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Wohnpolitik in DeutschlandTauschen ohne Mieterhöhung

Wohnungen zu tauschen, ist bislang schwer umsetzbar. Die Linkspartei schlägt nun ein Recht auf Wohnungstausch vor. Ist das möglich?

Wenn ein Kind kommt, muss manchmal ein Umzug sein. Der ist oft teuer und schwer Foto: imago

Berlin taz | Es gibt viele Gründe, warum eine Wohnung mit der Zeit nicht mehr zu den eigenen Bedürfnissen passt. Wenn in einer Familie etwa die Kinder ausgezogen sind oder eine Trennung stattgefunden hat, kann eine Wohnung größer sein als notwendig. Oder umgekehrt: Wenn ein Kind dazukommt, wird oft ein Zimmer mehr gebraucht.

Doch der Mietenanstieg der vergangenen Jahre hat insbesondere in den Städten dazu geführt, dass Menschen in ihren Wohnungen verharren – obwohl sie vielleicht zu groß oder zu klein sind. Die naheliegende Idee eines Wohnungstauschs ist in der Praxis nur schwer zu organisieren. Denn hat jemand einen alten Mietvertrag, ist es manchmal günstiger, in der größeren Wohnung zu bleiben, als in eine neue kleinere Wohnung zu ziehen. Insbesondere für die, die mehr Wohnraum benötigen, ist das ein Problem.

Das Wirtschaftsinstitut IW Köln geht in einem Bericht davon aus, dass etwa 6 Prozent der Bevölkerung in Deutschland in tendenziell zu großen Wohnungen wohnen. Als zu groß gilt, wenn eine Person zum Beispiel allein in einer 4-Zimmer-Wohnung wohnt. Gleichzeitig lebten laut Statistischem Bundesamt 2021 in Deutschland etwa 10,5 Prozent der Bevölkerung in einer überbelegten Wohnung – also auf zu wenig Raum. Besonders betroffen sind Alleinerziehende und ärmere Haushalte.

Antrag zur Anhörung im Bundestag

Die Linkspartei würde deshalb ein Recht auf Wohnungstausch gesetzlich verankern. „Wenn zwei Haushalte die Wohnung tauschen wollen, so soll das rechtlich garantiert möglich sein, ohne Mieterhöhung“, erklärt Caren Lay, wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, gegenüber der taz. Das sei „ein einfacher und pragmatischer Vorschlag, der sofort und ohne Kosten umgesetzt werden kann.“ Einen entsprechenden Antrag hat die Linkspartei in den Bundestag eingebracht. An diesem Montag soll es zum Thema eine Anhörung mit verschiedenen Sachverständigen geben.

Mit einem Recht auf Wohnungstausch könne laut Linkspartei der „sogenannte Lock-in-Effekt“ verhindert werden. Dieser entstehe, „weil Neuvermietungsmieten deutlich stärker steigen als Bestandsmieten und ein Umzug in eine andere Wohnung meist einen deutlich höheren Quadratmeterpreis bedeutet“, heißt es im Antrag der Linken.

Es geht nicht darum „alte Menschen aus den Wohnungen zu vertreiben

Jurist Markus Artz

Die Idee sei, bei einem Wohnungstausch „den gegenseitigen Eintritt in bestehende Mietverträge unter Beibehaltung der jeweiligen Vertragskonditionen“ zu ermöglichen. Sprich: ohne Mieterhöhungen. Zudem sollen Ver­mie­te­r*in­nen die neuen Tauschmie­te­r*in­nen nur aus „triftigen Gründen“ ablehnen dürfen. Im Antrag wird auf das Mietrecht in Österreich verwiesen, wo ein solches Recht auf Wohnungstausch bereits verankert ist. Darüber hinaus sollen Mie­te­r*in­nen mit kleinem Einkommen nach Vorstellungen der Linkspartei mit einer staatlich finanzierten Umzugsprämie unterstützt werden, und die Kommunen sollen Fördergelder erhalten, um entsprechende Wohnungstauschbörsen aufzubauen.

Doch nicht alle sind von dem Vorschlag überzeugt. Vor allem Konservative und Liberale sehen darin einen zu großen Eingriff in Eigentümerrechte. Professor Martin Günther Häublein, der an der Universität Innsbruck einen Lehrstuhl für Wohn- und Immobilienrecht innehat, ist am Montag zum Thema auf Wunsch der Union als Sachverständiger geladen. Der Vorschlag gebe „der Politik das Gefühl, wieder etwas für die Mieter getan zu haben, ohne dass die angespannte Wohnungssituation spürbar verbessert werden wird“, erklärt Häublein gegenüber der taz. Auch in Österreich, wo es seit 1982 eine vergleichbare Möglichkeit gibt, finde ein Wohnungstausch „nur höchst selten statt“. Es gelte dort als „totes Recht“. Zudem werfe das Vorhaben in Deutschland Rechtsfragen auf, „die bislang vollkommen ungeklärt sind“.

Jurist: „rechtlich umsetzbar“

Auch der Eigentümerverband Haus und Grund sieht darin einen Angriff auf die Vertragsfreiheit von Vermieter*innen, die dann nicht mehr entscheiden könnten, wer in ihre Wohnungen einzieht. Der wohnungspolitische Sprecher der Union, Jan-Marco Luczak, behauptete im Mai, ein solches Recht würde Druck aufbauen, dass Menschen ihre großen Wohnungen verlassen müssen – insbesondere ältere Menschen.

Eine solche Argumentation hält Markus Artz, Professor an der Universität Bielefeld, für falsch. Der Jurist wurde von der SPD als Sachverständiger vorgeschlagen. Es ginge nicht darum, „alte Menschen aus den Wohnungen zu vertreiben“. Niemand könne gezwungen werden, in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Artz steht dem Vorschlag der Linkspartei „grundsätzlich positiv gegenüber“ und hält ein solches Vorhaben auch rechtlich für umsetzbar. Gegenüber der taz verweist er darauf, dass in Deutschland bereits ähnliche Regelungen bei der Untermiete gelten. Auch da müssten Vermieter grundsätzlich zustimmen, es sei denn, die neuen Mie­te­r*in­nen gelten als unzumutbar. Da ein solches Vorhaben für Ver­mie­te­r*in­nen aber „nicht besonders lukrativ“ sei, kann sich Artz vorstellen, dass man „einen geringfügigen Neuvermietungszuschlag auf die bisherigen Mietkonditionen gewähren könnte“.

Tatsächlich gibt es auf kommunaler Ebene bereits einige Versuche, solche Wohnungstausche zu organisieren. In Berlin betreiben zum Beispiel die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften seit September 2018 eine gemeinsame Wohnungstauschbörse. Auch da gilt: Wenn sich zwei Tauschpartner zusammenfinden, bleiben die Nettokaltmieten beider Wohnungen bestehen. Seit Bestehen wurden 533 Tausche durchgeführt, erklärt David Eberhart vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen der taz. Tendenz steigend: 2019 waren es 72, 2022 waren es 160. Doch auf fast fünf Interessenten, die gern eine größere Wohnung hätten, kommt nur ein Interessent, der eine kleinere Wohnung sucht.

Die grundsätzlich „sehr wünschenswerten Tauschverfahren“ hätten auch ihre Nachteile, sagt Eberhart. In den Mitgliedsunternehmen gebe es zum Beispiel eine durchschnittliche Wohndauer von 20 Jahren. Wenn eine Wohnung wegen eines Wohnungstauschs nicht frei wird, beeinträchtige das „die Möglichkeit beispielsweise zum Voranbringen von energetischen und Klimaschutzmaßnahmen“.

Vorschlag bringt „Schwung in die Debatte“

Lösungsvorschläge hat da das Kollektiv Stadtsucht, das in Potsdam seit 2020 Wohnungstausche organisiert und von der Linkspartei als Sachverständige vorgeschlagen wurde. In der Praxis zeige sich, dass neben finanziellen Aspekten auch andere Hemmnisse bestehen. So würden sich Se­nio­r*in­nen oft auch gegen einen Tausch entscheiden, wenn die neue Wohnung nicht ausreichend barrierefrei sei oder in einer unbekannten Gegend liege. Deshalb sollten „Kosten für Instandsetzung und zur Ausstattung für Barrierearmut der Wohnungen über eine einheitliche Fördermittelsystematik abgedeckt werden“, heißt es in deren Stellungnahme.

Für die SPD-Abgeordnete Zanda Martens geht es jetzt darum, „rechtliche Möglichkeiten für die Umsetzung auszuloten und Perspektiven aus der Praxis in Österreich einzuholen“, sagt sie der taz. Auch wenn ein Wohnungstausch kein „Allheilmittel“ sei, müsse man in der aktuellen Situation „alle Möglichkeiten in Betracht ziehen, „um den Mangel an bezahlbaren Wohnungen auch nur etwas zu lindern“.

Grünen-Politikerin Hanna Steinmüller findet, der Antrag der Linken bringe „Schwung in die Debatte“. Doch das vorgeschlagene österreichische Modell werde „sich nicht so leicht in die deutsche Rechtssystematik übertragen lassen“, sagt sie der taz. Die Grünen haben deshalb eine Juristin aus Österreich als Sachverständige eingeladen, „damit sie aus der Praxis berichten und Sorgen nehmen kann“.

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45 Kommentare

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  • Die Immo-Haie sind die größten Parteispender



    seit Schröder und Merkel!

  • Meine Familie besitzt seit knapp vierzig Jahren eine Wohnung aus der Konkursmasse der Neuen Heimat. Die damals schon länger dort wohnende Mieterin lebt immer noch darin. Natürlich zahlt sie nicht die Miete von damals, aber bis zu ihrem Tod oder Auszug wird sie weiter mit sehr maßvollen Erhöhungen deutlich unter dem Niveau des Umfeldes bleiben. Auf gar keinen Fall wird es einen zukünftigen Neuvertrag in der inzwischen sanierten Wohnung im weitgehend sanierten Haus zu diesen Bedingungen geben können und auch keine Übernahme des bestehenden Vertrages durch einen anderen. Das ist ein persönliches Entgegenkommen für eine ganz bestimmte, lange bekannte Person und nicht auf beliebige Fremde übertragbar.

  • Wenn dann die Fristen zur Mieterhöhung sowie die Verpflichtungen zur Renovierung weiterlaufen wie gehabt, ist es zumindest für den Vertrag nicht schädlich.



    Dennoch ist die Vorstellung, nicht mehr die Mieter aussuchen zu könn3n , schon arg für Vermieter. Es gehört schon ei gewisses Vertrauen dazu.

    Bislang ging das über Nachmieter recht gut.

  • Oh, was für eine Sau Dumme Idee.



    Da hat man als Vermieter seit 30 Jahren ein Paar im Haus, die immer angenehme Mieter waren. Deren Miete liegt am unteren Ende des Mietspiegels, weil immer nur moderat erhöht wurde.



    Wenn ich jetzt als Vermieter gezwungen werde zu den selben Preis weiter zu vermieten gibt es solche Mieten in Zukunft nicht mehr insbesondere bei alten Mietern wird jede Möglichkeit zur Mieterhöhung ausgeschöpft. Und renoviert wird schon gar nicht. Habe ja keinen Einfluss mehr auf die Nachmieter.

  • Es finden sich immer Mittel und Wege, warum Gut gemeint nitcht Gut ist.



    Wenn die Seniorin ins Pflegeheim zieht, wird der Alt-Mietvertrag über 400 Euro für die vier Zimmerwohnung mit hohen Stuckdecken an den Enkel weitergereicht. Wenn er nicht einziehen kann, bietet er die Wohnung als Untervermieter für 600 Euro als "Tausch" an und überweist dem urspünglichen Vermieter 400 Euro für die nächsten 30 Jahre. Wahlweise auch gegen eine fünfstellige Abschlagzahlung.

    • @fly:

      Wo ist denn da das Thema Tausch? Sie sprechen doch von Untervermietung. Und, wenn ich es recht verstehe, von möglicher Abzocke der Untermieter.

  • 1G
    14231 (Profil gelöscht)

    Das Projekt, Wohnungen systematisch dem offenen Wohnungsmarkt zu entziehen, wird immer kreativer. Leute, die eine schöne Wohnung besitzen, werden den Teufel tun, sie an eine unbekannte Person zu vermieten, wenn diese ihnen jederzeit eine beliebige Person als Nachmieter einbrocken kann. Die Linke will es offenbar nicht der AfD überlassen, Politik gegen die eigene Klientel zu betreiben.

    Zu wenige Wohnungen bleiben zu wenige Wohnungen. Daran ändert sich nichts, wenn deren Bewohner tauschen. Inzwischen bringt ein Festgeldkonto eine bessere Rendite als eine Mietwohnung. Vielleicht sollte die Bundesregierung sich darauf konzentrieren, selbst Wohnraum zu schaffen. Soweit ich weiß, ist die SPD dafür zuständig.

    Das Phänomen des Lock-in-Effekts verschärfte sich im übrigen erst mit der Einführung der Mietpreisbremse, zumindest in Berlin.

  • Warum nicht einfach ein Gesetz, dass Mieterhöhungen wegen eines Mieterwechsels untersagt? Letztlich kommt doch genau das dabei raus ...

  • Der erste Schritt zur Rausdrängung älterer, verdienter Mitglieder der Gesellschaft, deren Leistung abgerufen und die zu nichts mehr nutze sind, aus ihren angenehmen und großen Wohnungen, die sie im Laufe eines steuerzahlenden Lebens verdient haben.

    • @Gorres:

      Dafür müssten sich diese Menschen ja aktiv um einen Tausch bemühten. Solche Kommentare sind doch populistischer Mist. Gerade das Einstreuen von "Steuerzahler", "Leistung" etc. deutet darauf hin.



      Es gibt übrigens genug ältere Leute, die in ihren angenehmen großen Wohnungen gar nicht mehr bleiben wollen, weil die z.B. im 4. Stock ohne Fahrstuhl liegen...



      Wer nicht tauschen möchte, wird doch nicht durch ein Tauschgesetz verdrängt.

  • "Auch der Eigentümerverband Haus und Grund sieht darin einen Angriff auf die Vertragsfreiheit von Vermieter*innen, die dann nicht mehr entscheiden könnten, wer in ihre Wohnungen einzieht."



    Eben. Es geht nicht jedem Vermieter automatisch immer um Gewinnmaximierung, aber gerade bei Eigenheimbesitzern, die beispielsweise nach dem Auszug der Kinder eine Ebene oder Einliegerwohnung ihres Hauses vermieten, kann man schon verstehen, dass diese sich extra ein kinderloses Pärchen als Mieter erwählt haben, weil sie keinen Rummel mehr im Haus haben wollen - nun tauscht dieses Pärchen die Wohnung vielleicht mit einem Pärchen mit Kleinkind oder jemandem mit nachtaktiven Wüstenspringmäusen als Haustier und schon stehst du als Vermieter dumm da...



    Auch Mietnomaden könnte so Tür und Tor geöffnet werden.



    Generell eine interessante Idee, aber wie im Artikel erwähnt - was "unzumutbar" ist für Vermieter müsste vorher schon sehr klar herausgearbeitet werden, inklusive einer großzügigen Berücksichtigung des Vermieterwillens - andersfalls könnte den eh schon überlasteten Gerichte eine Klageflut von Vermietern bei jedem x-beliebigen Mieterwechsel drohnen...

    • @Farang:

      Ich glaube nicht, dass diese Fälle eine große Rolle spielen werden. Genauso, wie im Kündigungsschutzgesetz Ausnahmen für Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern gelten, würden wie von ihnen geschilderte Vermieter wohl von der Pflicht zur Hinnahme eines Wohnungstausches ausgenommen. Im Zweifelsfall könnten sie übrigens auch viel einfacher mit einer Eigenbedarfs-Kündigung eine Beendigung des Mietverhältnisses herbeiführen, so dass ich da eigentlich keine Probleme sehe.

    • @Farang:

      Sie haben völlig recht. Wer vermietet, stellt sein Eigentum direkt anderen zur Verfügung, ohne Mittelsmann.

      Wer Geld auf die Bank bringt, um Zinsen zu kassieren, der überlässt der Bank die Auswahl der Kreditnehmer und das Risiko. Vermieten ist, wie wenn du dein Geld selbst direkt verleihst. Und da guckst du genauer hin. Einfach so einen Kreditnehmer untergeschoben bekommen, würde auch niemand hier akzeptieren.

      • @Gorres:

        👍 schließe mich Ihrer Argumentation an. Ich wäre auch für ein Gesetz wo Mieterhöhungen nicht Automatisch bei Mieterwechsel möglich sind, sondern die Erhöhungen immer an die Zeiten der Erhöhung gebunden sind - z.B. alle 2 Jahre um 10 % . Unabhängig von den Mietern....

        • @Alex_der_Wunderer:

          Es wäre nicht schlecht, die vorsätzliche Geldentwertung -- irreführend meist Preissteigerung genannt -- durch den Staat auf so einen Wert zu beschränken. Solange das nicht geschieht, ist Ihr Vorschlag nichts als entschädigungslose Enteignung der Immobilienbesitzer.

          • @Axel Berger:

            Quatsch - nur weil es Gesetze für Mieter und Vermieter gibt, wird man doch nicht enteignet...

            • @Alex_der_Wunderer:

              Nicht? Was ist es denn, wenn nach Ihrem Vorschlag der Staat die gezahlte Miete in einem bestehenden Vertrag per Gesetz absenkt? Nicht in den Zahlen auf dem Papier natürlich, sehr wohl aber in realer Kaufkraft gerechnet.

  • Mietverhältnisse über das Vertragsrecht des Vermieters hinweg zu tauschen wird kein Erfolg werden, was allerdings Sinn machen könnte, ist, dass ein freiwilliger Tausch von selbstgenutzten Eigentumswohnungen zwischen zwei Parteien (mit Ausgleichszahlungen) für den Staat bzw. die Kommune nicht als Verkauf und Kauf gilt, weil damit dann keine Grunderwerbssteuer neu fällig wird. Das macht es aktuell komplett unattraktiv Wohnungen im Besitz zu tauschen, weil damit hohe Werte vernichtet werden. Ohne die Steuern könnten Parteien machbar Wohnraum tauschen, wenn das für beide Parteien nützlich ist (z.B. große Wohnung auf dem Land für eine Familie, gegen kleine Stadtwohnung für ein Rentnerehepaar).

  • Anstatt solche Bürokratiemonster zu schaffen, sollte man das wohnen in ländlichen Regionen attraktiver machen. Besseren Nahverkehr, mehr Schulen und Kindergärten auch in kleinen Orten und und und. Dann löst sich das Problem der hohen mieten in Ballungszentren von ganz alleine

    • @MartinSemm:

      Ich möchte hier anmerken, dass die "Verkehrswende" eher für schlechteres Pendeln sorgt und dafür, dass Wohnen im Umland für Arbeitnehmer, sprich junge Familien, unattraktiver wird.

      Wer mit dem Auto nicht mehr gut zu seinem Arbeitgeber in der Stadt kommt, und den real existierenden ÖPNV zu Recht nicht als Alternative akzeptiert, der wird auch ungern auf dem Land wohnen.

      Helfen tut allerdings das Home-Office.

    • @MartinSemm:

      Was ist denn daran ein Bürokratiemonster, wenn Mieter das Recht haben, einen Vertrag (an jemand anderen) zu übertragen?

      • @EDL:

        Sie wollen hier nonchalant dem Vermieter das Recht auf Vertragsfreiheit nehmen. Das geht nur mit gewissen Absicherungen, damit dem Vermieter kein Mietnomade oder dgl. untergeschoben werden kann. Das erzeugt Bürokratie.

  • Angenommen Familie A hat das Glück die Wohnung tauschen zu können und Familie B mietet die identische Wohnung daneben die zuvor leer war, warum sollte Familie B dann mehr zahlen als Familie A?

    • @Andrea Seifert:

      Das passiert andauernd. Neuverträge sind teuer, Altverträge billig. Nennt sich Mieterschutz. Bei langwährenden Mietverhältnissen besteht auch ein gewisses Vertrauen, dass der Mieter bleibt, regelmäßig zahlt und die Wohnung in gutem Zustand hält. Dafür nehmen Vermieter oft gern eine etwas geringere Rendite in Kauf. Denn die beste Rendite ist die ohne Ärger.

  • Nur eine Frage: Führt das dazu, dass mehr Menschen Wohnraum vermieten wollen, oder das neuer Wohnraum zur Vermietung entsteht? Oder führt es dazu, dass noch weniger Menschen Bock haben zu vermieten, weil sie weiter am eigenen Besitz entrechtet werden?

    • @hup:

      Ich könnte mir gut vorstellen, dass gerade Menschen die sich vielleicht ein oder zwei Wohnungen als Altersvorsorge zugelegt haben, diese dann nicht mehr vermieten wollen und sie als Eigentumswohnung auf dem Markt abstoßen und dann in andere Werte für das Alter investieren - egal wie, verlieren würden wahrscheinlich einmal mehr Geringverdiener oder Menschen mit wenig freiem Kapital, da für sie ein Kauf unrealistisch ist und gleichzeitig der eh schon enge Wohnungsmarkt noch knapper wird, da leere Wohnungen am Markt fast immer mehr Geld bringen als vermietete und somit künstlicher Leerstand weiter ansteigen dürfte.

      • @Farang:

        Ja, hier. Möchte eine kleine Wohnung in München gerne verkaufen, ist beschissen vermietet, dunkel und kühl - aber dafür in top-Lage (wo direkt vor's Fenster eine Tram-Linie gebaut werden soll). Jedes Gebot über 10.000 €/m² wird ernstgenommen!

        Was, niemand?

  • ...und plötzlich hat der Vermieter per Tausch einen Neonazi in der Wohnung, was er unbedingt vermeiden wollte - nein Danke.

    • @Rudi Hamm:

      Warum sollte die Möglichkeit einer Vertragsübertragung es verhindern, dass der Vermieter den neuen Mieter überprüfen kann? Es geht hier doch nicht darum, dass ab sofort der Mieter die Verträge abschließt oder überträgt!

      • @EDL:

        Wie soll denn ein Vermieter potentielle Interessenten auf politisch Gesinnung überprüfen können ? Und warum sollte er das überhaupt dürfern ?

      • @EDL:

        Wenn der Vermieter ein Vetorecht hat, dann kann jeder Vermieter jeden Tausch unterbinden, womit die Regelung ab absurdum geführt wäre.



        Wobei ich schon die Idee als solche äußert zweifelhaft finde.

  • Das Problem scheint in vielen Fällen die über Jahre gewachsene Nachbarschaft, soziales Umfeld, Ärzte, Geschäfte, Gewohnheiten. Das überzeugend zu lösen wird schwierig.



    Grundsätzlich mal guter Ansatz das zu diskutieren. Nur, wenn das von Links kommt ist ein 'Dagegen' programmiert! So läuft das im Politikbetrieb. Also nächstes Thema, das hier wird nix werden. Bzw. wird auf freiwilliger Basis schon überall ausprobiert. Erfahrungen enug gibt's auch außerhalb Österreichs.

    • @Tom Farmer:

      Und was, wenn es die ÖDP vorschlägt? Das sind sowas wie die Freien Wähler, die immer irgendwie ein paar Prozentpunkt bekommen und keiner merkt das, und wenn die was sagen, dann kann man das ja noch so durchgehen lassen.

      • @Troll Eulenspiegel:

        In welchem Parlament nochmal sitzen die?

        • @Tom Farmer:

          Das ist im Grunde egal, denn auch Parteien, die in keinem Parlament sitzen und höchstens in kommunalen Orten mal das Sagen haben können Vorschläge einreichen.

  • Zur Erinnerung: Markus Artz war der Jurist, welcher das Gutachten zum Mietendeckel für die SPD-Fraktion erstellt hat und der kein Problem mit der Gesetzgebungskompetenz gesehen hat (siehe www.spdfraktion-be...rofessoren-berlin). Vor dem Verfassungsgericht war diese Meinung so schwach, dass es noch nicht mal zur mündlichen Verhandlung gekommen ist. Also bitte mit Vorsicht genießen und lieber einen anderen Experten befragen.

    Auch die Situation zur Untermiete ist nicht vergleichbar, da als Vertragspartner stets der Hauptmieter haftet.

    Wenn der Wohnungstausch allerdings mit einer Gesamtschuldnerschaft der Miete verbunden wird, bei welcher der ehemalige Mieter auch für Mietschulden des anderen haftet, dann wäre es wohl wirklich kein Problem, den eine Schlechterstellung des Vermieters wäre nicht zu befürchten.

  • Immer, wenn die Linke etwas fordert, denke ich an das sehr lehrreiche Gesellschaftsspiel "Junta". Dort gibt es eine passende Ereigniskarte:



    Oppositionsprotest - keine Auswirkungen

    • @Tripler Tobias:

      Ich bin mir sicher, die Karte, die nichts bewirkte, hieß "Studentenproteste" ;)

    • @Tripler Tobias:

      Das gilt genauso wenn die Linke an der Regierung ist...

  • Besser wäre es viel mehr Neubauten zu ermöglichen :Durch Abbau der Bürokratie, durch staatliche Subventionen , verschlankte Baustandards .Das Gegenteil passiert :



    Drohung mit Vergesellschaftung ( eine Wohnbaugesellschaft hat schon 60000(!) geplante Wohnungen storniert , Druck auf ältere Mieter ihre Wohnungen zu tauschen....Gehört es nicht zur individuellen Freiheit, selbst zu bestimmen, welche Wohnungsgröße zu mir passt.Wir, 63 und 71 Jahre alt suchen hier im Rhein/Main/Gebiet schon länger eine altengerechte Wohnung, bislang ohne jeden Erfolg, da unbezahlbar, also bleiben wir in unserer relativ großen Wohnung wohnen.

    • @Barthelmes Peter:

      D.h.: renditeorientierten Investoren und Spekulation einfach freien Lauf lassen, aus Angst, dass jede Regulierung sie vergraulen könnte. Sie dürfen schnell ein paar schlecht gebaute Wohnblocks hinklatschen, die man in 20 Jahren wieder abreißt, weil unbewohnbar. Bis dahin natürlich horrende Mieten, klar.



      Aufgrund niedriger Baustandards und wenig Vorgaben gibt's da übrigens gar nichts Barrierefreies, ups.



      Wo ist dann für Ihre Lage die Verbesserung?



      So, wie Sie es beschreiben, können Sie ja übrigens gerade nicht frei entscheiden, wie groß Ihre Wohnung sein soll...

    • @Barthelmes Peter:

      Die Baustandards sind so hoch, weil das Klima geschützt werden soll. Klimaschutz, bezahlbares Wohnen und Zuwanderung sind offenbar einander entgegenstehende Zielsetzungen.

    • @Barthelmes Peter:

      Zum Argument "gerecht" .... die Wohnungsgröße gleicht sich doch mit der Zeit aus. Als Kind hatte ich anteilig 20qm, als Student 25 qm, als junger Angestellter 40 qm, und jetzt gegen Ende meiner Karriere habe ich mit meiner Frau zusammen schöne 120 qm, also pro Person 60 qm.

      Wenn junge Leute heute wenig qm haben, ist das nicht ungerecht, denn auch ich hatte enge Wohnverhältnisse zu Studienzeiten. Wer arbeitet, Geld verdient und ein wenig aufsteigt, wird auch besser wohnen können.

      • @Gorres:

        vielleicht sind 120qm irgendwann für eine person zu viel zum putzen, zu unpraktisch, man lässt sich scheiden etc. und dann lässt sich nichts kleineres finden, weil 60qm neu gemietet wesentlich teurer sind als 120qm mit altem mietvertrag - ist in berlin nicht so ungewöhnlich wegen der rasanten entwicklung im mietmarkt