Rente mit 63 : Eine Frage der Gerechtigkeit
Die Rente nach 45 Beitragsjahren begünstigt gesunde, besserverdienende Männer. Sie ist keine soziale Errungenschaft, sondern befördert ein Privileg.
Foto: Florian Boillot
M anche politischen Wohltaten tragen ihre Empfänger schon im Namen. Agrardiesel, Mütterrente, der ermäßigte Steuersatz für die Gastronomie: Wer hier bedacht wird, sieht jeder. Bei der „Rente mit 63“ ist das anders. Wen sie begünstigt, erkennt man erst auf den zweiten Blick.
Es beginnt schon beim Namen. Die 63 galt nur für die ersten Jahrgänge, für alle ab Jahrgang 1964 liegt die Grenze bei 65. Geblieben ist die eigentliche Bedingung: 45 Versicherungsjahre. Wer sie erfüllt, geht bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente. Wer sie knapp verfehlt, aber zum selben Zeitpunkt gehen will, zahlt Abschläge von bis zu 7,2 Prozent, lebenslang.
Frank Hoffer findet diese Regelung in seinem taz-Gastkommentar „Die Kapitalrente bringt es auch nicht“ selbst ungerecht. Beenden will er sie trotzdem erst nach fünf Jahren Übergang: Die Ersparnis sei klein, der politische Preis hoch. Fragt sich nur, für wen? Denn die Verteilungsfrage beginnt dort, wo einige länger zugreifen dürfen als andere.
Am Buffet zählt die Zeit
Stellen wir uns die gesetzliche Rente als All-you-can-eat-Buffet vor. Der Eintritt richtet sich nach dem Einkommen: Wer mehr verdient, zahlt mehr und bekommt dafür aber auch den größeren Teller. Quasi ein VIP-Ticket. Klingt fair. Gegessen wird, bis man geht.
Der Haken: Die Gäste mit dem VIP-Ticket bleiben deutlich länger sitzen. Sie leben länger und sie gehen öfter ans Buffet. Pro Euro Eintritt essen sie am Ende messbar mehr als der Gast mit kleinem Ticket, der früher gehen muss.
Und die Rente mit 63? Öffnet ausgerechnet denen die Tür früher, die am längsten bleiben. Ohne Aufpreis. Draußen stehen die Jungen in der Schlange, zahlen mehr Eintritt für die kleineren Teller und fragen sich, was übrigbleibt, wenn sie endlich ans Buffet dürfen.
Umverteilung von unten nach oben
Das Bild hält der Statistik stand. Wer die Rente mit 63 in Anspruch nimmt, hat laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im Schnitt 47 Entgeltpunkte statt 30, die Durchschnittsrente liegt laut Rentenkommission bei 1.677 Euro, rund ein Drittel über der Rente langjährig Versicherter mit Abschlägen.
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Die Kommission benennt die Profiteure selbst: Besserverdienende, Gesündere, Männer. Und wer besser verdient, lebt länger: Bei westdeutschen Männern trennen das oberste und das unterste Zehntel der Lebenseinkommen mit 65 rund 7 Jahre Lebenserwartung. Die gesetzliche Rente verteilt hier um, von unten nach oben. Und die Rente mit 63 legt zwei Jahre obendrauf.
Sie honoriert dabei ein Muster, das gerne als Anstrengung verkauft wird: Lückenlosigkeit. Lücken aber hat, wer lange im Minijob, lange erwerbsgemindert oder arbeitslos war. Die 45 Jahre sind eine Schwelle, die es zu überwinden gilt. Und über Schwellen kommt eher, wer nie gestolpert ist.
Auch Verschleiß misst die Regelung nicht. Die Rente mit 63 unterscheidet nicht zwischen Bürostuhl und Dachstuhl. Wer die Verschlissenen schützen will, braucht die gesundheitsgeprüfte Härtefallregelung, die die Kommission vorschlägt.
Das Reformpaket der Kommission verlangt den Jüngeren ohnehin das meiste ab: zwei zusätzliche Beitragspunkte für die Kapitaldeckung und längere Erwerbszeiten. Laut wurde der Protest erst, als eine einzige Maßnahme die starken Jahrgänge selbst treffen sollte. Den Grund nennt auch Hoffer: Die Kürzung treffe die Facharbeiterstammwählerschaft der SPD. Ein ehrlicherer Satz über Klientelpolitik ist lange nicht geschrieben worden.
Bezahlt wird aber nicht nur mit Geld. Ohne die Regelung gingen die Betroffenen laut DIW rund zehn Monate später in Rente, je Jahrgang etwa 125.000 Vollzeitkräfte mehr. Ein Land, das über Fachkräftemangel klagt, subventioniert den frühen Ausstieg gesunder Besserverdiener. Die Babyboomer verteidigen eine Ausnahme, deren Rechnung ihre Kinder bezahlen, die selbst unter schlechteren Bedingungen alt werden.
Jahrgang für Jahrgang weit mehr als Peanuts
Bleibt Hoffers Einwand: Das Einsparpotenzial sei gering, die Kosten eines Übergangs letztlich Peanuts. Nur bemisst sich ein Privileg nicht nach dem, was seine Abschaffung spart. Gerechtigkeit hat keinen Mindestbetrag. Und selbst fiskalisch stimmt der Maßstab nicht. Die Ersparnis entsteht über lebenslange Abschläge. Hoffer aber rechnet mit dem Anlauf: Er vergleicht die Ersparnis des ersten Jahres mit den Dauerkosten der Kapitaldeckung. Das DIW beziffert allein den Jahrgang 1957 über die volle Bezugszeit auf 9,5 Milliarden, für die Folgejahrgänge erwartet es Ähnliches. Und Hoffers Übergang? Kostet nach eigenen Zahlen gut 27 Milliarden. Aus Peanuts werden so, Jahrgang für Jahrgang, ziemlich viele Nüsse.
Hoffers stärkstes Argument jedoch heißt Planbarkeit. Wer jahrzehntelang einzahlt, muss wissen, ab wann und zu welchen Bedingungen die Rente ausgezahlt wird. Einverstanden. Nur: Was ist hier Regel, was Ausnahme?
Seit der Rentenreform 1992 gilt die Regel: Wer früher geht, zahlt Abschläge. 2007 kam die Ausnahme nach 45 Versicherungsjahren, als Zugeständnis für die Rente mit 67, abschlagsfrei ab 65. 2014 wurde sie binnen weniger Monate auf 63 gesenkt, 2023 um den freien Hinzuverdienst erweitert. Ausgebaut wurde sie stets schnell, zurückgebaut werden soll sie nur sehr langsam.
Freifahrtschein für die Babyboomer
Fünf Jahre Übergang ab 2027 heißen: Die Jahrgänge bis 1966 gehen noch abschlagsfrei. Das sind die geburtenstärksten Jahrgänge dieser Republik. Gespart würde erst bei den kleinen Jahrgängen danach. Die Übergangszeit wäre ein Freifahrtschein für die Babyboomer. Die Rente mit 63 war eine Ausnahme, ein gut gemeintes Überbleibsel besserer Zeiten. Diese Ausnahme jetzt möglichst schnell zu beenden, ist keine Zumutung, sondern eine Rückkehr zur Vernunft.
Trotzdem kann weiterhin jeder früher in Rente gehen, der 35 Versicherungsjahre hat. Aber mit denselben Abschlägen wie alle anderen: 3,6 Prozent je Jahr. Für alle, die die Voraussetzungen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Gesetzesbeschluss erfüllen, sollte Vertrauensschutz gelten. Für alle anderen gilt: Eine politische Aussicht ist noch keine lebenslange Garantie.
Wenn wir es wirklich ernst meinen mit der Gerechtigkeit, müssen wir die abschlagsfreie Rente mit 63 abschaffen. Nicht irgendwann, sondern jetzt.
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