EGMR stoppt Abschiebung nach Syrien : Staatlich organisierter Gefährdungsakt
Der EGMR bestätigt: Syrien ist kein sicheres Land. Schiebt Deutschland nach Syrien ab, wird es zum Handlanger von Unterdrückung.
Foto: Jean-Francois Badias/ap
D er Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine geplante Abschiebung aus Österreich nach Syrien gestoppt. Ein Mann, der zuvor im Juli abgeschoben wurde, ist seither spurlos verschwunden. Damit bestätigt das Gericht, was auch schon dutzende Menschenrechtsorganisationen sagen: Syrien ist kein sicheres Land. Abschiebungen dorthin sind nichts anderes als ein staatlich organisierter Gefährdungsakt.
Trotzdem will auch die Bundesregierung mit Union und SPD die Rückführungen wieder aufnehmen. Im Koalitionsvertrag steht deutlich: „Nach Afghanistan und Syrien werden wir abschieben.“ Eine Forderung, die ursprünglich aus dem Katalog der Rechtsextremen stammt. Mit christlicher Nächstenliebe oder Sozialdemokratie hat das nichts zu tun.
Die Abschiebepläne der Koalition sind nicht nur zynisch und für Betroffene retraumatisierend, sondern auch brandgefährlich. Jede Abschiebung erfordert eine Kooperation mit den syrischen Behörden – also genau mit dem Apparat, der an dem Massaker an der drusischen Minderheit beteiligt war. In der Provinz Suweida wurden seit Mitte Juli über 30 Dörfer niedergebrannt, mehr als 80 Frauen wurden entführt, Menschen wurden getötet, nur weil sie Drus*innen sind. Wer jetzt nach Syrien abschiebt, kooperiert mit Tätern und legitimiert deren islamistischen Terror.
Solche Abschiebungen setzen Schutzsuchende gezielt der Gefahr aus. Sie verwandeln staatliche Schutzpflicht in staatliche Gefährdung. Wer nach Syrien abschieben will, macht sich zum Handlanger von Unterdrückung und Gewalt. Rückführungen nach Syrien sind eine staatliche Beihilfe zur Menschenrechtsverletzung. In einer Demokratie darf so etwas nicht Normalität werden.
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