Peter Frank wird Verfassungsrichter: Einmal Karlsruhe, immer Karlsruhe

Generalbundesanwalt Peter Frank brachte viele Verfahren gegen Rechtsterroristen und Islamisten ins Rollen. Jetzt soll er Verfassungsrichter werden.

Peter Frank spricht zu den Kameras

Generalbundesanwalt Peter Frank in der Bundesanwaltschaft im Dezember 2022 Foto: Uli Deck/dpa

FREIBURG taz/dpa | Peter Frank, der oberste Ankläger der Repu­blik, wird wohl Richter am Bundesverfassungsgericht. Darauf haben sich CDU und CSU jetzt geeinigt. Die Wahl dürfte schon an diesem Freitag im Bundesrat stattfinden. Frank amtiert seit 2015 als Generalbundesanwalt in Karlsruhe. Wenn er als Verfassungsrichter gewählt wird, muss er nicht umziehen, denn das Bundesverfassungsgericht residiert bekanntlich auch in Karlsruhe.

Peter Frank würde Nachfolger von Peter Müller am Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Der ehemalige CDU-Ministerpräsident des Saarlands war seit 2011 Verfassungsrichter und zuletzt vor allem mit Wahlrechtsfragen beschäftigt. Müllers Amtszeit endete bereits Ende September, doch CDU und CSU konnten sich nicht einigen, wer Müllers Nachfolger vorschlagen darf.

Erst vorige Woche setzte sich die CSU durch und benannte zunächst den ehemaligen baye­rischen Justizminister Winfried Bausback (CSU). Ganz kurzfristig ließ die CSU Bausback aber wieder fallen. Grund war wohl Bausbacks Dissertation von 1997. Darin hatte Bausback vertreten, dass Grundmandatsklauseln verfassungwidrig sind. Für die CSU ist das eine heikle Position, weil die Partei (und die bayerische Staatsregierung) derzeit beim Bundesverfassungsgericht gegen die in diesem Sommer erfolgte Abschaffung der Grundmandatsklausel im Bundestags-Wahlrecht klagen.

Die Grundmandatsklausel sicherte einer Partei, die mindestens drei Direktmandate erreichte, auch dann den Einzug in den Bundestag, wenn sie bundesweit weniger als 5 Prozent der Zweitstimmen erhielt. Weil den CSU-Entscheider:innen erst kurz vor dem Wahlgang auffiel, dass Bausbacks Position den Interessen der CSU diametral entgegenläuft, kam Peter Frank erst ganz spät ins Spiel. Bisher wurde sein Name im Zusammenhang mit dem Bundesverfassungsgericht noch nicht genannt.

Franks Spezialität: Rechtsterrorismus und Islamismus

Frank war ein zupackender Generalbundesanwalt, der sein Amt ohne Skandale ausfüllte. In den letzten Jahren beschäftigte er sich mit dem Rechtsterrorismus und klagte Kleingruppen wie die Gruppe Freital, Revolution Chemnitz oder die Gruppe S. an. Anklage erhob er auch gegen Stephan Ernst, der 2019 Kassels Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschossen hatte, und Stephan Balliet, der im gleichen Jahr die Synagoge in Halle angriff.

Beim islamistischen Terror verfolgte er zunehmend IS-Rückkehrer aus Syrien und dem Irak – auch Frauen, die dort mit IS-Kämpfern zusammenlebten. Der russische Überfall auf die Ukraine führte in Deutschland zwar noch nicht zu Anklagen. Allerdings eröffnete Frank schnell ein Strukturverfahren, um Informa­tio­nen zu sammeln.

Am Bundesverfassungsgericht wäre Peter Frank am Zweiten Senat für das Strafrecht zuständig, eine Materie, die er sehr gut kennt. Dagegen ist das Strafprozessrecht, das die Befugnisse der Strafverfolger regelt und das vom Verfassungsgericht immer wieder beanstandet wird, am Ersten Senat angesiedelt. Mit der Zustimmung der SPD-regierten Länder für die Wahl Peter Franks wurde gerechnet. Ver­fas­sungs­rich­te­r:in­nen müssen – im Bundestag oder im Bundesrat – stets mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden.

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