Software für die Polizei: Polizei will künstlich intelligenter werden
Nach Ermittlungen gegen ein Vergewaltigernetzwerk, an denen das Hamburger Landeskriminalamt beteiligt war, fordert Innensenator Grote (SPD) mehr KI.
Mehr Befugnisse und bessere Analyse- und Filtertools auf KI-Basis – das wünscht sich die Hamburger Innenbehörde für ihre Polizei. Und ist damit unter ihren Kolleg*innen aus anderen Bundesländern natürlich nicht allein. Riesige Datenbanken zu durchsuchen, in denen Informationen aus Behördendaten mit öffentlich im Internet auffindbaren Informationen kombiniert werden – davon träumt jede staatliche Ermittlertruppe.
Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) hat einen Ermittlungserfolg gegen ein internationales Vergewaltigernetzwerk zum Anlass genommen, diese Forderung erneut zu platzieren. Bei der Operation „Medusa“ gingen Ermittler*innen gegen Täter vor, die ihre Opfer unter Betäubung vergewaltigen und die Aufnahmen davon online verbreiten. Oft nutzen die Täter zur Sedierung laienhaft Medikamentencocktails, die lebensbedrohlich sein können, und führen den Missbrauch über lange Zeiträume fort. Beteiligt an den Ermittlungen waren neben Deutschland auch Großbritannien, Kanada, die USA, Brasilien, Frankreich, Ungarn, die Niederlande und Spanien. 156 Opfer und Täter konnten laut Innenbehörde identifiziert werden.
Angestoßen worden waren die Ermittlungen von zwei Journalistinnen. Isabell Beer und Isabel Ströh waren bei ihren Recherchen für den NDR auf ein internationales Vergewaltigernetzwerk gestoßen, über das sie 2024 in einer Dokumentation für das Youtube-Format Strg F berichteten. Die betreffenden Täter organisieren sich unter anderem in Telegramgruppen. Die Videos von den Vergewaltigungen werden im Netz millionenfach aufgerufen.
Nach Angaben des NDR hatten die Journalist*innen sich schon 2022 mit ihren Recherchen an Ermittlungsbehörden im In- und Ausland gewandt. Doch passiert war lange Zeit nichts – bis vor einigen Monaten dann doch Bewegung in die Sache kam. Weil das Hamburger Landeskriminalamt rein geografisch an der Quelle saß, also in Hamburg, wo auch der NDR ist, übernahm es eine federführende Rolle, auch wenn die Taten sich nach bisherigem Ermittlungsstand nicht in Hamburg ereigneten.
Problem: totale Intransparenz
Doch wie hätten KI-Tools dazu beitragen können, Ermittlungen voranzubringen, wenn die Informationen ohnehin gebündelt in Telegramgruppen vorliegen? Wahrscheinlich gar nicht. „Das ist ein generelles Phänomen im Zusammenhang mit KI“, erklärt Kilian Vieth-Ditlmann, Leiter des Politikbereichs bei der NGO Algorithmwatch: „Es wird sehr viel hineinprojiziert.“ Ein tatsächlicher Ermittlungsvorteil erschließe sich ihm hier nicht.
Algorithmwatch und andere NGOs warnen immer wieder vor den Gefahren, die damit verbunden sind, wenn die Polizei weitreichende Befugnisse zur Nutzung KI-basierter Analysetechnologien erhält. Ein Problem sei die „totale Intransparenz“, sagt Vieth-Ditlmann. Der Computer spucke Verdächtige aus, wobei weder für die Ermittler*innen noch die Betroffenen nachvollziehbar sei, was zu dem Verdacht führte.
Dann komme der Automation Bias zum Tragen – also die Tatsache, dass die meisten Menschen geneigt sind, dem Output von Computern zu glauben, auch wenn die Annahme nicht plausibel hergeleitet wird. Zudem neigen auch Algorithmen dazu, nach Kriterien wie Klasse, Herkunft oder Geschlecht zu diskriminieren. In den USA und anderen Ländern könne man bereits sehen, dass viele Personen wegen Fehleinschätzungen von Algorithmen im Gefängnis säßen, sagt Veith-Ditlmann.
Ein weiterer kritischer Punkt: KI-basierte Auswertungsinstrumente machen vor allem Sinn, wenn sie riesige Datenbanken durchsuchen, die mit menschlicher Kraft allein schwer zu sichten sind. „Da werden sensible Daten zusammengeworfen“, sagt Vieth-Ditlmann. In so einem Datenpool kämen Angaben von Zeug*innen, Opfern oder Betroffenen zusammen, also auch völlig unbeteiligten Personen, die vielleicht mal einen Fahrraddiebstahl angezeigt haben. Dagegen sei zumindest in den bisherigen Gesetzentwürfen kein Schutzmechanismus vorgesehen.
Die Wünsche des Hamburger Innensenators werden sich voraussichtlich schneller erfüllen, als NGOs wie Algorithmwatch und anderen KI-Expert*innen lieb ist. Vergangene Woche hat der Bundestag in erster Lesung über drei Gesetzentwürfe beraten, die Befugnisse der Ermittlungsbehörden ausweiten und den Einsatz von KI-Software ermöglichen sollen. Vorgesehen ist darin unter anderem der automatisierte Abgleich biometrischer Daten aus Strafverfahren mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet mittels KI-gestützter Software. Die Abgeordneten verwiesen die Entwürfe weiter an verschiedene Ausschüsse. Die diskutieren sie, verändern sie unter Umständen und legen sie dem Bundestag noch mal vor, bevor er endgültig entscheidet.
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