Verbotene Kurdische Arbeiterpartei: Keine Gnade für die PKK
Seit 1993 ist die Kurdische Arbeiterpartei verboten. Jetzt beantragt die Parteiführung ein Ende des Verbots. Doch SPD und Grüne winken ab.
In dem Schriftsatz heißt es, die PKK habe sich „in ihrer Struktur, ihrem Charakter, den von ihr verfolgten Zielen und den von ihr eingesetzten Mitteln derart verändert“, dass das Verbot nicht mehr gerechtfertigt sei. Unter anderem strebe die Partei heute keinen eigenen Staat mehr an, sondern fordere regionale Autonomie. Vor allem aber begehe die PKK in Deutschland keine Straftaten mehr, die ein Verbot rechtfertigen würden.
Um dieses Argument zu stützen, hat die Partei ein Gutachten bei dem Freiburger Strafrechtsprofessor Roland Hefendehl in Auftrag gegeben. Der schreibt, dass seit 2010 eine „erhebliche Relativierung der Strafrechtswidrigkeit der PKK“ zu verzeichnen sei.
„Wir wollen den Dialog, wir wollen Teil der Gesellschaft sein, ohne uns verstecken zu müssen“, sagte Dilan Akdoğan vom Kurdischen Gesellschaftszentrum e. V.. Sie erinnerte an den Tod von Halim Dener, der 1994 in Hannover beim Kleben von PKK-Plakaten von der Polizei erschossen wurde. Mehr noch, die Verfolgung von Kurd:innen in der Türkei werde durch das PKK-Verbot hierzulande fortgesetzt, so Akdoğan.
Die Grauen Wölfe sind nicht verboten
Immer wieder landen Kurd:innen vor Gericht, weil sie PKK-Symbole zeigen oder Spenden sammeln, kurdische Vereine oder Medien wurden verboten. Die Co-Vorsitzende der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Cansu Özdemir, etwa musste 1.000 Euro zahlen, weil sie ein Foto getwittert hatte, auf dem eine PKK-Demo zu sehen war. Auch Einbürgerungen werden mit Verweis auf Nähe zur PKK abgelehnt.
Der damalige CDU-Innenminister Manfred Kanther hatte das Verbot 1993 erlassen. Damals gab es Anschläge gegen türkische Einrichtungen in Deutschland. Seither hat sich die PKK programmatisch erheblich gewandelt. Geblieben sind indes die Attacken der Türkei. Die führt bis heute vor allem im Nordirak Krieg gegen die PKK und hat ihre Angriffe in den vergangenen Wochen wieder verstärkt.
Die PKK hatte offenbar darauf gehofft, dass das nunmehr SPD-geführte Bundesinnenministerium gnädiger sein würde als unter dem 2021 ausgeschiedenen CSUler Horst Seehofer. Ein Irrtum: Die Argumentation der PKK sei dem Ministerium bekannt, sagte ein Sprecher von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) der taz. „Das BMI sieht sich dadurch nicht veranlasst, die im Einklang mit der geltenden Rechtsprechung stehende Einstufung der PKK als extremistische Terrororganisation zu ändern.“
Die SPD-Fraktion im Bundestag trägt dies mit. Es gebe „nach wie vor eine Notwendigkeit für ein Betätigungsverbot der PKK“, sagt der innenpolitische Sprecher Sebastian Hartmann. Er verweist auf den Verfassungsschutzbericht. Gewalt sei weiterhin eine „strategische Option der PKK-Ideologie“, so Hartmann. Zu sehen sei das unter anderem an „spontanen, wechselseitigen Straf- und Gewalttaten“, wenn „nicht organisierte türkische Rechtsextremisten“ und junge Anhänger der PKK bei Demos aufeinanderträfen.
Die türkischen Grauen Wölfe, auf die Hartmann anspielt, sind übrigens nicht verboten. Hartmann hält die PKK „nach wie vor“ für eine Gefahr für die innere Sicherheit. Sie könne „zumindest punktuell Gewalt“ einsetzen.
Auch die Grünen wollen der kurdischen Partei nicht entgegenkommen. Die innenpolitische Sprecherin Lamya Kaddor sagt etwas umwunden, es sei „richtig, dass regelmäßig durch das Bundesinnenministerium überprüft wird, ob die rechtlichen Voraussetzungen des Betätigungsverbots der PKK in Deutschland weiter vorliegen“. Unabhängig von dem Verbot in Deutschland seien Fragen der Autonomiebestrebung und des Schutzes der kurdischen Zivilgesellschaft in der Autonomieregion im Nahen Osten zu bewerten, sagt Kaddor. Diese würden die Grünen „ausdrücklich unterstützen“.
Der Anwalt Lukas Theune kündigte an, gegen das Verbot zu klagen, sollte Faeser den Antrag tatsächlich ablehnen.
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