Potentes Treibhausgas: Methanverordnung droht, entkernt zu werden
Die EU-Kommission erwägt offenbar, die bei Verstößen gegen die Methanverordnung geplanten Strafen auszusetzen – auf Druck der Lobby und der USA?
Die Leaks, die normalerweise beim Thema Methan das Problem sind, lassen das Treibhausgas bei der Förderung oder dem Transport unbeabsichtigt entweichen. Beabsichtigt ist hingegen ein anderes Leak. Es enthüllt einen Plan der EU-Kommission, der bei Umweltverbänden für Empörung sorgt: Wie die Zeitschrift Politico auf Grundlage von zwei anonym gehaltenen Quellen berichtet, zieht Brüssel in Erwägung, Verstöße gegen die Methanverordnung zunächst nicht zu sanktionieren. Die Aussetzung der Strafen könnte bis zu drei Jahre lang gelten.
Methan ist der Hauptbestandteil von Erdgas und ein extrem potentes Treibhausgas. Um die Emissionen zu verringern und die Klimaziele nicht zu gefährden, verabschiedete die EU 2024 die Methanverordnung. Sie sieht vor, ab dem kommenden Jahr Käufer und Verkäufer fossiler Brennstoffe zu bestrafen, wenn sie ihre Methanemissionen nicht entsprechend der Standards überwachen und begrenzen.
Öl- und Gasunternehmen hatten ein Aussetzen dieser Auflage gefordert. Mehrere EU-Länder und die US-Regierung warnten, dass es zu Lieferengpässen kommen könne. Mit der möglichen Kehrtwende reagiere Brüssel nun auf diesen Druck, schreibt Politico.
Verstöße an der Tagesordnung
Aktuell werden Verstöße gegen die Methanverordnung nicht bestraft, sagte Simon Sackers von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) der taz. Es fehle auch noch das entsprechende Umsetzungsgesetz zur Verordnung, das bereits im vergangenen Sommer hätte veröffentlicht werden sollen. „Dieser Entwurf der Kommission ist dementsprechend beunruhigend. Die Vorschläge würden Ausnahmen von den Sanktionen zum Normalfall machen“, so Sackers.
Am Montag hatte die DUH einen Report veröffentlicht, der massive Verstöße von deutschen Öl- und Gasbetreibern gegen die Methanverordnung aufdeckt. Demnach ignoriert ein Großteil der Unternehmen die Pflicht, Methanemissionen gegenüber dem Umweltbundesamt transparent zu machen.
„Die Kommission darf dem Lobbydruck von Trump nicht nachgeben: Gerade im Interesse der Versorgungssicherheit muss sie eine wirksame Sanktionierung von Verstößen gegen die Verordnung empfehlen“, so die DUH.
Das Bundesumweltministerium wollte sich auf Anfrage der taz nicht „zu Medienberichten und Leaks“ äußern.
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