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Europarat prangert Deutschland an„Übermäßiger Einsatz von Gewalt“

Der Menschenrechtskommissar des Europarates kritisiert den Umgang mit Palästinaprotest in Deutschland. Die Einschränkung der Versammlungsfreiheit sei unverhältnismäßig.

So handzahm wie es hier wirkt, ist die Polizei in Deutschland mit propalästinensischen Demonstrationen seltenst Foto: Stefan Frank/imago

„Unverhältnismäßige Einschränkungen“ von Versammlungen, „übermäßiger Einsatz von Gewalt“ durch die Polizei, „wachsender Druck auf demokratische Freiheiten“ – was nach Zuständen in einem autoritären Staat klingt, sind Befunde einer am Mittwoch veröffentlichten Untersuchung des Europarats zur Lage in Deutschland.

Dessen Menschenrechtskommissar Michael O’Flaherty war bis vor Kurzem Direktor der EU-Grundrechteagentur FRA. Im Oktober 2025 war er nach Deutschland gekommen. Anlass dafür waren, so steht es in dem der taz vorliegenden Report, Berichte, die ein zweifelhaftes Licht auf die zivilgesellschaftlichen Freiheiten in Deutschland warfen. NGOs hätten den berüchtigten Katalog mit 551 Fragen der CDU-Fraktion vom Januar 2025 als „einschüchternd“ empfunden. Manche Politiker in Deutschland würden Grundrechte teils „als Hindernis für staatliches Handeln“ betrachten.

Diesen und anderen Fragen wollte O’Flaherty nachgehen. Er verweist darauf, dass die NGO-Allianz Civicus die Handlungsfreiheit der Zivilgesellschaft in Deutschland 2025 zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren auf „beeinträchtigt“ herabgestuft hat – dasselbe Level wie etwa Südafrika und Argentinien. Auslöser dafür war insbesondere das Vorgehen gegen Protestaktionen im Zusammenhang mit Palästina.

Das Thema zieht sich nun auch durch den Bericht O’Flahertys. Der stellt einerseits einen „besorgniserregenden Anstieg sowohl des Antisemitismus als auch des antimuslimischen Hasses“ fest. Gleichzeitig verschwimme die „Unterscheidung zwischen legitimer Kritik an staatlicher Politik und Antisemitismus“ immer weiter.

Deutschland ist als Mitglied des Europarats an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden. Die garantiert unter anderem die Freiheit der Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.

O’Flahertys Aufgabe ist es festzustellen, ob Mitgliedstaaten dagegen verstoßen. Die Berichte sind in der Regel sehr diplomatisch formuliert. Die Kritik wird dennoch deutlich.

Einschränkungen in Deutschland zählen zu den härtesten

Zwar hätten auch andere europäische Länder auf die Palästinaproteste nach dem 7. Oktober 2023 mit „unverhältnismäßigen Einschränkungen des Rechts auf friedliche Versammlung reagiert“. Deutschland zähle dabei „zu den härtesten“, so O’Flaherty.

Er verweist darauf, dass in Deutschland nur 1 Prozent aller angemeldeten Versammlungen verboten werden, 41 Prozent dieser Verbote aber Palästinademos betreffen.

Vor allem im Oktober und November 2023 verboten mehrere Städte und Bundesländer Palästinademos teils präventiv. Das Land Berlin etwa verwies dabei auf Risiken „antisemitischer Äußerungen, der Verherrlichung und Anstiftung zu Gewalt“, gestützt auf „Erfahrungen aus früheren Jahren“.

O’Flaherty hält dem entgegen, dass sowohl nach den Standards des Europarats als auch der OECD „bloße Verdachtsmomente, Befürchtungen oder Vermutungen nicht ausreichen, um im Vorfeld Einschränkungen von Versammlungen zu rechtfertigen“.

„Unverhältnismäßige Maßnahmen“

Er sei „besorgt“ über Berichte, wonach das „nichtjuristische Konzept der Staatsräson“ zum Kampf gegen Hassrede herangezogen werde. So sei in Deutschland ein Klima entstanden, in dem „Kritik an Israel die Aussichten auf Aufenthalt oder Einbürgerung gefährden“ könne.

Auch eine „zu weit gefasste Auslegung“ die Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) führe zu „unverhältnismäßigen Maßnahmen“, einschließlich Strafverfolgung. Dies betreffe auch jüdische Gruppen. Obwohl die IHRA-Definition nicht rechtlich bindend sei, sei sie „in der Praxis maßgeblich“ für Einrichtungen der politischen Bildung, Gedenkstätten, öffentlich geförderte Programme und Strafverfolgung. Dadurch werde „legitime Kritik an der Politik des israelischen Staates und politische Meinungsäußerung eingeschränkt“, so O’Flaherty.

Auch an Universitäten seien Einschränkungen der Meinungsfreiheit „deutlich erkennbar“. Mehrere Einrichtungen hätten unter Verweis auf „Sicherheits- und Polarisierungsbedenken“ akademische Aktivitäten mit Bezug auf Palästina eingeschränkt, unter anderem durch den Entzug von Räumlichkeiten, „starke Polizeipräsenz“. Disziplinarische Maßnahmen gegen Studierende und Mitarbeitende hätten die akademische Debatte eingeschränkt und zu „Selbstzensur“ an Universitäten geführt, so O’Flaherty.

Ihm sei berichtet worden, dass der Begriff des „importierten Antisemitismus“ zum „prominenten politischen und medialen Deutungsrahmen“ geworden sei. Antisemitische Einstellungen und Vorfälle würden so als „insbesondere durch Muslime und Menschen arabischer Herkunft ins Land gebracht darstellt“. Es gebe „Hinweise“, dass dieses Konzept genutzt werde, um „die Aufmerksamkeit von langjährigen Problemlagen im Zusammenhang mit Antisemitismus aus dem rechtsextremen Spektrum abzulenken“, so O’Flaherty. Dabei sei die Mehrheit antisemitischer Straftaten weiterhin dem Rechtsextremismus zuzuschreiben.

Bundesregierung weist Vorhaltungen zurück

Der Bundesregierung waren die Einlassungen O’Flahertys vorab zugänglich gemacht worden. In einer Stellungnahme, die der taz vorliegt, weist sie die Vorhaltungen zurück. Kritische oder kontroverse Ansichten über das Judentum oder den Staat Israel seien durch die Meinungsfreiheit geschützt, unterlägen jedoch den durch nationale Gesetze vorgesehenen Einschränkungen.

Jegliche Einschränkungen beruhten „auf individuellen Bewertungen der jeweiligen Umstände und Handlungen“. Es gebe deshalb keine Hinweise darauf, dass die oben genannten Rechte durch deutsche Behörden verletzt würden. Grundlage für Beschränkungen seien unter anderem die Verwendung von Symbolen von in Deutschland verbotenen Organisationen wie Hamas oder Samidoun. Aufrufe zur Zerstörung des Staates Israel könnten ebenfalls legitimerweise ein Verbot von Versammlungen begründen.

Zudem sei nur ein sehr kleiner Teil der Versammlungen betroffen. „Die überwiegende Mehrheit der propalästinensischen Versammlungen kann stattfinden, und die große Mehrheit öffentlicher Äußerungen zur Unterstützung palästinensischer Anliegen wird nicht strafrechtlich verfolgt“, so die Bundesregierung.

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18 Kommentare

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  • Einerseits ist Antisemitismus eklig und hat wie andere Rassismen nichts auf Schildern im öffentlichen Raum zu suchen.



    Andererseits haben Prosor, Netanyahu & Co. leider dies mit dem Feld (überfälliger) Kritik an Israels Aktionen vermengen können. Was übrigens ein Griff in die Werkzeugkiste des Antisemiten durch Netanyahu, Prosor & Co. war.



    Beschämende Fehlreaktion, die Verbote verständlicher Proteste, vielleicht durch die Unsicherheit der Union bedingt, die womöglich nie ihr eigenes Antisemitismusthema richtig aufgearbeitet hat. Gut, dass hier korrigiert wird.

  • O’Flaherty hat eine merkwürdige Vorstellung von Meinungsfreiheit. Diese scheint für ihn nur dann zu gelten, wenn ihm die Meinungen genehm sind. 2 Beispiele:

    1. Er kritisiert, dass die Bundesregierung bei öffentlich geförderten Programmen die IHRA-Definition verwendet. Zugleich rügt er, dass NGOs die kritischen Fragen einer Oppositionsfraktion (die Union war in der Opposition, als sie die 551 Fragen stellte) als einschüchternd "empfunden" hätten. Es ist aber das gute Recht oppositioneller Abgeordneter, die Verwendung staatlicher Mittel zu hinterfragen und die staatliche Förderung bestimmter NGOs abzulehnen - genauso, wie es O’Flaherty selbst tut, wenn er Förderkriterien und damit auch die Förderung der die IHRA-Definition anwendenden NGOs kritisiert.

    2. Der Kommissar kritisiert den Begriff des "importierten Antisemitismus" und seine Verwendung in der öffentlichen Debatte. Dabei übergeht er, dass dieser Begriff keine Staatsdoktrin ist, sondern von nichtstaatlichen Akteuren verwendet wird, sodass es sich um eine grundrechtlich geschützte Meinungsäußerung handelt. Vor allem die Kritik O’Flahertys am "medialen Deutungsrahmen" ist unverständlich, denn die Medien haben Pressefreiheit.

    • @Budzylein:

      Der Kanzler genau so wie der Innenminister Dobrindt, sind beide staatliche Akteure.

      • @Moritz Pierwoss:

        Es ist richtig, dass auch Merz und Dobrindt diesen Begriff verwendet haben. Das ändert aber nichts daran, dass der Begriff hauptsächlich von nichtstaatlichen Akteuren verwendet wird, und macht den Begriff auch nicht zur Staatsdoktrin. Unabhängig davon: Wenn Regierungspolitiker in der Öffentlichkeit eine bestimmte Position vertreten, ist das keine Einschränkung der Meinungsfreiheit derjenigen, die eine andere Position vertreten. Ich werde auch nicht in meiner Meinungsfreiheit eingeschränkt, wenn Merz mal wieder etwas sagt, was ich für falsch halte. Der Menschenrechtskommissar hat im Zusammenhang mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit die Aufgabe, Einschränkungen der Meinungsfreiheit zu untersuchen und ihnen entgegenzuwirken, aber nicht, die Positionen von Regierungspolitikern inhaltlich zu bewerten.

        Und wenn z. B. der Bundeskanzler öffentlich äußert, dass Deutschland fest an der Seite der Ukraine stehe, schränkt das auch nicht die Meinungsfreiheit derjenigen ein, die mit Putin sympathisieren.

  • Jeder Satz in diesem Bericht hat seine Berechtigung. Er schließt da an, wo schon Reporter ohne Grenzen 2025 in ihrem Report die zunehmende Einschränkung der Pressefreiheit in Deutschland angemahnt haben.

    Mit dem Rechtswissenschaftler und Professor für Menschenrechte Michael O’Flaherty haben wir es zudem mit einem der profiliertesten Akteure auf diesem Gebiet in Europa zu tun.

    Der Bundesregierung seien daher lieber einige der lesenswerten Werke von O’Flaherty zum Thema Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit ans Herz gelegt, als sich erneut in der Wiederholung dererlei hirnloser Statements zu ergehen, wie man es schon vor knapp einem Jahr in den Antwortbrief an den Menschenrechtskomissar gemacht hat. Das Schreiben dazu noch in despektierlicher Weise vom Staatssekretär verfasst und unterzeichnet, anstatt vom Innenminister. Schlechter Stil und ein wirklicher diplomatischer Fauxpas.

    Sagt aber viel aus über Deutschlands Dünnheutigkeit gegenüber dem Europarat wenn es um Menschenrechtsfragen geht.

    • @Sam Spade:

      Ich weiß nicht, ob den anerkannten Menschenrechtler da nicht sein gerechter Zorn über das Verhalten Israels ein wenig über's Ziel hat hinausschießen lassen. Zusätzlich zu der von @Budzylein beschriebenen - für einen Staatsrechtler eigentlich unverzeilichen - Vermischung von staatlichem Handeln, das Grundrechte einschränken kann, und privatem Handeln, das Grundrechte ausübt, kommt er noch mit einigen weiteren Kritikpunkten um die Ecke, die eher politisch als juristisch gefärbt klingen. So müsste ein an Grundsätzen interessierter Jurist erstmal fragen, inwieweit eine "NGO", die der mögliche Entzug ihrer staatlichen Finanzierung "einschüchtert", überhaupt NGO im Sinne des Europarates ist. Unabhängigkeit von Staatsgeldern sollte da Kriterium sein. Zum zweiten wäre es eine völlig neue Interpretation des Polizeirechts, dass es - trotz entsprechend starker Hinweislage - keine präventive Unterbindung erwarteter Störungen von öffentlicher Sicherheit und Ordnung zuließe. Zum Dritten sollte ein Professor zwischen "Uni" und "politischer Bühne" unterscheiden können, und zum Vierten wäre die Unterstellung einer „zu weit gefassten Auslegung“ der IHRA-Definition zumindest erklärungsbedürftig.

    • @Sam Spade:

      O’Flaherty selbst scheint von Pressefreiheit nicht viel zu halten. Er kritisiert im Zusammenhang mit dem Begriff des "importierten Antisemitismus" einen "medialen Deutungsrahmen". Die betreffenden Medien sind aber nicht staatlich, sondern können sich gegenüber dem Staat auf die Pressefreiheit (bzw. die Rundfunkfreiheit) berufen. Damit framt O’Flaherty Äußerungen von Medien, die er inhaltlich für falsch hält, die aber von der Pressefreiheit gedeckt sind, als Einschränkung der Meinungsfreiheit. Das ist falsch. Die Äußerung einer Meinung schränkt die Meinungsfreiheit derjenigen, die anderer Meinung sind, nicht ein. Widerspruch muss man in einem Land mit Meinungsfreiheit aushalten.

      Und: Wer Antisemitismus allein als "importiert" darstellt und den einheimischen Antisemitismus ausblendet oder Antisemitismus von rechts verharmlost, wie O’Flaherty kritisiert, bewertet die Lage falsch. Aber das hat nichts mit einer Einschränkung der Meinungsfreiheit zu tun, sondern ist selbst von der Meinungsfreiheit gedeckt, die auch "falsche" Bewertungen schützt. Wer eine andere Meinung vertritt als O’Flaherty, verletzt dadurch nicht die Meinungsfreiheit, sondern macht selbst von ihr Gebrauch.

      • @Budzylein:

        Anstatt sich jetzt die passenden Stellen aus dem taz Artikel zurechtzulegen und nach eigenen Gusto zu interpretieren, hilft es die kompletten zehn Seiten des Berichts zu lesen. Dann erschließt sich der Zusammenhang auch mit Blick auf die Pressefreiheit. Da hat Reporter ohne Grenzen im letzten Jahr sogar noch ausführlicher Stellung zu genommen. Den Bericht "Nahaufnahme Deutschland 2025, Pressefreiheit im Überblick" finden sie auf deren Homepage als PDF zum downloaden.

        In Bezug auf den Inhalt ihres Kommentars, würde ich ihnen besonders den Abschnitt "Pressefreiheit rund um Nahost-Berichterstattung unter Druck" nahelegen.

        Der komplette Bericht von O’Flaherty ist über das Monitoring Portal des Europarats abrufbar.

        • @Sam Spade:

          Zusätzlich zu den Ihnen nicht passenden Stellen im Artikel, die ich entgegen Ihrem Gusto wörtlich zitiert habe, bin ich Ihrer Anregung gefolgt und habe mir den genannten Abschnitt in dem Bericht durchgelesen. Von einer Einschränkung der Pressefreiheit kann darin keine Rede sein. Die Pressefreiheit erlaubt es jedem Presseunternehmen, über die Tendenz seiner Berichterstattung selbst zu entscheiden und den bei ihm angestellten Journalisten die "Blattlinie" vorzugeben. Und was die Angst angeht, wegen eigener Berichte keine Stelle mehr zu bekommen: Es muss auch keine linke Zeitung rechte Journalisten anstellen.

          Außer der Klage von Journalisten über Einflussnahme der eigenen Chefs wird in dem Bericht neben Shitstorms im Wesentlichen nur beklagt, dass Journalisten Kritik anderer Medien, also anderer Journalisten, fürchten. Insbesondere wird befürchtet, von anderen Journalisten des israelbezogenen Antisemitismus geziehen zu werden. Gerade DAS ist aber Pressefreiheit. Wer als Journalist seine Bewertungen öffentlich äußert, muss es hinnehmen, dass andere Journalisten zu diametral entgegengesetzten Bewertungen kommen. Zudem kann man bei unsachlicher Schmähkritik auf Unterlassung klagen.

    • @Sam Spade:

      "Dünnheutigkeit" ist der poetischste und tiefgründigste Vertipper (oder ist es gar keiner?) den ich je gelesen habe

  • Als würde noch irgend ein Land den Menschenrechtskommissar des Europarates ernst nehmen...

    • @FraMa:

      Menschenrechte ernstnehmen wäre eine Anregung, gerade dann, wenn irgendeine eigene Befindlichkeit das gerade nicht will. So entsteht Nachdenken.

    • @FraMa:

      Einmal in Ungarn oder Polen nachfragen, auf welcher Grundlage u.a. das Einfrieren der EU Mittel und die Klagen vor den europäischen Gerichtshof beruhen.

      Die Berichte des Menschenrechtskomissars bilden eine erste Grundlage für Ermittlungen und fließen aus juristischer Sicht in die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein.

      Insofern haben die Berichte ein hohes juristisches aber auch politisches Gewicht, wenn es um die Verletzung der Menschenrechte in den EU Mitgliedsstaaten geht.

      Wer als Staatsdiener meint diese Mahnungen einfach ignorieren zu können, hat seinen Job verfehlt.

  • Ich finde auch, man sollte mehr Demonstrationen erlauben, den Diskurs suchen -und gnadenlos alle rauswerfen die andere bedrohen, oder die Taten von Hamas & Co bejubeln.

    • @vieldenker:

      Und mit gnadenlos rauswerfen meinen Sie was genau? Remigrieren etwa?

      • @EffeJoSiebenZwo:

        Auf keinen Fall, sonst hätte ich das geschrieben. Aber sowas kommt mir weder in den Sinn, noch über die Lippen. Sie haben leider den Kontext des vorstehenden Diskurses bei Ihrer Antwort nicht weitergedacht.

      • @EffeJoSiebenZwo:

        Hat er doch geschrieben, alle rausschmeißen die Gewalt ausüben oder befürworten.



        Und was ist daran jetzt genau falsch?

        • @Donni:

          Probleme auszulagern, löst sie nicht.