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Neuer GeneralbundesanwaltLiberaler Chefankläger

Jens Rommel tritt am Montag seinen Dienst als neuer Generalbundesanwalt an. Das FDP-Mitglied war zuvor mit Ermittlungen zu NS-Tätern befasst.

Christian Rath

Aus Freiburg

Christian Rath

Ab Montag ist Jens Rommel neuer Generalbundesanwalt und oberster Ermittler gegen Terror, Spionage und Kriegsverbrechen. Zuletzt war Rommel Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH). Bekannt wurde er als Leiter der Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte Jens Rommel Anfang Januar vorgeschlagen. Eine Woche später akzeptierten SPD und Grüne im Kabinett den Vorschlag. Am 2. Februar stimmte der Bundesrat zu; Rommel hat also auch das Vertrauen der CDU/CSU-regierten Länder. Am Montag überreicht ihm Buschmann die Ernennungsurkunde. Erst dann beginnt seine Amtszeit.

Der 51-jährige Rommel ist nicht nur ein guter Jurist mit zwei Prädikatsexamen, sondern auch ein politisch denkender Kopf, der vielfältig einsetzbar ist. Schon wenige Jahre nach Start seiner Justizkarriere in Oberschwaben wurde Rommel ans Landesjustizministerium nach Stuttgart geholt, wo er als persönlicher Referent des damaligen Ministers Ulrich Goll (FDP) arbeitete. Dass Rommel selbst FDP-Mitglied ist, dürfte damals eben sowenig geschadet haben, wie jetzt bei seiner Auswahl als neuer Generalbundesanwalt durch den FDP-Bundesjustizminister Buschmann.

Für Rommel ist die Bundesanwaltschaft bekanntes Terrain. Ab 2007 arbeitete er dort zweieinhalb Jahre in der Terrorismus-Abteilung und ermittelte gegen die kurdische PKK, die auch in Deutschland verboten ist.

Vorgänger ging zum Bundesverfassungsgericht

In den letzten vier Jahren war Rommel als BGH-Richter zwar überwiegend für Verkehrsstraftaten zuständig. Daneben war er am BGH aber auch stellvertretender Ermittlungsrichter und musste dabei über die Überwachung und Verhaftung von IS-Terroristen entscheiden.

Auch in seiner Zeit als Leiter der Ludwigsburger Zentralstelle von 2015 bis 2019 hatte Rommel Bezug zur Bundesanwaltschaft. Der KZ-Buchhalter Oskar Gröning war nach grundlegenden Ermittlungen der Zentralstelle vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Massenmord verurteilt worden. Als Gröning in Revision zum BGH ging, verteidigte die Bundesanwaltschaft das Urteil. Am Ende wurde die Verurteilung Grönings vom BGH in einem Grundsatzbeschluss bestätigt, auf dem bis heute die Verfolgung von KZ-Wachleuten und -Schreibkräften beruht.

Wichtig ist für einen Generalbundesanwalt die internationale Zusammenarbeit, etwa bei Ermittlungen zu russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine. Gut, dass Rommel neben Englisch und Französisch auch Schwedisch, etwas Spanisch und Niederländisch spricht. Im Studium beschäftigte er sich in Schweden zwei Semester mit humanitärem Völkerrecht.

Rommels Vorgänger als Generalbundesanwalt war Peter Frank, der ab 2015 acht Jahre lang amtierte. Im Dezember 2023 wurde Frank auf Vorschlag der CSU überraschend zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Dort ist er nun auch für Haushaltsrecht zuständig, also etwa die Auslegung der Schuldenbremse.

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5 Kommentare

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  • Lowandorder

    Ach was! ©️ Loriot

    “Rommel ist Mitglied der FDP“! Nunja.



    & Däh



    “Jens Rommel ist eigenem Wissen zufolge mit dem Generalfeldmarschall Erwin Rommel „weder verwandt noch verschwägert“

    Hat also Humor. Das ist gegenüber einiger seiner Vorgänger ein nicht zu verachtender Fortschritt! Gell

  • Uwe Kulick

    Da hat er zum Einstand ja gleich den Fall Klette serviert bekommen. Wegen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz kriegt er sie verurteilt wegen der Waffen in ihrer Wohnung, aber die anderen Sachen aus ihrer Terrorismusgeschichte, sind die nicht inzwischen verjährt?

    • Ahnungsloser

      @Uwe Kulick:

      Spielt es eine Rolle, dass einige Taten verjährt sind? Wenn es andere nicht sind, gehört sie verknackt

    • Andi S

      @Uwe Kulick:

      Mitgliedschaft ist verjährt. Die Raubüberfälle bzw. Mirdversuche nicht.

    • Christoph Saeftel

      @Uwe Kulick:

      Nein, Mord verjährt nicht, auch nicht Versuchsstadium.