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Verbot von KindersexpuppenVermutungen über eine Gefahr

Christian Rath

Kommentar von

Christian Rath

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt das Gesetz gegen Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild. Dabei ist die Sachlage alles andere als eindeutig.

O b und wie man sich selbst befriedigt, gehört zu den intimsten Geheimnissen der meisten Menschen. Den Staat geht das zunächst mal nichts an. Hier Vorschriften zu machen, wirkt auf den ersten Blick absurd. Es sind ja (außer bei Exhibitionisten) keine anderen Personen betroffen. „Ja heißt Ja“ macht man beim Onanieren ganz allein mit sich selbst aus. So weit würden vermutlich alle zustimmen.

Anders sieht es aber aus, wenn es um Pädophile geht, die sich mithilfe einer Kindersexpuppe befriedigen. Kann das erlaubt sein? Nachdem RTL 2020 über das Phänomen berichtet hatte, dauerte es kein Jahr, bis die damalige schwarz-rote Koalition den Besitz und Erwerb von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild verbot. Öffentliche Proteste gab es nicht. Es ging ja gegen Pädophile.

Das Bundesverfassungsgericht hat das strafrechtliche Verbot jetzt bestätigt – obwohl es kaum wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkung von Kindersexpuppen gibt. Die Rich­te­r:in­nen hielten mehrheitlich die Annahme für „vertretbar“, dass die Nutzung von Sexpuppen die Hemmschwelle für Kindesmissbrauch senkt. Belegt ist das genauso wenig wie die Gegenthese, dass die Nutzung von Sexpuppen Straftaten von Pädophilen verhindern kann.

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Wer hat dann aber die Beweislast, wenn die Sachlage so unklar ist? Muss der Staat beweisen, dass ein Verbot sinnvoll ist, oder müssen die Bürger beweisen, dass ihre Masturbationsmethoden harmlos oder sogar kriminalpolitisch nützlich sind?

Fortsetzung folgt

Man kann es den Ver­fas­sungs­rich­te­r:in­nen nicht verdenken, dass sie das strafrechtliche Verbot akzeptiert haben, wenn sich immerhin das renommierte Pädophiliepräventionsprojekt „Kein Täter werden“ gegen Kindersexpuppen ausspricht. Vermutlich wird es erst dann zu einer Liberalisierung in Deutschland kommen, wenn es aus anderen Staaten valide Erkenntnisse gibt, dass Kindersexpuppen nützlich oder wenigstens unbedenklich sind.

Die Karlsruher Entscheidung hat vielleicht sogar grundsätzliche Bedeutung. Je besser künstliche Intelligenz in der Darstellung menschlicher Handlungen wird, umso mehr Verbotsdiskussionen dürfte es in Zukunft geben. Auch dann wird sich die Frage stellen, ob alles verboten werden kann, bei dem manche Ex­per­t:in­nen eine Absenkung von Hemmschwellen befürchten.

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Christian Rath

Christian Rath Rechtspolitischer Korrespondent

Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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19 Kommentare

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  • Der letzte Absatz ist interessant. Denn es gibt längst KI generierte virtuelle Sexpuppen. Gilt der Entscheid für diese Form ebenfalls, wenn sie zu kindlich aussehen? Wobei es rein rechtlich wohl auch schwierig sein könnte, eine Grenze von erwachsen Aussehen zu jugendlich Aussehen zu ziehen.

    Auf was lässt sich die Gesellschaft damit ein?

  • Warum haben wir diese Diskussion eigentlich nicht, wenn es um Alkohol geht? Zweifelsohne kann Alkohol dazu führen, dass Hemmschwellen für Gewalt gegen Kinder gesenkt werden. Wann wird Alkohol endlich im Namen des Kinderschutzes verboten?

    • @Siriusly:

      Ja, auch Stofftiere, Sexpuppen mit erwachsenem Antlitz und ausgewachsene Dildos müssten dann ja das gleiche Gefahrenpotenzial realer Missbrauchstaten gegen andere Gruppen bergen. Sie müssten die Gefahr realer Sodomie und sexueller Übergriffe auf Erwachsene genauso erhöhen und ebenfalls zu einer Objektifizierung von Tieren und Menschen als jederzeit und für jeden verfügbare Sexualobjekte führen. Bei allen geeigneten Gegenständen und Körperteilen müsste sich die Neigung, von der Onanie zur Missbrauchstat zu schreiten, ähnlich gestalten, obwohl die meisten Menschen solche Delikte unterlassen, weil sie Gefühle und Interessen anderer respektieren, Gewalt ablehnen, ihre Impulse regulieren können, Empathie und Scham empfinden oder schlicht Angst haben. Das BVerfG müsste dann entweder erklären, warum es pädo- und hebephile Menschen für tatgeneigter als andere Menschen hält, oder dem Gesetzgeber auch künftig gestatten, alle zur Masturbation geeigneten oder bestimmten Hilsmittel, die auf eine sexuelle Anziehung zu einer schutzbedürftigen Gruppe auch nur gerichtet sein könnten, zu verbieten. Für Alkohol müsste das gleiche gelten dürfen, es sei denn, er ist wichtiger als Selbstbefriedigung.

      • @Yes:

        Der Schutz von Kindern ist nicht wichtiger?

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Es ist eine Frage der Kausalität zwischen Puppennutzung und Missbrauchstat. Die Wissenschaft hat keine eindeutigen Erkenntnisse hierzu. In ihr finden sich sowohl Anhaltspunkte dafür, dass der Puppengebrauch das Risiko von Übergriffen erhöht als auch dass er die Gefahr reduziert. Im ersten Fall könnte das Verbot Kinder schützen, anderenfalls die Entkriminalisierung. Die meisten Sachverständigen sollen das Verbot im Rechtsausschuss des Bundestages abgelehnt haben.



          Jede und jeder kann sich auch einmal selbst fragen, ob er schon mal onaniert hat und ob, wenn er dabei ein Hilfsmittel genutzt hat oder hätte, er anschließend tatsächlich geneigter war, jemanden real zu missbrauchen, und, falls ja, ob dieses Verlangen auch so stark war, dass es die oben genannten Hemmschwellen (Mitgefühl, Respekt, Gewaltablehnung, Impulskontrolle, Empathie, Scham, Angst) überwunden hätte. Falls nein, sollte er sich fragen, warum er gegebenenfalls vermutet, dass es sich bei einem pädo- oder hebephilen Menschen anders verhält.

  • Ich versuche es noch einmal.



    Aus meiner Sicht ist das Verbot richtig. Wie ich schon geschrieben hatte, wer will entscheiden, wann aus einer Fantasie eine Realität wird.



    Und muss nun wirklich alles, was der Befriedigung männlicher Lust dienen kann, zum Verkauf bzw. Kauf angeboten werden?

    • @Xyra:

      Genauso, wie so einiges, was der Befriedigung weiblicher Lust dienen kann, verboten gehört. Früher war eine Hand doch auch genug...

  • Dann muss man wohl im Umkehrschluss den Missbrauch von Spielzeugpuppen ebenso unter Strafe stellen.

  • Ich finde das Verbot richtig. Wer will entscheiden, ab wann aus Fantasien Realität wird. Auch stelltt sich die Frage, ob nun wirklich alles, was der Befriedigung so mancher männlicher Lust dient oder dienen kann zum Kauf angeboten wird.

  • Oh je, wie pervers muss man sein um sich Kindersexpuppen zu kaufen.

    • @FraMa:

      Pädophile Neigungen sind relativ häufig.



      Bisher ist es auch nicht strafbar. Die Betroffenen dürfen ihre Sexualität „nur“ nicht mit Minderjährigen ausleben. Sexpuppen sind dann ein Ersatz …

  • So wie ich das verstehe, hatten die Verfassungsrichter zwischen zwei Ansichten zu entscheiden.

    a) Die Puppen führen zu mehr Angriffen auf Kinder.



    b) Die Puppen helfen, Angriffe zu verhindern.

    Für beide gibt es keine wissenschaftlichen Belege.



    Also haben sie sich entschieden, die Puppen zu verbieten, um auf jeden Fall eine Verschlechterung des Istzustandes zu verhindern.

  • Ich bin nicht weit von der Begründung des Gerichtes entfernt.



    Es mag sein, dass wissenschaftliche Untersuchungen noch nicht stattgefunden haben, doch müssen die in einer solchen Angelegenheit wirklich sein?

    • @Perkele:

      Absolut, zumindest wenn wir Kinder schützen und uns nicht nur moralisch empören wollen. Wenn Puppen die Wahrscheinlichkeit für Übergriffe senken können, dann schadet das Verbot aktiv Kindern und wir kriegen es noch nicht einmal mit, weil dank des Verbots wissenschaftliche Studien nun auch deutlich erschwert sind.

      • @Siriusly:

        Dem Argument stimme ich zu. Ich hatte andersherum gedacht: wenn so ein Typ sich an einer Puppe abreagiert, sei's doch gut. Aber ja, es stimmt und daran habe ich nicht gedacht - wenn der dann erst "Fahrt aufnimmt...."



        Sorry. Ich war vorschnell.

      • @Siriusly:

        Aussagekräftige Studien könnte man aber nur erstellen, wenn man Versuche macht. Die Versuchsobjekte wären dann Kinder...

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Anstatt Puppen zu verbieten hätte man auch erst einmal Puppenbesitzer:innen im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung anschauen und im Bezug auf missbrauchsbegünstigende Faktoren vergleichen können. Es gibt zumindest drei Studien, die genau dies getan haben und zu dem Schluss kamen, dass die Senkung einer Hemmschwelle nicht erkannt werden kann, und es im Gegenteil Hinweise darauf gibt, dass Puppenbesitzer:innen ein geringeres Übergriffsrisiko haben, während nach dem Verbot einige ehemalige Besitzer:innen auf die Nutzung von Missbrauchsabbildungen "umgestiegen" sind.

          • @Siriusly:

            "Anstatt Puppen zu verbieten hätte man auch erst einmal Puppenbesitzer:innen im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung anschauen und im Bezug auf missbrauchsbegünstigende Faktoren vergleichen können."

            Dazu schauen wir dann einfach ins Amtsregister der Kinderpuppenbesitzer? Das Problem ist ja gerade, dass angehende Pädophile sich kaum für ernsthafte Studien melden werden. Das erste, was man bei den von Ihnen erwähnten Studien machen müsste, wäre also, sich die Datengrundlage und die Auftraggeber anschauen. Ich habe die begründete Vermutung, dass sie auf Sand gebaut sind.

  • Neben dem philisophisch-wissenschaftlichem Moral-Empfinden "niemandem schaden / beschützen" identifiziert Jonathan Haid noch 5-6 weitere Moral-Veranlagungen in Menschen: Fairness/Gleichheit, Respekt/Kompetenz, Loyalität, Freiheit und: Heiligkeit / Erniedrigung

    Und genau gegen letzeres Moral-Empfinden verstoßen Kindersexpuppen, vollkommen egal ob da jemand zu Schaden kommt oder nicht.

    Und ja, man kann auch etwas verbieten, nur weil es gegen das angeborene, veranlagte Moralempfinden von Menschen verstößt, selbst wenn niemand zu Schaden kommt.

    Das machen wir ständig.