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Umsturz-Verdächtige Malsack-WinkemannEsoterikerin und QAnon-Anhängerin

Sie plante offenbar mit Reichsbürgern die Revolution und sollte danach Justizministerin werden: Wer ist Richterin und Ex-AfD-Abgeordnete Birgit Malsack-Winkemann?

Die damalige AfD-Abgeordnete Birgit Malsack-Winkemann 2019 im Bundestag Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Berlin taz | Sie sollen den gewaltsamen Umsturz geplant haben: Am Mittwochmorgen hat die Polizei 25 Personen aus dem Reichsbürgerumfeld festgenommen, die wohl einer Verschwörergruppe angehören. Designierte Justizministerin der mutmaßlichen Umstürzler sollte offenbar die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann werden. Die 58-Jährige arbeitet nach ihrer verpassten Wiederwahl 2021 als Richterin am Berliner Landgericht und ist auch Beisitzerin im Bundesschiedsgericht der AfD. Am Mittwochmorgen umzingelten laut Zeit vermummte und bewaffnete Spezialkräfte ihr Haus in Berlin-Wannsee und nahmen sie fest.

Auch in Hinblick darauf, wie sich die mutmaßlichen Put­schis­t*in­nen Zugang zum Bundestag verschaffen wollten, ist Malsack-Winkemann möglicherweise interessant: Laut der Pressestelle des Bundestags verfügt die ehemalige AfD-Abgeordnete über einen Ehemaligenausweis. Gemäß Hausordnung dürfte sie damit nach einem Sicherheitscheck die Bundestagsgebäude betreten. Aus der Pressestelle hieß es: „Bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts erhält Frau Malsack-Winkemann keinen Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages.“

Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz hatte dieses Jahr versucht, die Richterin aus dem Dienst zu entfernen, war damit aber beim Dienstgericht gescheitert. Das Gericht hatte keinen Anlass gesehen sie in den Ruhestand zu schicken – trotz ihrer AfD-Mitgliedschaft, dokumentierten Kontakten zum offiziell aufgelösten, rechtsextremen Flügel der AfD sowie ihrer Beteiligung an der Querdenken-Demo im August 2020, die letztlich zur Erstürmung der Treppen des Reichstages geführt hatte.

Das Gericht sah während der Verhandlung Ende Oktober keinen Nachweis, dass Malsack-Winkemann „die Nähe von Parteimitgliedern sucht, die rechtsextremistische Ansichten vertreten“ – ebenso sei eine „Nähe zu verschwörungstheoretischen Kreisen mit rechtsextremen Hintergrund“ nicht nachzuweisen. Der Staatsrechtler Fischer-Lescano hatte das Urteil deutlich kritisiert.

Reichsbürger-Ideologie und Esoterik

Zu Recht, wie sich nun offenbar zeigt: Parallel lief gegen Malsack-Winkemann ein Terror-Ermittlungsverfahren wegen eines geplanten Staatsumsturzes. Die Berliner Justizbehörde bestätigte der taz am Mittwoch, dass die Berufung gegen das Urteil noch am selben Tag rausgeschickt werden sollte. Das habe man allerdings bereits vor der Razzia geplant, die Frist für Rechtsmittel läuft bis zum 11. Dezember. Die Berufung dürfte nun um einiges leichter zu begründen sein.

Moralische Unterstützung in dem Verfahren hatte Malsack-Winkemann auch von den AfD-Bundesvorständen Roman Reusch und Stephan Brandner erfahren, die bei der Verhandlung erschienen waren. Letzterer hatte ihr zuletzt noch bei Gericht auf die Schulter geklopft und zu ihr gesagt, dass sie sich „wacker geschlagen“ habe und danach vor Kameras die Neutralität Malsack-Winkemanns betont. Vor Gericht ließ sie sich von Jochen Lober verteidigen, der zwischenzeitlich auch den NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben vertrat.

In ihrer Zeit im Bundestag war Malsack-Winkemann mit scharfen und rassistischen Reden aufgefallen, in denen sie unter anderem Verbindungen von Krankheiten und Flüchtlingen insinuierte. Laut Zeit wurde sie seit Monaten überwacht und gilt unter Parteifreunden, Bekannten und Parlamentariern als Anhängerin von Verschwörungstheorien mit einer Neigung zur QAnon-Ideologie. Ebenso gebe es eine Nähe zur Reichsbürger-Ideologie und Esoterik. Sie soll innerhalb des Verschwörerkreise zuletzt darauf gedrängt haben, möglichst schnell aktiv zu werden.

Der Grünen-Abgeordnete Sven Kindler, der vergangene Legislatur mit Malsack-Winkemann im Haushaltsausschuss des Bundestages saß, twitterte anlässlich der Durchsuchungen, dass diese dort „oft und lang ihre wahnhaften Verschwörungsthesen zu Corona, Impfen, Geflüchteten oder der UN ausgebreitet“ habe. Die Hassrede der AfD sei brandgefährlich und führe zu Taten, so Kindler.

Ergänzt und aktualisiert am 07.12.2022 um 13:50 Uhr. d. R.

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28 Kommentare

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  • Wegen der Mitgliedschaft in einer Partei (wie der AfD) kann man niemanden entlassen, solange diese Partei nicht verboten ist - die sitzen ja sogar im Bundestag. Wenn man dies als privatwirtschaftlicher Arbeitgeber als Entlassungsgrund angibt, erhält man vielleicht von dem einen oder anderen Zustimmung und Anerkennung, aber die Kündigung hat vor keinem Arbeitsgericht Bestand. Dementsprechend gilt das auch für die Berliner Justizverwaltung im Fall der Richterin mit AfD-Parteibuch.



    Die anderen offenbar wohlbekannten Vorlieben dieser Frau (Verschwörungstheoretikerin, QAnon-Gläbige etc.) halte ich jedoch durchaus für Tatbestände einer Entfernung aus einem deutschen Richteramt - wenn es nachgewiesen wird. Aber das dürfte ja im vorliegenden Fall nicht schwer gewesen sein - wenn es jemand ernsthaft gewollt und vorangetrieben hätte. Diese Frage würde ich gerne an die Berliner Justizverwaltung weitergeben!

    • @Alter weis(s)er Mann:

      Fragen Sie Frau Dr. Kreck von der Linken.

      Vermutlich war es eben doch schwerer nachzuweisen gewesen.

      QAnon ist beispielsweise recht undankbar als Entlassungsgrund.

      Wenn eine Richterin in Deutschland glaubt, dass dort Verbrechen stattfinden, die es nicht gibt, ist das hier nicht wirklich von belang.

  • ++Das Gericht hatte keinen Anlass gesehen sie in den Ruhestand zu schicken – trotz ihrer AfD-Mitgliedschaft++

    Trotz, was soll das bedeuten, denn noch ist ja die AFD "nicht verboten", klar würde die AFD nach einem Wahlerfolg in ganz Deutschland die Demokratie abschaffen und nur noch solche Wahlen durchführen, bei denen das Wahlergebnis feststeht nach Vorbild Russland.

    Doch in einer Demokratie kann man eben niemanden Entlassen, wegen einer Parteimitgliedsschaft, so lange diese Partei nicht verboten ist, also eindeutig als Staatsfeindlich eingestuft worden ist.

    Der Prozess wird auch interessant werden, letztlich könnten viele die Beteiligten waren, ja auch behaupten nur ein "Diskussionsclub" gewesen zu sein, Karl Marx wollte ja auch nie, das seine Thesen in die Realität umgesetzt werden, da er wusste, das die Menschen anders agieren werden, als in der Theorie.

    • @udo123:

      Doch, das kann man, auch wenn die Partei noch nicht verboten ist.

      Entsprechende Urteile finden Sie bei Google.

      Die AfD war nur lange nicht rechtsextrem genug.

      Zu verfassungstreu, wenn Sie so wollen.

  • "Vor Gericht ließ sie sich von Jochen Lober verteidigen, der zwischenzeitlich auch den NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben vertrat."



    Lieber Herr Rath, ich schätze ihre Artikel und Kommentare außerordentlich! Aber was wollen Sie mit obigen Satz ausdrücken? Das ein Strafverteidiger die Werte seines Mandanten teilen muss?

    • @Emmo:

      Na ja, wenn ein RA immer wieder Mandant*innen aus rechtsradikalem oder rechts-terroristischem Umfeld vertritt macht das wohl doch eine gewisse Tendenz deutlich.

      • @Ingo Bernable:

        Und wenn jemand immer und immer wieder Kinderschänder, Vergewaltiger und Sexualstraftäter vertritt? Macht das auch eine gewisse Tendenz deutlich?

        Macht dann Strafverteidigung allgemein eine gewisse Tendenz zu Straftaten deutlich?

      • @Ingo Bernable:

        Nun ja: Vielleicht nur die Tendenz - JEDERMANNS Rechte wahrzunehmen. Oder sollten Rechte grundsätzlich ohne Verteidigung bleibe?

  • Off topic, aber welchen GUTEN Grund gibt es für Ehemaligenausweise für den Bundestag?

    Das ist doch ein Einfallstor für Lobbyisten, die aus Reihen ehemaliger Angeordneter von der Wirtschaft rekrutiert werden können. Ich finde das muss schleunigst abgeschafft werden!!!

    • @Tomtorom:

      ebenso bei Ex-Kanzler Schröder und den ganzen Ex-Bu-Präs.



      Wenn ich in einem Unternehmen nicht mehr arbeite, darf ich nicht mehr mit Unternehmensausweis rein. So kenn ich das.

  • An was für Leute man geraten kann, sollte man sich mal vor einem Landgericht zu verteidigen haben... oder klagen wollen. Theoretisch Gruselig.

    Hat denn niemand Informationen zu ihren Urteilen, ist da was irritierendes dabei?

    • @Fabian Wetzel:

      Ich glaube, das war ein zivilsenat (Baurech).



      Ideologische eher unverfänglich

  • Es ist schon schwer, Heinrich den 13. und Konsorten ernst zu nehmen. Daher bin ich extra dankbar, dass die deutschen Sicherheitsbehörden, nach jahrzehntelanger Schwachsichtigkeit auf dem rechten Auge, das endlich tun.

    • @Manfred K:

      Ihro Heinrichkeit, der XIII. würde sich, ließe er sich zur Lektüre eines solchen Hetzblattes des Proletariats hinreißen, angesichts derlei Herabwürdigung seynes edlen Geblüts gewiss nicht ohne den Fehdehandschuh zu werfen im Stande sehen, solch Geschwätz zu ertragen.

      Seih Er froh heutzutage zu weilen und nicht vor 500 Jahren! Lang lebe König Heinrich, der XIII! XD

      • @Fabian Wetzel:

        "Lang lebe König Heinrich, der XIII!"



        Das vollends irre an diesen Reichbürgern ist ja, dass da jedes Grüppchen sein eigens Staatsoberhaupt hat, so dass da neben Heinrich XIII, eben auch König Peter I, Reichskanzler Schnittke, Staatssekretär des Deutschen Reich Lorenz, Graf Ludowici, Freiherr von Pallandt, Herr Schaub, der Kommissarische Präsident Frühwald und viele, viele andere die Macht im 'Reich' für sich beanspruchen; natürlich neben all jenen die weiterhin die Nazis, die Hohenzollern oder die germanischen Götter als höchste Macht im Staate begreifen. Dass es darüber, dann natürlich ständig zu Putschen, Abspaltungen und Neugründungen im 'Reich' kommt kann da natürlich kaum verwundern. Nur der Umstand, dass die alle eben so tiefbraun grundiert, bewaffent und brandgefährlich sind, trübt dann eben doch den Impuls diesem Gesindel mit einem Eimer Popcorn beim Streiten zuzuschauen.

        • @Ingo Bernable:

          "Mickerik ernennt sich selbst zum höchsten Chef der Goten, aber die anderen höchsten Chefs lachen nur darüber..."



          Aber Sie haben natürlich recht: bei Asterix ist das ungleich lustiger als in realiter.

  • Es wird langsam Zeit, ein AfD-Verbot zu prüfen.

    • @Ruediger:

      Im Schatten sind sie noch gefährlicher wie am Licht, daher bin ich gegen ein Verbot.



      Wenn wir die AfD nicht im demokratischen Dialog klein genug halten können, dann machen wir etwas falsch.

  • Erstens: gut ist dass unser System funktioniert und diese "Elemente" auch festsetzt.



    Zweitens: sicherlich gibt es ausreichend Whistle-Blower



    Drittens: es glaubt dieser Abschaum doch tatsächlich, dass 80 Millionen einen Umsturz, eine Diktatur oder ein undemokratisches System mitmachen?



    Wir müssen wachsam bleiben, auf Bedrohung von rechts und links. Ich finde unser Grundgesetz wertvoll und Wert es zu verteidigen. Für alle politischen Gruppierungen, ausser denen die dieses Grundgesetz abschaffen wollen. deshalb gehört auch Höcke und seinen Nazis das Handwerk gelegt. Die haben in unserem Land nicht verloren. oder, sie sind es nicht WERT einen deutschen Pass zu haben.

    • @maestroblanco:

      Unser System lässt zu, dass solches Gedankengut erhalten und weiter getragen wird. Eigentlich müsste eine gut funktionierende Demokratie solche Tendenzen mit Leichtigkeit in Keim ersticken können. Das schafft unser System aber nicht, weil unsere Demokratie schwach ist. Deshalb erstarken Radikale Gruppierungen von rechts. Weil die Mitte es zulässt und das Volk ebenso. Jeder denkt nur an sich und seinen Vorteil. Die Gefahr hat ihre Ursache in der konservativen, machtorieniterten und überwiegend untätigen Mitte. Die Gefahr von rechts sind die Symptome, die nur schwer zu behandeln sind, wenn keine Prävention erfolgt.

    • @maestroblanco:

      Das GG wird immer weiter ausgehöhlt und zwar weder von Rechts noch Links.

    • 0G
      06455 (Profil gelöscht)
      @maestroblanco:

      Ja, unverständlich wieso die Nazis, wie Höcke, ungestraft ihren Müll verbreiten dürfen

    • @maestroblanco:

      Welche Bedrohung von links sehen Sie denn? Dass man pro Jahr nicht hundertmal, sondern hunderteinmal im Stau steht, weil ein paar Kids sich auf der Fahrbahn festgeklebt haben? Oder sind es die bekleckerten Bilderrahmen, die Sie hier mit Putschplänen, Bombenanschlägen, gezielten Erschießungen, Amokläufen, zigtausenden angezündeten Häusern und dem üblichen rechten Alltagsterror mit Hetzjagden und dem Totprügeln und Abstechen von Menschen, die das Pech haben, nicht ins enge kleine Nazi-Weltbild zu passen, gleichsetzen?

    • @maestroblanco:

      "Bedrohung von rechts und links"



      Könnten Sie auf diese Floskel bitte mal verzichten? Wo sehen Sie eine auch nur irgendwie vergleichbare Gefahr von links (welcher Fraktion auch immer)? Da droht fast schon eher antidemokratische Ungemach aus der radikalen Mitte.

      • @dites-mois:

        @Dites-Mois, @Tentacle_Therapist Lalonde

        Sie haben sicher recht, wenn sie sagen, dass der rechte Terror derzeit als deutlich gefährlicher einzuschätzen ist. Jedoch stimme ich ihnen nicht zu, wie sie es hier darstellen, als wäre es so ein alltägliches Bild auf der Straße, dass alltäglich Hetzjagden und Totprügeln durch Menschen rechter Gesinnung stattfinden.



        Auch möchte ich sie an die schon vorhandene extremlinke Autonomen z.B. in der Rigaer Straße erinnern, die durchaus auch heute noch Nachbarn mehr als belästigen, wenn die nicht in ihr angestrebtes Weltbild passen. Oder die RAF mit ihren Morden damals. Sowas kann bei einem unachtsames Staat auch wieder kommen.



        Ich will sagen, dass @Maestroblanco hat durchaus recht, wenn er auf beide Seiten des Spektrums verweist. Fanatismus, ideologisch, religiös oder sonst wie ist immer potentiell gefährlich.

        • @Garrakus:

          Okay, die aus der Rigaer sind doof, sie "belästigen ihre Nachbarn", andere werfen Steine auf Polizisten und fackeln Autos ab, wieder andere kleben sich an Straßen und verursachen hohe Einsatzkosten, manche sind einfach nur Vollpfosten, die die Keilerei auf der Straße suchen . . Wollen Sie das im Ernst auf eine Stufe mit NSU, Halle, Lübke, Hanau, Nordkreuz, Putschfantasien etc stellen?



          Und übrigens: die Geschichte der RAF endete im letzten Jh.

    • @maestroblanco:

      Zitat "... Ich finde unser Grundgesetz wertvoll und Wert es zu verteidigen ... Die haben in unserem Land nicht verloren. oder, sie sind es nicht WERT einen deutschen Pass zu haben."

      Nach Art. 16 GG darf die Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden. Wenn sie das Grundgesetz so sehr achten und wertvoll finden (was ich auch tue), dann sollten sie aber schon darauf bestehen, dass dies auch für alle gilt, auch wenn sie die Person verachtenswert finden.

  • Dass so jemand im Namen des Volkes über andere urteilen darf, ist unerträglich!