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Ziviler Ungehorsam in EllwangenFür die Freiheit, gegen Abschiebung

Geflüchtete standen schon häufig füreinander ein – und bekamen oft nachträglich recht. Warum sich Widerstand gegen Abschiebung lohnt.

Die Pfeife war zeitweise das Symbol selbst organisierten Widerstands von Flüchtlingen: Demonstrant am Frankfurter Flughafen Foto: dpa

Berlin taz | Ein Morgen im April 1995: Zwei Polizisten kommen in ein Flüchtlingsheim in Rothenstein, südlich von Jena. Sie suchen den Nigerianer Osaren Igbinoba. Die Ausländerbehörde in Eisenberg hat sie geschickt, angekündigt hatten sie sich nicht. Sie sollten Igbinoba zum Flughafen Düsseldorf bringen. Der Oppositionelle soll nach Nigeria geschickt werden, wo der General Sani Abacha zu jener Zeit ein blutiges Militärregime errichtet hatte.

Die anderen Flüchtlinge im Heim stammen aus der Türkei, Togo, Iran, Kongo, aus vielen Ländern. Sie wollen Igbinoba nicht kampflos aufgeben. Einer weckt ihn, andere sammeln in aller Eile 200 D-Mark und drücken sie ihm in die Hand. Andere stellen sich in den Flur, der zu seinem Zimmer führt. „Warum“ ist eines der wenigen deutschen Wörter, das viele von ihnen kennen. Immer wieder fragen sie das die Polizisten: „Warum wollt ihr ihn holen?“ Es ist ein Vorwand, um sie nicht vorbei zu lassen. Igbinoba kann den Tumult hören, er öffnet das Fenster und springt hinaus. Er läuft durch den Wald, schlägt sich durch in die nächste Stadt. Nach einer Weile versteckt ihn eine befreundete Sozialarbeiterin bei Leuten, die ein autonomes Zentrum in Oldenburg betreiben.

Später stellt sich Osaren den Behörden. Er kämpft um sein Asyl, dass er nach einigen Jahren auch bekommt. Die Nacht in Rothenstein aber hat sein Leben verändert. Sie macht Igbinoba klar, dass die Flüchtlinge verlieren, wenn sie in ihren ethnischen Communitys bleiben und keine Solidarität untereinander zeigen. Er gründet die erste Flüchtlingsorganisation in Deutschland: das bis heute existierende The Voice Refugee Forum, das vor allem darauf setzt, Flüchtlinge bei ihrem Kampf um Rechte zusammen zu bringen. „Die Gesetze betreffen alle Flüchtlinge gleichermaßen“, sagt Igbinoba. Gemeinsam ungehorsam zu sein, das sei „ein Schrei nach Freiheit, aber schon ein Teil der Freiheit selbst“.

Immer wieder wehrten sich Flüchtlinge seitdem gemeinsam, wenn die Polizei in der Nacht zur Abschiebung anrückt. Vorwürfe, dabei sei gegen Polizisten mit Gewalt vorgegangen worden, wie nun in Ellwangen (die sich nicht bestätigten), finden sich auch nach langer Suche in den Archiven kaum. Und das mit gutem Grund: Erstens haben die Flüchtlinge meist große Angst vor der Polizei und können überhaupt nicht einschätzen, wie diese reagiert. Zweitens müssen sie ja im Lager wohnen bleiben – und sind deshalb jederzeit dem Zugriff der Behörden ausgesetzt.

Pfeifen gegen die Polizei

Gewaltlose Formen von Widerstand gibt es aber sehr wohl. Bekannt wurde dafür in der jüngeren Vergangenheit etwa die Aufnahmeeinrichtung in Osnabrück. Hier hatten die BewohnerInnen sich Trillerpfeifen verschafft. Immer dann, wenn morgens die Polizei kam, versammelten sich hunderte Asylsuchende vor den Häusern, sangen und pfiffen. Die Beamten zogen sich zwischenzeitlich zurück. Mehrfach wurden im vergangenen Jahre in Lagern in Niedersachsen so Abschiebungen vereitelt. Im September 2017 bauten die Flüchtlinge einen Umzugswagen im Form einer riesigen Pfeife und zogen damit während der „Welcome United“-Parade durch das Regierungsviertel in Berlin.

Berichtet wurde über die Aktionen kaum. Deutlich mehr öffentliches Aufsehen erregte ein Vorfall im vergangenen Jahr in Nürnberg: Am 31. Mai 2017 waren Polizisten in eine Nürnberger Berufsschule gekommen, um den Afghanen Asef N. in Abschiebehaft zu nehmen. Hunderte MitschülerInnen und UnterstützerInnen stellten sich den Beamten jedoch in den Weg. Der Polizeieinsatz lief aus dem Ruder. Im TV waren Bilder heftiger Auseinandersetzungen zu sehen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hob wenige Tage später jedoch die Abschiebehaft gegen N. auf. Am 16. Januar verlängerte die Ausländerbehörde seine Aufenthaltsgestattung um drei Monate. Das Asylverfahren des 21-Jährigen soll neu aufgerollt werden.

Die Staatsanwaltschaft hat Asef N. allerdings angeklagt – unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs. Weitere 14 Strafbefehle hat die Staatsanwaltschaft nach den Auseinandersetzungen in Nürnberg ausgestellt. Weitere sollen folgen. Unter den Beschuldigten, denen meist gegen die PolizeibeamtInnen Beleidigung vorgeworfen wird, seien drei SchülerInnen, die übrigen seien „hinzugekommene Demonstranten“, berichteten die Nürnberger Nachrichten.

Neun weitere Ermittlungsverfahren seien noch nicht abgeschlossen, doch hier werde aller Voraussicht nach ebenfalls mit einem Strafbefehl gerechnet. Zwei weitere Verfahren seien außerdem an andere Staatsanwaltschaften abgegeben worden. Ein 22-Jähriger wurde zu einer Bewährungsstrafe wegen Widerstands und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. „Sie waren auf den richtigen Veranstaltungen, Sie sind aber falsch herangegangen,“ sagte der Richter zum Angeklagten.

Solidarische Aktionen gegen Abschiebung

Bayern hatte zuletzt mehrfach versucht, berufstätige oder sich in Ausbildung befindliche Afghanen abzuschieben oder dies tatsächlich getan. Das hatte auch die Frage aufgeworfen, welche Rolle dabei LehrerInnen zukommt. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat deswegen eigens einen Leitfaden erstellt, der Beschäftigten im Bildungsbereich erläutert, welche Rechte und Pflichten sie im Falle einer Abschiebung von Personen aus ihren Einrichtungen haben.

Die Grundaussage des Leitfadens sei, dass nach Bundesaufenthaltsgesetz keine Auskunftspflicht gegenüber der Polizei besteht, sagte der Vorsitzende der GEW Bayern, Anton Salzbrunn. „Keine Kollegin und kein Kollege muss der Polizei mitteilen, an welchem Ort sich eine geflüchtete Person aktuell befindet.“ Bildungseinrichtungen müssten „Schutzräume“ bleiben. Der im Internet bereitgestellte Leitfaden, stelle klar, dass PädagogInnen nicht direkt an Abschiebungen mitwirken müssen.

taz am wochenende

Zum 200. Geburtstag des großen Ökonomen, Denkrevolutionärs und Genussmenschen: Eine Sonderausgabe zu Karl Marx, mit 12 Seiten – in der taz am wochenende vom 5./6.Mai 2018. Außerdem: Vor einem Jahr zog "En Marche" ins französische Parlament ein. Die Partei wollte Bürger stärker an der repräsentativen Demokratie beteiligen. Haben die Partei und Emmanuel Macron ihr Versprechen erfüllt? Immer ab Samstag am Kiosk, im eKiosk oder gleich im praktischen Wochenendabo. Und bei Facebook und Twitter.

Neben Lagern und Schulen sind es vor allem Flughäfen, an denen zuletzt vielfach gegen Abschiebungen protestiert wurden. Teils indirekt, in den Abfertigungshallen, teils direkt im Flugzeug. 2017 scheiterten bis Ende September 222 Abschiebungen, weil Piloten sich weigerten, die Abgeschobenen zu befördern. Das berichtete die Welt mit Bezug auf eine Anfrage der Linkspartei. In vielen Fällen waren Passagiere durch Protestaktionen beim Check-In auf die geplanten Abschiebungen aufmerksam gemacht worden.

Schon 2003 hatte etwa Flughafengesellschaft Frankfurt, die Fraport AG, versucht, dies zu unterbinden und den Aktivisten der „Initiative gegen Abschiebungen“ ein Hausverbot erteilt. Doch diese klagten sich bis nach Karlsruhe durch –und gewannen. Als legitimer Zweck zur Einschränkung der Meinungsfreiheit könne „nicht der Wunsch herangezogen werden, eine ‚Wohlfühlatmosphäre‘ in einer reinen Welt des Konsums zu schaffen, die von politischen Diskussionen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen frei bleibt“, schrieben die Richter in ihrem Urteil.

Ausgeschlossen seien auch Verbote, die dem Zweck dienen, bestimmte Meinungsäußerungen „allein deshalb zu unterbinden, weil sie von der Flughafenbetreiberin nicht geteilt, inhaltlich missbilligt oder wegen kritischer Aussagen gegenüber dem betreffenden Unternehmen als geschäftsschädigend beurteilt werden“. Immer wieder protestieren nun AktivistInnen an Flughäfen, wenn von dort abgeschoben wird, zuletzt im März aim Airport Leipzig-Halle, als von dort ein Flugzeug Richtung Kabul starten sollte.

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52 Kommentare

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  • "Wenn das in allen Bereichen Schule macht, dann gute Nacht."

    Wie bei der Polizei z.b.? Siehe hier: https://g20-doku.org/

    • @Uranus:

      Bezieht sich auf den Kommentar von Maria-Gabriela, 4.5., 18:32.

  • Naja, zumindest ist ziviler Ungehorsam unterhaltsamer und kreativer als so'n ödes rechtsstaatliches Verfahren. Ich z.B. finde die Aktionen der IB zuweilen ganz pfiffig. Ok, das geht jetzt nicht unbedingt in die Richtung, die hier gemeint war, aber so von der Performance her...

     

    Fazit: Willste zivilen Ungehorsam, musste auch die anderen ma ranlassen.

  • Gesetze die man nicht mag, weil man politisch links von Ihnen steht, muss man nicht einhalten. Das ist doch logo.^^

  • Gewaltfreier ziviler Ungehorsam ist wichtig.

    Wer bedingslos alles annimmt, lässt sich vom Staat bestimmen. Hallo Dikatatur. Selbst nachdenken. Gesetze hinterfragen. Vorgehensweisen hinterfragen. Politik hinterfragen.

    • @Ted:

      Jo, sehe ich im Prinzip genauso!

    • @Ted:

      Ich sehe das Problem darin, dass schon der Begriff „Ziviler Ungehorsam“ in diesem Fall nicht greift. Ziviler Ungehorsam schließt unrechtmäßige Gewaltanwendung aus. Ziviler Ungehorsam bedeutet das Widersetzen gegen unrechtmäßige Mittel des Rechtsstaastes. Dadurch jedoch Grundsätze des Rechtsstaates auszuhebeln, wie es eben unverhältnismäßige Gewaltanwendung tut, führt das Prinzip des zivilen Ungehorsams ad absurdum. Man muss kein Populist sein, um das zu erkennen.

      • @Kagel :

        Woher wissen Sie das so genau? Haben Sie folgenden Artikel bereits gelesen?

        "Neuer Blick auf Vorfall in Unterkunft

        Was geschah in Ellwangen?

         

        Polizei und Politik sprechen von Angriffen, Gewalt und womöglich versteckten Waffen. Unsere Recherche zeigt: Kaum ein Vorwurf erhärtet sich.[...] " http://www.taz.de/Neuer-Blick-auf-Vorfall-in-Unterkunft/!5500584/

    • @Ted:

      Wer "Hinterfragen" nur auf den Staat bezieht und nicht auf alles, auch auf sich, hat sich bereits bedingungslos festgelegt.

    • 8G
      83421 (Profil gelöscht)
      @Ted:

      Wer legt dann fest, an was man sich haten muss? Jeder selbst? Das ist Anarchie.

  • Widerstand leisten in Rahmen des gesetzlich zulässigen ist erlaubt. So verstehe ich den Artikel. Ob Gewaltandrohung dazugehört, wage ich einmal zu bezweifeln.

  • 8G
    83421 (Profil gelöscht)

    Was soll das werden? Soll von jetzt an das Faustrecht herrschen?

    • @83421 (Profil gelöscht):

      Das herrscht bereits. ;) Siehe Polizeigewalt.

    • 9G
      98589 (Profil gelöscht)
      @83421 (Profil gelöscht):

      Das habe ich auch gedacht.

      Wenn das in allen Bereichen Schule macht, dann gute Nacht.

      Ich kann vieles nicht mehr verstehen, hier in der TAZ und bei einigen Leuten, die das gut finden.

      Ich vermute mal, sie würden sich unendlich beklagen, wenn dies in ihrem engeren Bereich gesehen würde.

  • 8G
    80576 (Profil gelöscht)

    Für Freiheit, gegen Abschiebung, mit anderen Worten: open border! Bei der AfD knallen bereits die Korken.

  • „This country's planted thick with laws from coast to coast– man's laws, not God's– and if you cut them down—and you're just the man to do it—do you really think you could stand upright in the winds that would blow then?“

  • Konzentrationslager gab es schon oft in Deutschland. Das Menschenrecht auf Asyl steht in der UN Charta und in unserem Grundgesetz.

    Berthold Brecht hat einen wunderbaren Text mit dem Titel "Flüchtlingsgespräche" verfass. Dort heisst es, der Pass ist der edelste Teil eines Menschen. Der Mensch kommt auf die leichtfertigste Art zustande. Ein Pass niemals. Der wird anerkannt, wenn er gut ist. Ein Mensch, niemals, unabhängig wie gut er ist!

    Charly Hebt hatte 2015 ein Titelblatt mit dem Hinweis: "Eine Titanic pro Woche" (Afrikaner ertrinken im Mittelmehr).

    Die Menschen hierzulande nageln sich lieber Kreuze über die Tür anstatt in ihrer geschriebenen Kultur über den Schutz der Flüchtenden nachzulesen:

    Mose/Jesus/Koran, das Grundgesetz der Gläubigen: Rechtsschutz für die Schwachen:

    Fremdlinge sollst du nicht bedrängen und bedrücken, denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägypten gewesen. 2.Mose 22,20 Gewährung von Asyl 5. Mose 19 und Asfa-Wossen Asserate hat 2015 über "die neue Völkerwanderung ein Buch geschrien: Wer Europa bewahren will, muss Afrika retten"

    Es gibt sogar einen „Kriegsindex“ 2017" von Gunnar Heinsohn.

    Mein Fazit: Wer nicht hinschaut, kann nichts sehen!

    Guten Morgen Abendland!

    • @Peter Meisel:

      Söder ist ja aktuell in aller Munde aber wohl kaum repräsentativ.

       

      AfDler und Pegidida wird vor allem von Konfessionslosen betrieben und gewählt.

       

      Es sind nicht die "Religiösen" von denen die Fremden-/Flüchtlingsfeindlichkeit ausgeht. Christen sind bezüglich der Flüchtlinge relativ gut aufgestellt.

       

      Die konfessionslose Pegidisten/AfDlör über Bibelsprüche/Glauben zu erreichen ist daher ein ziemlich aussichtsloses Unterfanen.

    • @Peter Meisel:

      Nur berücksichtigt ihr sinnentleertes Gesabbel nicht, dass nicht mal 1% der Leute Asyl bekommen. Der größte Teil ist entweder abgelehnt oder kriegt Flüchtlingsstatus. Asyl steht in der UN charta. Da haben Sie recht.

      • @EinfachIch:

        1. Haben Sie dafür eine Quelle?

        2. Welche andere Möglichkeit der Einreise bleibt den gemeinten Menschen?

  • Gesetze

     

    Gesetze müssen von allen eingehalten werden!

    Ausnahmen und nachfolgend rechtsfreie Räume kann und darf es nicht geben. Denn das ist Willkür von seiten einer Gruppe.

    • @Hartz:

      Jawoll! In Gesetzestreue einfordern ist Deutschland Meister! Besonders, wenn es sich um People of Color handelt...

  • 9G
    95823 (Profil gelöscht)

    Was Deutschland braucht sind einfach nur klare Richtlinien wer Anspruch auf Asyl hat und wer nicht. Diese Richtlinien müssen dann einfach nur konsequent umgesetzt und eingehalten werden, ohne irgendwelches Geschacher um Quoten und Rücksichten auf Befindlichkeiten diverser Möchtegerns auf die aus globalstrategischen Gründen Rücksicht genommen werden muss, wie zB die Türkei oder EU-Quoten an die sich ohnehin kaum jemand hält. Rühmliche Beispiele für letzteres wären Ungarn und Polen, die beide viel zu früh in die EU geholt wurden, aber da musste ja um jeden Preis die Osterweiterung durchgezogen werden.

    Die Zeche zahlen jetzt die armen Schweine in den Flüchtlingsunterkünften, unter denen es durchaus auch schwarze Schafe geben mag, aber da sind wir dann wieder bei den klaren Richtlinien aus meinem Eröffnungssatz.

  • Hier wird von einigen rumgejammert, weil die Gesetze von seiten der Flüchtlinge und Unterstützern vermeintlich nicht eingehalten werden, zugleich wird darüber geschwiegen, dass Politik und Behörden sich oft selbst nicht vernünftig an Gesetze halten und eine Abschiebung immer eine massive Gewaltanwendung ist, selbst wenn dabei niemand körperlich zu Schaden kommt. Es ist die zynische Sicht derjenigen, denen es vielleicht zu gut geht. Für sie zählt Treue auf die Verfassung mehr als Treue zu Werten wie Mitmenschlichkeit. Es ist gut, dass die taz eine Gegenöffentlichkeit schafft. Danke, Christian Jakob.

    • @teerdurchzogen:

      sind sie wahnsinnig das einzige , was wir seit 45 erarbeitet haben und uns ausserhalb der antihitlerei eine staats-idee vermittelt , die verfassung , zur disposition zu stellen ? so argumen-tieren leute , welche dem gemein-wesen ausser ominösem widerstand gewöhnlich keinen beitrag leisten . im übrigen ein zeugnis eines erschreck-enden mangels an bildung . bedenken sie die konsequenzen , wenn der ein-zelne das recht deutet .

      oh si tacuisses

      • @oliver pasch:

        Wie effektiv ist so eine Verfassung,

        * wenn durch Gesetze (Dublin-Abkommen, "Sichere Herkunftsländer" usw.) faktisch das Asylrecht ausgehebelt wird

        * wenn es jahrezehntelange Praxis des HartzIV-Regimes ist, HartzIV-Bezieher_innen ihr Geld unter Existenzminimum (was ja bereits zu niedrig angesetzt ist) zu kürzen

        *...

        "welche dem gemein-wesen ausser ominösem widerstand gewöhnlich keinen beitrag leisten"

        Klar, die sind dann einfach "Schmarotzer*innen". Großartig! Sie selbst erwähnen Hitler zuvor im kritischen Sinne und sind sich dann scheinbar doch nicht zu schade, in ähnlich ideologisch weiterzuschreiben...

      • 9G
        98589 (Profil gelöscht)
        @oliver pasch:

        Klare, stimmige Worte, danke!

  • Wer gegen das Recht und die Gesetze verstößt, wer kein Anspruch auf Asyl hat, fliegt raus. So einfach ist das!

    • @gerhard S.:

      Wohin fliegen denn die Deutschen, die "gegen Recht und die Gesetze verstoßen und keinen Anspruch auf Asyl" haben?

      • @Age Krüger:

        Da gibt es Gebäude in Deutschland mit Zäunen, Gittern und Objektschutz und einen Anspruch auf Asyl brauchen die nicht.

        • @Sven Günther:

          "Da gibt es Gebäude in Deutschland mit Zäunen, Gittern und Objektschutz..."

           

          In die gut bewachten Ministerien und Vorstandsetagen?

  • Neues taz-Recht für Gewalttäter. Ihr brecht der Gewalt gegen den Staat die Bresche. Aber wen wundert es noch, Antifa-Faschisten sind in der taz auch nicht zu kritisieren. Da steht oft die Löschfunktion dazwischen

    • @conny loggo:

      Ach, langweilig. Trollen Sie sich wieder in Ihr rechtes Forum und schieben sich Ihre rechten Phrasen Ihren Kumpels zu.

      • @Uranus:

        Na, Sie wären hier wohl lieber irgendwie unter sich, um - gern auch mal argumentfrei - den eigenen Stammtisch zu bedienen?

    • @conny loggo:

      Klar können Sie Antifa in der Taz kritisieren. Machen hier gegebenenfalls viele.

      Zielführend ist es allerdings, wenn Sie Ihre Kritik etwas differenzierter rüberbringen, als es dieser Kommentar jetzt ist

  • Also fassen wir diesen Artikel mal kurz zusammen. Rechtsprechung durch deutsche Gerichte kann also beliebig ausser Kraft gesetzt werden. Ganz nach meinem perönlichen Rechtsempfinden. Dann nehmen wir mal einen alternativen Fall. Ein Rechtradikaler wird zu einer Gefängnissstrafe Verurteilt. Das sieht er aber ganz anderes und tritt zum Haftterming nicht an. Jetzt kommt also die Polizei, um ihn zu verhaften. Heisst also als logische Konsequenz, er kann einen Mob seiner Gesinnungsgenossen versammel, um seine Verhaftung zu verhindern. richtig so? Wieso frage ich überhaupt. Natürlich richtig....

    • @Hans_Muller:

      Ja, wieso fragen Sie das?

       

      Nehmen wir den umgekehrten Fall.

      Nämlich, dass die Abschiebung nicht rechtsmäßig ist. Wer setzt dann welches Recht außer Kraft?

      http://www.taz.de/!5503631/

    • @Hans_Muller:

      Klares Jain. Es ist leider so, dass es immer wieder vorkommt, dass Abschiedbefehle unrechtmäßig sind. So wie ich das verstanden habe, sind das auch keine Gerichtsurteile, wie in ihrem Beispiel. Auch ist ein Haftantritt nicht dasselbe wie ein Zugriff bei Nacht oder in der Schule, etc.

      Dazu kommt, dass die betroffenen dann relativ schnell in den Fliegern sitzen und dann, wenn sie erstmal weg sind, kaum noch Möglichkeiten haben, ihr Recht zu bekommen.

       

      Um es klar zu machen: An geltendes Recht muss man sich halten, dies gilt aber insbesondere und zu allervorderst auch für die Staatsorgane selbst.

       

      Rechtmäßige Abschiebungen müssen also auch durchgesetzt werden. Abschiebungen, wie jegliche andere Gewaltausübungen des Staates, sollten aber schon wasserdicht sein, sonst ist der Widerstand gegen diese nicht nur legitim, sondern sogar geboten.

  • Unfassbar, was der Autor für ein Bild von einem Rechtsstaat hat. Bleibt nur zu hoffen, dass er nicht einmal darauf angewiesen sein wird, seine Rechte zwangsweise durchsetzen zu müssen. Dasd die TAZ solch einen Artikel veröffentlicht, ist unglaublich.

    • @verflixt:

      "Bleibt nur zu hoffen, dass er nicht einmal darauf angewiesen sein wird, seine Rechte zwangsweise durchsetzen zu müssen."

       

      Wie setzt man denn seine Rechte zwangsweise durch?

      Der nach Italien abzuschiebene Togolese hatte nach Angaben seines Anwaltes noch gar kein Urteil zu seinem Widerspruch erhalten.

  • Auch wenn ich mich wiederhole: die Masse der Zugewanderten sind keine Flüchtlinge gem. Genfer Konvention.

    Man weiß das zwar, will aber partout diese Tatsache verschleiern, aus was für Gründen auch immer.

    Und sollten demnächst viele Ellwangens folgen - am besten vor den Haustüren derer, die die Welt retten wollen - dann möchte ich nicht wissen, wieviel Prozent die AfD bekommt.

    Wollen wir das? Oder wird es Zeit, die Realitäten zu erkennen und daraus staatliches Handeln ableiten.

    Die Mehrheit der Bürger möchte keine Zuwanderer Ellwanger Art. Woher ich das weiß? Nun, ich fahre täglich mit dem ÖPNV( in Köln nur die sicheren Linien), da hört man viel, nicht nur von alten weißen Männern.

    • @Hans-Georg Breuer:

      Da ja in Ellwangen wenig passiert ist, nur die Polizei die Pressemitteilung falsch überschrieben hat, heißt das dann wohl, dass wir neue Pressesprecher für die Polizei brauchen.

  • Kurz: Man muss nur genug randalieren um geltende Gesetze außer Kraft zu setzen.

     

    Na hoffentlich haben das die Mitbürger im Osten in gelesen. Scheint ein akzeptiertes Konzept zu sein wenn man mit politischen Entscheidungen nicht einverstanden ist.

     

    ////

    Schön zu lesen, dass nur noch die taz blind auf der Seite der (Wirtschafts)-Flüchtlinge stehen.

    In allen anderen - weitaus meinungsbildenderen Medien - wird die Machtdemonstration der Staatsgewalt gelobt.

    Schön zu sehen, dass wir uns in die richtige Richtung bewegen - auch wenn da leider rechts der Mitte zuviel Dreck hochgespühlt wird.

    • @Thomas_Ba_Wü:

      "In allen anderen - weitaus meinungsbildenderen Medien - wird die Machtdemonstration der Staatsgewalt gelobt."

       

      Ach, das sind diese linken Systemmedien da, die die Meinungsherrschaft an sich gerissen haben und uns bürgerliche Menschen irgendwie belügen wollen. Die "Lügenpresse" ist schon lange nicht mehr "meinungsbildend". Sie haben die letzten Jahre nicht mitbekommen.

    • @Thomas_Ba_Wü:

      Puh, ich weiß, Leute stehen auf Machtdemonstrationen, darum geht es aber eigentlich garnicht.

      Der Staat hat das Gewaltmonopol, das muss durchgesetzt werden. Eine Machtdemonstrationen aber ist, wenn man extra nochmal n bisschen härter zuhaut als nötig. Das ist nicht rechtsstaatlich sondern eher so '33.

       

      Daneben ist Protest Grade dann legitim, wenn ein Gesetz oder eine Maßnahme der Exekutive nicht rechtmäßig ist, genau das ist eigentlich Demokratie.

    • @Thomas_Ba_Wü:

      Misswirtschaft in einem Land geht praktisch immer auch fortgesetztes staatliches Versagen und massive Korruption voraus. Insoweit macht es im Grunde eigentlich wenig Sinn, zwischen Wirtschaftsflüchtlingen und politisch Verfolgten unterscheiden zu wollen.

      Bleibt nur zu wünschen, dass Sie im schönen Daimler Ländle nicht in absehbarer Zeit selbst mal erfahren müssen, dass wirtschaftliche Gründe - auch für Nichtnomaden - zwingend gute Gründe zu einer Flucht darstellen können.

    • @Thomas_Ba_Wü:

      Spannend ist ja auch, dass man sich auf Gerichtsurteile stützt (im Bezug auf Demonstrationen an Flughäfen), wenn Gerichtsurteile und Recht denn oportun sind.

      Merkwürdig, dass die oft gerichtlichen Entscheidungen über das nicht ausstellen von Aufenthaltstiteln ignoriert werden.

      • 8G
        80576 (Profil gelöscht)
        @EinfachIch:

        Recht ist eben nur das, was richtig ist, und das was richtig ist, das bestimmt im Zweifel jeder für sich selbst.