US-Sanktionen für Nord Stream 2: Bundesregierung äußert Bedauern

Firmen, die am Bau der Pipeline Nord Stream 2 beteiligt sind, müssen mit Sanktionen aus den USA rechnen. Donald Trump unterzeichnete ein entsprechendes Gesetz.

Ein großes Schiff im Meer

Vorübergehend ausgesetzt: die Arbeit der Firma Allseas an der Pipeline (Archivbild) Foto: dpa

BERLIN/WASHINGTON dpa | Deutschland hat die US-Sanktionen gegen die Erdgasleitung Nord Stream 2 „mit Bedauern zur Kenntnis genommen“. „Die Bundesregierung lehnt derartige extraterritoriale Sanktionen ab“, erklärte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Samstag in Berlin. „Sie treffen deutsche und europäische Unternehmen und stellen eine Einmischung in unsere inneren Angelegenheiten dar.“

Mit Blick auf die laufenden russisch-ukrainischen Gespräche zum Transit russischen Gases durch die Ukraine nach Europa seien „derartige US-Maßnahmen, die insbesondere mit dem Schutz der Ukraine begründet werden, besonders unverständlich“. Zwischen der Ukraine und Russland sei mit Unterstützung der Europäischen Kommission sowie der Bundesregierung eine Grundsatzvereinbarung über einen neuen Gastransitvertrag über die Ukraine ab 2020 erzielt worden. „Wir begrüßen, dass am Freitag nun eine konkrete Vereinbarung unterzeichnet werden konnte.“

US-Präsident Donald Trump hatte am Freitagabend ein Gesetzespaket unterzeichnet, das auch das Sanktionsgesetz gegen Firmen enthält, die Nord Stream 2 bauen. Über Nord Stream 2 soll vom kommenden Jahr an Gas von Russland nach Deutschland gepumpt werden, unter Umgehung Polens und der Ukraine. Bislang wurden nach Angaben des Nord-Stream-2-Konsortiums mehr als 2100 Kilometer des Doppelstrangs in der Ostsee verlegt, rund 300 Kilometer fehlen noch.

Die am Projekt beteiligte Schweizer Firma Allseas kündigte bereits am frühen Samstagmorgen auf ihrer Homepage an, den Pipeline-Bau bis auf Weiteres auszusetzen. Man werde die Arbeiten wieder aufnehmen im Einklang mit der Gesetzgebung und erwarte Orientierungshilfe der zuständigen US-Behörde – bestehend aus nötigen regulatorischen, technischen und ökologischen Klarstellungen, teilte Allseas mit.

Die US-Strafmaßnahmen des „Gesetzes zum Schutz von Europas Energiesicherheit“ zielen auf die Betreiberfirmen der hoch spezialisierten Schiffe ab, mit denen die Leitungsrohre durch die Ostsee verlegt werden. Washington argumentiert, dass sich Deutschland mit der Pipeline in Abhängigkeit von Moskau begeben würde. Ins Visier der USA ist die Schweizer Firma Allseas geraten. Zwei prominente US-Senatoren forderten den Offshore-Verlegespezialisten zum sofortigen Stopp der Arbeiten auf. Vorgesehene Sanktionen seien Einreiseverbote gegen betroffene Personen Einreiseverbote in die USA oder das Einfrieren etwaigen Besitzes von Allseas in den Vereinigten Staaten.

Vor Unterzeichnung des Gesetzes hatte der Kreml allerdings deutlich gemacht, nicht davon auszugehen, dass die Fertigstellung der Gastrasse von Russland nach Deutschland noch zu verhindern ist.

Der Transatlantik-Koordinator der Bundesregierung, Peter Beyer, sagte der dpa, die Strafmaßnahmen würden sich nicht gegen Deutschland, sondern gegen privatwirtschaftliche Unternehmen richten. „Deshalb wird Deutschland keine Gegenmaßnahmen einleiten. Wenn, müsste dies sowieso auf europäischer Ebene geschehen, aber auch das wird nicht passieren“, sagte der CDU-Politiker. Beyer sagte, dass sich die Sanktionen seit einem Jahr angebahnt hätten. Sie seien deshalb keine Zäsur in den deutsch-amerikanischen Beziehungen. „Die transatlantische Freundschaft ist stark – und wir haben schon ganz andere Situationen gemeinsam durchgestanden“.

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