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Vater von Maja T. nach dem Urteil„Ich wünsche mir, dass dieser Albtraum endlich aufhört“

Wolfram Jarosch ist für sein Kind Maja T. im Dauereinsatz. Nach dem Urteil spricht er von einem Schauprozess – und fordert zum Handeln auf.

Wolfram Jarosch, der Vater von Maja T. (mittig), hat fast alle Prozesstage in Budapest mitverfolgt Foto: Denes Erdos/ap
Timm Kühn

Interview von

Timm Kühn

taz: Herr Jarosch, Ihr Kind Maja T. wurde am Mittwoch in Budapest wegen mutmaßlicher Angriffe auf Neonazis zu 8 Jahren Haft verurteilt. Sie waren im beim Urteilsspruch dabei. Was fühlen Sie?

Wolfram Jarosch: Ich bin total geschafft. Wir sind die ganze Nacht mit dem Auto nach Budapest gefahren, weil der Zug nicht fuhr. Ich habe kaum geschlafen. Was das Urteil angeht, ist Erleichterung übertrieben, aber wir hatten noch Schlimmeres befürchtet. Es drohten ja bis zu 24 Jahre Haft. Auf der anderen Seite sind auch 8 Jahre sehr hart. Der Richter hat sich quasi vollständig der Argumentation der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Acht Jahre unter Zuchthausbedingungen, die härtesten, die es in Ungarn überhaupt gibt, ohne Chance auf vorzeitige Entlassung: Das ist ein ganz schöner Schock. Ich weiß noch nicht, wie ich damit umgehe.

Im Interview: Wolfram Jarosch

Wolfram Jarosch ist 55 Jahre alt und Lehrer an einer Jenaer Schule. Er ist der Vater von Maja T.

taz: Für den Richter Jószef Sós steht fest: Maja T. war als Teil der „Antifa Ost“ an den Angriffen in Budapest während des neonazistischen „Tags der Ehre“ beteiligt. Hat der Prozess klären können, was wirklich passiert ist?

Jarosch: Nein. Das Urteil ist völlig ungerechtfertigt. Der Richter hat die wichtigsten Punkte der Anwälte überhaupt nicht berücksichtigt. Es gibt keine Belege dafür, dass Maja Gewalt angewendet hat. Für eine der beiden vorgeworfenen Taten fehlen jegliche Belege, weder Aussagen noch Videos. Bei der anderen Tat gibt es ein Video, das angeblich Maja zeigen soll. Selbst wenn es sich dabei wirklich um Maja handeln sollte, sieht man ganz deutlich, dass diese Person unbeteiligt ist, keine Waffe trägt, nur hin- und herläuft. Es gibt nur eine Aussage eines Geschädigten, der Maja bei der ersten Aussage erkannt haben will, bei der zweiten aber nicht mehr. Das ist doch wirklich merkwürdig. Es gibt Vorwürfe, die müssen untersucht werden. Aber in einem rechtsstaatlichen Rahmen.

taz: Das Gericht hat auch den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung erhoben.

Jarosch: Nach ungarischen Recht müsste eine solche Vereinigung dauerhaft Bestand haben und hierarchisch organisiert sein. Dafür gibt es keinerlei Belege, auch nicht dafür, dass Maja die anderen Beschuldigten schon vorher gekannt hätte. Im Prozess wurden übrigens auch die Verletzungen unzulässig dramatisiert. Die Kopfverletzungen waren nach acht Tagen abgeheilt. Das hat der Gutachter zu Beginn gesagt, erst später im Prozess ist er dazu umgestiegen, dass an dieser Stelle theoretisch auch lebensgefährliche Verletzungen hätten entstehen können.

taz: Sie waren fast an allen Prozesstagen vor Ort. Wie haben Sie den Gerichtsprozess erlebt?

Jarosch: Es ist wirklich aufgefallen, wie sich der Richter stets der Staatsanwaltschaft angeschlossen hat. Majas Antrag auf Hausarrest wurde abgelehnt, unter anderem, weil Maja aus Verzweiflung über die Isolationshaft in den Hungerstreik getreten war. Der Richter hat gesagt, das zeige, dass Maja die Autorität des Gerichts nicht anerkenne. Dass Un­ter­stüt­ze­r:in­nen in den Gerichtssaal gekommen sind, hat der Richter als Indiz ausgelegt, dass Maja Mitglied einer kriminellen Organisation sein müsse. Dahinter steht natürlich Druck von Ministerpräsident Viktor Orbán, der die „Antifa Ost“ als Terrororganisation hat einstufen lassen. Das Verfahren war ein politischer Schauprozess.

taz: Maja T. hat im Gericht Berufung eingelegt. Solange das Verfahren läuft, bleibt Maja wohl in Ungarn. Wäre es nicht besser, Maja sofort nach Deutschland zurückzuholen?

Jarosch: Das wäre gar nicht möglich gewesen, weil die Staatsanwaltschaft zuerst Berufung eingelegt hat. Das heißt, es wäre sowieso zur Revision gekommen. In Ungarn ist es so, dass bei einer Revision der Staatsanwaltschaft nur dasselbe oder ein härteres Strafmaß möglich ist. Maja musste Revision einlegen, damit es auch zu einem milderen Urteil kommen kann. Vom Freispruch bis zu 24 Jahren Haft ist weiter alles möglich. Aber ja, solange bleiben die schlimmen Haftbedingungen wohl bestehen. Der Richter hat am Ende erneut einen Antrag auf Haftverschonung oder Hausarrest abgelehnt.

taz: Maja T. wird nicht in den Normalvollzug überstellt?

Jarosch: Das Gefängnis, in dem Maja sitzt, hat Maja in die härteste Haftkategorie eingestuft. Am Anfang hieß es, dass Maja angeblich so gefährlich sei. Dann, dass Maja als non-binäre Person so gefährdet sei. Diese Einstufung wurde uns nicht schriftlich mitgeteilt, sodass wir nicht dagegen vorgehen können. Seit dem Hungerstreik kam es zu kleinen Hafterleichterungen: keine 24-stündige Videoüberwachung mehr, Isolationshaft nur noch 23 Stunden statt den ganzen Tag. Laut den Nelson-Mandela-Rules der Vereinten Nationen darf Isolationshaft nur 2 Wochen und maximal 22 Stunden am Tag andauern. Bei Maja sind es nun anderthalb Jahre. Das ist Form von psychischer Folter, die bewusst eingesetzt wird, um einen Häftling zu brechen und zu zerstören.

Reaktionen auf das Urteil

Außenminister zurückhaltend Johann Wadephul (CDU) reagierte vorsichtig auf das Urteil gegen Maja T. „Das ist ein nicht rechtskräftiges Urteil in einem EU-Land. Und das respektieren wir“, sagte der CDU-Politiker. Deutschland habe um Auslieferung erbeten – „das besteht alles fort.“ Das Auswärtige Amt wollte das Urteil nicht kommentieren, teilte aber mit, man kümmere sich weiter „hochrangig“ um den Fall.

Bundesweite Kritik Martin Schirdewan, Co-Vorsitzender der Linken im Europaparlament, sprach nach dem Urteil von einem „Schauprozess, der niemals in Ungarn hätte stattfinden“ dürfen. Er kritisierte eine „lückenhafte, lediglich auf Indizien bauenden Anklage“ und ein „unverhältnismäßiges“ Strafmaß. Aus der SPD kritisierte René Repasi (SPD), die Orbán-Regierung habe den Prozess „für politische Propaganda instrumentalisiert“. Auch aus den Reihen der Grünen kam Kritik. Die rechtsextremistische AfD hingegen freute sich über das Urteil.

Deutschlandweite Demos Am Mittwochabend kam es deutschlandweit zu Protesten der linken Szene, unter anderem in Berlin, Leipzig, Hamburg, Dresden, Freiburg, Nürnberg und Kiel. Die Demos blieben friedlich. Das Solidaritätskomitee für Maja warf Ungarn vor, mit dem „Missverhältnis zwischen Beweislage und Urteil“ einen „unbedingten Verfolgungswillen“ zu zeigen. Es sprach von einem „großen Schlag“ und einem „Feldzug gegen den Antifaschismus“. Für Samstag, den 7. Februar, rief das Komitee zu einer Demonstration in Jena auf. (tk)

taz: Sie begleiten Ihr Kind seit Haftantritt unermüdlich. Wie hat sich Ihr Leben verändert?

Jarosch: Mein Leben ist völlig auf den Kopf gestellt. Ich hätte mir das alles nie vorstellen können. Es ist ein Schock nach dem anderen. Schon vor zwei Jahren die Sorge um Auslieferung. Dann, dass Maja rechtswidrig in einer Art paramilitärischer, staatlich organisierter Entführung nach Ungarn gebracht wurde. Jetzt dieser politische Schauprozess. Das belastet mich enorm, auch psychisch. Ich arbeite ja auch Vollzeit, fahre immer wieder die 1.000 Kilometer nach Budapest. Klar, ich komme an meine Grenzen.

taz: Der Fall Ihres Kindes zieht internationale Kreise. Die USA bezeichnen die „Antifa Ost“ als Terrororganisation und haben sie auf eine Liste mit Hamas und al-Qaida gesetzt. Auch Ungarn nennt die Antifa eine Terrororganisation. Wie fühlt es sich an, wenn das eigene Kind zum Spielball globaler Politik wird?

Jarosch: Nach meinem Rechtsempfinden ist Donald Trump der Terrorist, der Menschen in Booten vor der venezolanischen Küste ermorden lässt und den venezolanischen Präsidenten völkerrechtswidrig entführt hat, auch wenn Maduro wirklich kein toller Typ ist. Das ist alles so absurd. In Ungarn wurde nun zum 14. Februar der Gegenprotest zum SS-Gedenken „Tag der Ehre“, wo eine Holocaustüberlebende sprechen sollte, verboten – die Nazis dürfen laufen. Das sind alles sehr bedenkliche Entwicklungen, die mir Angst machen. Überall geraten Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unter Druck. Dagegen müssen wir uns wehren.

taz: Was fordern Sie von der Bundesregierung?

Jarosch: Außenminister Johann Wadephul (CDU) hat vor einem halben Jahr auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hingewiesen, wonach die Auslieferung rechtswidrig war und gesagt, Maja müsse zurückgeholt werden. Jetzt ist er ein Stück weit zurückgerudert und hat den ungarischen Prozess samt der Revision anerkannt. Ich fordere, dass Maja für ein faires Verfahren in Deutschland jetzt zurückgebracht wird. Wie die Auslieferung ist auch die Rücküberstellung eine politische Frage. Maja müssen endlich Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit gewährt werden.

taz: Wie blicken Sie in die Zukunft, was wünschen Sie sich für Maja?

Jarosch: Ich wünsche mir, dass Maja das ganze Verfahren durchsteht und die Kraft behält. Dass dieser Albtraum endlich aufhört. Dass Maja endlich Forstwirtschaft studieren und mit Freun­d:in­nen und der Verlobten zusammenleben kann.

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17 Kommentare

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  • Auch nach deutschem Recht reicht es für die Mittäterschaft aus, bei einer geplanten Tat wesentliche Beiträge geleistet zu haben. Man muss bei einer Körperverletzung nicht selbst zuschlagen, sondern es reicht, den Tatort auszuspähen, um Kameras und Fluchtwege zu finden - selbst wenn man dann bei der eigentlichen Tat gar nicht dabei ist.

    Beispiel aus dem gegenteiligen Segment: wenn 4 Nazis ein Haus anzünden, muss das Gericht zum Glück nicht ermitteln, wer konkret das Feuerzeug in der Hand hatte und den Brand gelegt. Sondern wenn die 4 die Tat gemeinsam geplant haben und sie vom gemeinsamen Willen getragen war, sind alles 4 Täter.

  • Maja war nicht dabei - und wenn dann nur auf einem Video. Maja hat nicht zugeschlagen - lief wenn dann nur beiläufig durchs Bild. Die Verletzungen der Opfer wurden übertrieben - waren doch schon nach acht Tagen abgeheilt.



    Und so weiter und so fort...



    Aus Sicht eines Elternteils absolut verständlich, aber das ist nichts als Relativierung um Relativierung.



    Mir ist klar das dem Vater das Herz bricht, aber mit Eisenstangen und Tritten gegen den Kopf auf Menschen die am Boden liegen - da kann es kein Pardon geben.



    5 Jahre gab es dafür in Deutschland, 8 Jahre nun in Ungarn. Das ist kein überzogenes Urteil. Das gäbe der Strafrahmen auch in Deutschland her.



    Der Richter blieb deutlich unter den geforderten 24 Jahren der politisch motivierten Staatsanwaltschaft, das zeigt, dass in Ungarn die Justiz noch nicht gleichgeschaltet ist.

  • Ständig wird das ungarische Rechtssystem in Frage gestellt und dessen Legitimität bezweifelt.



    Aber wenn es um die Einstufung als terroristische Vereinigung geht, ist plötzlich das ungarische Recht ausschlaggebend. Denn nach deutschem Recht muss es keine dauerhafte und hierarchische Organisation einer solchen Vereinigung geben.

  • Ich bin erschrocken über die konsequente Distanzlosigkeit und den latent sympathisierenden Blickwinkel, mit der die sonst meinungsbunte taz über dieses Thema berichtet. (Damit meine ich nicht den Vater dieser Person, der darf einseitig sein). Die Haltung scheint zu sein: gegen (mutmaßliche)„Faschos“ ist alles erlaubt. Ist es aber nicht; es handelt sich um heimtückische bewaffnete Überfälle mit zum Teil schweren Verletzungen. Zur Erinnerung: Der Linksextremismus ist nicht deshalb gut, weil er „gegen rechts“ und den bösen Kapitalismus ist. Er hat seine eigene Geschichte der brutalen Entmenschlichung seiner „Feinde“, die noch immer mit guten Absichten begründet wurde. Jeder Staat muss gegen solche Formen der „Selbstjustiz“ hart durchgreifen. Ich wüsste gerne, wie es den Opfern geht, ganz egal, welche Gesinnung diese haben mögen. Ich habe die Beweiswürdigung des ungarischen Gericht jetzt nicht nachvollzogen, aber nach allem, was ich weiß, spricht sehr viel jedenfalls für eine Mittäterschaft von Maja T. Dafür ist es auch nicht erforderlich, dass sie selber zugeschlagen hat, solange sie den Tatentschluss mitgetragen und unterstützt hat.

  • Diese Bundesregierung wird nichts unternehmen, außer vielleicht ein paar nichtssagenden Kommentaren und Bedauerungen in irgendwelchen Sonntagsreden. Man will es sich nicht mit künftigen Koalitionspartnern wie etwa der AgD verderben und - es ist nicht allzu weit von den eigenen Denkmustern entfernt: links ist immer schlecht, sexuelle Orientierung hat gefälligst so zu sein wie man das gerne hätte. Basta.

  • Ohne Worte…



    Im Prozess wurden übrigens auch die Verletzungen unzulässig dramatisiert. Die Kopfverletzungen waren nach acht Tagen abgeheilt. Das hat der Gutachter zu Beginn gesagt, erst später im Prozess ist er dazu umgestiegen, dass an dieser Stelle theoretisch auch lebensgefährliche Verletzungen hätten entstehen können.

  • Schauprozess?

    1. Nun, Ungarn ist in der EU. Richtig? Wenn es kein rechtsstaatlicher Prozess war, weshalb greift dann die EU nicht ein? Oder hat sie keine Handlungsmöglichkeiten? Braucht sie Ungarn, um GROß zu sein?

    Menschen wie ich haben vor dieser "Art" der EU gewarnt. Was wurden wir daraufhin in Ecken gedrängt... EU, EU, EU... GROß musste sie sein, nicht qualitativ und bei fehlenden Menschenrechten und Verfolgung von Minderheiten in manchen EU-Staaten, sowie einem nicht ganz ordentlichen Justizsystem... da drückte man sogar die Hühneraugen zu.

    2. Die "Antifaschisten", welche in Ungarn Menschen mit Hämmern angriffen, verzichteten ganz und gar auf einen Prozess und nahmen das "Recht" in eigene Hand. Ohne Beweise, ohne Verfahren "bestraften" sie irgendwen, der ein Nazi sein könnte. Woanders nennt man dies Lynch- oder Selbstjustiz (gilt auch für die "Hammerbande" in Deutschland).

    3. Vom Prinzip finde ich es richtig, wenn eine Tat dort verhandelt wird, wo sie stattfand, solange ein rechtsstaatliches Verfahren garantiert ist. Davon sollte bei einem EU-Land ausgegangen werden können. Wenn nicht, was sucht dann ein solches Land in der EU?

    • @Drehrummbumm:

      Sie sprechen da wichtige Punkte an.



      Mich würde mal interessieren, woran man festmacht, es handle sich um einen Schauprozess oder um ein nicht rechtsstaatliches Verfahren.

      Gut, dem Vater einer angeklagten Person billige ich durchaus zu, entsprechende Aussagen zu treffen. Auch können er, der Anwalt und Unterstützer natürlich die Meinung vertreten, die Beweise und Indizien würden nicht ausreichen.

      Aber wie sieht es mit den tatsächlichen Fakten aus?



      Und hier kommen wir zu der Frage, ist Ungarn ein Rechtsstaat entsprechend den Normen der EU?



      Ist Ungarn das nicht, welche Hebel hat man dann?



      Und wie sieht es in anderen Staaten der EU aus?

      Oder übertreibt man in diesem Fall?



      Z. B. der Vorwurf der Isolationshaft als Folter: Wäre es nicht bedeutend dramatischer gewesen, eine Person, die sich als non-binär erklärt hat, in einen Männerknast zu stecken? In einem transphoben Unrechtsstaat, als der Ungarn ja mitunter dargestellt wird, hätte man diese Person den "schweren Jungs" wahrscheinlich zum Fraß vorgeworfen.

      Ich wünsche mir eine objektive, faktenbasierte Bewertung der ungarischen Justiz, um mir selbst ein Urteil bilden zu können.

    • @Drehrummbumm:

      "Wenn nicht, was sucht dann ein solches Land in der EU?"

      Geld.



      Und einer der Geburtsfehler der EU ist halt, dass es nicht möglich ist, Länder rauszuwerfen.

  • Ich wünsche Ihnen als Vater viel Kraft und Durchhaltevermögen bei dieser Ungerechtigkeit. Wichtig ist, das Thema in der Öffentlichkeit zu halten. Vielleicht braucht es einfach auch etwas Zeit, damit die unchristliche Union Gesichtswahrung betreiben kann. Wadephul erscheint mir nicht unbedingt als Hardliner und eher noch dem christlichen Weltbild verpflichtet.

    • @Stefan Schmitt:

      Die Auslieferung fand zu Ampelzeiten statt, nicht unter Merz. Kanzler war Scholz (SPD), Außenministerin war Frau Baerbock (Grüne) und Justizminister war Buschmann (FDP).

    • @Stefan Schmitt:

      Die Gesichtswahrung der unchristlichen Union... treffend gesagt.



      Die Konservativen lassen sich von Rechtsaußen auf der Nase herumtanzen.

    • @Stefan Schmitt:

      Es ist nicht die Aufgabe der Bundesregierung sich um jeden Schläger zu kümmern.

  • In Ungarn wurde nun zum 14. Februar der Gegenprotest zum SS-Gedenken „Tag der Ehre“, wo eine Holocaustüberlebende sprechen sollte, verboten – die Nazis dürfen laufen.



    Sauerei!



    Ihnen allen viel Ausdauer!

  • Ein interessantes Interview, um die Sicht auf die Dinge des Herrn Jarosch kennenzulernen.



    Nur hat das natürlich nichts mit einer objektiven Beurteilung des Verfahrens zu tun. Das ist ja auch in Ordnung, niemand verlangt Objektivität in einem Prozess gegen das eigene Kind.



    Aber als Kontrast würde ich mir ein Interview mit eines der Opfer wünschen. Ich denke, das wäre einer Einordnung dienlich.

    • @Katharina Reichenhall:

      Die Darstellung der Faktenlage durch den Vater von Maja T. ist korrekt. Es gibt keinerlei wie auch immer geartete Beweise für eine Tatbeteiligung. Das einzige Indiz sind die Aufzeichnungen der Sicherheitskamera, die Maja T. an einem anderen Ort in der Nähe des Tatortes zeigt.



      Das Ganze war schlicht ein Schauprozess, der Schuldspruch stand nach der Intervention von Orban vorher fest.