Verfassungsschutz in Hamburg: Gewerkschafterin eingeschüchtert
Mann, der sich als Innenbehördenmitarbeiter vorstellte, sprach junge Frau auf ihre politische Aktivität an. Behörde stellt nun selber Strafanzeige.
Foto: Marcus Brandt/dpa
Einen Angriff auf die im Grundgesetz verbriefte Koalitionsfreiheit: Das erkennt Hamburgs Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in einem Vorfall, der sich am 3. Juni an einem U-Bahnhof in Hamburgs Osten abspielte. Eine junge Frau, die dem Landesvorstand der GEW angehört und sich bei der Jungen GEW engagiert, wurde auf dem Heimweg von der Arbeit gezielt auf ihr politisches und gewerkschaftliches Engagement angesprochen – von einem Mann, der sich als Mitarbeiter der Innenbehörde ausgab.
„Ich habe mich beobachtet und eingeschüchtert gefühlt“, berichtet die Betroffene, die ein Gedächtnisprotokoll über den Vorfall angefertigt hat. Demzufolge sprach der ältere Mann sie auf dem Bahnsteig an und fragte, ob sie wisse, wie man zu einer Adresse komme, die zufällig exakt die ihre war.
Sie habe dies verneint und gesagt, sie komme nicht aus Hamburg. Woraufhin dieser widersprochen und ihren vollständigen Namen samt dem zweiten Vornamen gesagt habe und dass er von ihren politischen Aktivitäten wisse. Er sei vom Ministerium für Inneres und Sport und sie wüssten dort Bescheid, dass sie gewerkschaftlich und politisch in Bündnissen aktiv sei.
Die Bedrängte stieg daraufhin in die nächste U-Bahn, da rief er ihr noch etwas nach. Zum eigenen Schutz möchte die Frau nicht namentlich genannt werden. „Dass mir mein gewerkschaftliches Engagement auf offener Straße vorgehalten wird, hat mich tief verunsichert“, sagt sie – insbesondere, da der Mann, der sich als Behördenmitarbeiter vorstellte, ihr signalisiert habe, dass er wisse, wo sie wohne, wie sie heiße und was sie politisch tue.
Wieder Regelanfrage beim Verfassungsschutz
„Uns ist wichtig, diesen Vorfall öffentlich zu machen. Wir wollen nicht zulassen, dass junge Gewerkschaftsmitglieder eingeschüchtert werden“, sagt der Hamburger GEW-Vorsitzende Sven Quiring. Die GEW gehe mit dem Vorfall, der schon drei Monate zurückliege, auch deshalb an die Öffentlichkeit, weil es sein könnte, dass weitere Gewerkschafter angesprochen wurden, die dies für sich behielten.
Zudem hat Hamburg gerade erst wieder die umstrittene „Regelanfrage“ eingeführt, die besagt, dass der Verfassungsschutz bei jeder Einstellung und Beförderung im öffentlichen Dienst gefragt wird, ob er Erkenntnisse zu einer Person hat. Die GEW hatte davor gewarnt, weil sie befürchtet, dass diese Praxis demokratisches und gewerkschaftliches Engagement unter Generalverdacht stellt.
Wenn nun Gewerkschafter wegen ihres Engagements von Mitarbeitern der Innenbehörde oder des Verfassungsschutzes angesprochen würden, werde eine „rote Linie überschritten“, sagt Quiring. Gemeinsam mit der Hamburger DGB-Vorsitzenden Tanja Chawla fordert er eine Aufklärung des Vorgangs.
„Die Koalitionsfreiheit und das Recht auf gewerkschaftliche Betätigung gehören zu den tragenden Säulen unserer Demokratie“, sagt Chawla. Niemand dürfe den Eindruck gewinnen, dass gewerkschaftliches oder zivilgesellschaftliches Engagement staatliche Beobachtung oder Einschüchterung nach sich zieht.
Deniz Çelik, Die Linke
„Der Vorfall ist äußerst beunruhigend und muss vollständig aufgeklärt werden“, sagt auch der Linken-Abgeordnete Deniz Çelik. Er reichte eine Anfrage ein, in der er vom Hamburger Senat wissen möchte, ob es sich hier um einen Beamten des Verfassungsschutzes handelte.
Hamburgs Innenbehörde verwies auf Nachfrage an das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV). Das wiederum erklärt, ihm sei der Sachverhalt erst durch die Pressemitteilung der GEW vom 3. September bekannt geworden. Die Fragen der taz zu diesem Vorgang zu beantworten sei daher „nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, da dem LfV darüber hinaus keine Informationen vorliegen“, schreibt Sprecher Daniel Perband.
Er versichert aber, dass die GEW nicht als extremistische Organisation gelte, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge. Sie sei deshalb auch „kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes“. Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung fänden offene Ansprachen zu Personen, die zu nichtextremistischen Organisationen gehören, „nicht statt“, so der Sprecher. Mit anderen Worten: Hamburgs Verfassungsschutz will es nicht gewesen sein.
Auf die Frage, welche Erklärung Innenbehörde und LfV für den beschriebenen Vorgang haben, erklärt Perband, dieser werde derzeit zur weiteren Aufklärung bearbeitet. Die Innenbehörde habe inzwischen „Strafanzeige gegen unbekannt wegen aller in Betracht kommender Delikte gestellt“. Welche das sind, müssten Polizei und Staatsanwaltschaft entscheiden. Dort war der Fall am Freitagnachmittag noch nicht bekannt.
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