Rassismus im Schulbuch: Ausgeprägte autoritäre Pädagogik

Nach einem rassistischen Vorfall an einer Offenbacher Schule reichte der Erziehungswissenschaftler Ortmeyer Beschwerde gegen den Schulleiter ein.

Ein Mann steht auf einem Pult und überblickt eine Menschenmenge

Washington, D. C., 28. August 1963: An diesem Tag hielt Martin Luther King seine berühmte Rede Foto: dpa

FRANKFURT AM MAIN taz | Es sind deutliche Worte, die der prominente Frankfurter Erziehungswissenschaftler Benjamin Ortmeyer in seiner Dienstaufsichtsbeschwerde ans Land Hessen wählt: „Die Äußerungen des Schulleiters sind nach meiner Meinung weder aus erziehungswissenschaftlicher noch aus pädagogischer Sicht mit dem Kerngehalt des Schulgesetzes zu vereinbaren“, schreibt Ortmeyer dem Kultusministerium. Gerichtet ist die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Schulleiter der Theodor-Heuss-Schule in Offenbach am Main, Horst S. Das Schreiben liegt der taz vor.

Was ist passiert? Anfang des Jahres kommt es in Offenbach an der Theodor-Heuss-Schule zu einem Rassismus-Eklat. Die damals 17-jährige Schülerin Martha* (Name von der Redaktion geändert) soll vorlesen aus Martin Luther Kings Rede „I have a dream“ in einer Ethik-Stunde. In der veralteten Übersetzung taucht auch das rassistische N-Wort auf. In neueren Fassungen wird der belastete Begriff aus der Kolonialzeit durch das Wort Schwarz ersetzt.

Martha will das N-Wort nicht aussprechen, sie überspringt es. Als sich die Lehrerin daran stört, muss ein anderer Schüler den Text mit dem Wort vorlesen.

Martha empört sich, wie mit dem Thema umgegangen wird. Sie wendet sich an eine befreundete Mitschülerin, die als Schwarze selbst schon anti-Schwarzen-Rassismus erlebt hat. Gemeinsam suchen sie das Gespräch mit der betreffenden Ethik-Lehrerin, dann mit anderen Lehrer*innen. Am Ende mit dem Schulleiter. Als die Freundin dann noch eine Debatte mit Lehrkräften zum N-Wort live auf Instagram streamt – ohne die Gesichter zu zeigen – eskaliert die Situation vollends. Die beiden entschuldigen sich.

Am Ende kein Einlenken der Schule

Doch am Ende steht kein Einlenken der Schule zum N-Wort, sondern eine „pädagogische Maßnahme“. Martha wird in eine andere Klasse versetzt – und das nur wenige Monate vor ihrer Abschlussprüfung. Ihrer Freundin wird mit Schulverweis gedroht. „Das hat die beiden in ihrem Alltag heftig getroffen“, sagt die Offenbacher SPD-Stadtverordnete Hibba Kauser, die die beiden jungen Frauen unterstützt, die nicht mehr mit der Presse reden wollen. Martha wolle nun sogar die Klasse wiederholen, schildert Kauser.

Benjamin Ortmeyer, der lange Zeit an der Goethe Uni in Frankfurt gelehrt hat und die Forschungsstelle NS-Pädagogik an der Goethe-Uni in Frankfurt geleitet hat, hat sich nun mit seiner Beschwerde und einer 40-seitigen Broschüre zu dem Fall eingeschaltet. Denn für ihn zeigt der Vorfall exemplarisch, was falsch läuft an schulen und in der Lehrer*innenbildung. „Das ist autoritäre Pädagogik par excellence. Statt auf die berechtigte Kritik einzugehen wird hier eine Schülerin, die absolut im Recht ist, mundtot gemacht und bestraft in dem sie in eine andere Klasse versetzt wird. Das darf nicht sein.“

Er fordert Verbesserungen bei der Leh­re­r*in­nen­bil­dung – und kritisiert, dass die Beschäftigung mit NS-Pädagogik an vielen Unis nur noch eine Nebenrolle bei deren Ausbildung spielt. In Frankfurt wurde die Forschungsstelle NS-Pädagogik gleich ganz abgeschafft.

Wis­sen­schaft­le­r*in­nen fordern Besserung

Mitgetragen wird Ortmeyers Kritik von 21 Wissenschaftler*innen, darunter mehrere Pro­fes­so­r*in­nen sowie verschiedenen Ak­ti­vis­t*in­nen gegen Rassismus. Auch die Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland fordert Verbesserungen. Geschäftsführerin Siraad Wiedenroth sagt der taz: „Die Schülerinnen haben sich genau so verhalten, wie man sich das wünschen würde – engagiert und klar. Aber die Schule sendet mit ihrer Reaktion ein ganz fatales Signal.“ Was es brauche, sei eine feste Verankerung des Themas im Studium und regelmäßige Fortbildungen für Lehrkräfte.

Der betroffene Schulleiter Horst S. erklärt der taz auf Anfrage, dass er sich wegen der laufenden Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn nicht zu dem Vorfall äußern will.

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