Völkerrecht, sowie EU-Recht bricht.

    • @Nina Janovich:

      Leider ist das so. Es ist ein Anfang von Anarchie und in jedem Fall ein gewaltiger Grund für Staatsverdrossenheit.

  • Da sind wir wohl zu nett, wenn in Frankreich ein Minister der Meinung wäre, er müsste an den Grenzen einfach mal sinnloserweise den Verkehr aufhalten, müsste er morgens wahrscheinlich durch brennende Autoreifen einen Weg zu seinem Ministerium bahnen.



    .... und welcher Asylbewerber oder Schleuser fährt z.b. auf der Autobahn in eine Kontrolle der Bundespolizei?

  • Das Wort "Show" ist mir vor einem Jahr ziemlich oft bei der Merz-Dobrindtschen Grenzpolitik eingefallen - sie markieren die harten Hunde, jedoch mit wenig Wirkung. Vermutlich realisieren sie nicht, dass solche Luftnummern ohne reale Veränderungen die Wähler, die die für ein stringentere Steuerung von Einwanderung gewählt haben, nicht zufriedenstellen werden.



    Und da hilft es auch nichts, wenn Dobrindt zu Recht darauf verweist, dass das Verbot der Zurückweisung an einer Grenze zwischen EU- oder anderen sicheren Staaten eine absurde Regelung ist, da es das praktisch das gesamte Aufenthaltsrecht aushebeln kann, was zu Lasten des Rechtsstaats und des Vertrauens der Bevölkerung in die Institutionen geht.



    D.h. das Dublin-Abkommen braucht dringend einer realistischen Überarbeitung. Auch wenn die Chancen wohl nicht gut stehen: Dazu habe ich von der Merz-Regierung noch keinen Vorstoß vernommen.

    • @Frauke Z:

      Dass manche Leute sich eine noch menschenfeindlichere Politik als die eines Alexander Dobrindt und noch restriktivere Gesetze als das gerade erst beschlossene GEAS-Anpassungsgesetz, das Ende Juni in Kraft tritt, wünschen ist kein Geheimnis. Diese Leute werden immer "Alles nur Show!" schreien, gelle?