Urteil zu Falschmeldungen im Netz: US-Bundesrichter schützt Fake News
Per einstweiliger Anordnung verbietet ein konservativer US-Bundesrichter der Regierung, soziale Netzwerke zur Löschung von Falschmeldungen zu drängen.
Ausgangspunkt der Klage, die die beiden republikanischen Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten Louisiana und Missouri eingebracht hatten, waren zunächst Bestrebungen der Regierungsbehörden, gegen Falschmeldungen bezüglich der Coronapandemie vorzugehen. Da ging es um Übertreibungen angeblicher Gefahren der Impfung bis zur Theorie, mit den Impfstoffen würden Nanochips eingepflanzt, um die Bevölkerung per 5G zu kontrollieren.
Die Debatte über eine Verantwortung der Netzbetreiber verschärfte sich nach dem Sturm von Trump-Anhänger*innen aufs Kapitol in Washington am 6. Januar 2021, nachdem der abgewählte Präsident über Monate auf Twitter die Lüge von gefälschten Wahlen verbreitet hatte – und schließlich auf der Plattform gesperrt wurde, bis der neue Besitzer Elon Musk Trumps Account wieder freigab.
Die einstweilige Anordnung ist noch keine abschließende Entscheidung, Beweisaufnahme und Verfahren haben bislang gar nicht stattgefunden. Zur Begründung der Anordnung sagte der 2017 von Trump eingesetzte Bundesrichter Terry A. Doughty: „Wenn die von den Klägern vorgebrachten Anschuldigungen wahr sind, dann stellt dieser Fall den massivsten Angriff auf die Meinungsfreiheit in der Geschichte der Vereinigten Staaten dar. Die Kläger haben Aussicht auf Erfolg beim Nachweis, dass die Regierung ihre Macht benutzt hat, um die Opposition mundtot zu machen.“
Neben den beiden Staatsanwälten hatten sich noch prominente Anti-Impf-Aktivist*innen und eine rechte Medienplattform der Klage angeschlossen. Sie spiegeln republikanisches Gejammer über angebliche Zensur und entsprechende Verschwörungsmythen. „Der Deep State hat den Samen von Unterdrückung und Zensur eingepflanzt, aber er wurde gedüngt und wuchs schnell, als Joe Biden ins Amt kam“, sagte Missouris Generalstaatsanwalt Andrew Bailey in einem Interview der Washington Post.
Die Anordnung gegen die Regierungsbehörden bleibt bestehen, bis entweder Richter Doughty selbst oder eine übergeordnete Instanz sie aufhebt. Eine Beweisaufnahme, heißt es in der Anordnung, seit derzeit nicht notwendig.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Geschasste UN-Sonderberaterin
Sie weigerte sich, Israel „Genozid“ vorzuwerfen
Prognose zu Zielen für Verkehrswende
2030 werden vier Millionen E-Autos fehlen
Fake News liegen im Trend
Lügen mutiert zur Machtstrategie Nummer eins
Mord an UnitedHealthcare-CEO in New York
Mörder-Model Mangione
Partei stellt Wahlprogramm vor
Linke will Lebenshaltungskosten für viele senken
Vertrauensfrage von Scholz
Der AfD ist nicht zu trauen