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Verfassungsrichter aus OstdeutschlandDer Mythos der letzten Chance

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Die Besetzung einer Verfassungsrichterstelle in Karlsruhe stockt. Brandenburg will unbedingt einen Richter mit ostdeutscher Biografie durchsetzen.

HüterInnen der Demokratie und Meinungsfreiheit: Das Bundesverfassungsgericht Foto: Uli Deck/dpa

S eit März soll der Bundesrat einen Nachfolger für Verfassungsrichter Johannes Masing wählen. Doch die SPD, die das Vorschlagsrecht hat, kann sich nicht auf einen Kandidaten einigen. Auch am letzten Freitag gingen die Ländervertreter ohne Wahl nach Hause. Die nächste Gelegentheit ist am 3. Juli.

Es geht um die wohl wichtigste Richterstelle am Bundesverfassungsgericht, zuständig für Meinungsfreiheit und Datenschutz. Mit dem Rechtsprofessor Martin Eifert steht ein hochqualifizierter Kandidat bereit, der perfekt passen würde. Aber der Brandenburger SPD-Ministerpräsident Dietmar Woidke beharrt auf der Wahl des Potsdamer Sozialrichters Jens Möller, der sich noch nie wissenschaftlich mit Meinungsfreiheit und Internet beschäftigt hat. Woidkes Argument: Mit dem 59-jährigen Möller gebe es nun die letzte Chance, einen Juristen mit DDR-(Oppositions)-Erfahrung nach Karlsruhe zu schicken.

Tatsächlich gab es bisher keinen Verfassungsrichter mit ostdeutscher Biographie. DDR-Juristen galten als zu systemnah. Oppositionelle waren eher Pfarrer und wer erst nach der Wende mit dem Jurastudium begann, musste zunächst seinen Weg machen, um für Karlsruhe präsentabel zu sein.

Dem Osten wurden Verfassungsrichter also nicht verweigert. Es gab einfach keine Kandidaten. Auch Brandenburg hat 30 Jahre lang niemand vorgeschlagen. Selbst im Fall von Jes Möller war es wohl eher so, dass zuerst der Kandidat parat stand und dann das passende Narrativ entwickelt wurde. Die SPD ist deshalb in keiner Weise verpflichtet, einen fachlich für die anstehende Stelle nicht geeigneten Kandidaten zu wählen.

Auf DDR-Erfahrung kommt es heutzutage in Karlsruhe ohnehin nicht mehr an. Die großen Verfahren mit DDR-Bezug (um die Bodenreform, DDR-Spione und die gekürzten Renten für DDR-Eliten) fanden in den ersten fünfzehn Jahren nach der Wende statt. Das ist lange her. Auch wenn Möller nun zurecht nicht zum Zuge kommt: In den kommenden Jahren bestehen noch viele Gelegenheiten, (jüngere) Verfassungsrichter mit ostdeutscher Herkunft zu wählen.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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23 Kommentare

 / 
  • oh mann,



    selten sowas chauvinistisches und herablassendes gelesen.



    und die TAZ wundert sich, dass sie als explizit westdeutsches medium wahrgenommen wird?



     

    Kommentar gekürzt. Bitte beachten Sie unsere Netiquette.

    Die Moderation

  • Das ist wahrscheinlich auch der selbe Grund, warum 30 Jahre nach der Wende der Anteil von Menschen mit "ostdeutschem" Hintergrund in den Führungspositionen deutscher Unternehmen nicht einmal 2 Prozent berträgt. Und warum der Gehaltsunterschied nach so langer Zeit immer noch 17% bei gleicher Qualifikation, Tätigkeit und Leistung beträgt.

    Warum sich viele Ostdeutsche so lang nach der Wiedervereinigung immer noch nicht dazugehörig fühlen und warum die politischen Auswirkungen der gesellschaftliche Spaltung am deutlichsten entlang der alten Grenzen erkennbar ist? Muss wohl irgendwie am Menschenschlag liegen.

    Eine deratig ignorante Argumentation hör ich immer nur aus urkonservativen Kreisen, wenns um die Frauenquote geht.

  • "n den kommenden Jahren bestehen noch viele Gelegenheiten, (jüngere) Verfassungsrichter mit ostdeutscher Herkunft zu wählen."

    STELLENAUSSCHREIBUNG der taz für den auch für auch für Hartz IV zuständigen Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts:

    Gesucht wird junger Jurist mit Erfahrung im Internetrecht, der keine jahrzehntelange Erfahrung in praktischer und aktiver Rechtsprechung (besonders nicht im Sozialrecht), aufweist, nie mit der STASI im Konflikt stand und keine DDR-Oppositionserfahrung hat. Leitungserfahrung als Präsident eines Landesverfassungsgerichts sollte nicht vorhanden sein.



    Eine Promotion mit wäre wünschenswert.

    • Christian Rath , Autor des Artikels, Rechtspolitischer Korrespondent
      @Rudolf Fissner:

      Am 1. Februar 2023 endet die Amtszeit der Verfassungsrichterin Susanne Baer, die derzeit für Hartz IV-Fragen zuständig ist.



      In den Jahren 2022 und 2023 werden am BVerfG insgesamt sieben von 16 Verfassungsrichter-Posten neu besetzt.

  • Es ist schlicht ein Unding eines der wichtigsten Richterstellen NICHT nach Kompetenz & juristischer Geeignetheit besetzen zu wollen, sondern auf Basis des Kriteriums Ost-Biografie ja oder nein!

    (Und um auch gleich dies mit abzuarbeiten: wäre der "Ost"-Kandidat* juristisch geeigneter, so würde ich selbstverständlich für den Ost-Kandidaten* in gleicher Weise plädieren.)

    Wer sich dem verschließt versteht die Wichtigkeit und Funktion des BVerfG nicht.

  • In allen etablierten westlichen Demokratien sind hohe gesellschaftliche Positionen mit einer Herkunft aus traditionellem Gross- und Bildungsbürgertum verbunden. Der High-End-Filter der BRD ist auf Früchtchen Rheinischer Bungalowgärten zugeschnitten.



    Die Masse der Unterrepräsentierten ist dagegen derart Legion, dass zu fragen ist, welcher (Bindestrich)-Hintergrund vorrangig präferiert werden soll: Zonen-, Migrations-, Sozial-, Bildungs- oder Geschlecht- ? Da es innerhalb der genannten Gruppen es auch Privilegierte der anderen Gruppen gibt, verschiebt sich meist nur die Auswahl im Privilegiertenpool: Ossimann oder Wessiprofessorentochter, wer solls den werden?



    Eine Änderung des Status Quo wäre nur durch positive Diskriminierung möglich, die ist aber als böse, denn wo kämen wir hin, wenn Chancengleichheit bedeutete tatsächlich Erbprivilegien zu kompensieren, aber dann würden ja Leistungsträgers in Bummelstreik gehen und mit subventionierten Brötchen Schweine mästen (Erwähnter Kreise Lieblingsbehauptung)

  • Wenn ich es richtig sehe, kommt von 112 seit 1949 ernannten Verfassungsrichtern nicht ein einziger aus Bremen, nicht einer!!

    de.wikipedia.org/w...erfassungsgerichts

    „Aus“ dem „Osten“ kamen dagegen doch bald 20: Sechs aus Sachsen, zwei aus Brandenburg, einer aus Thüringen … wieder einige aus Berlin, dort mal so, mal so, - neun weitere wurden sogar noch in damals Pommern und Schlesien geboren.

    Aber im Ernst:

    Mir ist unklar, welchen spezifischen Ostblick Jes Möller als erster mit „DDR-Erfahrung“ am Gericht eigentlich vertreten sollte. Natürlich nicht den derjenigen, die für die Zeit von 1949 bis 1989 stehen (was man für die Vergangenheit durchaus auch als Defizit betrachten kann), er war ja Oppositioneller. Nach der Wende wurde er schnell SPD’ler und verbeamteter Richter, als Stimme des Ostens, als Fürsprecher und Mahner ostdeutscher Interessen ist er in den für den Osten schwierigen letzten 30 Jahren nicht wirklich aufgefallen, er blieb doch vor allem unbekannt, seinem Wahl-Heimatland Brandenburg verbunden und SPD-Mitglied.

    Und was könnten ein aus welcher Zeit auch immer stammender spezifischer Ost-Blick und eine mehr als ehrenvolle Dissidenten-Zeit vor 30-40 Jahren überhaupt zur Qualität der gegenwärtigen Auslegung der Menschen- und Bürgerrechte beitragen? Im ersten Senat und besonders auf dem konkreten Posten?

    Um die besondere Bedeutung der Meinungs- und Pressefreiheit und des Datenschutzes kann man auch ohne Ost-Biographie wissen, um die besonderen gegenwärtigen Gefahren der wohl eher nach 2000 entstandenen Internet-Gesellschaft aber doch viel besser bei Vorbefassung mit dem Thema, ganz gleich wo.

    Keine Frage, bei einer im Vergleich zu seinen Mitbewerbern gleichen Eignung sollte die Wahl stets auf Jes Möller fallen. Anderenfalls aber auch nicht.

  • "Dem Osten wurden Verfassungsrichter also nicht verweigert. Es gab einfach keine Kandidaten."

    Den Satz muss ich mir aufschreiben, einfach legendär.

    "In den kommenden Jahren bestehen noch viele Gelegenheiten,(jüngere) Verfassungsrichtermit ostdeutscher Herkunft zu wählen."

    Natürlich, genauso wird es kommen... ;-)

    • @Sven Günther:

      Liggers. Wie beim Handball - “Merken!“



      &



      Wem da nicht ”The Arrogance of Power“ J. William Fulbright - einfällt.



      Dem ist nicht zu helfen

      unterm—— & entre nous -



      Ich erspar es mir - Diesbezügliches - aus dem Kollegenkreis - Richter&RAs - von&über diesen unbedarften - sorry - Jungspund - Kolpertiertes zum Besten zu geben. Gell. Is ja auch grad Sündach.



      Normal.

  • Die Richter galten als zu systemnah.

    Ok, der berüchtigte Bankensenat hat wegen der West-Richter natürlich keinerlei Systemnähe.

    Leute, ...

  • Ja. Ein selten arrogant-einseitiger Beitrag eines Journalisten & stellv. Verfassungsrichter (Ba-Wü), der sich bemüht - sich um seine Reputation zu schreiben. Gelungen.

    Zitier mal:“… Tatsächlich gab es bisher keinen Verfassungsrichter mit ostdeutscher Biographie. DDR-Juristen galten als zu systemnah. Oppositionelle waren eher Pfarrer und wer erst nach der Wende mit dem Jurastudium begann, musste zunächst seinen Weg machen, um für Karlsruhe präsentabel zu sein.“

    Zu ersterem: Stimmt. Insbesondere zu Richtern pflege ich aus vielfältiger auch persönlicher Anschauung anzumerken:



    “Das waren keine Richter - sondern Sheriffs der Partei!“



    Zum zweiten - ist doch der bekannte Dissident & ehemalige Präsident des Verfassungsgericht Brandburg & Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Jens Möller.



    Aber genau passend. Newahr. Normal. de.wikipedia.org/wiki/Jes_M%C3%B6ller

    Aber jetzt wird’s bodenlos - der Herr.



    “ Die SPD ist deshalb in keiner Weise verpflichtet, einen fachlich für die anstehende Stelle nicht geeigneten Kandidaten zu wählen..



    “ …fachlich…nicht geeignet…“?



    “ Geht’s noch?!“ Scheint’s wohl nicht!



    Däh! Jens Möller ist von der Pike auf gelernter Verwaltungsrichter am VG Potsdam. (Das passenderweise (saß damals im Präsidium) vorrangig von Kölner Weggefährten & Kollegen aufgebaut worden ist) & Auf obiges & wiki verweise ich.

    kurz - Nich to glöben.



    Wer sich hier als ungeeignet erweist - is plan as plan kann be • Ranwanzen pur!

    unterm——



    Vermutlich haltens den gelernten Verwaltungsrichter Ulrich Maidowski auch “für fachlich nicht geeignet!“ Heip.



    de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Maidowski

    Conclusio: Nach meiner Einschätzung aber - ist hier fachlich geeigneter - Martin Eifert (ehem. Assi von Hofmann-Riem)



    verfassungsblog.de...hor/martin-eifert/



    (Sosehr ich’s immer begrüße - wenn unter unseren Primadonnen die ein oder andere - wie im Auswahlverfahren ja vorgesehen - n Gerichtsgebäude schon mal von innen gesehen haben!;)

    So geht das

    • Christian Rath , Autor des Artikels, Rechtspolitischer Korrespondent
      @Lowandorder:

      Am BVerfG sind jeweils drei von acht Richterposten pro Senat für bisherige Bundesrichter reserviert. Einen davon hat Ulrich Maidowski inne, der früher am Bundesverwaltungsgericht tätig war.

      Der Posten von Masing ist kein Richterposten. Dort saßen bisher einige der wichtigsten Rechtsprofessoren Deutschlands: Konrad Hesse, Dieter Grimm, Wolfgang Hoffmann-Riem und jetzt Johannes Masing.

      Jes Möller mag ein "von der Pike auf gelernter Verwaltungsrichter sein". Aber bisher hatten diesen Posten, den ich als das "Herz des Bundesverfassungsgerichts" bezeichne, renommierte Wissenschaftler inne. Es ist bedauerlich, dass selbst grundrechtssensible Beobachter wie "Lowandorder" so etwas einfach beiseitewischen.

      • @Christian Rath:

        Lesens doch zuende - was ich sage.

        & Vor allem aber:



        Sie können doch aber Ihre Invektive -



        ““ Die SPD ist deshalb in keiner Weise verpflichtet, einen fachlich für die anstehende Stelle nicht geeigneten Kandidaten zu wählen.“



        Sorry - Mit Ihrer - öh Einlassung - nicht beiseite wischen. No way.



        &



        Mit Verlaub. Sie wissen doch sehr gut.



        Was “…nicht geeignet…“ sagen will.



        Newahr. Normal.

        kurz - Es bleibt ein übler Griff ins Klo •

    • 0G
      05158 (Profil gelöscht)
      @Lowandorder:

      Sehr guter Beitrag!



      Das meinte ich mit den mitunter durchschimmernden noch vorhandenen Ostgenen!



      Das ist zwar ein anderes Level aber hier fällt mir wieder Frau Barbara Borchardt VG- MeckPomm ein.



      Schon wird mir wärmer.

    • @Lowandorder:

      Mal im ernst.

      Frauman drehe die Sache doch mal um:



      &



      Jens Möller wird vom Bundesrat gewählt.



      &



      Däh. Ein Hofberichterstatter Karlsruhe - befindet “…für diese Stelle fachlich nicht geeignet…!“ Gellewelle.

      Glatter Rufmord - Nothing else.

      Na Mahlzeit

  • "unbedingt einen Richter mit ostdeutscher Biografie durchsetzen"

    Insbesondere 30 Jahre nach der Wiedervereinigung, aber auch generell wünsche ich mir als Bürger, das solche wichtigen Posten unserer Demokratie weder nach der Kompassrose noch nach dem Parteibuch besetzt werden.

    Es darf nur 2 Merkmale geben:



    Charakterliche Eignung, und Fachwissen.

    Wenn der beste Kandidat aus den östlichen Bundesländern kommt, nimmt man den, wenn es nicht der Beste ist, dann nicht!

  • "Dem Osten wurden Verfassungsrichter also nicht verweigert. Es gab einfach keine Kandidaten."

    Meine Guete... Den Frauen wurden die Vorstandsjobs auch nicht verweigert, es gab einfach keine Kandidatinnen. Sie mussten halt bloederweise Hausarbeit machen statt zu studieren. Einwanderern werden auch keine Studienplaetze verweigert, sie haben halt bloederweise das entsprechende Praktikum nicht und ihr Bachelor im Ausland ist irgendwie auch verdaechtig. Bildungsfernen Schichten wird auch kein Job verweigert, aber Papa hat nicht angerufen und wer Tippfehler im Anschreiben und im Vorstellungsgespraech einen Dialekt hat, naja... Wegen der Hautfarbe wird auch kein Job verweigert, wir sind ja keine Rassisten, aber bei Kundenkontakt koennte das halt bloed kommen...

    Bei der Welt erwarte ich sowas. Aber hier?Besonders witzig ist es, dass Sie jetzt schreiben, dass es nun nichtmehr auf DDR Erfahrung ankommt. So als waere das in den 15 Jahren nach der Wende irgendein Kriterium gewesen. Da war das Verfassunggericht ja bekanntlich voll mit Ostdeutschen um die Wende gleichberechtigt zu organisieren. Ganz abgesehen von dem Punkt von Franz Freundlich, der auch zutrifft: Ostdeutsche duerfen auch mitreden wollen wenn es nicht um Ostdeutschland geht. Das ist ja der Sinn der Wiedervereinigung, oder?

    Kommentar gekürzt. Bitte bleiben Sie sachlich.

    Die Moderation

    • @Peter Pan:

      Entschuldigung, mir ist eben aufgefallen, dass ich Ihnen das westdeutsch-sein voellig ohne Ueberpruefung einfach so auf Basis ihres Textes unterstellt habe. Im Internet finde ich Ihren Geburtsort nicht aber erstes Staatsexamen 1993 in Freiburg heisst ja vermutlich westdeutsch. Schoen, wenn Sie es meinen Vorurteilen so leicht machen!

  • 0G
    02854 (Profil gelöscht)

    Wieder eine Sicht und Meinung eines Westdeutschen.

    Es geht nicht um Verfahren mit DDR-Bezug. Es geht darum das man die Menschen im Osten anerkennt. Es wurde ja jetzt groß und breit darüber berichtet das faktisch alle entscheidenden Stellen in der Justiz im Osten von Westdeutschen besetzt sind.

    Man stelle sich vor in Baden-Württemberg wären alle höheren Richterstellen von Sachsen oder Thüringern besetzt. Seit 30 Jahren!

    • @02854 (Profil gelöscht):

      Zum Thema Baden-Württemberg, wo ich lebe (nicht herkomme).



      Wir haben da nach dem Krieg einige Erfahrungen mit lokalen Nazi-Richtern in höheren Positionen gemacht.



      Demokratische Sachsen oder Thüringer wären da in der Tat eine bessere Wahl gewesen. Das könnte auch ein Grund für die (westseitige?) Ablehnung von DDR-Juristen sein.

      Die dadurch entstehende Lücke macht in etwa 30 Jahre. Danach - also ziemlich bald - sollte es auch im Osten wirklich qualifizierte Juristen für das Vefasungsgericht geben.



      Das ist ja auch die explizite Begründung von H. Wodke für Jens Möller. Nicht qualifiziert aber der letzte aktive Jurist aus der DDR-Opposition.



      1990 wäre das politisch o.k. gewesen, aber nach 30 Jahren klingt es doch sehr nach einem Genossengeschenk.



      Hat ein Gschmäckle, wie die Schwaben sagen.

    • @02854 (Profil gelöscht):

      Netter Gedanke, aber das ist nicht nur wegen indirekter Diskriminierung ausgeschlossen. Die Verfassunsschutzlisten einiger westdeutscher Laender (Bayern z.B.) sorgen z.B. dafuer, dass niemand, der bei den Jugendorganisationen der Linkspartei war (zeitweise immerhin die groesste Volkspartei in einigen ostdeutschen Laendern) verbeamtet werden darf. Das ist in etwa so als wuerde Thueringen oder Sachsen Leute die mal bei der Jungen Union waren nicht mehr in den Staatsdienst lassen. Auch ein netter Gedanke eigentlich...

      • @Peter Pan:

        Da Sachsen seit 30 Jahren fest in CDU-Hand ist und Thüringen 25 Jahre fest in CDU-Hand war, wird Ihnen der Wunsch da leider nicht erfüllt werden ;-). Immerhin kamen einige Blockflöten in leitende Positionen.

    • @02854 (Profil gelöscht):

      Man anerkennt die "Menschen im Osten" nicht dadurch, dass man zwanghaft irgendeinen Ex- Oppositionellen aus Brandenburg zum Verfassungsrichter macht.

      Haben Sie überhaupt begriffen, wie wichtig dieses Amt ist?

      Da müssen die Kandidaten Mindestanforderungen erfüllen und die wird es aus dem Osten erst in ein paar Jahren wieder geben.