Vorschläge der Gaspreis-Kommission: „Das wird nicht funktionieren“
Der Kommissionsvorschlag für eine Einmalzahlung für Gas und Wärme ist zu kompliziert, warnt der Vermieterverband Haus & Grund. Er fordert mehr Zeit.
Die von der Kommission Gas und Wärme vorgeschlagene staatliche Einmalzahlung im Dezember wird zumindest bei vielen Mieter:innen nicht klappen, wenn sie in der vorgesehenen Form bleibt. Davor warnt der Eigentümerverband Haus & Grund. „Das wird nicht funktionieren“, sagte Verbandsgeschäftsführer Gerold Happ der taz. „Die ganze Regelung ist problematisch.“ Das vorgesehene Verfahren sei zu kompliziert und in der Kürze der Zeit nicht umsetzbar.
Die Kommission Gas und Wärme hat am Montag Vorschläge zur Dämpfung der Energiekosten vorgelegt. Darunter ist die Idee, dass mit Gas und Fernwärme heizende Bürger:innen im Dezember eine Einmalzahlung erhalten sollen auf Basis des Verbrauchs, der bei der Abschlagszahlung vom September 2022 zugrunde gelegt wurde. Außerdem soll es für Privatleute ab dem Frühjahr eine Gaspreisbremse geben, für die Industrie ab 1. Januar.
Die Kommission empfiehlt, dass der Staat einmalig die Kosten für eine Abschlagszahlung für Privathaushalte und kleinere Unternehmen übernimmt. Die Versorger sollen auf den Einzug des Dezemberabschlags verzichten und das Geld von einer noch nicht festgelegten staatlichen Stelle bis zum 1. Dezember erstattet bekommen. Das wäre unkompliziert für Bürger:innen, die direkt einen Vertrag mit einem Versorger haben. Zumindest, wenn ihr Energielieferant überhaupt eine Abschlagszahlung vorsieht. „Viele Versorger nehmen im Dezember keine Abschlagszahlung vor“, erklärt Happ. Diese Unternehmen stellen dann die Jahresrechnung vor, Nachzahlungen werden im Januar fällig. Die Kommission habe aber sicher nicht beabsichtigt, dass die Einmalzahlung für die Bürger:innen null betrage, sagte Happ.
Bei Mieter:innen, die Heizkosten mit den Nebenkosten über den Vermieter zahlen, gibt es ein weiteres Problem. Die Vermieter:innen müssen genau ausrechnen, wie hoch der Betrag ist, der ihnen zusteht. Betriebskostenabrechnungen für ein ganzes Jahr sind schon sehr komplex, für einen einzelnen Monat erst recht. Jede Mietpartei zahlt abhängig vom Verbrauch einen anderen Betrag. In zentral beheizten Mietshäusern sollen Vermieter:innen eine entsprechende Gutschrift dem Betriebskostenkonto der Mieter:innen zuschreiben und sie rechtzeitig darüber informieren. Dass das administrativ nicht einfach ist, räumt die Kommission ein. „Das wird aufwendig für Verwaltungsgesellschaften und Vermieter“, sagte Michael Vassiliadis, Co-Vorsitzender der Kommission und Chef der Gewerkschaft Bergbau, Chemie, bei der Präsentation der Vorschläge.
Großer Zeitdruck
Bis Dezember wird das schwer zu schaffen sein, ist Geschäftsführer Happ überzeugt. Denn die genauen Vorgaben werden erst feststehen, wenn die Vorschläge gesetzlich fixiert sind. Er rechnet damit, dass das frühestens Mitte November der Fall ist. Dann blieben nur gut zwei Wochen für den Staat, die Summe an die Energieversorger zu zahlen, und für die Vermieter:innen, die jeweilige Gutschrift zu ermitteln und mitzuteilen.
Der Eigentümerverband ist nicht gegen die Entlastung. Aber er wünscht sich eine einfachere Berechnung und mehr Zeit. So wäre eine Entlastung auch dann gegeben, wenn sie erst in der Jahresabrechnung im Januar sichtbar wäre, sagt Happ.
Kritik kommt auch von der Vorsitzenden des Sozialverbands Vdk, Verena Bentele. Sie fordert einen Härtefallfonds, der noch in diesem Jahr kommen soll. Er soll zur Überbrückung dienen, bis die Gaspreisbremse im März oder April greift.
Auch die Kommission schlägt die Einrichtung eines Hilfefonds vor. Damit soll unter anderem Vermieter:innen mit einer zinslosen Liquiditätshilfe geholfen werden, die für Mieter:innen in Vorleistung treten müssen und damit finanziell überfordert sind. Außerdem soll Verbraucher:innen, die von besonders starken Preiserhöhungen betroffen sind, mit einer zinslosen Überbrückung geholfen werden. Wer als Härtefall gilt, soll der Bund definieren.
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