Outing von Verdächtigen im Internet: Am Instagram-Pranger

Nach einer Vergewaltigung in Hamburg fordert eine Petition, die Gesichter der Verdächtigen zu veröffentlichen. Auf Instagram schritt jemand zur Tat.

Ein Polizeiauto fährt auf einem Weg zwischen Bäumen im Dunkeln.

Tatort: der Hamburger Stadtpark Foto: Joans Walzberg/dpa

HAMBURG taz | Das Verbrechen ist abscheulich, die Tatverdächtigen auf freiem Fuß – und die sozialen Medien voll von Wut und Empörung. Nach der Gruppenvergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens vor gut einem Jahr im Hamburger Stadtpark sollen die mutmaßlichen Tatverdächtigen nun öffentlich an den Pranger gestellt werden. Das fordert zumindest eine Petition auf der Internetplattform change.org, die bereits von fast 10.000 Menschen unterstützt wird. In dem derzeit wichtigsten sozialen Netzwerk Instagram ging ein User noch weiter: Er veröffentlichte die Fotos und abgekürzten Namen von sieben angeblich Tatverdächtigen.

Die Tat ereignete sich im September vergangenen Jahres. Laut einer Pressemitteilung der Polizei feierte das Mädchen an einem Samstagabend zusammen mit Freunden im Stadtpark. Kurz nach 23 Uhr verlor sie den Kontakt zu ihren Freunden und traf auf eine Gruppe von Jugendlichen, die sie in ein Gebüsch führten und sie dort vergewaltigten.

Medienberichten zufolge wurden Spermaspuren von mindestens neun Männern bei dem Mädchen festgestellt. Zeugen berichteten, dass die Tat gefilmt worden sei. Ein solches Video sei bei Durchsuchungen allerdings nicht gefunden worden. Zudem sollen die Täter das Mädchen bestohlen haben.

Fast 14 Monate nach der Tat ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen elf junge Männer im Alter von 17 bis 21 Jahren. „Die abschließende Bewertung der Ermittlungsergebnisse dauert an“, teilte Mia Sperling-Karstens von der Staatsanwaltschaft mit. Gegen einen der Beschuldigten sei ein Haftbefehl ergangen, der jedoch außer Vollzug gesetzt worden sei.

„Von der Beantragung weiterer Haftbefehle ist abgesehen worden, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen“, erläuterte Sperling-Karstens. Dafür wäre ein dringender Tatverdacht sowie ein Haftgrund nötig gewesen. Dieser könne etwa vorliegen, wenn die Gefahr bestehe, dass der Beschuldigte flüchtet, Beweismittel vernichtet oder Zeugen unter Druck setzt.

Martin Schemm, Sprecherdes Hamburger Landesdatenschutzbeauftragten

„Einfach wäre es, wenn einer der am Pranger Stehenden bei uns eine Beschwerde einreichen würde“

Dass alle Tatverdächtigen derzeit auf freiem Fuß sind, erbittert den Petenten „F.T.S.“ aus Berlin so sehr, dass er einen Aufruf an die Grünen, Die Linke und die FDP auf change.org gestartet hat mit dem Titel „Wildtiere gehören nicht frei unter Menschen“. Sein Vorwurf: Die Justiz setze die Täter weiterhin der Gesellschaft aus.

F.T.S. findet: „Solche Menschen dürfen nicht die Freiheit schmecken, wenn sie diese einem jungen Menschen für immer genommen haben.“ Deshalb müssten nicht nur die Gesichter der Täter veröffentlicht werden sondern auch ein junger Mann gekündigt werden, der eine Anstellung bei einem sozialen Träger für Menschen mit Behinderung gefunden habe.

Unter Verweis auf die Petition hat der User „stadtparktaeter_hh“ auf Instagram die Vornamen und abgekürzten Nachnamen von acht angeblich Beschuldigten veröffentlicht, dazu die Fotos von sieben jungen Männern, die beteiligt gewesen sein sollen. Daneben steht ein Text zu dem Vorfall mit dem Logo der Organisation Kinderseelenschützer, der auf die Bild-Zeitung verweist.

Das Posting verfehlte seine Wirkung nicht: „Die, die dieses schreckliche Verbrechen begangen haben, verdienen etwas so Grausames, daß es nicht in Worte gefasst werden kann“, kommentierte jemand. Ein anderer stellte eine Misshandlung im Gefängnis in Aussicht: „Happy Birthday, wenn ihr in Haft kommt. Egal, selbst wenn ihr in iso kommt. Einer hat immer bessere Kontakte.“ Unter den Kommentaren fanden sich auch rassistische Anfeindungen.

Dabei hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Es gibt keine Anklage. Ob die Namen stimmen und die Fotos überhaupt etwas mit den Beschuldigen zu tun haben, ist ungewiss. „Es muss die Unschuldsvermutung gelten“, sagt Martin Schemm, der Sprecher des Hamburger Datenschutzbeauftragten der taz. Gegen solche Veröffentlichungen vorzugehen, sei Schemm zufolge nicht ganz einfach. Instagram gehört zu Meta – bis vor Kurzem facebook. Die zuständige Gesellschaft sitze in Irland. „Einfach wäre es, wenn einer der am Pranger Stehenden bei uns eine Beschwerde einreichen würde“, sagt Schemm.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat wegen der auf Instagram veröffentlichten Bilder ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Dabei gehe es um den Vorwurf der Beleidigung. Ob der Vorwurf rechtlich haltbar sei, sei aber noch offen, teilte Oberstaatsanwältin Sperling-Karstens mit.

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