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Wahlrechtsreform beschlossenSchrumpfkur für den Bundestag

Erhitzt debattieren die Abgeordneten am Freitag über die Wahlrechtsreform. Union und Linke werfen der Ampel jetzt Manipulation vor.

Bei der Debatte zur Änderung des Bundeswahlgesetzes ging es hoch her Foto: Sebastian Rau/photothek/imago

Ganz am Ende der Debatte im Bundestag versucht Unionsfraktionschef Friedrich Merz, das neue Wahlrecht doch noch abzubiegen. In einer Kurzintervention wendet er sich direkt an die Fraktionsvorsitzenden der Ampel und fordert sie auf, die Abstimmung um zwei Wochen zu verschieben.

Der zuletzt vorgelegte Änderungsantrag verändere die Mechanik des Wahlrechts so grundsätzlich, dass er das Vertrauen in die Demokratie beschädige, sagt Merz. Er hatte sich in der erhitzen Debatte zuvor nicht zu Wort gemeldet, was angesichts ihrer Bedeutung ungewöhnlich ist. Stattdessen redete zunächst CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt unter – was noch ungewöhnlicher ist – lautem Beifall der Linksfraktion.

Dobrindt poltert

„Das ist keine Reform, das ist ein Akt der Respektlosigkeit gegenüber den Wählerinnen und Wählern, gegenüber der Opposition und gegenüber der Demokratie an sich“, polterte Dobrindt. „Durch das Nichtzuteilen von Wahlkreisen wollen sie der CDU/CSU schaden, durch die Abschaffung der Grundmandatsklausel wollen sie die Linke aus dem Parlament drängen und mit einer offensichtlichen Freude das Existenzrecht der CSU in Frage stellen.“

Jan Korte, der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, stand Dobrindt nicht nach. Er warf der Ampel eine Reform „im Geiste Orbans und Kaczyńskis“ vor, sprach von einem „Anschlag auf die Demokratie“ und einem „hingerotzten“ Änderungsantrag, mit dem die Ampel zwei Oppositionsparteien eliminieren wolle.

Gesetzentwurf weiter verschärft

In der Tat hatten SPD, Grüne und SPD ihren Gesetzentwurf am Wochenende noch einmal verschärft. Ab der nächsten Wahl soll der Bundestag demnach dauerhaft von jetzt 736 auf 630 Sitze verkleinert werden. Allein die Zweitstimmen sollen in Zukunft die Verteilung der Mandate bestimmen. Überhang- und Ausgleichsmandate fallen weg. Das kann dazu führen, dass jemand, der in seinem Wahlkreis bei den Erstimmen auf dem ersten Platz liegt, trotzdem nicht in den Bundestag einzieht – was besonders die CSU auf die Barrikaden treibt.

Die CSU hat von der bisherigen Regelung stark profitiert und schreit nun laut „Wahlmanipulation“. Konstantin Kuhle, FDP-Fraktionsvize, konterte im Bundestag: „Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein Wahlkreismandat.“ Das Erlangen hänge eben vom Wahlrecht ab.

Am Wochenende hatte die Ampel auch die so genannte Grundmandatsklausel aus ihrem Entwurf fürs Wahlrecht entfernt. Bislang sitzen Parteien, die unter der Fünf-Prozent-Hürde bleiben, in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses im Bundestag, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewonnen haben. Das hat die Linke bei der letzten Bundestagswahl gerettet. Konsequenzen könnte das aber auch für die CSU haben, die 2021 bundesweit 5,2 Prozent bekam. Würde sie unter fünf Prozent rutschen, würde sie trotz vieler Wahlkreissiege aus dem Bundestag fliegen. „Ich wusste nicht, dass die CSU die Fünf-Prozent-Hürde fürchtet“, bemerkt dazu die grüne Fraktionschefin Britta Haßelmann süffisant.

Sebastian Hartmann von der SPD dagegen betont, dass der Bundestag nun die „eigene Reformfähigkeit“ unter Beweis stelle. Zehn Jahre und einige Kommissionen lang war das gescheitert – vor allem an der CSU.

Merz' Intervention am Ende bleibt erfolglos. Das neue Wahlrecht wird mit 400 Ja-Stimmen, 261 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen angenommen. Letztere kommen von der AfD. Die Union wird wohl vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, auch Jan Korte kündigte an: „Wir sehen uns in Karlsruhe.“

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31 Kommentare

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  • Sollte es so kommen, dass der Abgeordnete vor Ort im Wahlkreis nicht mehr n den Bundestag kommt selbst wenn er gar 70% der Stimmen auf sich vereint, dann wird das die Stunde der virtuellen rechts- oder linkspopulistischen "Volksvertreter"-Parteien sein. Sollte gar wie in Bayern eine konservative Partei vollständig trotz 40% Stimmenanteile von der Bundestagsbildfläche verschwinden, dann sehe ich schon die AfD gierig auf die nächsten Wahlen wartend um sich den erlegten Bären einzuverleiben.

    Grüne, SPD und FDP machen Politik für die AfD.

  • Bei zurzeit 138 Ausgleichs und Überhangmandaten muss man doch unter 600 kommen oder?

  • Warum nicht jedes Bundesland zu einem Wahlgebiet bzw. wahlkreis machen, mit einer Abgeordnetenzahl, die der Anzahl der Wahlberechtigten entspricht?



    Und als Ausgleicht die Möglichkeit zu kumulieren und zu panaschieren, damit das Parlament nicht vollends zur beute der Parteien wird?

  • Man könnte Erst- und Zweitstimme doch entkoppeln, die Hälfte der Sitze wird durch die direkt gewählten Abgeordneten der Wahlkreise besetzt, die andere Hälfte über die Liste.



    So gäbe es keine Überhangsmandate.

    • @Jesus:

      Könnte man,



      dadurch würde das Verhältniswahlrecht zugunsten des Mehrheitswahlrecht zurückgefahren.



      Konkret würde das bedeuten, dass insbesondere die CSU profitiert.

      Die Ampelparteien haben sich für zugunsten des Verhältniswahlrechts entschieden.

      Eine genaue Verhältniswahl mit Berücksichtigung voller Berücksichtigung der Wahlkreissieger gibt es nur mit Überhang- und Ausgleichsmandaten. Also nach aktueller Parteienkonstellation mit einem XXL-Bundestag.

      • @MeineMeinungX:

        Man kann das Aufblähen des Bundestages ganz einfach durch die Reduzierung der Wahlkreise entkoppeln. Die Weimarer Republik hatte 1919 nur 38 Wahlkreise. Wir haben heute 233 Wahlkreise.

      • @MeineMeinungX:

        Ist auch zweifelhaft, ob das BVerfG eine Einschränkung des Verhältniswahlrechts akzeptieren würde, bisher waren die Karlsruher Wahlrechtsentscheidungen eigentlich immer eher zugunsten der Verhältniswahl.

        • @o_aus_h:

          Ich verstehe ihre Antworten nicht, das Verhältniswahlrecht würde doch für die Hälfte der Sitze bestehen bleiben. Und zurzeit profitiert doch fie CSU von Überhangmandaten die wegfallen würden.



          Warum hat das Bundesverfassungsgericht da was gegen? Steht es in der Verfassung das wir das Wahlrecht nicht ändern dürfen?

          • @Jesus:

            Das Verhältniswahlrecht würde aber eben nur noch halbes Gewicht haben. Beispiel die bayerischen Bundestagswahlergebnisse 2021: Die CSU gewinnt 44 von 45 Direktmandaten, zusätzlich etwa 16 Listenplätze – mit gerade mal etwas über 30% der Wählerschaft auf ihrer Seite erzielte sie knapp eine 2/3-Mehrheit der bayerischen Mandate. Ich finde, eine unangemessene Verzerrung der Wahlergebnisse.

          • @Jesus:

            Mit dem Vorschlag bekommt die CSU 44 von 45 bay. Direktmandaten (gewonnen mit 20-43%) plus Listenplätze, die sie aktuell nicht bekommt.



            Die CSU wird aktuell durch die 3 nicht beachteten Überhangmandate übervorteilt und geniesst die Politische Sonderstellung

          • @Jesus:

            Beispiel Unionsparteien. CDU kandidiert nicht in Bayern und CSU sonstwo nicht. Zusammen haben sie dann weit mehr Macht im Bundestag als die Mehrheit der Wähler ihnen zugestehen wollte.



            Wird der Wunsch der Wähler, Verhältniswahlrecht, konsequent befolgt und die übermäßigen Direktmandate gestrichen, dann muss die CSU in ganz Deutschland antreten und das Problem ist gelöst. Nur dann wären sie wie alle Parteien der Konkurenz mit allen Parteien und dem Willen des Wahlvolkes ausgesetzt. Auch würde dann die CDU in Bayern antreten. OH Schreck, der konservative Bayer hätte dann die Wahl zwischen AFD, CSU und der CDU. Nicht das das bayrische Wahlvolk bei so viel Demokratie die falsche Partei wählt.

  • 4G
    49242 (Profil gelöscht)

    Schon jetzt ist sicher, dass auch diese Reform scheitern wird und wir Bundestage mit noch mehr Abgeordneten erleben werden. Wen kümmern schon Gerichturteile ?



    Es gibt schließlich viel zu verteilen. Da mag niemand hintanstehen.

    • @49242 (Profil gelöscht):

      Ich kann mir zwar vorstellen, dass das BVerfG Bedenken gegen Teile des neuen Wahlrechts haben wird und vielleicht auch Teile davon kippt, aber ich gehe davon aus, dass es nicht das neue Gesetz in Gänze stoppen wird. Gut, dann muss weiter daran gearbeitet werden – aber eben auf Grundlage von 630 Mandaten, und eben nicht „immer mehr Abgeordnete[n]“.

  • 1G
    14231 (Profil gelöscht)

    Die Ampelkoalition hätte das Direktmandat ehrlicherweise gleich ganz abschaffen sollen. Damit wäre ersichtlich geworden, was diese Reform tatsächlich bedeutet: eine Zentralisierung. Eine Aushölung des deutschen Föderalismus hat es schon mehrfach gegeben, und jedesmal führte sie in ein Desaster. Die Parteizentralen dürften damit noch mehr an Macht gewinnen und es besteht die Gefahr einer weiter zunehmenden Politikverdrossenheit, wenn manche Wahlkreise nicht mehr direkt im Bundestag vertreten sind. Das betrifft in erster Linie ländliche Regionen deren Bewohner sich häufig schon jetzt vom Bund vernachlässigt fühlen.

    Um die CSU muss man sich hingegen gewiss keine Sorgen machen. Es steht nirgends geschrieben, dass sie nicht auch außerhalb Bayerns Verbände gründen kann. Eine daraus resultierende Wähler- und Mitgliederwanderung könnte nicht nur AfD und CDU tangieren, sondern im Endeffekt auch Grüne und FDP. Und wenn die größte Partei des wirtschaftsstärksten Bundeslandes nicht mehr im Bundestag mitreden kann, betreibt sie eben über Bundesrat und Europaparlament Opposition. Man kann Parteien zwar durch Gesetze oder Verbote aus dem Parlament halten, erreicht damit jedoch nur, dass sie ihre Ziele abseits parlamentarischer Regeln verfolgen.

    Sinnvoller wäre eine Reform der Wahlkreise gewesen. Und Wähler, denen ein kleinerer Bundestag wichtig ist, sollten vielleicht beide Stimmen an dieselbe Partei vergeben. Wenn ich zwei Handwerker für dieselbe Angelegenheit anheuere, muss ich auch zwei Leute bezahlen.

    • @14231 (Profil gelöscht):

      Aus der Weimarer Zeit hat die BRD gelernt, das eine 5% Hürde gesund für ein ordentliches Arbeiten ist. 0% in Italien - alle paar Monate muss was Neues her. 10% Türkey - eingeschränkte Demokratie



      in Deutschland reden die Landkreise im Bundesland mit und die Länder im Bundesrat, nicht im Bundestag. Daher ist dieses Gejammer von dem Verlußt der Bürgerrechte nur Polemik.



      Die direktmandate der Unionsparteien wurden eingeführt zu Zeiten als Demokratiebewußtsein in Deutschland noch nicht hervorragend war, die "Bonner Republik". Mehr Hinterzimmervereinbahrungen als bei einem Mafiakongress. Daraufhin folgten die Überhangmandate, um das Wahlergebnis wieder spiegeln zu können. Trotzdem sitzen weit mehr Bayern im Bundestag als es sich für dieses Land gebührt. Also trotz der Vielen schönen neuen Sitze, mit jeweils Büro und Angestellten und Budget wird der Wille des Wahlvolkes zugunsten der Unionsparteien seit Jahrzehnten missachtet. Bayern ist im Bundesrat vertreten. Im Bundestag sollten die Unionsparteien, wie das Gesetz und die Bundesrichter es auch anmahnten, die 5% Hürde respektieren.

  • Damit dürfte eines deutlich werden:



    Als Herr Merz meinte: "wir müssen den Gürtel enger schnallen",



    meinte er Alle -



    mit Ausnahme der Mitglieder von CDU und CSU.

  • Was ist denn das Argument, weshalb die CSU und die Linken klagen möchten? Wir wärs, wenn die bessere Politik anbieten, um von mehr Menschen gewählt zu werden, anstatt sich ins Parlament zu klagen?!

    • @Flo:

      Sehe ich auch so.



      der Bundertag wählt für bundesweit.



      Irgendein Bierzelt- oder Kiezkönig*in muss sich jetzt eben auch für die Bundespartei anstrengen...

      Die größte Verbesserung ist, dass die dauerpolternden Nervbolde der 5,2er Splitterpartei aus dem Südosten jetzt auf bundesweit umgerechnet wird und damit auf das zurechtgestutzt wird was sie ist - eine 5,2er.

    • @Flo:

      Die Linke und die CSU haben 2,2 bzw. 2,4 Millionen Stimmen bekommen, wieso sollte die Linke damit nicht im Bundestag sitzen aber die CSU schon?



      2270000 Menschen sind eine ganze Menge, deren Meinung zu ignorieren ist mMn nicht demokratisch.

      • @Jesus:

        Weil bei der Wahlrechtsreform alle Parteien unter 5% raus fliegen würden.

        Es wäre dann völlig unerheblich ob eine in einem Bundesland in den Wahlkreisen alle Direktkandidaten einer Parte gewonnen hätten. Kein er der gewählten Direktkandidaten kämme in den Bundestag. Eine direkte Vertretung dieser Wahlkreise oder gar des ganzen Bundeslandes gäbe es dann nicht.

        www.zdf.de/nachric...geordnete-100.html

      • @Jesus:

        Zwischen 2,2 und 2,4 Mio liegt aber eben die 5%-Hürde, und die hat das BVerfG bereits gebilligt.

        • @o_aus_h:

          Nur weil das so ist, ist es nicht automatisch gut!



          Ich finde die 5% Hürde ist zu hoch, 2% würden auch ihren Zweck erfüllen.

          • @Jesus:

            Die 5%-Hürde ist ja nicht aus Jux und Dollerei entstanden, sondern sie entstand aus den Erfahrungen der Weimarer Republik, als der Reichstag extrem zersplittert war. Daher erfüllt eine 2%-Hürde eben nicht ihren Zweck, das ist schlicht falsch.

            Die ach so christlichen C-Parteien waren 16 Jahre an der Macht. Ihr Vorschlag für eine Wahlrechtsreform lag 2020 darin, die Anzahl der Wahlkreise von 290 auf 288 zu reduzieren. Sie hatten ihre Chance und nun kommt es eben anders. Sollen sie doch mit Frau Wagenknecht nach Karlsruhe ziehen, ist ihr gutes Recht…

            • @Grenzgänger:

              Ihre Bezugnahme auf "Die ach so christlichen C-Parteien", die "16 Jahre an der Macht" waren ist eher ein heftig undemokratisches Argument. Es deutet an, dass die Wahlrechtreform ach ein gutes Mittel ist den politischen Gegner aus dem Bundestag zu kicken und sich dessen Wählerstimmen zurechnen zu lassen.

              • @Rudolf Fissner:

                Wenn Sie das so verstehen wollen, kann ich Ihnen auch nicht helfen.

                Fakt ist: die Union blockiert seit 10 Jahren eine Wahlrechtsreform wegen ihrer Freunde aus Bayern. Sollen wir noch 10 weitere Jahre warten, bis die Kuh vom Eis ist oder was ist Ihr Vorschlag??

                • @Grenzgänger:

                  Es gab den Vorschlag der CDU, die Anzahl der Wahlkreise zu reduzieren ( www.bundestag.de/d...echtsreform-695542 ).

                  Warum wurde dieser Vorschlag nicht umgesetzt?

                  Dann würde es eben nicht zu Abstimmungen kommen, bei denen Wahlgewinner in Wahlkreisen der Vogel gezeigt wird und demokratische Verfahren zu einem Possenspiel reduziert werden.

                  • @Rudolf Fissner:

                    > Warum wurde dieser Vorschlag nicht umgesetzt?

                    eine Reduzierung von 299 auf 280 Wahlkreise - witzig! Das ist ja kaum als Reform zu bezeichnen. Einer Partei, die jahrzehntelang den Verkehrsminister stellt, um den Löwenanteil des Strassenbaubudgets nach Bayern umzuleiten und dem Steuerzahler en passant einen Schaden von - laut SZ - 560 Mio. aufzubürden, ohne in irgendeiner Weise haftbar gemacht zu werden, spreche ich jeden echten Reformwillen ab.

    • @Flo:

      naja, wenn manche wahlkreise nicht im bundestag vertreten sind, weil die zweitstimme das nicht hergibt, wozu braucht es dann eine erststimme?



      das jetzige system begünstigt nur die großen parteien, jede partei die lokal erfolge erzielt hätte trotzdem keine chance in den bundestag zu kommen. wenn DIE PARTEI mal einen wahlkreis holen sollte, bleibt alles wie es ist, eine spaßpartei und ein wahlkreis mit sinnlos abgegebenen stimmen.

  • Antstaltswürdiger Wahnsinn, was die Ampel da macht. Die Grundmandatsklausel kann der Linken bekanntlich einen knappen, der CSU einen sicheren Einzug in den Bundestag bescheren. Der Opposition ist nun ein milliardenprozentig sicherer Sieg vor dem Verfassungsgericht serviert!

    Was auch fehlt ist eine Reform der 5%-Klausel, weil immer schillerndere Parteienspektren auf den Wahlzetteln immer wieder Wahlergebnisse bringen, die 10, 12 oder noch viel mehr Prozentpunkte der Wählerstimmen wirkungslos machen. Eine Ermäßigung der Hürde auf 4% im Falle von ansonsten 10%plus Wählerstimmenignorierung oder auf 3% bei ansonsten 15%plus Wählerstimmenignorierung, ein solches Verhältnissystem zu befürworten ist schlicht jeder Vertreterin und jedes überzeugten Vertreters repräsentativer Demokratie pure Pflicht und Schuldigkeit! Und kein Jota weniger!!!!!!!

    Repräsentative Demokratie muss repräsentative Volksvertretung bis zu einem gewissen Maß garantieren. Grundmandateklausel und zusätzliche 5%-Klauselermäßigung zwecks besserer WählerInnen-Repräsentation, das muss auch im neuen Wahlrecht stehen. Versuchsweise könnte man/frau ja die Anzahl der nötigen Grundmandate um eines erhöhen, mehr Einschränkung darf da aber nicht sein. Die Linke sollte schon einen gewissen Druck spüren, sich nicht weiter zu zersplittern, sondern ein Bild abzugeben, das ihr ermöglicht, vier Grundmandate zu erringen, eines mehr als bislang nötig.

    Was wirklich weg kann sind die Überhangmandate. Aber wegen oben genannter Demokratiedefizite des Wahlrechtes wird das Bundesverfassungsgericht, wenn es denn mit demokratischem Grundverstand bewehrt ist, dem Ampelmachwerk widersprechen müssen. Wenn nicht, brauchen wir wirklich Kaszinsky und Orban nicht mehr länger kritisieren!