piwik no script img

Gesinnungsprüfung in HamburgRegelanfrage ist beschlossen

Mit Stimmen von SPD, Grünen und CDU wurde die Überprüfung aller Bewerber durch den Verfassungsschutz Gesetz. Drei Abweichler blieben vor der Tür.

Selten wurde eine Abstimmung in der Hamburger Bürgerschaft so mit Spannung erwartet wie diese. Am Mittwoch wurde das Gesetz zur Regelabfrage für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit 85 Ja-Stimmen zu 25 Nein-Stimmen angenommen.

Die Verabschiedung war zumindest in der mit der SPD regierenden Grünen-Fraktion intern so umstritten, dass am Montag in der Fraktionssitzung die Fetzen geflogen sein sollen. Das Vorhaben beißt sich zwar mit dem grünen Selbstverständnis, aber die Partei ließ es sich vom Koalitionspartner SPD aufdrängen.

Offen machte die Kritik die Grüne Jugend, deren Sprecher Leon Meyer am Vortag gemeinsam mit dem Juso-Vorsitzenden Paul Strothmann zu einer Open-Air-Pressekonferenz vis-à-vis des Rathauses einlud. Beide appellierten an die Politik, die Sache sein zu lassen. „Wir wissen aus unserer Fraktion, also der Grünen, dass es auf jeden Fall auch dort Personen gibt, die dem nicht uneingeschränkt zustimmen werden“, sagte Meyer auf Nachfrage.

Es gilt die Fraktionsdisziplin, aber in Form eines stillen Protests können Abgeordnete durch Abwesenheit ein Ja vermeiden. Die Grünen-Fraktion hat 25 Abgeordnete, die SPD 45, zusammen haben beide also mehr als die Hälfte der 121 Sitze. Doch es schien fraglich, ob für die Verabschiedung die Stimmen der CDU nötig würden.

Drei Grüne verließen den Saal

Am Ende ging es ohne. Nur drei Grünen-Abgeordnete verließen vor der Abstimmung den Saal: Jennifer Jasberg, Miriam Block und Kathrin Warnecke. Drei weitere sollen gar nicht erst erschienen sein.

Für den Antrag hatte die Linken-Fraktion eine namentliche Abstimmung gefordert. „Wir erwarten, dass jede und jeder Abgeordnete auf das eigene Gewissen hört“, sagte der Abgeordnete Deniz Celik. Die Regelanfrage sei autoritär und antidemokratisch und gehöre mit einem Nein verhindert.

Der Abstimmung ging eine kurze, heftige Debatte voraus, in der SPD und Grüne das Vorhaben verteidigten. Rechtsextremisten, Islamisten und andere Verfassungsfeinde versuchten seit Jahren, staatliche Institutionen zu unterwandern, warnte der SPD-Innenpolitiker Sören Schumacher. Da müssten relevante Erkenntnisse des Verfassungsschutzes berücksichtigt werden. Wichtig sei, dass die letzte Entscheidung immer die Dienststelle treffe und nicht der Verfassungsschutz.

Die Botschaft an die jungen Menschen ist, überleg dir gut, ob du auf die nächste Demo gehst.

Deniz Celik, Abgeordneter der Linken

Ein Vergleich mit dem Radikalenerlass der 1970er sei falsch, sagte Schumacher. „Was wir heute beschließen, ist etwas grundlegend anderes.“ Diesmal beschließe man ein Gesetz mit klarer Rechtsgrundlage. „Es richtet sich gegen alle Formen von Extremismus gleichermaßen ohne politische Schlagseite.“ „Wer für unseren Staat arbeitet, darf nicht gegen ihn arbeiten“, ergänzte die Grünen-Fraktionschefin Sina Imhof. „Wer darauf wartet, bis ein Verfassungsfeind sich zu erkennen gibt, schützt niemanden“.

Der Linke Deniz Celik hielt Schumacher entgegen, dass der Radikalenerlass 1970 nie gegen Linke gedacht war, sondern gegen alle Extremisten. Auch habe er verschwiegen, dass es in der Zivilgesellschaft erheblichen Widerstand gibt. „Wer ernsthaft die Demokratie schützen will, schafft kein Klima der Repression.“ Der Senat tue so, als sei die Grenze zwischen verfassungsmäßig zulässig und nicht völlig klar. Das sei es nicht. „Die Botschaft an die jungen Menschen ist, überleg dir gut, ob du auf die nächste Demo gehst.“

Es werde niemand gespeichert, weil er auf eine Demo geht, konterte Innensenator Andy Grote (SPD). Natürlich sei die Regelabfrage keine leichtfertige Entscheidung. „Deswegen haben wir einen gänzlich anderen Weg beschrieben als den damaligen Radikalenerlass.“ Alle für die Einstellung maßgeblichen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes würden mitgeteilt. „Das ist nicht im Dunkeln.“ Wer die Demokratie verteidigen will, der müsse die Instrumente dafür in die Hand nehmen.

Indes hatte am Vortag nicht nur die rot-grüne Parteijugend vor dem Gesetz gewarnt. Auch die Vereinigung demokratischer Ju­ris­t:in­nen appellierte an Hamburgs Bürgerschaft, „die Hände von diesem demokratiefeindlichen Instrument zu lassen“. Denn der Verfassungsschutz überschreite regelmäßig sein gesetzliches Mandat, warnte der Vorsitzende Maximilian Pichl.

„Das Amt nimmt selbst verfassungskonforme und gewaltfreie Aktivitäten in den Blick“, sagte er, etwa von Klimaaktivisten oder Bündnissen gegen Wohnungsnot oder andere antikapitalistische Bewegungen. Hamburg geht mit seiner Regelung bundesweit am schärfsten vor, weil sie neben Beamten auch alle Angestellten erfasst. Dies könnte, warnt Pichl, „bundesweit Schule machen, wie ähnliche Initiativen im Land Schleswig-Holstein zeigen“.

In Hamburg positionierte sich zuletzt auch die SchülerInnenkammer gegen das Gesetz. „Der Widerstand gegen dieses Gesetz wird von Dutzenden Jugendorganisationen unterstützt“, sagte Meyer von der Grünen Jugend. Er sehe in dem Gesetz ein Misstrauen gegen junge Menschen und appellierte an die Abgeordneten: „Stimmt nicht zu, macht keine Politik gegen junge Menschen!“

Dass letztlich die Dienststelle und nicht der Verfassungsschutz entscheide, könne nicht beruhigen, ergänzte der Juso Strothmann: „Meldet sich der Verfassungsschutz mit einer Information, die er für potenziell verfassungsfeindlich hält – sonst würde er sie ja nicht speichern –, dann ist die Entscheidung in den allermeisten Fällen schon gefallen“, sagte er. Denn dass sich das Personalamt über den Verfassungsschutz hinwegsetze, sei „ein frommer Wunsch“. Dieser bekomme de facto ein Vetorecht.

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

7 Kommentare

 / 
  • Ich kenne die sogenannten Grünen nur so, daß sie links blinken um dann rechts abzubiegen

    • @Alberta Cuon:

      Rechtsextreme Bewerber aussortieren zu wollen, ist für Sie rechts?

      Echt jetzt?

      • @rero:

        Schön, daß Sie mich erheitern wollen. CDU/SPD/Grüne wollen Rechtsextreme verhindern wohl weil sie schon seit Jahren rechtsextreme Politik selbst machen.

  • Der Verfassungsschutz ist nicht der Partner bei einer Bewerbung bzw. Einstellung. Ich denke, dass es keine gute Idee war zu etwas zu erlassen. Ich hoffe, dass sich andere Bundesländer sich kein Beispiel daran nehmen.

    • @pesetenpaule:

      Ich hoffe auf jeden Fall, dass auch andere Bundesländer prüfen, wenn sie einstellen.

      Man kann nicht beklagen, dass in Behörden lauter rechte Netzwerke existieren, wenn sie bei Einstellungen nichts prüfen sollen.

      Ob mit oder ohne Verfassungsschutz, ist mit egal.

      Hauptsache, es ist effektiv.

  • Die Lage ist ernst genug, wir brauchen nicht auch noch AfD-Beamte.

    • @Claude Nuage:

      Leider ist eine reine AFD Mitgliedschaft (ohne weitere extremistische Aktivitäten) in Hamburg aber eben gerade kein Grund für einen Eintrag beim Verfassungsschutz. Mitgliedschaften/Nähe zu einigen linken Gruppen aber schon.