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Deutsche KlimaschutzzieleUmwelthilfe klagt auf Vollstreckung

Ende Januar verklagte das Bundesverwaltungsgericht den Bund auf die Einhaltung seiner Klimavorgaben. Die DUH will, dass das jetzt umgesetzt wird.

Auch auf der Straße, wie im April 2026, kämpft die DUH für die Energiewende Foto: Michael Ukas/dpa

Die Deutsche Umwelthilfe macht Ernst: Sie hat beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Vollstreckung des Urteils zum Klimaschutz beantragt. Ende Januar hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geurteilt, dass das Klimaschutzprogramm der Ampelregierung „ergänzender Maßnahmen bedarf“. Andernfalls werde das im Klimaschutzgesetz bestimmte Ziel für das Jahr 2030 verfehlt: die Reduktion der deutschen Treibhausfracht um 65 Prozent im Vergleich zu 1990. Geschafft waren 2025 aber erst 48 Prozent.

„Vollstreckung bedeutet: Das Gericht kann Zwangsmaßnahmen gegen Personen der Bundesregierung verhängen“, erklärte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts der taz. Eine Zwangsmaßnahme könne beispielsweise ein Zwangsgeld sein.

Vor zwei Jahren hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geurteilt, dass die Bundesregierung mehr gegen die Klimaerhitzung tun muss. Gegen das Urteil ging der damalige Minister Robert Habeck (Grüne) in Revision. „In jedem Ministerium herrscht die Grundhaltung: Ich lasse mir doch nicht von einem Gericht vorschreiben, was ich zu tun habe“, sagt Patrick Graichen, damals Staatssekretär bei Habeck.

Allerdings hatte die DUH nicht lockergelassen und im Januar neuerlich Recht bekommen. „Umweltverbände haben Anspruch auf Nachbesserung“, erklärte der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts: Die Bestimmungen des Klimaschutzgesetzes seien „umweltbezogene Rechtsvorschriften“, weshalb sie auch Gegenstand des Umweltverbandsklagerechtes seien. Zudem stellte das Gericht eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit in der deutschen Klimaschutzpolitik fest: Die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebene Reduktion um mindestens 88 Prozent bis zum Jahr 2040 sei mit den politischen Instrumentarien nicht zu schaffen.

Expertenrat forderte Nachbesserungen

Heute gibt es eine andere Regierung, aber dieselbe Sachlage. Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums verweist auf das Klimaschutzprogramm, dass die Regierung Merz im März vorgelegt hatte: „Damit setzen wir das Leipziger Urteil um.“ Allerdings war der unabhängige Expertenrat, der die Klimaarbeit der Regierung zu bewerten hat, zu einer anderen Einschätzung gekommen: Er forderte Nachbesserungen. Das Klimaschutzprogramm ist das zentrale politische Instrument, um das Reduktionsziel zu erreichen.

„Wenn die Bundesregierung selbst nach einem rechtlich verbindlichen Urteil nicht wirksam handelt, werden wir den gerichtlichen Druck so lange erhöhen, bis die Klimaziele eingehalten werden“, kündigte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe, an. Konkret fordert die DUH beispielsweise die Einführung eines Tempolimits.

„Der 11. Senat des Gerichts wird den Vollstreckungsantrag jetzt prüfen“, erklärte der Sprecher. Patrick Graichen sagt, dass sich die Grundhaltung in den Ministerien wohl erst ändern werde, „wenn ein Gericht auch inhaltlich gewisse Dinge vorschreibt“. Der ehemalige Staatssekretär, der heute Mitglied im Aufsichtsrat des ukrainischen Stromnetzbetreibers Ukrenerho ist, verweist auf das holländische Oberste Gericht, dass beispielsweise Vorgaben zu einem Tempolimit gemacht hatte, die dann auch umgesetzt wurden. „Auch in Deutschland gibt es solche inhaltlichen Vorgaben durch die Gerichte, beispielsweise beim Thema Feinstaub“, sagt Graichen der taz.

Auch bei diesem Beispiel engagiert sich die DUH juristisch. Jürgen Resch: „Beim Thema Luftreinhaltung haben wir schon einmal bewiesen, dass wir erfolgreich sein können: Gegen die Verantwortlichen in Stuttgart oder München wurden so lange Zwangsgelder erhoben, bis sie nachgaben und Fahrverbote für Dieselmotoren verhängten.“ Und wenn diese Regierung fortgesetzt den Rechtsstaat mit Füßen trete, werde nach einem gerichtlich angeordneten Zwangsgeld einem Regierungsmitglied Zwangshaft angedroht.

Noch keine Vorgaben durch Gerichte

Graichen sagt, dass es beim Klimaschutz noch keine inhaltlichen Vorgaben durch Gerichte gab. „Bislang haben sich immer alle Regierungen darauf verlassen, dass das Klimaschutzgesetz nicht juristisch hart durchsetzbar ist“, sagt der ehemalige Staatssekretär. „Insofern ist das eine spannende Frage, wann die ersten Richter so mutig sein werden, auch inhaltlich Maßnahmen festzulegen.“

Dass Gerichte unmittelbar Einfluss auf die Politik nehmen können, hatte bereits das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2021 bewiesen: Damals urteilten die Karlsruher Richter, dass die aktuelle Politik die Rechte künftiger Generationen verletzt. Daraufhin hatte das damalige Kabinett von Angela Merkel (CDU) das Reduktionsziel im Jahr 2030 von 55 Prozent auf 65 Prozent angehoben – und auch in den Folgejahren verschärft. Aktuell liegt beim Bundesverfassungsgericht eine neuerliche Beschwerde zur Klimapolitik vor – die „demnächst“ entschieden werden soll.

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