piwik no script img

Vorschlag für neuen GeneralbundesanwaltEin beharrlicher Ermittler

Dank Jens Rommel musste sich so mancher SS-Wachmann nach Jahrzehnten doch vor Gericht verantworten. Nun soll Rommel Generalbundesanwalt werden.

Jens Rommel ist als neuer Generalbundesanwalt vorgeschlagen Foto: Sebastian Gollnow/dpa

berlin taz | Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat den Bundesrichter Jens Rommel als neuen Generalbundesanwalt vorgeschlagen. Rommel solle die Nachfolge von Peter Frank antreten, der Ende Dezember zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt wurde, wie das Bundesjustizministerium am Freitag mitteilte. Der 51-jährige Rommel ist seit 2020 Richter am Bundesgerichtshof, seine Ernennung zum Generalbundesanwalt bedarf der Zustimmung des Bundesrats.

„Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist eines der wichtigsten Ämter, die es in unserem Rechtsstaat gibt“, erklärte Buschmann, der den Vorschlag nun dem Kabinett vorlegen wird. Es sei wichtig, das Amt des Generalbundesanwalts zügig wiederzubesetzen. „Jens Rommel ist die richtige Person für diese wichtige Aufgabe.“

Jens Rommel ist seit 2020 Richter am Bundesgerichtshof. Zuvor leitete er seit 2015 die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Die Institution befasst sich bis heute mit den Vorermittlungen gegen mutmaßliche NS-Straftäter.

Rommel, der nicht mit dem Wehrmachtsgeneral Erwin Rommel verwandt ist, zeichnete sich in Ludwigsburg als beharrlicher Ermittler aus. Er ging mit großen Engagement zu Werke, um bis dahin unentdeckte SS-Wachmänner vor Gericht zu bringen.

„Jeder Wachmann war mitverantwortlich“

Dabei hatte er das Glück, dass der Bundesgerichtshof im Jahr 2016 ein Urteil bestätigte, nach dem allein schon die aktive Anwesenheit in einem Lager, in dem planmäßig Morde verübt wurden, für ein Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord ausreichend sein konnte. „Jeder Wachmann war mitverantwortlich“ fasste Rommel damals in der taz das BGH-Urteil zusammen.

Der Gerichtshof bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Lüneburg, dass den Auschwitz-Kassenwart Oskar Gröning 2015 zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt hatte. Die neue Rechtsprechung ermöglichte Ermittlungen gegen mutmaßliche Täter, die Jahrzehnte lang verschont geblieben waren – weil sich kein Zeuge und kein Beweis für individuellen Mordtaten finden ließ.

Rommel nutzte dies konsequent: Schon bald ermittelte seine Behörde bereits gegen acht NS-Greise, weitere Personen hatte man da schon im Visier. Freilich konnten nur die wenigsten Täter auch verurteilt werden – zu gebrechlich waren viele der Beschuldigten, als dass man sie als verhandlungsfähig einstufte.

„Leidenschaft für unseren Rechtsstaat“

2016 wurde der ehemalige Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning in Detmold zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil gegen Bruno D., Wachmann im KZ-Stutthof, erging 2020 schon nach der Berufung Rommels zum Richter am Bundesgerichtshof.

„Egal ob bei der Verfolgung von Nazi-Verbrechen oder bei der strafrechtlichen Bekämpfung des Terrorismus: Jens Rommel hat bewiesen, dass er über alle Eigenschaften und Fähigkeiten verfügt, die einen exzellenten Generalbundesanwalt ausmachen“, erklärte Buschmann: „Persönliche Integrität, fachliche Kompetenz, Einsatzbereitschaft, Führungsstärke sowie Leidenschaft für unseren Rechtsstaat und unsere freiheitliche Ordnung.“ (mit afp)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • "Egal ob bei der Verfolgung von Nazi-Verbrechen oder bei der strafrechtlichen Bekämpfung des Terrorismus: Jens Rommel hat bewiesen, dass er ..."

    Im taz-Text ist vom Zukunftsthema 'Bekämpfung des Terrorismus' nicht explizit die Rede, dabei wäre das zukünftig wohl eine echte Herausforderung, die zeitnahe Interventionen erfordert, damit so eine "Zentrale Stelle" wie in Ludwigsburg nie wieder eingerichtet werden muss.

    Bei zeit.de als Quelle



    "Vor allem der islamistische Terrorismus beschäftigt die Bundesanwaltschaft seit geraumer Zeit. Hierzu wurden allein im vergangenen Jahr einige Hundert Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zunehmend übernimmt die Bundesanwaltschaft Verfahren zu sogenannten Reichsbürgern."



    Viel Erfolg!

  • By the way: Rommel ist FDP-Mitglied.