Wohnungsnot in Berlin: Noch keine Herdenimmunität
Inkonsequent und ambivalent ist Berlin bei seiner Politik gegen Mietsteigerungen und Wohnungsnot. Sogar New York macht's besser!
F ür Mieter*innen sind die Verhältnisse auf dem Berliner Wohnungsmarkt, gelinde gesagt, unter aller Sau. Dabei ist der Anspruch auf Wohnen ein Menschenrecht, das im Artikel 31 der Europäischen Sozialcharta verankert ist. Demnach verpflichtet sich Deutschland, Zugang zu Wohnraum mit ausreichendem Standard zu fördern, Obdachlosigkeit vorzubeugen und die Wohnkosten auf eine sozialverträgliche Weise zu gestalten.
Wer hier in der Hauptstadt eine Unterkunft zur Miete oder Untermiete sucht, wird wiederum eines feststellen: Die fromme Menschenwürde muss sich hintanstellen, da die freie Marktwirtschaft Vorrang genießt. Gemäß der Maxime der Maximierung haben etliche Berliner Immobilienunternehmen ihre Briefkästen sogar längst nach Brandenburg umgesiedelt. Denn ebenda in stadtnahen Steueroasen wie Zossen und Höhenland müssen sie als Gewerbesteuer nur den Mindesthebesatz entrichten, während in Berlin mehr als das Doppelte fällig wäre. Gleichzeitig verfügen sie nach wie vor über die Berliner Objekte, die durch Umwandlung in Eigentumswohnungen oder durch Wuchermieten weiterhin höchst effektiv als Waffen gegen den Zusammenhalt der Allgemeinheit eingesetzt werden.
Selbstverständlich darf man nicht alle Eigentümer*innen über einen Haufen werfen. Es gibt welche, die anständig handeln. Aber Spekulant*innen, die Häuser besitzen, sind schlimmer als Spontis, die Häuser besetzen. Sie sind nicht nur asozial, sondern sie verwüsten ganze Stadtteile schneller, als mietnomadische Messis es tun könnten. Sie halten die Hand unverschämt auf, sie werden subventioniert, sie leben auf Kosten des Gemeinwohls.
Eigentum verpflichtet: So heißt es nicht etwa im „Kommunistischen Manifest“, sondern in Artikel 14 des Grundgesetzes der Bundesrepublik. Leider fühlen sich einige Akteur*innen lieber dem Eigentum verpflichtet. Als vor einem Jahr der Berliner Mietendeckel mit großem Tamtam in Kraft trat, wehrten sich CDU und FDP mit Händen und Füßen dagegen. Sie warnten, eher reflexhaft als reflektiert, vor einer bevorstehenden Enteignungswelle. Natürlich ist es ihr demokratisches Recht, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes prüfen zu lassen. Zudem ist es richtig, dass Artikel 17 der Menschenrechtscharta auch den Schutz des Eigentums vor willkürlichem Verlust garantiert. Trotzdem müsste die schwarzgelbe Schmerzgrenze nicht unbedingt als Maßstab verwendet werden. Denn feudalistische Auffassungen von Besitzansprüchen und Anrechten sind kaum dafür geeignet, die großstädtische Wohnungsmisere des 21. Jahrhunderts zu lösen.
Mittelschicht schwindet
Fakt ist, seit 2008 haben die Berliner Quadratmeterpreise bzw. Bodenrichtwerte um mindestens 870 Prozent zugenommen. Infolgedessen haben sich die Berliner Mieten mehr als verdoppelt, während das durchschnittliche Einkommen der Berliner*innen um weniger als 25 Prozent angestiegen ist. Die ohnehin hauchdünn gewordene Mittelschicht schwindet seit Corona umso rascher dahin, die Zahl der erwerbstätigen Armen und Arbeitslosen steigt wie die Infektionsrate. „Wie hier mit Grund und Boden spekuliert wird, ist schlichtweg unanständig“, kritisiert selbst der Regierende Bürgermeister Michael Müller, SPD, mit gehöriger Schärfe.
Aber auch viele Kleinvermieter*innen und Hauptmieter*innen müssten eins auf den Deckel kriegen: die, die wie selbstherrliche Slumlords zu rabiaten, rechtsbrüchigen Mitteln greifen, um unliebsame Mieter*innen loszuwerden: Heizung im Winter abstellen, Post unterschlagen, Schindluder mit der Kaution treiben. Und warum beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist bei möblierten Zimmern in von Hauptmieter*innen selbst bewohnten Wohnungen nur zwei Wochen?
So oder so muss ein holistisches, kohärentes Konzept her. Zur Erinnerung: Kaum wurde das „MietenWoG“ vom Abgeordnetenhaus verabschiedet, da wurde die besetzte Liebig34 mit unverhältnismäßiger Gewalt geräumt. Was nützt es, wenn ein Organ des Staates Wohngerechtigkeit verspricht, während andere Menschen sogar inmitten einer Pandemie Mieter*innen auf die Straße setzen und so die Gentrifizierung weiter grassieren lassen?
Zum Vergleich: Selbst in New York gibt es wegen der Coronakrise ein seit Juni 2020 fortwährendes Moratorium für Zwangsräumungen. Mal ein konstruktives Beispiel aus der Heimat der Wall Street.
Was spräche dagegen, auch hier die Wohnungsnot in Angriff zu nehmen, als wäre sie ein Virus? Denn das ist sie längst, und von Herdenimmunität kann keine Rede sein.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Anschlag in Magdeburg
Vorsicht mit psychopathologischen Deutungen
Lohneinbußen für Volkswagen-Manager
Der Witz des VW-Vorstands
Polizeigewalt gegen Geflüchtete
An der Hamburger Hafenkante sitzt die Dienstwaffe locker
Preise fürs Parken in der Schweiz
Fettes Auto, fette Gebühr
Insolventer Flugtaxi-Entwickler
Lilium findet doch noch Käufer
Rekordhoch beim Kirchenasyl – ein FAQ
Der Staat, die Kirchen und das Asyl