Völkermordvorwurf gegen Myanmar: Kein Vorsatz zum Genozid
Myanmars Regierungschefin Aung San Suu Kyi gibt in Den Haag zu, es habe eventuell Übergriffe gegen Rohingya gegeben. Aber nicht mit Absicht.
Das westafrikanische Gambia hatte Klage eingereicht und Myanmar wegen der Gewalttaten der Militärs gegen die muslimische Rohingya-Minderheit Völkermord vorgeworfen. Aung San Suu Kyi rechtfertigte aber das Vorgehen. Die Armee verteidige nur das Land gegen Angriffe bewaffneter Rebellen.
„Wir haben einen internen bewaffneten Konflikt in Myanmar“, sagte Aung San Suu Kyi vor den 17 internationalen Richtern im Friedenspalast. Der Konflikt gehe auf bereits seit Jahrzehnten andauernde Spannungen zurück. Im Herbst 2016 hätten Rohingya-Rebellen im Bundesstaat Rakhine Polizeistationen angegriffen. Daraufhin habe das Militär reagiert. Dabei habe es möglicherweise auch Übergriffe gegeben, räumte sie ein.
Die Justiz Myanmars verfolge Schuldige strafrechtlich. Außerdem sei eine unabhängige Untersuchung eingeleitet worden. „Tragischerweise führte der Konflikt zu einem Exodus von tausenden Menschen.“
Auch der Internationale Strafgerichtshof ermittelt
Dutzende Demonstranten bekundeten vor dem Gerichtsgebäude ihre Solidarität mit Myanmar und Suu Kyi und jubelten der Politikerin zu. Auf Transparenten stand: „Wir stehen hinter Myanmar.“
Das westafrikanische Gambia beruft sich in der Klage auf die Völkermord-Konvention von 1948 und stützt sich auf einen Bericht von UN-Ermittlern. Sie hatten dem Militär „anhaltenden Völkermord“ zur Last gelegt. Soldaten hätten Tausende Menschen ermordet, Frauen und Kinder vergewaltigt, Dörfer dem Erdboden gleichgemacht und Menschen lebendig in ihren Häusern verbrannt. Mehr als 700.000 Menschen waren vor der Gewalt in das Nachbarland Bangladesch geflohen.
Mehrere Massenvertreibungen während der Balkan-Kriege in den 1990er Jahren seien nicht als Völkermord behandelt worden, argumentierte Suu Kyi weiter. Die internationale Justiz habe der Versuchung widerstanden, diese legale Bewertung anzuwenden, denn die Absicht, die betroffene Gruppe als ganze oder teilweise zu zerstören, sei nicht gegeben gewesen.
Das UN-Gericht berät noch bis Donnerstag über die Klage. Zunächst muss es über die von Gambia beantragten Sofortmaßnahmen gegen Myanmar entscheiden, um die noch im Land lebenden rund 600.000 Rohingya zu schützen. Ein Urteil darüber wird in wenigen Wochen erwartet.
Anschließend wird das Hauptverfahren eingeleitet. Das könnte mehrere Jahre dauern. Bisher hat der Internationale Gerichtshof nur den Massenmord serbischer Einheiten an Muslimen in der bosnischen Enklave Srebrenica 1995 als Völkermord anerkannt.
Mitte November hatte der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Ermittlungen zu möglichen Verbrechen gegen die Rohingya in Myanmar zugestimmt. Es gebe „eine glaubwürdige Basis“ für die Annahme, dass „weit verbreitete und/oder systematische Gewaltakte“ begangen worden seien, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden könnten, hieß es zur Begründung. Die UN werfen dem Militär eine Kampagne gegen die Rohingya mit „genozidaler Absicht“ vor.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
Nach der Gewalt in Amsterdam
Eine Stadt in Aufruhr
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu
Wanted wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen
Die Wahrheit
Der erste Schnee
+++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu und Hamas-Anführer
Jeder fünfte Schüler psychisch belastet
Wo bleibt der Krisengipfel?