Klimaklage gegen Bundesregierung: Umwelthilfe lässt nicht locker
Die Ampelkoalition verstoße mit ihrer Klimapolitik gegen geltendes EU-Recht, sagt die Deutsche Umwelthilfe. Sie reicht Klage ein – erneut.
Die Klagen wurden vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben. Zum einen geht es um eine EU-Verordnung, die Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft regelt. Sie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten dazu, klare Ziele für die Treibhausgaseinspeicherung durch Ökosysteme zu erreichen, beispielsweise durch die Wiedervernässung von Mooren.
Zudem sieht die Umwelthilfe Verstöße gegen die Klimaschutzverordnung (ESR). Sie hält die Mitgliedstaaten an, ihre Emissionen in den Bereichen Verkehr, Gebäude, Kleinindustrie, Abfall und Landwirtschaft bis 2030 um 50 Prozent im Vergleich zu 2005 zu reduzieren.
In beiden Fällen hat die Bundesregierung aus Sicht der Umwelthilfe keine ausreichenden Korrekturmaßnahmen ergriffen, um die Ziele zu erreichen. Geeignete Maßnahmen, um gegenzusteuern, lägen längst auf dem Tisch, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er nannte als Beispiel ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahren, 80 km/h außerorts und 30 km/h innerorts. Das koste nichts und spare mehr als elf Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr ein.
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Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits mehrere Klagen gegen die Bundesregierung angestrengt. Viele hatten Erfolg, wie zuletzt die Klage zum Lufteinhalteprogramm.
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