Zivile Nutzung militärischer Flächen: Zurück in Stellung
Wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine reklamiert die Bundeswehr Flächen, die sie schon aufgeben wollte. Das stößt nicht überall auf Begeisterung.
Foto: Robert B. Fishman/ecomedia/imago
Im Oktober 2025 hat das Bundesverteidigungsministerium die Umwandlung militärischer in zivile Flächen bundesweit gestoppt. Der Konversionsprozess hatte zu Beginn der 1990er Jahre, kurz nach Ende des Kalten Kriegs, begonnen und ging in den 2010ern nach der Aussetzung der Wehrpflicht weiter. Jahrelang schrumpfte die Bundeswehr, Kasernengelände wurden aufgegeben und teilweise den Kommunen zur Neunutzung überlassen – vor allem für den Wohnungsbau.
Wegen der neuen Sicherheitslage, gemeint ist Russland, und der beschworenen Verteidigungsfähigkeit müsse die Bundeswehr infrastrukturell und personell aufstocken, heißt es aus dem Verteidigungsministerium. Den Platz dafür holt sie sich von den Kommunen, welche die Flächen teilweise seit Jahrzehnten nutzen: für Wohnungen, Jugendzentren oder Unterkünfte für Geflüchtete.
Das betrifft rund 200 Flächen in ganz Deutschland. 187 davon sind ehemalige militärische Liegenschaften, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befinden. 13 weitere, darunter Teile des Flughafens Tegel in Berlin, sollen entgegen bisheriger Pläne weiterhin von der Bundeswehr genutzt werden. Teilweise will die Bundeswehr die Gelände aktiv nutzen, andere sollen als „strategische Liegenschaftsreserve“ dienen. So soll bei Bedarf kurzfristig auf sie zugegriffen werden können.
Der Umwandlungsstopp trifft bisher 14 von 16 Bundesländern, nur das Saarland und Thüringen bleiben verschont. Die meisten Flächen holt sich das Militär in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein zurück. Dazu gehört etwa der Plüschowhafen in Kiel, wo die Hausboote von zwei Dutzend Menschen bedroht sind.
Kommunen kriegen keine Kompensation
Auf zwei eigentlich ehemaligen Kasernengeländen in Bielefeld waren Wohnungen für rund 1.000 Personen geplant, und auf einem weiteren in Hanau sind derzeit Geflüchtete aus der Ukraine untergebracht. Es gehen aber auch zum Beispiel ein Waldstück im hessischen Ockstadt oder Flächen mit großen Photovoltaikfeldern wieder an die Bundeswehr.
Nach dem „Operationsplan Deutschland“ sollen mithilfe dieser Flächen „bei Bedarf“ – also im Kriegsfall – massive Truppenverlegungen der Nato bewerkstelligt werden. In diesem Fall erhielten die Reserveflächen dann eine „andere Bedeutung“, so sagte es der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Sebastian Hartmann (SPD), im September 2025.
Die Kommunen – viele von ihnen hatten für die Flächen bereits Pläne und entsprechend Geld investiert– sollen dafür nicht entschädigt werden. Das stellte Bundesverteidigungsminister Boris Pistoris (SPD) in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordnete Katalin Gennburg (Linke) im März klar. Stattdessen verwies er auf die „strukturpolitischen Chancen“ der militärischen Nutzung.
Ein Schritt weiter
Nordrhein-Westfalen geht noch einen Schritt weiter: Statt sich für die Entschädigung der Landesgemeinden einzusetzen, hat die schwarz-grüne Landesregierung Anfang des Jahres sogar das Baugenehmigungsverfahren für militärische Anlagen gestrichen. Die Bundeswehr darf also fleißig drauflosbauen.
Auch den Denkmalschutz hat sie für die Verteidigungsfähigkeit gelockert: Die Obere Denkmalbehörde muss Bauvorhaben des Militärs jetzt binnen vier Wochen widersprechen, sonst können die Bagger rollen.
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